{"id":794,"date":"2012-02-28T14:23:35","date_gmt":"2012-02-28T12:23:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=794"},"modified":"2012-09-18T11:55:06","modified_gmt":"2012-09-18T09:55:06","slug":"dba-deutschland-liechtenstein-unterzeichnet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dba-deutschland-liechtenstein-unterzeichnet\/","title":{"rendered":"DBA Deutschland &#8211; Liechtenstein unterzeichnet"},"content":{"rendered":"<p><strong>DBA Deutschland &#8211; Liechtenstein unterzeichnet<\/strong><\/p>\n<p><strong>Allgemeines:<\/strong><\/p>\n<p>Am 17.11.2011 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein von den zust\u00e4ndigen Ministern unterzeichnet. Das Abkommen entspricht weitestgehend dem OECD-Standardabkommen und soll die steuerlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter vertiefen. Zum Inkrafttreten ist noch die Ratifikation durch die gesetzgebenden K\u00f6rperschaften erforderlich. Es wird erwartet, dass das Abkommen f\u00fcr Steuern ab dem Veranlagungszeitraum 2012 Anwendung findet. Von Bedeutung sind vor allem die nachfolgenden Regelungen:<\/p>\n<p><strong>Abkommensberechtigung:<\/strong><\/p>\n<p>Privatverm\u00f6gensstrukturen liechtensteinischen Rechts sind nicht abkommensberechtigt. Investmentgesellschaften hingegen sind abkommensberechtigt.<\/p>\n<p><strong>Unternehmensgewinne:<\/strong><\/p>\n<p>Gewinne im Unternehmen werden im Betriebsst\u00e4ttenstaat besteuert und im Stammhausstaat freigestellt, wenn ein Aktivit\u00e4tstest erf\u00fcllt wird. Ansonsten erfolgt eine Steueranrechnung. Der Aktivit\u00e4tstest ist auch bei Ver\u00e4u\u00dferungseink\u00fcnften zu beachten und erstreckt sich dabei auch auf Immobilienverm\u00f6gen, das von einer Betriebsst\u00e4tte genutzt wird.<\/p>\n<p><strong>Quellensteuerreduzierungen:<\/strong><\/p>\n<p>Die Quellensteuern auf Dividenden k\u00f6nnen unter bestimmten Voraussetzungen auf 0 % reduziert werden (10 %-Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft und seit 12 Monaten Anteilseigner). Soweit der Zeitraum des Anteilsbesitzes 12 Monate unterschreitet, ist eine Absenkung der Quellensteuer auf 5 % vorgesehen. In allen anderen F\u00e4llen liegt die maximale Quellensteuer bei 15 %. Quellensteuern auf Zinsen und Lizenzen d\u00fcrfen vom Quellenstaat nicht erhoben werden.<\/p>\n<p><strong>Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne:<\/strong><\/p>\n<p>Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne werden bei unbeweglichem Verm\u00f6gen und bei Betriebsverm\u00f6gen im Quellenstaat besteuert und im anderen Staat freigestellt. Hier ist wiederum der so genannte Aktivit\u00e4tstest zu beachten. Bei Immobiliengesellschaften erfolgt eine Besteuerung im Staat der Belegenheit des Grundst\u00fccks.<\/p>\n<p><strong>Informationsaustausch:<\/strong><\/p>\n<p>Bereits im September 2009 wurde zwischen Deutschland und Liechtenstein ein Abkommen \u00fcber die Zusammenarbeit beim Informationsaustausch abgeschlossen. Dieses Abkommen gilt erg\u00e4nzend zu den Regelungen im neuen Abkommen, das eine gro\u00dfe Auskunftsklausel enth\u00e4lt. Danach sind alle Ausk\u00fcnfte zu \u00fcbermitteln, die zur Anwendung des DBA erforderlich sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DBA Deutschland &#8211; Liechtenstein unterzeichnet Allgemeines: Am 17.11.2011 wurde das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein von den zust\u00e4ndigen Ministern unterzeichnet. Das Abkommen entspricht weitestgehend dem OECD-Standardabkommen und soll die steuerlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter vertiefen. 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