{"id":79530,"date":"2026-05-18T17:20:14","date_gmt":"2026-05-18T15:20:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79530"},"modified":"2026-05-18T17:20:14","modified_gmt":"2026-05-18T15:20:14","slug":"kindergeld-trotz-job-freistellungen-koennen-die-20-stunden-grenze-retten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeld-trotz-job-freistellungen-koennen-die-20-stunden-grenze-retten\/","title":{"rendered":"Kindergeld trotz Job? Freistellungen k\u00f6nnen die 20-Stunden-Grenze retten"},"content":{"rendered":"\n<p>Die <strong>Kindergeld 20-Stunden-Grenze<\/strong> ist besonders wichtig, wenn vollj\u00e4hrige Kinder nach einer ersten Ausbildung oder einem Erststudium weiter studieren und gleichzeitig arbeiten. Das FG M\u00fcnster hat nun entschieden: Auch <strong>anlassbezogene Freistellungen<\/strong> \u2013 etwa f\u00fcr Klausuren oder Hausarbeiten \u2013 k\u00f6nnen bei der Berechnung der regelm\u00e4\u00dfigen w\u00f6chentlichen Arbeitszeit ber\u00fccksichtigt werden. Das kann im Einzelfall den Kindergeldanspruch sichern.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig: Die Revision wurde zugelassen. Die Rechtsfrage ist daher <strong>noch in Schwebe<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Worum ging es in dem Fall?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Sohn des Kl\u00e4gers hatte zun\u00e4chst ein dreij\u00e4hriges duales Studium in der Finanzverwaltung abgeschlossen und wurde anschlie\u00dfend als Finanzbeamter t\u00e4tig. Danach begann er zus\u00e4tzlich ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universit\u00e4t M\u00fcnster. Seine Arbeitszeit im Finanzamt reduzierte er zun\u00e4chst auf 28,7 Wochenstunden und sp\u00e4ter im Rahmen des F\u00f6rderprogramms \u201eJura\u201c auf 20,5 Wochenstunden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich erhielt er in einzelnen Monaten Freistellungen f\u00fcr Pr\u00fcfungen und Hausarbeiten. Genau diese Freistellungen waren entscheidend: In den Monaten Februar, M\u00e4rz sowie Juni bis September 2025 sank die regelm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Arbeitszeit dadurch unter 20 Stunden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Warum ist die 20-Stunden-Grenze beim Kindergeld so wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 32 Abs. 4 EStG k\u00f6nnen Eltern f\u00fcr vollj\u00e4hrige Kinder grunds\u00e4tzlich Kindergeld erhalten, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet. Nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird es aber schwieriger: Dann darf das Kind grunds\u00e4tzlich keiner sch\u00e4dlichen Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unsch\u00e4dlich<\/strong> ist unter anderem eine Erwerbst\u00e4tigkeit mit bis zu <strong>20 Stunden regelm\u00e4\u00dfiger w\u00f6chentlicher Arbeitszeit<\/strong>. Diese Grenze ist in \u00a7 32 Abs. 4 Satz 3 EStG geregelt. Das FG M\u00fcnster hebt genau diesen Punkt in seiner Entscheidung hervor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einfach gesagt:<\/strong><br \/>Wer nach der ersten Ausbildung weiter studiert und nebenbei arbeitet, muss sehr genau auf die regelm\u00e4\u00dfige Wochenarbeitszeit achten. Schon eine geringf\u00fcgige \u00dcberschreitung kann den Kindergeldanspruch gef\u00e4hrden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Z\u00e4hlen Freistellungen f\u00fcr Klausuren und Hausarbeiten mit?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des FG M\u00fcnster: <strong>Ja, jedenfalls im entschiedenen Fall.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht stellte klar, dass individuell und monatsweise gew\u00e4hrte Freistellungen bei der Ermittlung der regelm\u00e4\u00dfigen w\u00f6chentlichen Arbeitszeit einzubeziehen sind. Entscheidend war dabei auch das Monatsprinzip des \u00a7 66 Abs. 2 EStG. Die Freistellungen waren zwar anlassbezogen, traten aber im Streitzeitraum regelm\u00e4\u00dfig auf \u2013 n\u00e4mlich in sechs von acht Monaten.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit lag in diesen Monaten keine sch\u00e4dliche Erwerbst\u00e4tigkeit vor. Das FG verpflichtete die Familienkasse, f\u00fcr Februar, M\u00e4rz sowie Juni bis September 2025 Kindergeld festzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Warum gab es nicht f\u00fcr alle Monate Kindergeld?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Dezember 2024 sowie Januar, April und Mai 2025 lehnte das FG M\u00fcnster den Anspruch ab. In diesen Monaten gab es keine zus\u00e4tzlichen Freistellungen, sodass die regelm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Arbeitszeit bei 20,5 Stunden lag. Das war aus Sicht des Gerichts sch\u00e4dlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem sah das Gericht das Jurastudium nicht als Teil einer einheitlichen Erstausbildung an. Das abgeschlossene duale Studium zum Diplom-Finanzwirt war nach Ansicht des Gerichts bereits ein abgeschlossenes Erststudium. Das sp\u00e4tere Jurastudium trat gegen\u00fcber der aufgenommenen Berufst\u00e4tigkeit im Finanzamt in den Hintergrund.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Wann ist ein weiteres Studium nur noch eine Zweitausbildung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das ist h\u00e4ufig der Knackpunkt beim Kindergeld.