{"id":79548,"date":"2026-05-21T12:18:31","date_gmt":"2026-05-21T10:18:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79548"},"modified":"2026-05-21T12:18:31","modified_gmt":"2026-05-21T10:18:31","slug":"bfh-schenkung-einer-kapitallebensversicherung-trotz-niessbrauch-steuerpflichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-schenkung-einer-kapitallebensversicherung-trotz-niessbrauch-steuerpflichtig\/","title":{"rendered":"BFH: Schenkung einer Kapitallebensversicherung trotz Nie\u00dfbrauch steuerpflichtig"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>BFH, Urteil vom 28.01.2026 \u2013 II R 27\/22<\/strong><br \/><strong>Thema:<\/strong> Unentgeltliche \u00dcbertragung einer Kapitallebensversicherung unter Nie\u00dfbrauchsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>Wer eine <strong>Kapitallebensversicherung schenkt<\/strong> und sich gleichzeitig einen Nie\u00dfbrauch an der sp\u00e4teren R\u00fcckkaufsleistung vorbeh\u00e4lt, kann schenkungsteuerlich eine b\u00f6se \u00dcberraschung erleben. Der BFH hat entschieden: Die Schenkungsteuer entsteht bereits bei der Vertrags\u00fcbertragung \u2013 und der vorbehaltene Nie\u00dfbrauch mindert den steuerpflichtigen Erwerb zun\u00e4chst nicht, wenn der Vertrag noch nicht gek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><strong>Hinweis:<\/strong> Der Volltext des BFH-Urteils war nach der ver\u00f6ffentlichten Mitteilung noch nicht verf\u00fcgbar. Die Darstellung beruht auf den ver\u00f6ffentlichten Leits\u00e4tzen sowie den bekannten Informationen zum Verfahren.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<h2>Was war der Sachverhalt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Streitfall wurde ein <strong>Kapitallebensversicherungsvertrag unentgeltlich \u00fcbertragen<\/strong>. Der bisherige Versicherungsnehmer \u00fcbertrug die Vertragsstellung auf den Beschenkten. Gleichzeitig behielt sich der Schenker einen <strong>Nie\u00dfbrauch an der R\u00fcckkaufsleistung<\/strong> vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Einfach gesagt: Der Beschenkte sollte neuer Vertragsinhaber werden. Wenn der Vertrag sp\u00e4ter gek\u00fcndigt wird, sollte aber die wirtschaftliche Nutzung des R\u00fcckkaufswerts dem Schenker zustehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die zentrale Frage lautete: Liegt bereits bei der \u00dcbertragung eine steuerpflichtige Schenkung vor \u2013 oder wird der Wert durch den vorbehaltenen Nie\u00dfbrauch gemindert?<\/p>\n\n\n\n<h2>Wie hat der BFH entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH stellt klar: Die <strong>unentgeltliche \u00dcbertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags<\/strong> ist im Zeitpunkt der Vertrags\u00fcbernahme schenkungsteuerpflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>Bewertet wird der Erwerb mit dem <strong>R\u00fcckkaufswert<\/strong> der Versicherung. Noch nicht f\u00e4llige Anspr\u00fcche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversicherungen werden nach \u00a7 12 Abs. 4 BewG mit dem R\u00fcckkaufswert bewertet; R\u00fcckkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsaufhebung erstatten w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Schenkungsteuertatbestand kn\u00fcpft an die freigebige Zuwendung unter Lebenden an. \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst jede freigebige Zuwendung, soweit der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum mindert der Nie\u00dfbrauch die Schenkungsteuer nicht sofort?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der entscheidende Punkt liegt im <strong>Zeitpunkt der Entstehung des Nie\u00dfbrauchs<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem BFH entsteht der Nie\u00dfbrauch an der R\u00fcckkaufsleistung erst dann, wenn der Versicherungsvertrag tats\u00e4chlich gek\u00fcndigt wird. Solange keine K\u00fcndigung erfolgt ist, gibt es noch keine konkrete R\u00fcckkaufsleistung, an der der Nie\u00dfbrauch wirtschaftlich greifen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit handelt es sich am Bewertungsstichtag um eine <strong>bedingte Last<\/strong>. Solche Lasten werden nach \u00a7 6 Abs. 1 BewG zun\u00e4chst nicht ber\u00fccksichtigt, wenn ihre Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00dcbersetzt:<\/strong> Der Schenker hat sich zwar etwas vorbehalten. Steuerlich z\u00e4hlt dieser Vorbehalt aber erst, wenn die Bedingung eintritt \u2013 also wenn die Lebensversicherung gek\u00fcndigt wird.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet das konkret f\u00fcr Schenkungen in der Familie?