{"id":79597,"date":"2026-06-02T07:22:59","date_gmt":"2026-06-02T05:22:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79597"},"modified":"2026-06-02T07:22:59","modified_gmt":"2026-06-02T05:22:59","slug":"bfh-kein-differenzkindergeld-bei-vermietungseinkuenften-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-kein-differenzkindergeld-bei-vermietungseinkuenften-in-deutschland\/","title":{"rendered":"BFH: Kein Differenzkindergeld bei Vermietungseink\u00fcnften in Deutschland"},"content":{"rendered":"\n<p>Das <strong>Differenzkindergeld<\/strong> bleibt ausgeschlossen, wenn die Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, dort Familienleistungen gezahlt werden und der Elternteil in Deutschland lediglich Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom <strong>15. Januar 2026 \u2013 III R 7\/23<\/strong> entschieden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Worum ging es in dem BFH-Fall?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin lebte zun\u00e4chst mit ihrem Ehemann und zwei Kindern in Deutschland und erhielt deutsches Kindergeld. Ab September 2020 zog die Familie nach Ungarn. Dort wurden f\u00fcr die Kinder Familienleistungen gezahlt, allerdings niedriger als das deutsche Kindergeld. In Deutschland hatte die Kl\u00e4gerin nach dem Umzug keinen Wohnsitz und keinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt mehr. Sie erzielte hier nur noch Eink\u00fcnfte aus <strong>Vermietung und Verpachtung<\/strong> nach \u00a7 21 EStG und beantragte, wegen dieser Eink\u00fcnfte als unbeschr\u00e4nkt einkommensteuerpflichtig behandelt zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kl\u00e4gerin wollte erreichen, dass Deutschland die Differenz zwischen den niedrigeren ungarischen Familienleistungen und dem h\u00f6heren deutschen Kindergeld zahlt.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was hat der BFH entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH lehnte den Anspruch ab. Nach Auffassung des Gerichts reichen reine Vermietungseink\u00fcnfte in Deutschland nicht aus, um im EU-Koordinierungsrecht als <strong>Besch\u00e4ftigung<\/strong> oder <strong>selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit<\/strong> zu gelten. Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung sind damit keine Erwerbst\u00e4tigkeit im Sinne der Art. 1 und Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883\/2004.<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidend war: Der m\u00f6gliche deutsche Kindergeldanspruch h\u00e4tte allein darauf beruht, dass die Kl\u00e4gerin wegen ihrer deutschen Vermietungseink\u00fcnfte nach \u00a7 1 Abs. 3 EStG als unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtig behandelt wird. Das gen\u00fcgt nach dem BFH nicht, wenn die Kinder mit der Familie in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen und dieser Staat bereits Familienleistungen zahlt.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet \u201eDifferenzkindergeld\u201c einfach erkl\u00e4rt?<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Differenzkindergeld<\/strong> kann entstehen, wenn zwei EU-Staaten grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Familienleistungen zust\u00e4ndig sein k\u00f6nnten. Zahlt der vorrangig zust\u00e4ndige Staat weniger als Deutschland, kann Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen den Unterschiedsbetrag zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH stellt aber klar: Dieser Unterschiedsbetrag wird nicht automatisch gezahlt. Nach Art. 68 der Verordnung (EG) Nr. 883\/2004 kommt es darauf an, welcher Staat vorrangig zust\u00e4ndig ist und wodurch der Anspruch ausgel\u00f6st wird \u2013 etwa durch Besch\u00e4ftigung, selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit, Rente oder Wohnort.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum reichen Vermietungseink\u00fcnfte nicht aus?<\/h2>\n\n\n\n<p>Vermietungseink\u00fcnfte sind steuerlich zwar Eink\u00fcnfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie sind aber keine aktive Erwerbst\u00e4tigkeit. Wer eine Wohnung oder Immobilie in Deutschland vermietet, arbeitet deshalb nicht automatisch in Deutschland im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH grenzt hier klar ab: Eine Besch\u00e4ftigung setzt typischerweise eine nichtselbst\u00e4ndige Arbeit voraus. Eine selbst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit erfordert eine aktive T\u00e4tigkeit. Die blo\u00dfe Erzielung von Eink\u00fcnften aus Vermietung und Verpachtung erf\u00fcllt diese Voraussetzungen nicht.<\/p>\n\n\n\n<h2>F\u00fcr wen ist das Urteil wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Urteil betrifft vor allem Familien mit EU-Auslandsbezug, bei denen<\/p>\n\n\n\n<ul><li>die Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben,<\/li><li>dort Familienleistungen gezahlt werden,<\/li><li>ein Elternteil keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat,<\/li><li>in Deutschland aber noch Vermietungseink\u00fcnfte erzielt,<\/li><li>und deutsches Kindergeld nur \u00fcber die unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht nach \u00a7 1 Abs. 3 EStG begr\u00fcndet werden soll.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr diese F\u00e4lle ist der Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld nach der BFH-Entscheidung regelm\u00e4\u00dfig nicht gegeben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxistipp: Kindergeld bei Wegzug fr\u00fchzeitig pr\u00fcfen<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer mit Kindern ins EU-Ausland zieht, sollte den Kindergeldanspruch fr\u00fchzeitig pr\u00fcfen lassen. Entscheidend sind nicht nur Staatsangeh\u00f6rigkeit und Steuerpflicht, sondern auch Wohnort, Erwerbst\u00e4tigkeit, Familienleistungen im anderen Staat und die Priorit\u00e4tsregeln des EU-Rechts.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen aktiver Erwerbst\u00e4tigkeit und blo\u00dfen Verm\u00f6genseink\u00fcnften. Wer in Deutschland weiterhin arbeitet oder selbst\u00e4ndig t\u00e4tig ist, kann anders zu beurteilen sein als jemand, der in Deutschland nur Mieteinnahmen erzielt.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH setzt beim Differenzkindergeld eine klare Grenze: <strong>Vermietungseink\u00fcnfte allein l\u00f6sen keine vorrangige deutsche Zust\u00e4ndigkeit wegen Erwerbst\u00e4tigkeit aus.<\/strong> Lebt die Familie mit den Kindern in einem anderen EU-Mitgliedstaat und zahlt dieser Staat Familienleistungen, kann deutsches Differenzkindergeld ausgeschlossen sein \u2013 auch wenn die ausl\u00e4ndischen Leistungen niedriger sind als das deutsche Kindergeld.<\/p>\n\n\n\n<h2>Passend dazu<\/h2>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Kindergeld.html\">Kindergeld<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Wohnsitzwechsel-und-beschraenkte-Steuerpflicht.html\">Steuerpflicht nach Wegzug ins Ausland<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong> Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Differenzkindergeld bleibt ausgeschlossen, wenn die Kinder in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, dort Familienleistungen gezahlt werden und der Elternteil in Deutschland lediglich Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15. Januar 2026 \u2013 III R 7\/23 entschieden. Worum ging es in dem BFH-Fall? Die Kl\u00e4gerin lebte zun\u00e4chst mit ihrem &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-kein-differenzkindergeld-bei-vermietungseinkuenften-in-deutschland\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BFH: Kein Differenzkindergeld bei Vermietungseink\u00fcnften in Deutschland<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79597"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=79597"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79597\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79597"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=79597"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=79597"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}