{"id":79571,"date":"2026-05-26T15:53:16","date_gmt":"2026-05-26T13:53:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79571"},"modified":"2026-05-26T15:53:16","modified_gmt":"2026-05-26T13:53:16","slug":"pensionszusage-entgeltumwandlung-bfh-erleichtert-anerkennung-fuer-gesellschafter-geschaeftsfuehrer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/pensionszusage-entgeltumwandlung-bfh-erleichtert-anerkennung-fuer-gesellschafter-geschaeftsfuehrer\/","title":{"rendered":"Pensionszusage Entgeltumwandlung: BFH erleichtert Anerkennung f\u00fcr Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer"},"content":{"rendered":"\n<p>Eine <strong>Pensionszusage per Entgeltumwandlung<\/strong> an einen Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer kann steuerlich anerkannt werden \u2013 auch wenn sie ohne Probezeit, kurz nach Gr\u00fcndung der Gesellschaft oder in h\u00f6herem Alter des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers vereinbart wird. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom <strong>19. November 2025 \u2013 I R 50\/22<\/strong> entschieden. Die Erleichterung gilt aber nur, wenn die Zusage wirtschaftlich tats\u00e4chlich vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer selbst finanziert wird und die GmbH kein wesentliches Mitfinanzierungsrisiko tr\u00e4gt.<\/p>\n\n\n\n<h2>Worum ging es im BFH-Fall?<\/h2>\n\n\n\n<p>Im Streitfall ging es um eine neu gegr\u00fcndete <strong>UG haftungsbeschr\u00e4nkt<\/strong>. Ihr alleiniger Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erhielt ab M\u00e4rz 2012 ein monatliches Bruttogehalt von <strong>6.250 Euro<\/strong>. Gleichzeitig wurde ihm eine Pensionszusage in Form einer <strong>Direktzusage<\/strong> erteilt. Finanziert werden sollte diese Zusage durch eine monatliche <strong>Gehaltsumwandlung von 4.200 Euro<\/strong>. Zus\u00e4tzlich war eine Garantieverzinsung von <strong>3 % pro Jahr<\/strong> vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt erkannte die Pensionsr\u00fcckstellungen steuerlich nicht an und behandelte die Zuf\u00fchrungen als <strong>verdeckte Gewinnaussch\u00fcttungen<\/strong>, kurz vGA. Begr\u00fcndung: Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer war bei Erteilung der Pensionszusage bereits \u00fcber 60 Jahre alt. Nach der klassischen BFH-Rechtsprechung spricht das regelm\u00e4\u00dfig gegen die sogenannte <strong>Erdienbarkeit<\/strong> der Pension.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet \u201eErdienbarkeit\u201c bei einer Pensionszusage?<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Erdienbarkeit<\/strong> bedeutet vereinfacht: Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer muss die zugesagte Pension durch seine k\u00fcnftige T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Gesellschaft noch \u201everdienen\u201c k\u00f6nnen. Bei Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern pr\u00fcft die Finanzverwaltung besonders streng, ob die Zusage betrieblich veranlasst oder durch das Gesellschaftsverh\u00e4ltnis motiviert ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Fehlt die Erdienbarkeit, droht eine <strong>verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung<\/strong>. Das bedeutet: Der Aufwand mindert das steuerliche Einkommen der GmbH nicht. \u00a7 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bestimmt ausdr\u00fccklich, dass verdeckte Gewinnaussch\u00fcttungen das Einkommen nicht mindern.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was hat der BFH zur Entgeltumwandlung entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH stellt klar: Wird die Pension eines angestellten Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers <strong>ausschlie\u00dflich durch Entgeltumwandlung<\/strong> finanziert, kann die Zusage auch dann fremd\u00fcblich sein, wenn sie ohne Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugr\u00fcndung der Gesellschaft erteilt wird. Die Grundidee: Die GmbH zahlt wirtschaftlich nicht mehr, sondern der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer verzichtet auf einen Teil seines Gehalts zugunsten einer sp\u00e4teren Versorgung.