{"id":79525,"date":"2026-05-18T17:14:37","date_gmt":"2026-05-18T15:14:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79525"},"modified":"2026-05-18T17:14:37","modified_gmt":"2026-05-18T15:14:37","slug":"aussenpruefung-steuerstraftat-was-sie-jetzt-nicht-falsch-machen-duerfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aussenpruefung-steuerstraftat-was-sie-jetzt-nicht-falsch-machen-duerfen\/","title":{"rendered":"Au\u00dfenpr\u00fcfung &amp; Steuerstraftat: Was Sie jetzt nicht falsch machen d\u00fcrfen"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine <strong>Au\u00dfenpr\u00fcfung bei Verdacht auf eine Steuerstraftat<\/strong> ist f\u00fcr Unternehmen, Selbstst\u00e4ndige und Privatpersonen eine heikle Situation. Denn pl\u00f6tzlich treffen zwei Welten aufeinander: das normale Besteuerungsverfahren mit Mitwirkungspflichten \u2013 und das Steuerstraf- oder Bu\u00dfgeldverfahren mit besonderen Schutzrechten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist: Sobald sich w\u00e4hrend der Betriebspr\u00fcfung ein konkreter Verdacht ergibt, darf die Finanzverwaltung nicht einfach \u201ewie bisher\u201c weitermachen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Was passiert, wenn w\u00e4hrend der Au\u00dfenpr\u00fcfung ein Verdacht entsteht?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ergibt sich im Laufe der Au\u00dfenpr\u00fcfung der Verdacht einer <strong>Steuerstraftat<\/strong> oder <strong>Steuerordnungswidrigkeit<\/strong>, muss Ihnen die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bu\u00dfgeldverfahrens mitgeteilt werden, bevor die Ermittlungen zu genau diesem Sachverhalt fortgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ergibt sich aus \u00a7 397 AO: Das Strafverfahren ist eingeleitet, sobald eine Ma\u00dfnahme erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen. Die Mitteilung an den Beschuldigten muss sp\u00e4testens erfolgen, wenn er aufgefordert wird, Tatsachen darzulegen oder Unterlagen vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxistipp:<\/strong><br \/>Werden Ihnen w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung pl\u00f6tzlich besonders kritische Fragen gestellt \u2013 etwa zu ungekl\u00e4rten Bareinnahmen, Kassenf\u00fchrung, Privatentnahmen oder nicht erkl\u00e4rten Auslandssachverhalten \u2013, sollten Sie nicht vorschnell antworten. Holen Sie steuerlichen Rat ein, bevor Sie Erkl\u00e4rungen abgeben.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Muss ich trotz Verdacht weiter mitwirken?<\/h2>\n\n\n\n<p>Hier liegt der zentrale Konflikt: Im normalen Besteuerungsverfahren bestehen umfassende Mitwirkungspflichten. Sie m\u00fcssen Unterlagen vorlegen, Ausk\u00fcnfte erteilen und bei der Sachverhaltsaufkl\u00e4rung mitwirken.<\/p>\n\n\n\n<p>Anders ist es, soweit Ihre Angaben auch f\u00fcr ein Steuerstraf- oder Bu\u00dfgeldverfahren verwendet werden k\u00f6nnen. Nach \u00a7 393 Abs. 1 Satz 2 AO d\u00fcrfen im Besteuerungsverfahren keine Zwangsmittel eingesetzt werden, wenn Sie sich dadurch selbst wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit belasten m\u00fcssten.<\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet vereinfacht:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sie d\u00fcrfen nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aber: Das hei\u00dft nicht, dass ein Schweigen im Besteuerungsverfahren folgenlos bleibt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Welche Folgen kann fehlende Mitwirkung im Steuerverfahren haben?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Sie bei der Aufkl\u00e4rung nicht mitwirken, kann das Finanzamt im Besteuerungsverfahren nachteilige Schl\u00fcsse ziehen. K\u00f6nnen die Besteuerungsgrundlagen nicht zuverl\u00e4ssig ermittelt werden, darf die Finanzbeh\u00f6rde diese nach \u00a7 162 AO sch\u00e4tzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine solche Sch\u00e4tzung kann f\u00fcr Steuerpflichtige teuer werden, etwa wenn:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Ums\u00e4tze h\u00f6her angesetzt werden,<\/li><li>Betriebsausgaben nicht anerkannt werden,<\/li><li>Kassenm\u00e4ngel zu Sicherheitszuschl\u00e4gen f\u00fchren,<\/li><li>Privatanteile gesch\u00e4tzt werden,<\/li><li>Vorsteuerabz\u00fcge versagt werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Praxistipp:<\/strong><br \/>Die richtige Strategie ist selten \u201egar nichts sagen\u201c. Entscheidend ist, sauber zu trennen: Was muss im Besteuerungsverfahren gekl\u00e4rt werden? Was k\u00f6nnte strafrechtlich relevant sein? Genau hier sollte die Kommunikation \u00fcber Ihre Steuerberatung laufen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Warum ist elektronische Kommunikation in der Au\u00dfenpr\u00fcfung so riskant?<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Au\u00dfenpr\u00fcfungen werden immer h\u00e4ufiger digitale Unterlagen angefordert: Buchhaltungsdaten, Kassendaten, Rechnungsarchive, Exportdateien oder E-Mail-Korrespondenz.