{"id":79402,"date":"2026-05-07T11:52:51","date_gmt":"2026-05-07T09:52:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79402"},"modified":"2026-05-07T11:52:51","modified_gmt":"2026-05-07T09:52:51","slug":"bfh-zu-handgeldzahlungen-im-profisport-betriebsausgabe-oder-aktivierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-zu-handgeldzahlungen-im-profisport-betriebsausgabe-oder-aktivierung\/","title":{"rendered":"BFH zu Handgeldzahlungen im Profisport: Betriebsausgabe oder Aktivierung?"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>BFH, Urteil vom 03.03.2026 \u2013 IX R 33\/23<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom <strong>3. M\u00e4rz 2026<\/strong> entschieden, dass sogenannte <strong>Handgeldzahlungen<\/strong> an Profifu\u00dfballspieler steuerlich nicht einheitlich zu behandeln sind. Entscheidend ist, ob das Handgeld im Zusammenhang mit einem <strong>abl\u00f6sepflichtigen Spielerwechsel<\/strong>, einem <strong>abl\u00f6sefreien Wechsel<\/strong> oder einer <strong>Vertragsverl\u00e4ngerung<\/strong> gezahlt wird. Bei einem abl\u00f6sepflichtigen Transfer kann das Handgeld zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des immateriellen Wirtschaftsguts <strong>\u201eexklusive Nutzungsm\u00f6glichkeit an dem Spieler\u201c<\/strong>, also der Spielerlaubnis, geh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<h2>Hintergrund: Was ist ein Handgeld?<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Profisport werden Spielern beim Abschluss oder bei der Verl\u00e4ngerung eines Arbeitsvertrags h\u00e4ufig zus\u00e4tzliche Zahlungen gew\u00e4hrt. Diese werden oft als <strong>Handgeld<\/strong>, <strong>Signing Fee<\/strong> oder Abschlusspr\u00e4mie bezeichnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Steuerlich stellt sich dabei die Frage: Darf der Verein diese Zahlung sofort als Betriebsausgabe abziehen, oder muss der Betrag aktiviert und \u00fcber die Vertragslaufzeit abgeschrieben werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Frage ist f\u00fcr Profisportvereine bilanziell erheblich, weil hohe Handgelder je nach Einordnung sofort gewinnmindernd wirken oder nur verteilt \u00fcber mehrere Jahre steuerlich ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Der Streitfall vor dem BFH<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Streitfall hatte ein Profi-Fu\u00dfballclub mit mehreren Spielern Vereinbarungen \u00fcber Handgeldzahlungen beim Abschluss oder bei der Verl\u00e4ngerung von Arbeitsvertr\u00e4gen getroffen. Eine R\u00fcckzahlungspflicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung bestand nicht. Der Club behandelte die Handgelder als sofort abziehbare Betriebsausgaben. Das Finanzamt wollte die Betr\u00e4ge dagegen \u00fcber die Vertragslaufzeit verteilen und bildete aktive Rechnungsabgrenzungsposten.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Finanzgericht gab zun\u00e4chst dem Club Recht. Es sah die Handgelder als Zahlungen f\u00fcr die blo\u00dfe Vertragsunterzeichnung an. Eine zeitraumbezogene Gegenleistung, die einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten rechtfertigen k\u00f6nnte, liege danach nicht vor. Der BFH hob diese Entscheidung jedoch auf und verwies den Fall zur weiteren Sachaufkl\u00e4rung an das Finanzgericht zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<h2>Kernaussage des BFH<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH unterscheidet zwischen verschiedenen Fallgruppen:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Fallgruppe<\/th><th>Steuerliche Behandlung nach BFH<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td><strong>Abl\u00f6sepflichtiger Spielerwechsel<\/strong><\/td><td>Handgeld kann Teil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten der Spielerlaubnis sein<\/td><\/tr><tr><td><strong>Abl\u00f6sefreier Wechsel<\/strong><\/td><td>Keine Aktivierung als Anschaffungskosten der Spielerlaubnis<\/td><\/tr><tr><td><strong>Vertragsverl\u00e4ngerung<\/strong><\/td><td>Keine Aktivierung als Anschaffungskosten der Spielerlaubnis<\/td><\/tr><tr><td><strong>Blo\u00dfe Zahlung f\u00fcr