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit \u00fcbertr\u00e4gt der BFH seine fr\u00fchere Rechtsprechung zur Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung auf weitere typische Streitpunkte: <strong>Probezeit<\/strong>, <strong>Neugr\u00fcndung<\/strong> und <strong>sp\u00e4te Zusage<\/strong>. Das ist f\u00fcr die Praxis eine echte Entlastung.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wo zieht der BFH die Grenze?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung ist kein Freibrief. Der BFH verlangt, dass im Zeitpunkt der Zusage f\u00fcr die GmbH <strong>kein signifikantes Risiko<\/strong> besteht, die k\u00fcnftigen Versorgungsanspr\u00fcche mitfinanzieren zu m\u00fcssen. Ein solches Risiko kann zum Beispiel entstehen, wenn eine Garantieverzinsung vereinbart wird, die \u00fcber dem risikoarmen Marktzins liegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem muss genau gepr\u00fcft werden, ob die Entgeltumwandlung wirklich ausschlie\u00dflich arbeitnehmerfinanziert ist. Besonders kritisch sind F\u00e4lle, in denen die erstmalige Gehaltsgew\u00e4hrung und die Entgeltumwandlung zeitlich eng zusammenfallen oder das Gehalt kurz vor der Umwandlung sprunghaft erh\u00f6ht wird. Dann kann wirtschaftlich betrachtet eine verdeckte Arbeitgeberfinanzierung vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum ist der Insolvenzschutz so wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein besonders wichtiger Punkt ist der <strong>Insolvenzschutz<\/strong>. Der BFH sagt deutlich: Eine auf Entgeltumwandlung beruhende Direktzusage an einen Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist regelm\u00e4\u00dfig steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Anspruch auf die k\u00fcnftigen Versorgungsleistungen nicht insolvenzgesichert ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grund ist einfach: Ein fremder Arbeitnehmer w\u00fcrde kaum auf laufendes Gehalt verzichten, wenn seine sp\u00e4tere Versorgung bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ungesch\u00fctzt w\u00e4re. Bei Alleingesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern greift der gesetzliche Schutz des Betriebsrentengesetzes nicht ohne Weiteres, weil sie ihr Unternehmen wirtschaftlich wie ein eigenes Unternehmen beherrschen k\u00f6nnen. Der BFH weist im Streitfall ausdr\u00fccklich darauf hin, dass der Alleingesellschafter nicht in den Schutzbereich des \u00a7 7 BetrAVG fiel.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet das f\u00fcr GmbHs und Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr GmbHs ist das Urteil positiv, aber anspruchsvoll. Eine <strong>arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage<\/strong> wird steuerlich nicht allein deshalb zur vGA, weil sie kurz nach Gr\u00fcndung, ohne Probezeit oder nach Vollendung des 60. Lebensjahrs zugesagt wurde. Entscheidend ist die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Praxis sollten insbesondere diese Punkte dokumentiert werden:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>angemessenes Gesch\u00e4ftsf\u00fchrergehalt vor und nach Entgeltumwandlung,<\/li><li>klare schriftliche Pensionszusage nach \u00a7 6a EStG,<\/li><li>keine versteckte Arbeitgebermitfinanzierung,<\/li><li>realistische Garantieverzinsung,<\/li><li>ausreichender Insolvenzschutz,<\/li><li>saubere Trennung zwischen Gesellschafterstellung und Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u00a7 6a EStG enth\u00e4lt die steuerlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Bildung von Pensionsr\u00fcckstellungen. Gerade bei Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern reicht die formale R\u00fcckstellungsf\u00e4higkeit aber nicht aus; zus\u00e4tzlich muss die Zusage dem Fremdvergleich standhalten.