{"id":79611,"date":"2026-06-03T11:19:34","date_gmt":"2026-06-03T09:19:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79611"},"modified":"2026-06-03T11:19:34","modified_gmt":"2026-06-03T09:19:34","slug":"itdrc-konvention-neue-dynamik-bei-internationalen-steuerstreitigkeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/itdrc-konvention-neue-dynamik-bei-internationalen-steuerstreitigkeiten\/","title":{"rendered":"ITDRC-Konvention: Neue Dynamik bei internationalen Steuerstreitigkeiten"},"content":{"rendered":"\n<h2>Zehn Staaten einigen sich auf n\u00e4chsten Schritt zur ITDRC-Konvention<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>ITDRC-Konvention<\/strong> k\u00f6nnte f\u00fcr international t\u00e4tige Unternehmen ein wichtiger Schritt zu schnelleren und effizienteren Steuerstreitverfahren werden. Nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums haben <strong>\u00d6sterreich, Bulgarien, D\u00e4nemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden<\/strong> die technischen Verhandlungen \u00fcber das Mehrseitige \u00dcbereinkommen zur Kommission f\u00fcr internationale Steuerstreitigkeiten abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der vollst\u00e4ndige englische Titel lautet: <strong>Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission<\/strong>, kurz <strong>ITDRC<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig: Die Konvention ist nach der BMF-Meldung vom <strong>1. Juni 2026<\/strong> noch nicht unterzeichnet. Die technischen Verhandlungen wurden am <strong>12. Mai 2026 in Warschau<\/strong> abgeschlossen. Der n\u00e4chste Schritt ist die Unterzeichnung zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was ist die ITDRC-Konvention?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die ITDRC-Konvention soll eine <strong>Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten<\/strong> schaffen. Ziel ist es, dauerhaft verf\u00fcgbare Gremien bereitzustellen, die die <strong>Schiedsphase von Verst\u00e4ndigungsverfahren<\/strong> schneller und effizienter durchf\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein solches Verst\u00e4ndigungsverfahren wird h\u00e4ufig dann relevant, wenn zwei Staaten denselben Sachverhalt unterschiedlich steuerlich beurteilen. Typische F\u00e4lle sind:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Doppelbesteuerung bei grenz\u00fcberschreitenden Unternehmensstrukturen,<\/li><li>Streit \u00fcber Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen,<\/li><li>abweichende Gewinnabgrenzung bei Betriebsst\u00e4tten,<\/li><li>Konflikte \u00fcber die Ans\u00e4ssigkeit oder Zuordnung von Eink\u00fcnften.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die ITDRC soll dabei nicht die nationalen Finanzverwaltungen ersetzen. Sie soll vielmehr die Streitbeilegung unterst\u00fctzen, wenn ein internationales Verst\u00e4ndigungsverfahren in die Schiedsphase gelangt.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum ist das f\u00fcr Unternehmen wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Internationale Steuerstreitigkeiten kosten Zeit, Geld und Planungssicherheit. Gerade bei Betriebspr\u00fcfungen mit Auslandsbezug k\u00f6nnen erhebliche Steuerbetr\u00e4ge im Raum stehen. Wenn zwei Staaten denselben Gewinn besteuern oder sich nicht \u00fcber die richtige Gewinnverteilung einigen, entsteht f\u00fcr Unternehmen ein erhebliches Liquidit\u00e4ts- und Compliance-Risiko.<\/p>\n\n\n\n<p>Die geplante ITDRC-Konvention setzt genau hier an: Dauerhaft verf\u00fcgbare Panels sollen daf\u00fcr sorgen, dass Schiedsverfahren nicht erst m\u00fchsam organisatorisch aufgesetzt werden m\u00fcssen. Unterst\u00fctzt werden soll die Kommission durch ein professionelles Sekretariat.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Unternehmen kann das bedeuten:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>mehr Verfahrenssicherheit,<\/li><li>schnellere Streitbeilegung,<\/li><li>weniger langj\u00e4hrige Doppelbesteuerungsrisiken,<\/li><li>bessere Planbarkeit bei internationalen Investitionen,<\/li><li>st\u00e4rkere Verl\u00e4sslichkeit bei grenz\u00fcberschreitenden Steuerfragen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet \u201eSchiedsphase\u201c im Verst\u00e4ndigungsverfahren?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein <strong>Verst\u00e4ndigungsverfahren<\/strong> ist ein Verfahren zwischen Staaten, mit dem internationale Steuerkonflikte gel\u00f6st werden sollen. Es kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>Schiedsphase<\/strong> wird relevant, wenn die beteiligten Staaten innerhalb einer bestimmten Zeit keine Einigung erzielen. Dann kann ein unabh\u00e4ngiges Gremium eingeschaltet werden, das die Streitfrage verbindlich oder zumindest verfahrenslenkend kl\u00e4rt \u2013 abh\u00e4ngig von der jeweiligen Rechtsgrundlage.<\/p>\n\n\n\n<p>Die geplante ITDRC soll diese Phase professioneller und dauerhaft verf\u00fcgbar organisieren.