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil ist besonders wichtig f\u00fcr Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen zwischen Eltern und Kindern. Kapitallebensversicherungen werden h\u00e4ufig eingesetzt, um Verm\u00f6gen fr\u00fchzeitig zu \u00fcbertragen und Freibetr\u00e4ge zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH macht nun deutlich: Ein Nie\u00dfbrauchsvorbehalt an einer k\u00fcnftigen R\u00fcckkaufsleistung sch\u00fctzt nicht automatisch vor einer hohen Schenkungsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Praktisch kann das bedeuten:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die Schenkungsteuer entsteht bereits bei \u00dcbertragung des Vertrags.<\/li><li>Ma\u00dfgeblich ist der R\u00fcckkaufswert am Bewertungsstichtag.<\/li><li>Der vorbehaltene Nie\u00dfbrauch wird zun\u00e4chst nicht abgezogen.<\/li><li>Erst bei sp\u00e4terer K\u00fcndigung kann steuerlich neu zu pr\u00fcfen sein, ob und wie sich der Bedingungseintritt auswirkt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Im bekannten Verfahrenshintergrund ging es genau um die Frage, ob die Vertrags\u00fcbernahme einer Kapitallebensversicherung unter Nie\u00dfbrauchsvorbehalt eine Schenkung nach \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist und ob der Nie\u00dfbrauch als aufschiebende Bedingung erwerbsmindernd ber\u00fccksichtigt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wo liegt die Steuerfalle?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Steuerfalle liegt darin, dass der zivilrechtlich vereinbarte Vorbehalt nicht automatisch auch schenkungsteuerlich sofort wirkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Viele Gestaltungen beruhen auf folgender \u00dcberlegung:<br \/>\u201eIch schenke die Versicherung, behalte mir aber den wirtschaftlichen Zugriff auf den R\u00fcckkaufswert vor. Also ist der Beschenkte noch nicht voll bereichert.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Genau dieser Argumentation folgt der BFH nicht ohne Weiteres. Entscheidend ist nicht nur, was vertraglich gewollt ist, sondern ob die Belastung am Bewertungsstichtag bereits entstanden und steuerlich abziehbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einem Nie\u00dfbrauch an einer noch nicht realisierten R\u00fcckkaufsleistung fehlt es daran, solange die Versicherung nicht gek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxistipp: Vor der \u00dcbertragung steuerlich durchrechnen lassen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer eine Kapitallebensversicherung \u00fcbertragen m\u00f6chte, sollte vorab pr\u00fcfen lassen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Wie hoch ist der aktuelle <strong>R\u00fcckkaufswert<\/strong>?<\/li><li>Welche pers\u00f6nlichen <strong>Schenkungssteuerfreibetr\u00e4ge<\/strong> stehen zur Verf\u00fcgung?<\/li><li>Ist ein Nie\u00dfbrauchsvorbehalt steuerlich tats\u00e4chlich wirksam?<\/li><li>Gibt es Alternativen zur Vertrags\u00fcbertragung?<\/li><li>Soll die Versicherung \u00fcbertragen, gek\u00fcndigt oder anders strukturiert werden?<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Gerade bei hohen Einmalbeitr\u00e4gen oder fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen k\u00f6nnen bereits kleine Bewertungsunterschiede erhebliche steuerliche Folgen haben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Der BFH versch\u00e4rft den Blick auf Nie\u00dfbrauchsgestaltungen<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BFH-Urteil II R 27\/22 zeigt: Die <strong>Schenkung einer Kapitallebensversicherung unter Nie\u00dfbrauchsvorbehalt<\/strong> ist steuerlich anspruchsvoller, als sie auf den ersten Blick wirkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00dcbertragung des Vertrags l\u00f6st Schenkungsteuer aus. Bewertet wird mit dem R\u00fcckkaufswert. Ein vorbehaltener Nie\u00dfbrauch an der sp\u00e4teren R\u00fcckkaufsleistung mindert den Erwerb zun\u00e4chst nicht, wenn der Versicherungsvertrag am Bewertungsstichtag noch nicht gek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unser Rat:<\/strong> Lassen Sie geplante \u00dcbertragungen von Lebensversicherungen fr\u00fchzeitig pr\u00fcfen. So vermeiden Sie, dass eine gut gemeinte Verm\u00f6gensnachfolge unerwartet Schenkungsteuer ausl\u00f6st.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong> Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BFH, Urteil vom 28.01.2026 \u2013 II R 27\/22Thema: Unentgeltliche \u00dcbertragung einer Kapitallebensversicherung unter Nie\u00dfbrauchsvorbehalt Wer eine Kapitallebensversicherung schenkt und sich gleichzeitig einen Nie\u00dfbrauch an der sp\u00e4teren R\u00fcckkaufsleistung vorbeh\u00e4lt, kann schenkungsteuerlich eine b\u00f6se \u00dcberraschung erleben. 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