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere Ausbildung kann noch Teil einer einheitlichen Erstausbildung sein, wenn die Ausbildungsabschnitte zeitlich und fachlich eng zusammenh\u00e4ngen und das angestrebte Berufsziel erst mit dem weiteren Abschluss erreicht wird. Fehlt dieser enge Zusammenhang oder tritt die Berufst\u00e4tigkeit in den Vordergrund, kann eine <strong>Zweitausbildung<\/strong> vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das FG M\u00fcnster stellte bei seiner Gesamtw\u00fcrdigung unter anderem darauf ab, dass der Sohn:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss als Diplom-Finanzwirt hatte,<\/li><li>seine Qualifikation im Finanzamt tats\u00e4chlich nutzte,<\/li><li>in einem langfristigen Beamtenverh\u00e4ltnis stand,<\/li><li>Pensionsanspr\u00fcche erwarb,<\/li><li>eine existenzsichernde T\u00e4tigkeit aus\u00fcbte.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Zwar sprach die Organisation des Studiums teilweise f\u00fcr eine starke Studienorientierung. In der Gesamtbetrachtung \u00fcberwogen nach Ansicht des Gerichts aber die Argumente f\u00fcr eine im Vordergrund stehende Berufst\u00e4tigkeit.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet das Urteil f\u00fcr Eltern und Studierende?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil zeigt: Beim Kindergeld nach erster Ausbildung kommt es nicht nur auf den Arbeitsvertrag an. Entscheidend kann sein, wie die Arbeitszeit <strong>monatlich tats\u00e4chlich und rechtlich regelm\u00e4\u00dfig<\/strong> ausgestaltet ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxistipp:<\/strong><br \/>Eltern und Studierende sollten Freistellungen, Arbeitszeitreduzierungen und Studienzeiten sorgf\u00e4ltig dokumentieren. Gerade bei dualen Studieng\u00e4ngen, Beamtenverh\u00e4ltnissen, berufsbegleitenden Studieng\u00e4ngen oder F\u00f6rderprogrammen kann die Kindergeldfrage sehr schnell komplex werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig sind insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Arbeitszeitvereinbarungen,<\/li><li>Freistellungsbescheide,<\/li><li>Zeitkonten,<\/li><li>Nachweise \u00fcber Klausuren, Hausarbeiten und Pflichtveranstaltungen,<\/li><li>Studienverlaufspl\u00e4ne,<\/li><li>Nachweise zur w\u00f6chentlichen Arbeitszeit je Monat.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Warum ist die Entscheidung noch nicht endg\u00fcltig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das FG M\u00fcnster hat die Revision wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung zugelassen. Damit ist die steuerliche Behandlung solcher F\u00e4lle noch <strong>in Schwebe<\/strong>. Es bleibt abzuwarten, ob der BFH die monatsbezogene Einbeziehung anlassbezogener Freistellungen best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxistipp f\u00fcr laufende F\u00e4lle:<\/strong><br \/>Lehnt die Familienkasse Kindergeld wegen \u00dcberschreitens der 20-Stunden-Grenze ab, sollte gepr\u00fcft werden, ob Einspruch eingelegt werden kann. In vergleichbaren F\u00e4llen kann es sinnvoll sein, auf das Verfahren vor dem FG M\u00fcnster hinzuweisen und den Fall bis zur h\u00f6chstrichterlichen Kl\u00e4rung offen zu halten.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Fazit: Freistellungen k\u00f6nnen beim Kindergeld entscheidend sein<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil des FG M\u00fcnster ist eine gute Nachricht f\u00fcr Familien, in denen vollj\u00e4hrige Kinder nach einer ersten Ausbildung weiter studieren und gleichzeitig arbeiten. <strong>Anlassbezogene Freistellungen<\/strong> k\u00f6nnen die regelm\u00e4\u00dfige Wochenarbeitszeit unter die kritische 20-Stunden-Grenze dr\u00fccken \u2013 aber nur f\u00fcr die jeweils betroffenen Monate.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig zeigt die Entscheidung: Wer nach dem ersten Abschluss bereits fest im Beruf steht, kann beim Kindergeld schnell in die Zweitausbildungspr\u00fcfung geraten. Eine saubere Dokumentation und rechtzeitige steuerliche Pr\u00fcfung sind daher entscheidend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sie haben eine Ablehnung der Familienkasse erhalten oder sind unsicher, ob weiterhin Kindergeld gezahlt werden kann?<\/strong><br \/>Wir pr\u00fcfen Ihren Fall und unterst\u00fctzen Sie bei Einspruch, Nachweisen und Kommunikation mit der Familienkasse.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Redaktionelle Grundlage:<\/strong> Mitteilung des FG M\u00fcnster vom 15.05.2026 zum Urteil 8 K 2927\/25 Kg vom 16.04.2026.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong><br \/>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kindergeld 20-Stunden-Grenze ist besonders wichtig, wenn vollj\u00e4hrige Kinder nach einer ersten Ausbildung oder einem Erststudium weiter studieren und gleichzeitig arbeiten. Das FG M\u00fcnster hat nun entschieden: Auch anlassbezogene Freistellungen \u2013 etwa f\u00fcr Klausuren oder Hausarbeiten \u2013 k\u00f6nnen bei der Berechnung der regelm\u00e4\u00dfigen w\u00f6chentlichen Arbeitszeit ber\u00fccksichtigt werden. Das kann im Einzelfall den Kindergeldanspruch sichern. Wichtig: &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeld-trotz-job-freistellungen-koennen-die-20-stunden-grenze-retten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kindergeld trotz Job? 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