{"id":79398,"date":"2026-05-07T11:48:36","date_gmt":"2026-05-07T09:48:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79398"},"modified":"2026-05-07T11:48:36","modified_gmt":"2026-05-07T09:48:36","slug":"bfh-zum-vorsteuerabzug-aus-anzahlungen-vorkasse-hinweis-nicht-zwingend-erforderlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-zum-vorsteuerabzug-aus-anzahlungen-vorkasse-hinweis-nicht-zwingend-erforderlich\/","title":{"rendered":"BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen: \u201eVorkasse\u201c-Hinweis nicht zwingend erforderlich"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>BFH, Urteil vom 04.12.2025 \u2013 V R 38\/23<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom <strong>4. Dezember 2025<\/strong> wichtige Grunds\u00e4tze zum <strong>Vorsteuerabzug aus Anzahlungen und Vorauszahlungen<\/strong> best\u00e4tigt und konkretisiert. Eine Rechnung kann auch dann eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Vorauszahlungsrechnung sein, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich Begriffe wie \u201eVorkasse\u201c, \u201eAnzahlung\u201c oder \u201eVorauszahlung\u201c enth\u00e4lt. Entscheidend ist, ob aus der Rechnung oder aus den Umst\u00e4nden erkennbar ist, dass sie sich auf eine erst k\u00fcnftig zu erbringende Leistung bezieht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Hintergrund: Vorsteuerabzug bei Anzahlungen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grunds\u00e4tzlich kann ein Unternehmer Vorsteuer abziehen, wenn er eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung besitzt und die Leistung f\u00fcr sein Unternehmen bezogen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Anzahlungen gilt eine Besonderheit: Wird die Zahlung bereits vor Ausf\u00fchrung der Leistung geleistet, kann der Vorsteuerabzug ebenfalls bereits vor Leistungserbringung m\u00f6glich sein. Voraussetzung ist insbesondere, dass:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung vorliegt,<\/li><li>die Zahlung tats\u00e4chlich geleistet wurde,<\/li><li>die k\u00fcnftige Leistung hinreichend bestimmt ist,<\/li><li>der Unternehmer im Zeitpunkt der Zahlung davon ausgeht, dass die Leistung k\u00fcnftig noch erbracht wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Fall ist besonders praxisrelevant, wenn eine Leistung sp\u00e4ter nicht ausgef\u00fchrt wird, etwa wegen Insolvenz, Betrug oder sonstiger Leistungsst\u00f6rung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der Streitfall: Nicht gelieferte Photovoltaikanlage<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im entschiedenen Fall ging es um Vorauszahlungen f\u00fcr eine Photovoltaikanlage. Die Kl\u00e4gerin beteiligte sich an einem Anlagemodell, bei dem sie eine PV-Anlage erwerben und anschlie\u00dfend verpachten sollte. Sp\u00e4ter stellte sich heraus, dass die Anlage tats\u00e4chlich nicht geliefert wurde; der Fall stand im Zusammenhang mit einem Anlagebetrug.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Streitig war, ob die Kl\u00e4gerin dennoch den Vorsteuerabzug aus den geleisteten Zahlungen geltend machen konnte.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kernaussage 1: Keine Pflicht zur ausdr\u00fccklichen Bezeichnung als \u201eVorkasse\u201c<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH stellt klar: Eine Vorauszahlungsrechnung muss nicht ausdr\u00fccklich als \u201eVorkasse\u201c, \u201eAnzahlung\u201c oder \u201eVorauszahlung\u201c bezeichnet sein. Es gen\u00fcgt, wenn aus anderen Gr\u00fcnden erkennbar ist, dass die Rechnung f\u00fcr eine erst noch zu erbringende Leistung erteilt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Damit wendet sich der BFH gegen \u00fcberh\u00f6hte formale Anforderungen. F\u00fcr den Vorsteuerabzug kommt es nicht auf ein bestimmtes Schlagwort an, sondern auf den objektiven Erkl\u00e4rungsgehalt der Rechnung und die erkennbaren Umst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Kernaussage 2: Entscheidend ist die Sicht im Zeitpunkt der Zahlung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH betont au\u00dferdem: Der Vorsteuerabzug aus einer Vorauszahlung auf eine sp\u00e4ter nicht ausgef\u00fchrte Leistung setzt voraus, dass der Rechnungsempf\u00e4nger <strong>im Zeitpunkt der Zahlung<\/strong> davon ausgeht, auf eine k\u00fcnftig noch auszuf\u00fchrende Leistung zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist der zentrale Punkt der Entscheidung. Es reicht nicht, dass r\u00fcckblickend eine Leistung geplant war. Ma\u00dfgeblich ist, welche Vorstellung der Unternehmer im Zeitpunkt der Zahlung hatte.