{"id":79541,"date":"2026-05-20T17:03:02","date_gmt":"2026-05-20T15:03:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79541"},"modified":"2026-05-20T17:03:02","modified_gmt":"2026-05-20T15:03:02","slug":"werkstudentenprivileg-richtig-anwenden-so-vermeiden-arbeitgeber-teure-fehler-bei-studenten-und-praktikanten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/werkstudentenprivileg-richtig-anwenden-so-vermeiden-arbeitgeber-teure-fehler-bei-studenten-und-praktikanten\/","title":{"rendered":"Werkstudentenprivileg richtig anwenden: So vermeiden Arbeitgeber teure Fehler bei Studenten und Praktikanten"},"content":{"rendered":"\n<p>Das <strong>Werkstudentenprivileg richtig anzuwenden<\/strong> geh\u00f6rt zu den klassischen Fehlerquellen in der Entgeltabrechnung. Studenten, Praktikanten und Sch\u00fcler wirken auf den ersten Blick wie \u201eeinfache\u201c Besch\u00e4ftigungsf\u00e4lle. In der Praxis entscheiden aber Details: Liegt ein ordentliches Studium vor? Wird die <strong>20-Stunden-Grenze<\/strong> eingehalten? Greift die <strong>26-Wochen-Regel<\/strong>? Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum? Und ist zus\u00e4tzlich der Mindestlohn zu beachten?<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade Arbeitgeber, Steuerkanzleien und Lohnabrechnungsstellen sollten diese Fragen sauber pr\u00fcfen. Denn falsche Statusentscheidungen k\u00f6nnen bei Betriebspr\u00fcfungen zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen, S\u00e4umniszuschl\u00e4gen und Korrekturen in der Lohnabrechnung f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wann gilt ein Student sozialversicherungsrechtlich als Werkstudent?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Werkstudent ist nicht einfach jeder Besch\u00e4ftigte mit Studentenausweis. Entscheidend ist, dass das <strong>Studium im Vordergrund<\/strong> steht und die Besch\u00e4ftigung nur daneben ausge\u00fcbt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Werkstudentenprivileg f\u00fchrt dazu, dass in der Besch\u00e4ftigung grunds\u00e4tzlich <strong>Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<\/strong> bestehen kann. In der Rentenversicherung besteht dagegen regelm\u00e4\u00dfig Versicherungspflicht, soweit kein geringf\u00fcgiger Minijob mit entsprechender Besonderheit vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist: Arbeitet ein Student w\u00e4hrend der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche, spricht viel daf\u00fcr, dass nicht mehr das Studium, sondern die Besch\u00e4ftigung im Vordergrund steht. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass bei mehr als 20 Wochenstunden neben dem Studium grunds\u00e4tzlich Sozialversicherungspflicht eintreten kann; Vollzeitarbeit nur in den Semesterferien ist dagegen regelm\u00e4\u00dfig unsch\u00e4dlich.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet die 20-Stunden-Grenze in der Praxis?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>20-Stunden-Grenze<\/strong> ist der zentrale Pr\u00fcfstein beim Werkstudentenprivileg. W\u00e4hrend der Vorlesungszeit darf die regelm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Arbeitszeit grunds\u00e4tzlich <strong>nicht mehr als 20 Stunden<\/strong> betragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei z\u00e4hlen nicht nur die Stunden bei einem Arbeitgeber. Mehrere Besch\u00e4ftigungen m\u00fcssen zusammengerechnet werden. Wer also bei Arbeitgeber A zehn Stunden und bei Arbeitgeber B zw\u00f6lf Stunden pro Woche arbeitet, liegt insgesamt bei 22 Stunden. Das kann das Werkstudentenprivileg gef\u00e4hrden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxisbeispiel:<\/strong><br \/>Eine Studentin arbeitet w\u00e4hrend der Vorlesungszeit 18 Stunden pro Woche in einer Kanzlei. Zus\u00e4tzlich \u00fcbernimmt sie an zwei Abenden pro Woche einen Nebenjob mit insgesamt sechs Stunden. Sozialversicherungsrechtlich sind beide T\u00e4tigkeiten zusammen zu betrachten. Die 20-Stunden-Grenze ist \u00fcberschritten.