{"id":79451,"date":"2026-05-07T12:55:36","date_gmt":"2026-05-07T10:55:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79451"},"modified":"2026-05-07T12:55:36","modified_gmt":"2026-05-07T10:55:36","slug":"gesetzentwurf-hoehere-besteuerung-von-kryptowerten-geplant","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gesetzentwurf-hoehere-besteuerung-von-kryptowerten-geplant\/","title":{"rendered":"Gesetzentwurf: H\u00f6here Besteuerung von Kryptowerten geplant"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Haltefrist f\u00fcr Kryptowerte soll entfallen \u2013 Gewinne k\u00f6nnten k\u00fcnftig unabh\u00e4ngig von der Haltedauer steuerpflichtig sein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Deutsche Bundestag hat \u00fcber einen Gesetzentwurf der Fraktion <strong>B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen<\/strong> informiert, der eine deutlich strengere Besteuerung von Kryptowerten vorsieht. Kernpunkt des Entwurfs ist die Abschaffung der bisherigen steuerlichen Haltefrist f\u00fcr Kryptowerte im Privatverm\u00f6gen. Gewinne aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften mit Kryptowerten sollen danach unabh\u00e4ngig von der Haltedauer mit dem pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz besteuert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Aktuelle Rechtslage: Steuerfreiheit nach Ablauf der Jahresfrist<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach derzeitiger Rechtslage werden Kryptow\u00e4hrungen im Privatverm\u00f6gen regelm\u00e4\u00dfig als <strong>andere Wirtschaftsg\u00fcter<\/strong> im Sinne des <strong>\u00a7 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG<\/strong> behandelt. Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass virtuelle W\u00e4hrungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero Wirtschaftsg\u00fcter sein k\u00f6nnen, deren Ver\u00e4u\u00dferung innerhalb der einj\u00e4hrigen Haltefrist steuerpflichtig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet bislang vereinfacht:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Fall<\/th><th>Steuerliche Behandlung nach aktueller Rechtslage<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung<\/td><td>grunds\u00e4tzlich steuerpflichtig<\/td><\/tr><tr><td>Verkauf nach Ablauf eines Jahres<\/td><td>grunds\u00e4tzlich steuerfrei<\/td><\/tr><tr><td>Tausch Krypto gegen Krypto innerhalb eines Jahres<\/td><td>ebenfalls steuerlich relevanter Ver\u00e4u\u00dferungsvorgang<\/td><\/tr><tr><td>Krypto im Betriebsverm\u00f6gen<\/td><td>keine Anwendung der privaten Haltefrist<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Gerade die Steuerfreiheit nach Ablauf eines Jahres ist der zentrale Punkt, den der Gesetzentwurf abschaffen m\u00f6chte.<\/p>\n\n\n\n<h2>Inhalt des Gesetzentwurfs<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Entwurf sieht vor, dass die Jahresfrist des \u00a7 23 EStG k\u00fcnftig <strong>nicht mehr f\u00fcr Ver\u00e4u\u00dferungen von Kryptowerten<\/strong> gelten soll. Damit w\u00fcrden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten im Privatverm\u00f6gen unabh\u00e4ngig von der Haltedauer steuerpflichtig bleiben. Die Besteuerung soll weiterhin im Rahmen der <strong>sonstigen Eink\u00fcnfte nach \u00a7 22 Nr. 2 EStG<\/strong> in Verbindung mit <strong>\u00a7 23 EStG<\/strong> erfolgen, also mit dem pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz und nicht pauschal mit der Abgeltungsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesetzentwurf definiert Kryptowerte \u00fcber den Begriff der <strong>MiCAR-Verordnung<\/strong> sowie das <strong>Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz<\/strong>. Damit soll die Regelung nicht nur klassische Kryptow\u00e4hrungen wie Bitcoin erfassen, sondern allgemein Kryptowerte im steuerlichen Sinne.<\/p>\n\n\n\n<h2>Anwendung auf ab 2026 erworbene Kryptowerte<\/h2>\n\n\n\n<p>Besonders wichtig ist die geplante \u00dcbergangsregelung. Nach dem Entwurf sollen die neuen Regeln erstmals f\u00fcr Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte gelten, bei denen die Wirtschaftsg\u00fcter <strong>nach dem 31. Dezember 2025<\/strong> erworben oder geschaffen wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Altbest\u00e4nde, die bis zum <strong>31. Dezember 2025<\/strong> angeschafft wurden, w\u00fcrde nach dem Entwurf die bisherige Rechtslage grunds\u00e4tzlich weiterhin ma\u00dfgeblich bleiben. F\u00fcr ab 2026 neu erworbene Kryptowerte w\u00e4re eine steuerfreie Ver\u00e4u\u00dferung allein wegen Ablaufs der Jahresfrist dagegen nicht mehr m\u00f6glich, sofern der Entwurf Gesetz wird.<\/p>\n\n\n\n<h2>Begr\u00fcndung des Entwurfs<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Fraktion begr\u00fcndet den Gesetzentwurf mit einer aus ihrer Sicht bestehenden \u201eGerechtigkeitsl\u00fccke\u201c. W\u00e4hrend Gewinne aus Aktien grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig von der Haltedauer steuerlich erfasst werden, k\u00f6nnen Gewinne aus Kryptowerten nach bisherigem Recht nach Ablauf eines Jahres steuerfrei realisiert werden. Dies f\u00fchre nach Auffassung der Antragsteller zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung verschiedener Anlageformen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem verweist der Entwurf auf die verbesserte Informationslage durch die Umsetzung von <strong>DAC 8<\/strong>. Danach sollen Kryptob\u00f6rsen und Kryptodienstleister Transaktionsdaten und Steueridentifikationsnummern an das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern \u00fcbermitteln. Diese verfahrensrechtlichen \u00c4nderungen sollen aus Sicht der Antragsteller die effektive Besteuerung von Kryptogesch\u00e4ften erleichtern.