{"id":79603,"date":"2026-06-02T07:37:25","date_gmt":"2026-06-02T05:37:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79603"},"modified":"2026-06-02T07:37:25","modified_gmt":"2026-06-02T05:37:25","slug":"neues-dba-deutschland-ukraine-unterzeichnet-was-unternehmen-und-privatpersonen-wissen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neues-dba-deutschland-ukraine-unterzeichnet-was-unternehmen-und-privatpersonen-wissen-sollten\/","title":{"rendered":"Neues DBA Deutschland-Ukraine unterzeichnet: Was Unternehmen und Privatpersonen wissen sollten"},"content":{"rendered":"\n<p>Deutschland und die Ukraine haben am <strong>19. Mai 2026 in Paris<\/strong> ein neues <strong>Doppelbesteuerungsabkommen<\/strong> unterzeichnet. Das Abkommen soll das bisherige DBA vom <strong>3. Juli 1995<\/strong> ersetzen und die Besteuerung grenz\u00fcberschreitender Eink\u00fcnfte zwischen Deutschland und der Ukraine moderner regeln. Wichtig ist aber: Das neue Abkommen ist <strong>noch nicht in Kraft<\/strong>. Es befindet sich bis zur Ratifikation in Deutschland und der Ukraine noch <strong>in Schwebe<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein <strong>Doppelbesteuerungsabkommen<\/strong>, kurz DBA, regelt, welcher Staat welche Eink\u00fcnfte besteuern darf, wenn eine Person oder ein Unternehmen in zwei Staaten steuerliche Ber\u00fchrungspunkte hat. Das betrifft zum Beispiel Arbeitslohn, Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgeb\u00fchren, Renten oder Eink\u00fcnfte aus Immobilien.<\/p>\n\n\n\n<p>Ohne DBA kann es passieren, dass derselbe Gewinn oder dieselbe Einkunft sowohl in Deutschland als auch in der Ukraine besteuert wird. Genau solche Doppelbelastungen sollen DBA vermeiden oder zumindest abmildern.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was \u00e4ndert sich durch das neue DBA Deutschland-Ukraine?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BMF teilt mit, dass das neue Abkommen das bisherige DBA von 1995 durch ein modernes Abkommen ersetzen soll. Ziel ist es, steuerliche Hindernisse f\u00fcr Handel und Investitionen zwischen Deutschland und der Ukraine besser abzubauen und die wirtschaftlichen Beziehungen beider Staaten zu vertiefen.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem orientiert sich das neue Abkommen am <strong>OECD-Musterabkommen 2017<\/strong>. Besonders wichtig ist die st\u00e4rkere Zusammenarbeit der Finanzbeh\u00f6rden: Vorgesehen sind ein erweiterter Informationsaustausch und eine Grundlage f\u00fcr Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern.<\/p>\n\n\n\n<h2>Gilt das neue DBA Deutschland-Ukraine schon?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nein. Das neue DBA Deutschland-Ukraine wurde zwar am <strong>19. Mai 2026<\/strong> unterzeichnet, ist aber noch nicht anwendbar. Nach Angaben des BMF muss es zun\u00e4chst in beiden Staaten ratifiziert werden. Erst nach Abschluss der nationalen Gesetzgebungsverfahren und dem Austausch der Ratifikationsurkunden kann das Abkommen in Kraft treten.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Praxis bedeutet das: Bis zum Inkrafttreten bleibt das bisherige DBA vom <strong>3. Juli 1995<\/strong> ma\u00dfgeblich. Das neue Abkommen ist bereits politisch und steuerplanerisch wichtig, darf aber noch nicht wie geltendes Recht behandelt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Ab wann wird das neue Abkommen angewendet?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach der BMF-Mitteilung soll das Abkommen nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem <strong>1. Januar des Kalenderjahres<\/strong> anzuwenden sein, das dem Jahr des Inkrafttretens folgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispiel: W\u00fcrde das Abkommen im Jahr 2026 in Kraft treten, w\u00e4re es grunds\u00e4tzlich ab dem <strong>1. Januar 2027<\/strong> anzuwenden. Erfolgt das Inkrafttreten erst 2027, verschiebt sich die Anwendung grunds\u00e4tzlich auf den <strong>1. Januar 2028<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>F\u00fcr wen ist das neue DBA besonders relevant?