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wann darf die 20-Stunden-Grenze \u00fcberschritten werden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein \u00dcberschreiten der 20-Stunden-Grenze ist nicht automatisch sch\u00e4dlich. M\u00f6glich ist es insbesondere, wenn die Mehrarbeit in Zeiten liegt, in denen das Studium typischerweise nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Besch\u00e4ftigung in der <strong>vorlesungsfreien Zeit<\/strong><\/li><li>Arbeit am <strong>Wochenende<\/strong><\/li><li>Arbeit in den <strong>Abend- oder Nachtstunden<\/strong><\/li><li>befristete Mehrarbeit mit klar dokumentiertem Zeitraum<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Arbeitet ein Student mehr als 20 Wochenstunden, kann Versicherungsfreiheit nur bestehen bleiben, wenn das \u00dcberschreiten durch Arbeit am Wochenende, in den Abend- oder Nachtstunden erfolgt und auf nicht mehr als 26 Wochen befristet ist. Besch\u00e4ftigungen ausschlie\u00dflich in den Semesterferien k\u00f6nnen unabh\u00e4ngig von der Lage der Arbeitszeit versicherungsfrei bleiben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wie funktioniert die 26-Wochen-Regel?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>26-Wochen-Regel<\/strong> wird relevant, wenn Studenten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dann ist zu pr\u00fcfen, ob diese \u00dcberschreitung innerhalb eines Zeitjahres noch im zul\u00e4ssigen Rahmen bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Als Faustregel gilt: Eine Besch\u00e4ftigung mit mehr als 20 Wochenstunden darf innerhalb eines Zeitjahres grunds\u00e4tzlich nicht mehr als <strong>26 Wochen beziehungsweise 182 Kalendertage<\/strong> umfassen, wenn das Werkstudentenprivileg erhalten bleiben soll. Die Techniker Krankenkasse beschreibt diese Grenze ebenfalls mit maximal 26 Wochen beziehungsweise 182 Kalendertagen im Zeitjahr, wenn die Mehrarbeit am Wochenende, abends, nachts oder in der vorlesungsfreien Zeit geleistet wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxisproblem:<\/strong><br \/>Viele Abrechnungsfehler entstehen, weil nur die aktuelle Besch\u00e4ftigung betrachtet wird. F\u00fcr die 26-Wochen-Pr\u00fcfung m\u00fcssen aber relevante Vorbesch\u00e4ftigungen einbezogen werden. Arbeitgeber sollten daher bei Eintritt eines Studenten abfragen und dokumentieren, ob bereits andere Besch\u00e4ftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden bestanden haben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Rolle spielt die Immatrikulation?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Immatrikulationsbescheinigung ist wichtig, aber sie reicht allein nicht aus. Sie belegt zun\u00e4chst nur, dass eine Person an einer Hochschule eingeschrieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung m\u00fcssen zus\u00e4tzlich gepr\u00fcft werden:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Pr\u00fcffrage<\/th><th>Bedeutung f\u00fcr die Abrechnung<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Ist der Student ordentlich immatrikuliert?<\/td><td>Grundvoraussetzung f\u00fcr das Werkstudentenprivileg<\/td><\/tr><tr><td>Befindet sich der Student noch im aktiven Studium?<\/td><td>Bei Studienende oder Exmatrikulation entf\u00e4llt der Status<\/td><\/tr><tr><td>Steht das Studium zeitlich im Vordergrund?<\/td><td>Entscheidend f\u00fcr die 20-Stunden-Grenze<\/td><\/tr><tr><td>Gibt es weitere Besch\u00e4ftigungen?<\/td><td>Stunden und Entgelte k\u00f6nnen zusammenzurechnen sein<\/td><\/tr><tr><td>Liegt ein Urlaubssemester vor?<\/td><td>Besonderheiten pr\u00fcfen, da das Studium ggf. nicht aktiv betrieben wird<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Praxistipp:<\/strong> Die Immatrikulationsbescheinigung sollte f\u00fcr jedes Semester neu angefordert und zur Lohnakte genommen werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wie sind Praktikanten sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Bei Praktikanten entscheidet vor allem die Frage: <strong>Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein <strong>Pflichtpraktikum<\/strong> ist in der Studien- oder Pr\u00fcfungsordnung vorgeschrieben. Ein <strong>freiwilliges Praktikum<\/strong> erfolgt dagegen ohne verpflichtende Vorgabe der Hochschule oder Schule.