Vertragsunterzeichnung<\/strong><\/td><td>Kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, wenn keine zeitraumbezogene Gegenleistung vorliegt<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2>Handgeld bei abl\u00f6sepflichtigem Transfer<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei einem abl\u00f6sepflichtigen Spielerwechsel zahlt der aufnehmende Club regelm\u00e4\u00dfig eine Transferentsch\u00e4digung an den bisherigen Verein. Nach der BFH-Rechtsprechung kann diese Abl\u00f6se ein Entgelt f\u00fcr den Erwerb des immateriellen Wirtschaftsguts <strong>\u201eSpielerlaubnis\u201c<\/strong> darstellen. Dieses Wirtschaftsgut erm\u00f6glicht dem Club, den Spieler exklusiv im Lizenzspielbetrieb einzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein zus\u00e4tzlich an den Spieler gezahltes Handgeld kann dann zu den <strong>Anschaffungsnebenkosten<\/strong> dieses Wirtschaftsguts geh\u00f6ren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Abschluss des Arbeitsvertrags nach den einschl\u00e4gigen verbandsrechtlichen Statuten der DFL Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung der Spielerlaubnis ist. Genau diesen Punkt muss das Finanzgericht im zweiten Rechtsgang noch aufkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<h2>Keine Aktivierung bei abl\u00f6sefreiem Wechsel oder Vertragsverl\u00e4ngerung<\/h2>\n\n\n\n<p>Anders beurteilt der BFH Handgelder bei einem <strong>abl\u00f6sefreien Wechsel<\/strong> oder bei einer <strong>Vertragsverl\u00e4ngerung<\/strong>. In diesen F\u00e4llen wird nach der Entscheidung kein Entgelt f\u00fcr den Erwerb der Spielerlaubnis gezahlt. Deshalb fehlt es an einem aktivierungsf\u00e4higen Anschaffungsvorgang.<\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet: Wird das Handgeld lediglich f\u00fcr die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags gezahlt und ersch\u00f6pft sich die Gegenleistung des Spielers in dieser Unterschrift, kommt grunds\u00e4tzlich keine Aktivierung als Anschaffungskosten in Betracht.<\/p>\n\n\n\n<h2>Kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bei blo\u00dfer Signing Fee<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt hatte die Handgelder \u00fcber aktive Rechnungsabgrenzungsposten auf die Vertragslaufzeit verteilen wollen. Der BFH stellt jedoch klar: Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten setzt voraus, dass die Zahlung Aufwand f\u00fcr eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Erh\u00e4lt der Spieler das Handgeld jedoch nur f\u00fcr die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, fehlt es an einer zeitraumbezogenen Gegenleistung. Dann kann ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten nicht gebildet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Aktivierung geht vor Rechnungsabgrenzung<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die bilanzielle Praxis ist wichtig: Wenn ein Betrag als Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren ist, geht diese Behandlung einer Rechnungsabgrenzung vor. Bei einem abl\u00f6sepflichtigen Transfer ist deshalb zun\u00e4chst zu pr\u00fcfen, ob das Handgeld den Anschaffungskosten der Spielerlaubnis zuzuordnen ist. Erst wenn keine Aktivierung als Anschaffungskosten in Betracht kommt, stellt sich die Frage nach einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.<\/p>\n\n\n\n<h2>Bedeutung f\u00fcr Profisportvereine<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil betrifft nicht nur den Fu\u00dfball, sondern kann auch f\u00fcr andere professionelle Mannschaftssportarten Bedeutung haben, soweit vergleichbare Vertrags- und Lizenzstrukturen bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders relevant ist die Entscheidung f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Profifu\u00dfballclubs,<\/li><li>Lizenzspielerabteilungen,<\/li><li>Sport-Kapitalgesellschaften,<\/li><li>Vereine mit ausgegliedertem Profibereich,<\/li><li>Berater bei Sportler- und Vereinsvertr\u00e4gen,<\/li><li>Jahresabschluss- und Betriebspr\u00fcfungsf\u00e4lle im Profisport.