{"id":79480,"date":"2026-05-13T16:02:00","date_gmt":"2026-05-13T14:02:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79480"},"modified":"2026-05-13T16:02:00","modified_gmt":"2026-05-13T14:02:00","slug":"zugewinnausgleichsforderung-erbschaftsteuer-sparen-bei-ehegatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zugewinnausgleichsforderung-erbschaftsteuer-sparen-bei-ehegatten\/","title":{"rendered":"Zugewinnausgleichsforderung: Erbschaftsteuer sparen bei Ehegatten"},"content":{"rendered":"\n<p>Wenn ein Ehegatte verstirbt, spielt im Erbrecht oft der sogenannte \u201eZugewinnausgleich\u201c eine zentrale Rolle. Steuerlich ist dies besonders attraktiv: Der Betrag, der rechnerisch als Ausgleich f\u00fcr den w\u00e4hrend der Ehe erwirtschafteten Zuwachs zusteht, bleibt von der Erbschaftsteuer komplett verschont.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Problem der Inflation<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Haus oder ein Depot, das zu Beginn der Ehe (vielleicht vor 30 Jahren) vorhanden war, ist heute allein durch die Geldentwertung nominell viel mehr wert. W\u00fcrde man einfach den damaligen Kaufpreis vom heutigen Wert abziehen, s\u00e4he es so aus, als h\u00e4tten Sie einen riesigen Gewinn gemacht \u2013 auf den Sie dann unter Umst\u00e4nden Steuern zahlen m\u00fcssten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die L\u00f6sung: Die Indexierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundesfinanzministerium hat aktuell (Stand Februar 2026) die neuen Indexzahlen ver\u00f6ffentlicht, mit denen wir Ihr Verm\u00f6gen bei Beginn der Ehe \u201ehochrechnen\u201c k\u00f6nnen. Durch diese Bereinigung um den Kaufkraftschwund sinkt der steuerlich relevante Zuwachs, w\u00e4hrend die steuerfreie Ausgleichsforderung steigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ein kurzes Beispiel:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Hatte ein Ehegatte bei der Hochzeit im Jahr 2000 ein Verm\u00f6gen von 100.000 \u20ac, wird dieser Betrag f\u00fcr einen Erbfall im Jahr 2025 nicht einfach mit 100.000 \u20ac angesetzt. Dank der neuen Indizes wird er auf ca. 161.457 \u20ac hochgerechnet (100.000 \\121,9 \/ 75,5). Das bedeutet f\u00fcr Sie: \u00dcber 60.000 \u20ac mehr, die dem Finanzamt entzogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir pr\u00fcfen im Rahmen Ihrer Erbschaftsteuererkl\u00e4rung gerne, wie sich die neuen Werte auf Ihre pers\u00f6nliche Situation auswirken und wie wir Ihre Steuerlast minimieren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Rechtsgrundlage und Hintergrund<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 5 Abs. 1 ErbStG geh\u00f6rt der Betrag, den der \u00fcberlebende Ehegatte im Falle der Beendigung des G\u00fcterstands der Zugewingemeinschaft als Zugewinnausgleichsforderung (\u00a7 1371 Abs. 2 BGB) geltend machen k\u00f6nnte, nicht zum steuerpflichtigen Erwerb.<\/p>\n\n\n\n<p>Um eine ungerechtfertigte Besteuerung von rein inflationsbedingten Wertsteigerungen zu vermeiden, sieht <strong>R E 5.1 Abs. 2 Satz 5 ErbStR 2019<\/strong> vor, dass das Anfangsverm\u00f6gen zu indexieren ist. Ziel ist es, den &#8222;unechten&#8220; Wertzuwachs (Kaufkraftschwund) aus der Berechnung der Ausgleichsforderung zu eliminieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Daten (BMF v. 23.02.2026)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das BMF hat die Liste der Verbraucherpreisindizes (VPI) aktualisiert (Basis 2020 = 100). Besonders relevant f\u00fcr aktuelle Erbf\u00e4lle sind die neuen Werte f\u00fcr 2024 (119,3) und 2025 (121,9). Der sprunghafte Anstieg seit 2021 (von 103,1 auf 121,9 in 2025) verdeutlicht die enorme Bedeutung der Indexierung, um die abzugsf\u00e4hige (steuerfreie) Ausgleichsforderung korrekt zu maximieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Ehegatte verstirbt, spielt im Erbrecht oft der sogenannte \u201eZugewinnausgleich\u201c eine zentrale Rolle. Steuerlich ist dies besonders attraktiv: Der Betrag, der rechnerisch als Ausgleich f\u00fcr den w\u00e4hrend der Ehe erwirtschafteten Zuwachs zusteht, bleibt von der Erbschaftsteuer komplett verschont. 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