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vorsteuerabzug m\u00f6glich<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vorsteuerabzug kann m\u00f6glich sein, wenn der Unternehmer bei Zahlung davon ausgeht, dass die Leistung noch erbracht wird, und keine objektiven Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die Leistung nicht ausgef\u00fchrt werden wird.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Vorsteuerabzug problematisch<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Problematisch wird es dagegen, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt der Zahlung davon ausgeht, dass die Leistung bereits erbracht wurde, obwohl tats\u00e4chlich keine Leistung erfolgt ist. Dann liegt aus seiner Sicht keine Vorauszahlung auf eine k\u00fcnftige Leistung vor. In diesem Fall kann der Vorsteuerabzug aus einer Anzahlung ausscheiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum ist das Urteil wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Urteil ist f\u00fcr Unternehmer und die Buchhaltungspraxis bedeutsam, weil Anzahlungen in vielen Branchen \u00fcblich sind, etwa bei:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bauleistungen,<\/li><li>Maschinen- und Anlagenk\u00e4ufen,<\/li><li>Photovoltaikanlagen,<\/li><li>gr\u00f6\u00dferen Investitionsvorhaben,<\/li><li>Software- und IT-Projekten,<\/li><li>Projektgesch\u00e4ften,<\/li><li>Sonderanfertigungen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH schafft insoweit Rechtssicherheit: Der Vorsteuerabzug scheitert nicht allein daran, dass eine Rechnung nicht ausdr\u00fccklich als Anzahlungsrechnung bezeichnet ist. Entscheidend bleibt aber, dass die Zahlung tats\u00e4chlich vor der Leistung erfolgt und die Beteiligten von einer k\u00fcnftig noch zu erbringenden Leistung ausgehen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Folgen f\u00fcr die Rechnungspraxis<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch wenn der BFH keine ausdr\u00fcckliche Bezeichnung als \u201eVorkasse\u201c verlangt, ist aus praktischer Sicht eine klare Formulierung dringend zu empfehlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Anzahlungsrechnung sollte m\u00f6glichst eindeutig erkennen lassen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>welche Leistung k\u00fcnftig erbracht werden soll,<\/li><li>welcher Betrag als Anzahlung verlangt wird,<\/li><li>welcher Umsatzsteuerbetrag auf die Anzahlung entf\u00e4llt,<\/li><li>wann die Zahlung f\u00e4llig ist,<\/li><li>dass die Leistung noch nicht ausgef\u00fchrt wurde.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine klare Bezeichnung als <strong>\u201eAnzahlungsrechnung\u201c<\/strong> oder <strong>\u201eVorauszahlungsrechnung\u201c<\/strong> vermeidet sp\u00e4tere Streitigkeiten mit dem Finanzamt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Praxishinweis: Dokumentation ist entscheidend<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unternehmer sollten bei Anzahlungen sorgf\u00e4ltig dokumentieren, dass sie im Zeitpunkt der Zahlung von einer noch auszuf\u00fchrenden Leistung ausgegangen sind. Das kann insbesondere durch folgende Unterlagen erfolgen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Vertrag oder Bestellung,<\/li><li>Auftragsbest\u00e4tigung,<\/li><li>Anzahlungsrechnung,<\/li><li>Zahlungsnachweis,<\/li><li>Schriftverkehr zur geplanten Leistung,<\/li><li>Liefer- oder Leistungszeitplan,<\/li><li>Projektunterlagen,<\/li><li>sp\u00e4tere Schlussrechnung oder Stornounterlagen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade bei hohen Anzahlungen sollte die Buchhaltung nicht nur die Rechnung erfassen, sondern auch den wirtschaftlichen Hintergrund der Zahlung nachvollziehbar dokumentieren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was gilt, wenn die Leistung sp\u00e4ter nicht erbracht wird?