{"id":79520,"date":"2026-05-15T11:48:53","date_gmt":"2026-05-15T09:48:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79520"},"modified":"2026-05-15T11:48:53","modified_gmt":"2026-05-15T09:48:53","slug":"krypto-optionen-co-bfh-erteilt-steuererlass-bei-herben-verlusten-eine-absage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/krypto-optionen-co-bfh-erteilt-steuererlass-bei-herben-verlusten-eine-absage\/","title":{"rendered":"Krypto, Optionen &#038; Co.: BFH erteilt Steuererlass bei herben Verlusten eine Absage"},"content":{"rendered":"\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Wer mit Stillhalter- oder Optionsgesch\u00e4ften Verluste einf\u00e4hrt, erlebt oft ein steuerliches Desaster: Die Verluste d\u00fcrfen nicht einfach mit anderen Eink\u00fcnften verrechnet werden. Doch kann das Finanzamt die Steuer aus \u201esachlichen Billigkeitsgr\u00fcnden\u201c erlassen, wenn durch die Verluste das Geld f\u00fcr die Steuerzahlung fehlt? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.03.2026 (IX R 18\/23) eine harte Entscheidung gegen Steuerzahler getroffen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>Der Sachverhalt: Hohe Steuern trotz leerem Bankkonto<\/h2>\n\n\n\n<p>Egal ob private Ver\u00e4u\u00dferungsgesch\u00e4fte, Krypto-Trading oder wie im Streitfall <strong>Stillhalter- und Optionsgesch\u00e4fte<\/strong>: Das Einkommensteuergesetz (EStG) kennt strenge Verrechnungsverbote. Nach \u00a7 22 Nr. 3 Satz 3 EStG d\u00fcrfen Verluste aus solchen Leistungen nur mit Gewinnen <em>aus derselben Einkunftsart<\/em> verrechnet werden \u2013 und das oft nur im selben oder in zuk\u00fcnftigen Jahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Im konkreten Fall hatte ein Steuerpflichtiger bei diesen riskanten Finanzgesch\u00e4ften massive Verluste erlitten. Da er die Verluste nicht mit seinen \u00fcbrigen Eink\u00fcnften (z. B. aus Arbeitnehmer- oder Gewerbet\u00e4tigkeit) verrechnen durfte, forderte das Finanzamt eine hohe Einkommensteuer. Das Problem: Das reale Einkommen des Mannes reichte im Verlustjahr nicht einmal mehr aus, um die Steuer zu bezahlen. Er beantragte daher eine abweichende Steuerfestsetzung aus <strong>sachlichen Billigkeitsgr\u00fcnden (\u00a7 163 \/ \u00a7 227 AO)<\/strong> und berief sich auf den Schutz seines Existenzminimums.<\/p>\n\n\n\n<h2>Die Entscheidung des BFH: Der Gesetzgeber will es so hart<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH zeigte kein Mitgef\u00fchl und wies die Klage ab. Die Begr\u00fcndung der Richter hat es in sich:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Keine Ausnahme vom Verrechnungsverbot:<\/strong> Das gesetzliche Verlustausgleichsverbot ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, um speulative Gesch\u00e4fte steuerlich abzugrenzen. Eine Korrektur \u00fcber die \u201eBilligkeitsschiene\u201c darf diese gesetzgeberische Entscheidung nicht aushebeln.<\/li><li><strong>Existenzminimum sch\u00fctzt vor Verlusten nicht:<\/strong> Das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums (das sogenannte subjektive Nettoprinzip) greift hier laut BFH nicht. Der Staat ist nicht verpflichtet, Geldabfl\u00fcsse, die auf riskanten privaten Spekulationen (wie Optionsgesch\u00e4ften) beruhen, im selben Jahr durch Steuererlass aufzufangen.<\/li><li><strong>Vortrag auf die Zukunft bleibt:<\/strong> Der Steuerpflichtige wird darauf verwiesen, die Verluste in die Folgejahre vorzutragen, um sie dann mit zuk\u00fcnftigen Gewinnen aus \u00e4hnlichen Gesch\u00e4ften zu verrechnen. Dass dies dem Steuerzahler im aktuellen Jahr bei der Liquidit\u00e4t nicht hilft, nahmen die Richter in Kauf.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2>Praxistipps: Was bedeutet das f\u00fcr Sie als Anleger?<\/h2>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><strong>Kern-Erkenntnis:<\/strong> Das Finanzamt dr\u00fcckt kein Auge zu, wenn riskante Finanzgesch\u00e4fte schiefgehen. Wer spekuliert, muss die Steuer f\u00fcr andere Einkunftsarten zwingend liquide bereithalten \u2013 Verluste mindern die aktuelle Steuerlast hier nicht.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<h3>So steuern Sie im Vorfeld gegen:<\/h3>\n\n\n\n<ul><li><strong>Risikomanagement und Steuer-Tracking:<\/strong> Wenn Sie im Bereich der Termingesch\u00e4fte, Optionen oder Kryptow\u00e4hrungen aktiv sind, m\u00fcssen Sie Gewinne und Verluste tagesaktuell im Blick behalten.<\/li><li><strong>Keine Verrechnung im selben Jahr einplanen:<\/strong> Planen Sie Ihre Liquidit\u00e4t niemals so, dass Sie darauf vertrauen, Verluste aus \u00a7 22 Nr. 3 EStG mit Ihrem Gehalt oder Praxis-\/Unternehmensgewinnen auszugleichen.<\/li><li><strong>Pers\u00f6nliche Billigkeit pr\u00fcfen:<\/strong> W\u00e4hrend der BFH eine <em>sachliche<\/em> Unbilligkeit (also einen Fehler im System des Gesetzes) ablehnte, bleibt im Einzelfall immer noch die Pr\u00fcfung einer <em>pers\u00f6nlichen<\/em> Unbilligkeit (z. B. drohende Existenzvernichtung durch den Einzug der Steuer). Hierbei geht es dann eher um Stundung oder Erlass der festgesetzten Steuer, wof\u00fcr jedoch extrem hohe H\u00fcrden gelten.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><em>Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer mit Stillhalter- oder Optionsgesch\u00e4ften Verluste einf\u00e4hrt, erlebt oft ein steuerliches Desaster: Die Verluste d\u00fcrfen nicht einfach mit anderen Eink\u00fcnften verrechnet werden. Doch kann das Finanzamt die Steuer aus \u201esachlichen Billigkeitsgr\u00fcnden\u201c erlassen, wenn durch die Verluste das Geld f\u00fcr die Steuerzahlung fehlt? 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