{"id":79592,"date":"2026-06-01T15:30:24","date_gmt":"2026-06-01T13:30:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79592"},"modified":"2026-06-01T15:30:24","modified_gmt":"2026-06-01T13:30:24","slug":"keine-entschaedigung-bei-ruhendem-verfahren-was-das-neue-bfh-urteil-fuer-steuerzahler-bedeutet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-entschaedigung-bei-ruhendem-verfahren-was-das-neue-bfh-urteil-fuer-steuerzahler-bedeutet\/","title":{"rendered":"Keine Entsch\u00e4digung bei ruhendem Verfahren: Was das neue BFH-Urteil f\u00fcr Steuerzahler bedeutet"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Entsch\u00e4digung wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer<\/strong> gibt es nicht automatisch, wenn ein finanzgerichtliches Verfahren lange dauert. Das gilt besonders dann, wenn das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten ruht, weil ein BFH-Musterverfahren abgewartet werden soll. Genau das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom <strong>25.02.2026 \u2013 X K 2\/25<\/strong> entschieden. Die Entscheidung wurde in der <strong>BFH-Pressemitteilung Nr. 33\/26 vom 28.05.2026<\/strong> ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<h2>Worum ging es in dem BFH-Fall?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4ger hatten vor dem Finanzgericht gegen einen Einkommensteuerbescheid geklagt. Streitpunkt war die steuerliche Behandlung eines <strong>Nutzungswertersatzes nach Widerruf eines Darlehensvertrags<\/strong>. Das Finanzamt hatte den Betrag als Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen behandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Weil beim BFH bereits ein vergleichbares Revisionsverfahren anh\u00e4ngig war, brachte das Finanzgericht das Klageverfahren im Jahr 2020 mit Zustimmung der Beteiligten zum Ruhen. Das Verfahren sollte erst nach Abschluss des BFH-Musterverfahrens fortgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Nachdem das BFH-Urteil im Musterverfahren im M\u00e4rz 2024 ver\u00f6ffentlicht worden war, wurde das Ausgangsverfahren sp\u00e4ter durch Abhilfe des Finanzamts beendet. Die Kl\u00e4ger verlangten anschlie\u00dfend eine Entsch\u00e4digung wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was hat der BFH entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH wies die Entsch\u00e4digungsklage ab. Ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung nach \u00a7 198 GVG besteht nur f\u00fcr die unangemessene Dauer des konkreten Verfahrens, an dem der Kl\u00e4ger selbst beteiligt war. Die Kl\u00e4ger waren aber nicht Beteiligte des BFH-Musterverfahrens, sondern nur Beteiligte ihres eigenen finanzgerichtlichen Klageverfahrens.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem kann eine m\u00f6gliche Verz\u00f6gerung des BFH-Musterverfahrens nicht einfach dem Finanzgericht zugerechnet werden. Wenn das Finanzgericht ein Verfahren im Einverst\u00e4ndnis der Beteiligten wegen eines BFH-Musterverfahrens ruhen l\u00e4sst, haftet der Rechtstr\u00e4ger des Finanzgerichts grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr die Dauer dieses anderen BFH-Verfahrens.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum war die lange Verfahrensruhe nicht entsch\u00e4digungspflichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH stellte klar: Wer einem Ruhen des Verfahrens zustimmt, kann die Dauer dieser Verfahrensruhe sp\u00e4ter grunds\u00e4tzlich nicht ohne Weiteres als unangemessene Verz\u00f6gerung geltend machen. Die Beteiligten h\u00e4tten bei aus ihrer Sicht unvorhergesehen langer Dauer des Musterverfahrens auf die Beendigung der Verfahrensruhe hinwirken k\u00f6nnen. Genau dadurch entsteht nach Auffassung des BFH keine Rechtsschutzl\u00fccke.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Steuerzahler bedeutet das: Die Zustimmung zum Ruhen eines Verfahrens ist prozessual oft sinnvoll, kann aber sp\u00e4ter die Argumentation erschweren, das eigene Verfahren habe zu lange gedauert.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum haftete der Bund nicht f\u00fcr das Musterverfahren?