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wird die Leistung sp\u00e4ter nicht erbracht, f\u00fchrt dies nicht automatisch zum r\u00fcckwirkenden Verlust des Vorsteuerabzugs. Entscheidend ist zun\u00e4chst die Situation im Zeitpunkt der Zahlung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allerdings kann sp\u00e4ter eine Berichtigung erforderlich werden, wenn feststeht, dass die Leistung endg\u00fcltig nicht ausgef\u00fchrt wird und die Anzahlung zur\u00fcckgezahlt oder r\u00fcckabgewickelt wird. In solchen F\u00e4llen sind die umsatzsteuerlichen Folgen im Einzelfall zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Typische Fehler in der Praxis<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Praxis sollten insbesondere folgende Fehler vermieden werden:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Fehler<\/th><th>Risiko<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Rechnung wird als normale Schlussrechnung gebucht, obwohl noch keine Leistung erfolgt ist<\/td><td>Falscher Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs<\/td><\/tr><tr><td>Keine Dokumentation zur k\u00fcnftigen Leistung<\/td><td>Nachweisprobleme bei Betriebspr\u00fcfung<\/td><\/tr><tr><td>Zahlung erfolgt, obwohl bereits Zweifel an der Leistungserbringung bestehen<\/td><td>Risiko der Versagung des Vorsteuerabzugs<\/td><\/tr><tr><td>Rechnung enth\u00e4lt unklare Leistungsbeschreibung<\/td><td>Formelle und materielle Risiken<\/td><\/tr><tr><td>Sp\u00e4tere Nichtausf\u00fchrung wird umsatzsteuerlich nicht gepr\u00fcft<\/td><td>Berichtigungsrisiko<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH st\u00e4rkt mit seinem Urteil den Vorsteuerabzug aus Anzahlungen. Eine Vorauszahlungsrechnung muss nicht zwingend ausdr\u00fccklich als \u201eVorkasse\u201c oder \u201eAnzahlung\u201c bezeichnet sein. Es gen\u00fcgt, wenn aus der Rechnung oder den Umst\u00e4nden erkennbar ist, dass die Zahlung f\u00fcr eine erst k\u00fcnftig zu erbringende Leistung erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gleichzeitig zieht der BFH eine wichtige Grenze: Der Unternehmer muss im Zeitpunkt der Zahlung davon ausgehen, dass er auf eine noch auszuf\u00fchrende Leistung zahlt. Wer dagegen annimmt, die Leistung sei bereits erbracht, kann sich bei tats\u00e4chlich fehlender Leistung nicht ohne Weiteres auf den Vorsteuerabzug aus einer Vorauszahlung berufen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Praxis gilt daher: Anzahlungen sollten klar bezeichnet, sauber dokumentiert und buchhalterisch eindeutig behandelt werden. Das reduziert Streitigkeiten mit dem Finanzamt und sichert den Vorsteuerabzug ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Quelle:<\/strong> BFH, Urteil vom 04.12.2025 \u2013 V R 38\/23, \u201eVorsteuerabzug aus Anzahlungen\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BFH, Urteil vom 04.12.2025 \u2013 V R 38\/23 Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 4. Dezember 2025 wichtige Grunds\u00e4tze zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen und Vorauszahlungen best\u00e4tigt und konkretisiert. Eine Rechnung kann auch dann eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Vorauszahlungsrechnung sein, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich Begriffe wie \u201eVorkasse\u201c, \u201eAnzahlung\u201c oder \u201eVorauszahlung\u201c enth\u00e4lt. Entscheidend ist, ob aus der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-zum-vorsteuerabzug-aus-anzahlungen-vorkasse-hinweis-nicht-zwingend-erforderlich\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BFH zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen: \u201eVorkasse\u201c-Hinweis nicht zwingend erforderlich<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-79398","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79398","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=79398"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79398\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79398"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=79398"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=79398"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}