<\/p>\n\n\n\n<h2>Bundesregierung plant ebenfalls st\u00e4rkere Besteuerung<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach der Mitteilung des Bundestags will auch die Bundesregierung Gewinne aus Kryptowerten, etwa aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Bitcoin, st\u00e4rker besteuern. Dies ergibt sich aus den Eckwerten f\u00fcr den Bundeshaushalt 2026. Konkrete gesetzliche Einzelheiten eines Regierungsentwurfs sind aus der Bundestagsmitteilung jedoch noch nicht ersichtlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist daher: Der vorliegende Gesetzentwurf ist noch <strong>kein geltendes Recht<\/strong>. Ob und in welcher Form die Abschaffung der Haltefrist tats\u00e4chlich beschlossen wird, bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praktische Auswirkungen f\u00fcr Anleger<\/h2>\n\n\n\n<p>Sollte die Haltefrist tats\u00e4chlich entfallen, h\u00e4tte dies erhebliche Folgen f\u00fcr private Kryptoanleger. Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen Kryptowerten w\u00e4ren dann auch nach mehrj\u00e4hriger Haltedauer steuerpflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>Das w\u00fcrde insbesondere betreffen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>langfristige Bitcoin-Investoren,<\/li><li>Anleger mit Sparpl\u00e4nen,<\/li><li>Nutzer von Wallets und DeFi-Plattformen,<\/li><li>Personen mit h\u00e4ufigen Krypto-zu-Krypto-Tauschvorg\u00e4ngen,<\/li><li>Investoren mit Alt- und Neubest\u00e4nden,<\/li><li>Steuerpflichtige mit komplexen Transaktionshistorien.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Dokumentation der Anschaffungskosten, Anschaffungszeitpunkte und Ver\u00e4u\u00dferungsvorg\u00e4nge w\u00fcrde dadurch noch wichtiger.<\/p>\n\n\n\n<h2>Steuerliche Einordnung<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch nach dem Entwurf sollen Kryptogewinne offenbar nicht als Kapitaleink\u00fcnfte mit Abgeltungsteuer behandelt werden. Vielmehr sollen sie weiterhin als private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte bzw. sonstige Eink\u00fcnfte besteuert werden. Das bedeutet: Der individuelle Einkommensteuersatz w\u00e4re ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Steuerpflichtige mit hohem zu versteuernden Einkommen kann dies zu einer deutlich h\u00f6heren Belastung f\u00fchren als bei Kapitalertr\u00e4gen, die regelm\u00e4\u00dfig der Abgeltungsteuer unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxishinweis<\/h2>\n\n\n\n<p>Kryptoanleger sollten das Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen und ihre Transaktionen sauber dokumentieren. Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Altbest\u00e4nden und ab 2026 erworbenen Kryptowerten, falls die im Entwurf vorgesehene \u00dcbergangsregelung tats\u00e4chlich umgesetzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Empfehlenswert ist insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Anschaffungszeitpunkte und Anschaffungskosten vollst\u00e4ndig dokumentieren,<\/li><li>Wallets, B\u00f6rsenkonten und Transaktionshistorien sichern,<\/li><li>Krypto-zu-Krypto-Tauschvorg\u00e4nge erfassen,<\/li><li>Altbest\u00e4nde und Neubest\u00e4nde getrennt auswerten,<\/li><li>Steuerreports kritisch pr\u00fcfen,<\/li><li>keine voreiligen Verk\u00e4ufe allein aufgrund politischer Ank\u00fcndigungen vornehmen,<\/li><li>bei gr\u00f6\u00dferen Best\u00e4nden steuerliche Beratung einholen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende \u00c4nderung der Besteuerung von Kryptowerten vor. Die bisherige steuerliche Haltefrist von einem Jahr soll f\u00fcr Kryptowerte abgeschafft werden. Gewinne aus privaten Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4ften mit Kryptowerten w\u00e4ren dann unabh\u00e4ngig von der Haltedauer steuerpflichtig und mit dem pers\u00f6nlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.<\/p>\n\n\n\n<p>Noch handelt es sich jedoch um einen Gesetzentwurf. F\u00fcr Anleger besteht daher aktuell vor allem Handlungsbedarf bei der Dokumentation und Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens. Sollte die Regelung beschlossen werden, w\u00e4re insbesondere die Abgrenzung zwischen Altbest\u00e4nden und ab 2026 erworbenen Kryptowerten entscheidend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Quelle:<\/strong> Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2026; BT-Drs. 21\/5752, \u201eEntwurf eines Gesetzes zum Schlie\u00dfen einer Gerechtigkeitsl\u00fccke bei der Besteuerung von Kryptowerten\u201c.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Haltefrist f\u00fcr Kryptowerte soll entfallen \u2013 Gewinne k\u00f6nnten k\u00fcnftig unabh\u00e4ngig von der Haltedauer steuerpflichtig sein Der Deutsche Bundestag hat \u00fcber einen Gesetzentwurf der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen informiert, der eine deutlich strengere Besteuerung von Kryptowerten vorsieht. Kernpunkt des Entwurfs ist die Abschaffung der bisherigen steuerlichen Haltefrist f\u00fcr Kryptowerte im Privatverm\u00f6gen. 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