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Unterscheidung ist f\u00fcr Sozialversicherung, Mindestlohn und Entgeltabrechnung zentral.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Praktikumsart<\/th><th>Typische Einordnung<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Vorgeschriebenes Vorpraktikum<\/td><td>besondere SV-Pr\u00fcfung erforderlich<\/td><\/tr><tr><td>Pflichtpraktikum w\u00e4hrend des Studiums<\/td><td>h\u00e4ufig sozialversicherungsrechtliche Sonderbehandlung<\/td><\/tr><tr><td>Freiwilliges Praktikum w\u00e4hrend des Studiums<\/td><td>h\u00e4ufig wie Besch\u00e4ftigung zu beurteilen<\/td><\/tr><tr><td>Freiwilliges Praktikum nach Studienabschluss<\/td><td>regelm\u00e4\u00dfig normale Besch\u00e4ftigung<\/td><\/tr><tr><td>Unverg\u00fctetes Pflichtpraktikum<\/td><td>trotzdem dokumentationspflichtig<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2>Wann gilt der Mindestlohn f\u00fcr Praktikanten?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der gesetzliche Mindestlohn betr\u00e4gt seit dem 1. Januar 2026 <strong>13,90 Euro brutto pro Stunde<\/strong>; zum 1. Januar 2027 steigt er auf <strong>14,60 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Praktikanten gilt der Mindestlohn nicht immer. Nach den Informationen des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und Soziales besteht etwa bei bestimmten Pflichtpraktika und bei freiwilligen ausbildungs- oder studienbegleitenden Praktika bis zu drei Monaten regelm\u00e4\u00dfig kein Mindestlohnanspruch; dauert ein freiwilliges Praktikum l\u00e4nger als drei Monate, kann Mindestlohnpflicht entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxisfehler:<\/strong> Ein freiwilliges Praktikum wird zun\u00e4chst auf drei Monate angelegt und sp\u00e4ter verl\u00e4ngert. Dadurch kann r\u00fcckwirkend oder ab einem bestimmten Zeitpunkt Mindestlohnrelevanz entstehen. Solche Verl\u00e4ngerungen sollten vorab gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wann ist eine kurzfristige Besch\u00e4ftigung f\u00fcr Studenten sinnvoll?<\/h2>\n\n\n\n<p>Neben der Werkstudentent\u00e4tigkeit kommt bei Studenten h\u00e4ufig eine <strong>kurzfristige Besch\u00e4ftigung<\/strong> in Betracht. Diese ist vor allem f\u00fcr Ferienjobs oder zeitlich klar begrenzte Eins\u00e4tze interessant.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine kurzfristige Besch\u00e4ftigung darf im Kalenderjahr nicht mehr als <strong>drei Monate oder 70 Arbeitstage<\/strong> dauern. Die H\u00f6he des Verdienstes spielt f\u00fcr diese Zeitgrenze grunds\u00e4tzlich keine Rolle.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Zeitgrenzen von drei Monaten und 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen. Wird eine der beiden Grenzen eingehalten, kann eine kurzfristige Besch\u00e4ftigung vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber Vorsicht: Eine kurzfristige Besch\u00e4ftigung darf nicht berufsm\u00e4\u00dfig ausge\u00fcbt werden. Gerade bei Besch\u00e4ftigungen zwischen Schule, Studium, Ausbildung oder Berufseinstieg ist die Berufsm\u00e4\u00dfigkeit gesondert zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was gilt beim Minijob von Studenten?<\/h2>\n\n\n\n<p>Studenten k\u00f6nnen auch als Minijobber besch\u00e4ftigt werden. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Minijob-Verdienstgrenze bei <strong>603 Euro<\/strong>, die j\u00e4hrliche Grenze bei <strong>7.236 Euro<\/strong>. Hintergrund ist die Kopplung der Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Minijob ist aber nicht automatisch dasselbe wie eine Werkstudentent\u00e4tigkeit. Bei der Abrechnung muss sauber unterschieden werden:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Besch\u00e4ftigungsform<\/th><th>Worauf Arbeitgeber achten m\u00fcssen<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Werkstudent<\/td><td>20-Stunden-Grenze, 26-Wochen-Regel, Immatrikulation<\/td><\/tr><tr><td>Minijob<\/td><td>Verdienstgrenze, Rentenversicherung, Pauschalabgaben<\/td><\/tr><tr><td>Kurzfristige Besch\u00e4ftigung<\/td><td>Zeitgrenzen, Berufsm\u00e4\u00dfigkeit, Vorbesch\u00e4ftigungen<\/td><\/tr><tr><td>Praktikum<\/td><td>Pflicht oder freiwillig, Mindestlohn, Studienordnung<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2>Welche typischen Fehler passieren in der Entgeltabrechnung?