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Finanzverwaltung darf im Rahmen der Au\u00dfenpr\u00fcfung auf bestimmte digital aufbewahrungspflichtige Daten zugreifen. \u00a7 147 Abs. 6 AO betrifft insbesondere den Datenzugriff auf mit DV-Systemen erstellte und aufbewahrungspflichtige Unterlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Problematisch wird es, wenn Daten ungesch\u00fctzt per E-Mail oder auf unverschl\u00fcsselten Datentr\u00e4gern \u00fcbermittelt werden. Nach \u00a7 87a AO ist elektronische Kommunikation grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, wenn ein Zugang er\u00f6ffnet ist; eine unverschl\u00fcsselte elektronische Kommunikation kann aber Datenschutz- und Geheimhaltungsrisiken ausl\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Wie sollten Sie Daten sicher an die Finanzverwaltung \u00fcbermitteln?<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei der Daten\u00fcberlassung sollten Sie besonders auf Datensicherheit achten. Empfehlenswert sind insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>passwortgesch\u00fctzte Archivdateien<\/strong>, zum Beispiel ZIP, RAR oder 7Zip,<\/li><li><strong>verschl\u00fcsselte Datentr\u00e4ger<\/strong>, etwa mit BitLocker,<\/li><li><strong>hardwareverschl\u00fcsselte USB-Datentr\u00e4ger<\/strong>,<\/li><li><strong>sichere Datenaustauschplattformen<\/strong> der Finanzverwaltung,<\/li><li>getrennte \u00dcbermittlung von Passwort und Datei.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Unverschl\u00fcsselte E-Mails sind keine sichere L\u00f6sung. Sie k\u00f6nnen im Einzelfall von Dritten eingesehen oder manipuliert werden. Deshalb sollte vorab gekl\u00e4rt werden, welcher \u00dcbermittlungsweg im konkreten Pr\u00fcfungsfall geeignet ist.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Was sollten Sie sofort tun, wenn der Ton der Pr\u00fcfung kippt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Sie den Eindruck haben, dass aus der normalen Au\u00dfenpr\u00fcfung ein steuerstrafrechtlich relevanter Vorgang wird, sollten Sie strukturiert vorgehen:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Keine spontanen Erkl\u00e4rungen abgeben<\/strong><br \/>Antworten unter Druck f\u00fchren h\u00e4ufig zu Missverst\u00e4ndnissen oder unn\u00f6tigen Risiken.<\/li><li><strong>Steuerberatung einschalten<\/strong><br \/>Die weitere Kommunikation sollte koordiniert und dokumentiert erfolgen.<\/li><li><strong>Pr\u00fcfen lassen, ob ein Straf- oder Bu\u00dfgeldverfahren eingeleitet wurde<\/strong><br \/>Die Mitteilung der Einleitung ist ein wichtiger verfahrensrechtlicher Punkt.<\/li><li><strong>Unterlagen nicht ungepr\u00fcft herausgeben<\/strong><br \/>Vor allem bei digitalen Daten sollte gepr\u00fcft werden, ob die angeforderten Daten vom Pr\u00fcfungsumfang gedeckt sind.<\/li><li><strong>Sichere Daten\u00fcbertragung verwenden<\/strong><br \/>Keine sensiblen Steuerdaten unverschl\u00fcsselt per E-Mail versenden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Fazit: Au\u00dfenpr\u00fcfung ernst nehmen \u2013 aber nicht in Panik geraten<\/h2>\n\n\n\n<p>Eine Au\u00dfenpr\u00fcfung ist nicht automatisch ein Steuerstrafverfahren. Wenn sich jedoch w\u00e4hrend der Pr\u00fcfung ein Verdacht ergibt, \u00e4ndern sich die Spielregeln. Dann geht es nicht mehr nur um Steuernachzahlungen, sondern m\u00f6glicherweise auch um Geldbu\u00dfen, Strafzuschl\u00e4ge oder strafrechtliche Konsequenzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade in dieser Phase ist professionelle Begleitung entscheidend. Wer seine Rechte kennt, kann Fehler vermeiden \u2013 und gleichzeitig seinen steuerlichen Mitwirkungspflichten strategisch richtig nachkommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sie haben eine Pr\u00fcfungsanordnung erhalten oder der Betriebspr\u00fcfer stellt kritische Fragen?<\/strong><br \/>Sprechen Sie uns fr\u00fchzeitig an. Wir unterst\u00fctzen Sie bei der Vorbereitung, begleiten die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und helfen, steuerliche und strafrechtliche Risiken sauber einzuordnen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Passend dazu auf unserer Website<\/h2>\n\n\n\n<ul><li><strong>Ratgeber Betriebspr\u00fcfung: So bereiten Sie sich richtig vor<\/strong><\/li><li><strong>Digitale Buchf\u00fchrung: Welche Daten darf das Finanzamt verlangen?<\/strong><\/li><li><strong>Steuerstrafrecht: Was tun bei Verdacht auf Steuerhinterziehung?<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong><br \/>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Au\u00dfenpr\u00fcfung bei Verdacht auf eine Steuerstraftat ist f\u00fcr Unternehmen, Selbstst\u00e4ndige und Privatpersonen eine heikle Situation. 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