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Staaten sind beteiligt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach der BMF-Meldung haben folgende zehn Staaten die technischen Verhandlungen abgeschlossen:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>\u00d6sterreich,<\/li><li>Bulgarien,<\/li><li>D\u00e4nemark,<\/li><li>Frankreich,<\/li><li>Deutschland,<\/li><li>Irland,<\/li><li>Niederlande,<\/li><li>Polen,<\/li><li>Spanien,<\/li><li>Schweden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Das \u00dcbereinkommen soll zudem <strong>anderen Staaten zum Beitritt offenstehen<\/strong>. Damit k\u00f6nnte die ITDRC perspektivisch \u00fcber den aktuellen Kreis der zehn Staaten hinaus Bedeutung gewinnen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Ist die ITDRC-Konvention bereits anwendbar?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nein. Derzeit ist die Entwicklung noch <strong>in Schwebe<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach der BMF-Mitteilung sind die technischen Verhandlungen abgeschlossen, die Unterzeichnung steht aber noch aus. Erst danach m\u00fcssen die jeweiligen Staaten die weiteren nationalen Umsetzungsschritte durchlaufen. F\u00fcr die Praxis bedeutet das: Die ITDRC-Konvention ist ein wichtiges Signal, aber noch kein sofort anwendbares Instrument.<\/p>\n\n\n\n<p>Unternehmen sollten daher bestehende Verfahren und Fristen weiterhin nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen, EU-Streitbeilegungsregeln und nationalen Vorschriften pr\u00fcfen lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxistipp: Was Unternehmen jetzt tun sollten<\/h2>\n\n\n\n<p>International t\u00e4tige Unternehmen sollten die ITDRC-Konvention nicht als blo\u00dfe Formalie betrachten. Sie zeigt, dass Steuerstreitigkeiten mit Auslandsbezug st\u00e4rker institutionalisiert und effizienter gel\u00f6st werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sinnvoll ist jetzt insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Grenz\u00fcberschreitende Steuerrisiken identifizieren<\/strong><br \/>Pr\u00fcfen Sie, ob bestehende Strukturen potenzielle Doppelbesteuerungsrisiken enthalten.<\/li><li><strong>Verrechnungspreisdokumentation aktualisieren<\/strong><br \/>Gerade bei verbundenen Unternehmen bleibt eine saubere Dokumentation der wichtigste Schutz gegen langj\u00e4hrige Streitigkeiten.<\/li><li><strong>Betriebsst\u00e4ttenrisiken pr\u00fcfen<\/strong><br \/>Ausl\u00e4ndische Mitarbeitende, Vertreter, Homeoffice-Konstellationen oder Projektstandorte k\u00f6nnen steuerliche Ankn\u00fcpfungspunkte schaffen.<\/li><li><strong>Laufende Verst\u00e4ndigungsverfahren beobachten<\/strong><br \/>Wer bereits in einem internationalen Steuerstreit steckt, sollte pr\u00fcfen lassen, ob k\u00fcnftige Streitbeilegungsmechanismen relevant werden k\u00f6nnten.<\/li><li><strong>Fristen nicht aus dem Blick verlieren<\/strong><br \/>Neue Instrumente \u00e4ndern nichts daran, dass Antrags- und Rechtsbehelfsfristen weiterhin eingehalten werden m\u00fcssen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2>Fazit: Wichtiger Schritt \u2013 aber noch keine Sofortl\u00f6sung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>ITDRC-Konvention<\/strong> ist ein bedeutender Schritt hin zu einer schnelleren und professionelleren Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten. F\u00fcr Unternehmen mit grenz\u00fcberschreitenden Strukturen kann sie k\u00fcnftig mehr Rechtssicherheit bringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aktuell bleibt jedoch entscheidend: Das \u00dcbereinkommen ist noch nicht unterzeichnet und damit noch nicht unmittelbar anwendbar. Wer internationale Steuerkonflikte vermeiden oder l\u00f6sen m\u00f6chte, sollte weiterhin auf sorgf\u00e4ltige Dokumentation, fr\u00fchzeitige Risikoanalyse und professionelle steuerliche Begleitung setzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>Passend dazu<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Internationales Steuerrecht und <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/doppelbesteuerungsabkommen.html\">Doppelbesteuerung<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Betriebsstaetten-Ausland.html\">Betriebsst\u00e4tte im Ausland<\/a>: Steuerliche Risiken erkennen<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zehn Staaten einigen sich auf n\u00e4chsten Schritt zur ITDRC-Konvention Die ITDRC-Konvention k\u00f6nnte f\u00fcr international t\u00e4tige Unternehmen ein wichtiger Schritt zu schnelleren und effizienteren Steuerstreitverfahren werden. Nach Mitteilung des Bundesfinanzministeriums haben \u00d6sterreich, Bulgarien, D\u00e4nemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden die technischen Verhandlungen \u00fcber das Mehrseitige \u00dcbereinkommen zur Kommission f\u00fcr internationale Steuerstreitigkeiten abgeschlossen. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/itdrc-konvention-neue-dynamik-bei-internationalen-steuerstreitigkeiten\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">ITDRC-Konvention: Neue Dynamik bei internationalen Steuerstreitigkeiten<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79611"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=79611"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/79611\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=79611"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=79611"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=79611"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}