<\/h2>\n\n\n\n<p>In der Praxis treten immer wieder \u00e4hnliche Fehler auf:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Die 20-Stunden-Grenze wird nur pro Arbeitgeber gepr\u00fcft.<\/strong><br \/>Richtig ist: Mehrere Besch\u00e4ftigungen k\u00f6nnen zusammenzurechnen sein.<\/li><li><strong>Die 26-Wochen-Regel wird nicht dokumentiert.<\/strong><br \/>Arbeitgeber sollten Vorbesch\u00e4ftigungen und Zeitr\u00e4ume mit mehr als 20 Wochenstunden schriftlich abfragen.<\/li><li><strong>Semesterferien werden pauschal als unproblematisch behandelt.<\/strong><br \/>Vollzeit in den Semesterferien kann zul\u00e4ssig sein, muss aber in die Gesamtpr\u00fcfung einbezogen werden.<\/li><li><strong>Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum werden verwechselt.<\/strong><br \/>Das kann Auswirkungen auf Sozialversicherung und Mindestlohn haben.<\/li><li><strong>Immatrikulationsbescheinigungen fehlen in der Lohnakte.<\/strong><br \/>Ohne Nachweise wird die Argumentation in der Betriebspr\u00fcfung schwierig.<\/li><li><strong>Studienende oder Exmatrikulation werden nicht rechtzeitig erkannt.<\/strong><br \/>Endet der Studentenstatus, muss die Besch\u00e4ftigung neu beurteilt werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2>Welche Unterlagen sollten Arbeitgeber zur Lohnakte nehmen?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr eine sichere Abrechnung sollten Arbeitgeber mindestens folgende Unterlagen dokumentieren:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>aktuelle Immatrikulationsbescheinigung<\/li><li>Angaben zu weiteren Besch\u00e4ftigungen<\/li><li>Arbeitsvertrag mit Wochenstunden und Arbeitszeiten<\/li><li>Nachweise \u00fcber Vorlesungszeit und Semesterferien<\/li><li>Dokumentation zur 26-Wochen-Pr\u00fcfung<\/li><li>bei Praktikanten: Studienordnung oder Praktikumsbescheinigung<\/li><li>bei kurzfristiger Besch\u00e4ftigung: Erkl\u00e4rung zu Vorbesch\u00e4ftigungen und Berufsm\u00e4\u00dfigkeit<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Praxistipp:<\/strong> Ein standardisierter Personalfragebogen f\u00fcr Studenten und Praktikanten spart in der Abrechnung viel Zeit und reduziert das Risiko bei sp\u00e4teren Pr\u00fcfungen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Studenten und Praktikanten brauchen eine saubere Statuspr\u00fcfung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Besch\u00e4ftigung von Studenten und Praktikanten ist kein Randthema der Lohnabrechnung. Wer das <strong>Werkstudentenprivileg richtig anwenden<\/strong> will, muss 20-Stunden-Grenze, 26-Wochen-Regel, Immatrikulation, Vorbesch\u00e4ftigungen und Praktikumsart konsequent pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders wichtig ist die Dokumentation. Denn im Zweifel muss der Arbeitgeber nachweisen k\u00f6nnen, warum eine Besch\u00e4ftigung als Werkstudent, Minijob, kurzfristige Besch\u00e4ftigung oder Praktikum abgerechnet wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>CTA:<\/strong> Sie m\u00f6chten mehr Sicherheit bei der Abrechnung von Studenten und Praktikanten? In unserem praxisorientierten Onlineseminar erhalten Sie einen kompakten \u00dcberblick \u00fcber die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerlichen Regelungen \u2013 mit typischen Praxisf\u00e4llen, Fehlerquellen und konkreten Pr\u00fcfschritten f\u00fcr die Entgeltabrechnung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Werkstudentenprivileg richtig anzuwenden geh\u00f6rt zu den klassischen Fehlerquellen in der Entgeltabrechnung. Studenten, Praktikanten und Sch\u00fcler wirken auf den ersten Blick wie \u201eeinfache\u201c Besch\u00e4ftigungsf\u00e4lle. In der Praxis entscheiden aber Details: Liegt ein ordentliches Studium vor? Wird die 20-Stunden-Grenze eingehalten? Greift die 26-Wochen-Regel? Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum? 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