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das neue Doppelbesteuerungsabkommen ist besonders wichtig f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Unternehmen mit Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine<\/li><li>deutsche Unternehmen mit Betriebsst\u00e4tten, Tochtergesellschaften oder Projekten in der Ukraine<\/li><li>ukrainische Unternehmen mit Aktivit\u00e4ten in Deutschland<\/li><li>Arbeitnehmer, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Spezialisten mit grenz\u00fcberschreitendem Einsatz<\/li><li>Investoren mit Dividenden-, Zins- oder Lizenzzahlungen<\/li><li>Personen mit Wohnsitzwechsel zwischen Deutschland und der Ukraine<\/li><li>Vermieter und Immobilieninvestoren mit Eink\u00fcnften im jeweils anderen Staat<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Gerade bei grenz\u00fcberschreitenden Unternehmensstrukturen sollte gepr\u00fcft werden, ob Quellensteuern, Betriebsst\u00e4ttenrisiken, Verrechnungspreise, Entsendungen und Ans\u00e4ssigkeitsfragen vom neuen Abkommen betroffen sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum ist der erweiterte Informationsaustausch wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der erweiterte Informationsaustausch bedeutet, dass Steuerverwaltungen beider Staaten enger zusammenarbeiten k\u00f6nnen. Ziel ist es, Steuerverk\u00fcrzung und Steuerumgehung besser zu verhindern. Das ist insbesondere bei grenz\u00fcberschreitenden Konzernstrukturen, Verm\u00f6genseink\u00fcnften, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerverg\u00fctungen und internationalen Zahlungsstr\u00f6men relevant.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Steuerpflichtige hei\u00dft das: Internationale Sachverhalte sollten sauber dokumentiert werden. Vertr\u00e4ge, Rechnungen, Leistungsnachweise, Verrechnungspreisdokumentationen und Ans\u00e4ssigkeitsbescheinigungen werden noch wichtiger.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxistipp: Jetzt bestehende Ukraine-Sachverhalte pr\u00fcfen<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch wenn das neue DBA noch nicht gilt, sollten betroffene Unternehmen und Privatpersonen ihre steuerlichen Strukturen fr\u00fchzeitig pr\u00fcfen. Besonders relevant sind:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Wo ist die steuerliche Ans\u00e4ssigkeit?<\/li><li>Gibt es eine Betriebsst\u00e4tte im anderen Staat?<\/li><li>Werden Dividenden, Zinsen oder Lizenzgeb\u00fchren gezahlt?<\/li><li>Gibt es grenz\u00fcberschreitende Arbeitnehmerentsendungen?<\/li><li>Liegen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer- oder Aufsichtsratverg\u00fctungen vor?<\/li><li>Werden Gewinne zwischen verbundenen Unternehmen richtig abgegrenzt?<\/li><li>Sind Quellensteuerantr\u00e4ge oder Entlastungsverfahren betroffen?<\/li><li>Sind Vertr\u00e4ge und Nachweise DBA-fest dokumentiert?<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wer rechtzeitig pr\u00fcft, kann Doppelbesteuerung vermeiden, Quellensteuerbelastungen reduzieren und sp\u00e4tere Nachfragen der Finanzverwaltung besser beantworten.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Das neue <strong>DBA Deutschland-Ukraine<\/strong> ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der steuerlichen Beziehungen beider Staaten. Es soll das bisherige Abkommen von 1995 ersetzen, Doppelbesteuerung besser vermeiden und die Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen st\u00e4rken. F\u00fcr die Praxis ist entscheidend: Das Abkommen ist unterzeichnet, aber noch <strong>nicht in Kraft<\/strong>. Bis zur Ratifikation und Anwendung bleibt das bisherige DBA ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<h2>Passend dazu<\/h2>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/doppelbesteuerungsabkommen.html\">Doppelbesteuerungsabkommen<\/a><\/li><li>Steuerpflicht bei <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Wohnsitzwechsel-und-beschraenkte-Steuerpflicht.html\">Wohnsitz im Ausland<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Betriebsstaetten-Ausland.html\">Betriebsst\u00e4tte<\/a> im Ausland<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong> Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutschland und die Ukraine haben am 19. Mai 2026 in Paris ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen soll das bisherige DBA vom 3. 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