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die steuerliche Einordnung h\u00e4ngt stark von der konkreten Vertragsgestaltung und den verbandsrechtlichen Voraussetzungen ab.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxishinweis<\/h2>\n\n\n\n<p>Profisportvereine sollten Handgeldzahlungen k\u00fcnftig differenziert dokumentieren und nicht pauschal als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Abl\u00f6sepflichtiger oder abl\u00f6sefreier Wechsel?<\/strong><br \/>Bei abl\u00f6sepflichtigen Transfers kann eine Aktivierung als Anschaffungsnebenkosten der Spielerlaubnis in Betracht kommen.<\/li><li><strong>Vertragsverl\u00e4ngerung oder Neuverpflichtung?<\/strong><br \/>Bei Vertragsverl\u00e4ngerungen spricht viel gegen eine Aktivierung als Anschaffungskosten der Spielerlaubnis.<\/li><li><strong>Wof\u00fcr wird das Handgeld gezahlt?<\/strong><br \/>Der Vertrag sollte klar regeln, ob das Handgeld allein f\u00fcr die Unterzeichnung gezahlt wird oder ob es wirtschaftlich mit dem Transfer und der Spielerlaubnis zusammenh\u00e4ngt.<\/li><li><strong>Gibt es eine R\u00fcckzahlungsklausel?<\/strong><br \/>Eine R\u00fcckzahlungspflicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung kann f\u00fcr die bilanzielle Beurteilung relevant sein.<\/li><li><strong>Verbandsrechtliche Voraussetzungen pr\u00fcfen<\/strong><br \/>Entscheidend kann sein, ob der Arbeitsvertrag Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung der Spielerlaubnis ist.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2>Beispielhafte Einordnung<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Fu\u00dfballclub verpflichtet einen Spieler von einem anderen Verein und zahlt daf\u00fcr eine Abl\u00f6se. Zus\u00e4tzlich erh\u00e4lt der Spieler ein Handgeld f\u00fcr den Abschluss des Arbeitsvertrags. Ist der Arbeitsvertrag nach den DFL-Regularien Voraussetzung f\u00fcr die Spielerlaubnis, kann das Handgeld als Anschaffungsnebenkosten der Spielerlaubnis zu aktivieren sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Verl\u00e4ngert derselbe Club dagegen den Vertrag mit einem bereits spielberechtigten Spieler und zahlt hierf\u00fcr ein Handgeld, liegt regelm\u00e4\u00dfig kein Erwerb einer neuen Spielerlaubnis gegen Entgelt vor. Eine Aktivierung als Anschaffungskosten scheidet dann aus. Auch ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten kommt nicht in Betracht, wenn die Zahlung nur f\u00fcr die Vertragsunterzeichnung geleistet wird.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH schafft mit seinem Urteil mehr Klarheit zur bilanziellen Behandlung von Handgeldzahlungen im Profisport. Eine pauschale Einordnung ist jedoch nicht m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei <strong>abl\u00f6sepflichtigen Transfers<\/strong> kann ein Handgeld zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten der Spielerlaubnis geh\u00f6ren. Bei <strong>abl\u00f6sefreien Wechseln<\/strong> oder <strong>Vertragsverl\u00e4ngerungen<\/strong> kommt eine Aktivierung dagegen grunds\u00e4tzlich nicht in Betracht, wenn die Zahlung lediglich f\u00fcr die Vertragsunterzeichnung erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Praxis bedeutet das: Die steuerliche Behandlung von Handgeldern muss anhand des konkreten Transfers, der Vertragsgestaltung und der verbandsrechtlichen Vorgaben gepr\u00fcft werden. Eine saubere Dokumentation ist unerl\u00e4sslich, um sp\u00e4tere Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Quelle:<\/strong> BFH, Pressemitteilung Nr. 25\/26 vom 23.04.2026 zum Urteil vom 03.03.2026 \u2013 IX R 33\/23, \u201eHandgeldzahlungen im Profisport\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BFH, Urteil vom 03.03.2026 \u2013 IX R 33\/23 Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 3. M\u00e4rz 2026 entschieden, dass sogenannte Handgeldzahlungen an Profifu\u00dfballspieler steuerlich nicht einheitlich zu behandeln sind. Entscheidend ist, ob das Handgeld im Zusammenhang mit einem abl\u00f6sepflichtigen Spielerwechsel, einem abl\u00f6sefreien Wechsel oder einer Vertragsverl\u00e4ngerung gezahlt wird. 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