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bleibt im konkreten Verfahren noch offen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wichtig: Der BFH hat das Urteil des FG D\u00fcsseldorf aufgehoben und die Sache zur\u00fcckverwiesen. Der konkrete Ausgang des Verfahrens ist daher <strong>noch in Schwebe<\/strong>. Das Finanzgericht muss unter anderem weiter pr\u00fcfen, ob die Zusage tats\u00e4chlich ausschlie\u00dflich arbeitnehmerfinanziert war, ob ein ausreichender Insolvenzschutz bestand und ob nach Eintritt eines Versorgungsfalls weitere Gehaltsumwandlungen erfolgt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Praxis sind die Leits\u00e4tze des BFH dennoch sehr bedeutsam. Sie geben klare Leitplanken, wann Pensionszusagen per Entgeltumwandlung steuerlich anerkannt werden k\u00f6nnen \u2013 und wann nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxistipp: Bestehende Pensionszusagen jetzt \u00fcberpr\u00fcfen<\/h2>\n\n\n\n<p>GmbHs mit Pensionszusagen an Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sollten die Entscheidung zum Anlass nehmen, bestehende Zusagen zu pr\u00fcfen. Besonders wichtig ist das bei Zusagen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>kurz nach Gr\u00fcndung der Gesellschaft,<\/li><li>ohne vorherige Probezeit,<\/li><li>nach Vollendung des 60. Lebensjahrs,<\/li><li>mit hoher Garantieverzinsung,<\/li><li>bei zeitgleicher Gehaltsvereinbarung und Entgeltumwandlung,<\/li><li>ohne dokumentierten Insolvenzschutz.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der entscheidende Pr\u00fcfma\u00dfstab lautet: <strong>W\u00fcrde ein fremder Arbeitnehmer diese Vereinbarung unter denselben Bedingungen akzeptieren \u2013 und w\u00fcrde ein ordentlicher Gesch\u00e4ftsleiter sie einem Nichtgesellschafter genauso gew\u00e4hren?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Gute Nachricht mit klaren Warnhinweisen<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BFH-Urteil vom <strong>19. November 2025 \u2013 I R 50\/22<\/strong> st\u00e4rkt die steuerliche Anerkennung von <strong>Pensionszusagen durch Entgeltumwandlung<\/strong>. F\u00fcr Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist das eine wichtige Erleichterung, insbesondere bei sp\u00e4ter oder fr\u00fch nach Gr\u00fcndung vereinbarten Zusagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig bleibt die Gestaltung anf\u00e4llig: Fehlt der Insolvenzschutz, ist das Gehalt unangemessen hoch oder tr\u00e4gt die GmbH ein verdecktes Finanzierungsrisiko, kann weiterhin eine <strong>verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung<\/strong> drohen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sie haben eine Pensionszusage in Ihrer GmbH oder planen eine Entgeltumwandlung f\u00fcr einen Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer?<\/strong> Wir pr\u00fcfen die steuerliche Anerkennung, die R\u00fcckstellungsbildung und m\u00f6gliche vGA-Risiken.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Passend dazu:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Unser Ratgeber zur <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Verdeckte-Gewinnausschuettung.html\">verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung bei GmbHs<\/a><\/strong><\/li><li>Checkliste: <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Pensionszusage.html\">Pensionszusage an Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/a><\/strong><\/li><li>Beratung zur <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Betriebliche-Altersvorsorge.html\">betrieblichen Altersversorgung und \u00a7 6a EStG<\/a><\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong> Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Pensionszusage per Entgeltumwandlung an einen Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer kann steuerlich anerkannt werden \u2013 auch wenn sie ohne Probezeit, kurz nach Gr\u00fcndung der Gesellschaft oder in h\u00f6herem Alter des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers vereinbart wird. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 19. November 2025 \u2013 I R 50\/22 entschieden. Die Erleichterung gilt aber nur, wenn die Zusage wirtschaftlich tats\u00e4chlich &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/pensionszusage-entgeltumwandlung-bfh-erleichtert-anerkennung-fuer-gesellschafter-geschaeftsfuehrer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Pensionszusage Entgeltumwandlung: BFH erleichtert Anerkennung f\u00fcr Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79571"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=79571"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79571\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79571"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=79571"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=79571"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}