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4ger wollten vorsorglich die Bundesrepublik Deutschland einbeziehen, weil das Musterverfahren beim BFH gef\u00fchrt wurde. Der BFH lehnte die Zustellung der Streitverk\u00fcndung jedoch ab. Eine Streitverk\u00fcndung ist im Anwendungsbereich der Finanzgerichtsordnung unstatthaft \u2013 auch in Entsch\u00e4digungsklageverfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem war das eigene Verfahren der Kl\u00e4ger nie beim BFH anh\u00e4ngig geworden. Es endete bereits in der Ausgangsinstanz. Das andere BFH-Musterverfahren war ein rechtlich eigenst\u00e4ndiges Verfahren mit anderen Beteiligten. Deshalb konnten die Kl\u00e4ger daraus keinen eigenen Entsch\u00e4digungsanspruch gegen den Bund herleiten.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet das Urteil f\u00fcr laufende Steuerverfahren?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil ist f\u00fcr viele Steuerpflichtige relevant, deren Verfahren wegen eines Musterverfahrens ruht. Ein Ruhen des Verfahrens kann sinnvoll sein, wenn eine Rechtsfrage bereits beim BFH oder Bundesverfassungsgericht anh\u00e4ngig ist. Es spart Kosten, vermeidet widerspr\u00fcchliche Entscheidungen und kann zu einer schnellen Abhilfe f\u00fchren, sobald das Musterverfahren entschieden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber: Wer das Ruhen hinnimmt, sollte das Musterverfahren aktiv beobachten. Dauert es ungew\u00f6hnlich lange, sollte gepr\u00fcft werden, ob ein Antrag auf Fortsetzung des eigenen Verfahrens sinnvoll ist.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxistipp: So sichern Sie Ihre Rechte bei ruhendem Verfahren<\/h2>\n\n\n\n<p>Steuerzahler sollten bei ruhenden Verfahren nicht passiv bleiben. Empfehlenswert ist:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Ruhensbeschluss pr\u00fcfen:<\/strong> Wurde das Verfahren \u201ebis zur Entscheidung\u201c, \u201ebis zur Ver\u00f6ffentlichung\u201c oder \u201ebis zum Abschluss\u201c eines bestimmten Musterverfahrens ausgesetzt?<\/li><li><strong>Musterverfahren \u00fcberwachen:<\/strong> Aktenzeichen, Verfahrensstand und Ver\u00f6ffentlichungen regelm\u00e4\u00dfig pr\u00fcfen.<\/li><li><strong>Nach Entscheidung reagieren:<\/strong> Nach Ver\u00f6ffentlichung des Musterurteils sollte beim Finanzgericht oder Finanzamt nachgefasst werden.<\/li><li><strong>Fortsetzung beantragen:<\/strong> Wenn das Musterverfahren ungew\u00f6hnlich lange dauert, kann ein Antrag auf Fortsetzung des eigenen Verfahrens sinnvoll sein.<\/li><li><strong>Verz\u00f6gerungsr\u00fcge richtig einsetzen:<\/strong> Eine Verz\u00f6gerungsr\u00fcge muss sich auf das eigene Verfahren beziehen und sollte das Gericht zur F\u00f6rderung des Verfahrens veranlassen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2>Was sollten Steuerberater jetzt beachten?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Berater ist das Urteil ein Hinweis, Ruhensvereinbarungen nicht nur als Formalie zu behandeln. Gerade bei Massenverfahren oder Musterverfahren sollte dokumentiert werden, warum dem Ruhen zugestimmt wird und wann eine erneute Pr\u00fcfung erfolgen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>In Mandantenf\u00e4llen empfiehlt sich eine Wiedervorlage, sobald das Musterverfahren entschieden oder ungew\u00f6hnlich lange anh\u00e4ngig ist. Sonst kann ein sp\u00e4terer Entsch\u00e4digungsanspruch an der eigenen Zustimmung zur Verfahrensruhe scheitern.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Ruhen ja \u2013 aber nicht ohne Kontrolle<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BFH-Urteil zeigt deutlich: Ein ruhendes Verfahren ist kein Selbstl\u00e4ufer. Wer einem Ruhen bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zustimmt, kann die Dauer dieser Phase sp\u00e4ter grunds\u00e4tzlich nicht als entsch\u00e4digungspflichtige Verz\u00f6gerung geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Mandanten hei\u00dft das: Ein Ruhen kann steuerlich und prozessual sinnvoll sein. Es sollte aber strategisch begleitet, dokumentiert und regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Passend dazu:<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Unsere Informationen zur <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Einspruch-Klage-Finanzgericht.html\">Klage vor dem Finanzgericht<\/a><\/strong><\/li><li>Unser Beitrag zur <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Aussetzung-der-Vollziehung.html\">Aussetzung der Vollziehung<\/a><\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong> Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Entsch\u00e4digung wegen \u00fcberlanger Verfahrensdauer gibt es nicht automatisch, wenn ein finanzgerichtliches Verfahren lange dauert. 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