{"id":79623,"date":"2026-06-06T10:27:22","date_gmt":"2026-06-06T08:27:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79623"},"modified":"2026-06-06T10:27:22","modified_gmt":"2026-06-06T08:27:22","slug":"minijob-und-rentenversicherung-2026-befreiung-kann-ab-1-juli-einmalig-widerrufen-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/minijob-und-rentenversicherung-2026-befreiung-kann-ab-1-juli-einmalig-widerrufen-werden\/","title":{"rendered":"Minijob und Rentenversicherung 2026: Befreiung kann ab 1. Juli einmalig widerrufen werden"},"content":{"rendered":"\n<p>Ab dem <strong>1. Juli 2026<\/strong> gibt es eine wichtige Neuerung f\u00fcr Minijobber: Wer sich bisher von der <strong>Rentenversicherungspflicht im Minijob<\/strong> befreien lie\u00df, kann diese Entscheidung k\u00fcnftig <strong>einmalig r\u00fcckg\u00e4ngig machen<\/strong>. Damit werden Minijobber wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen neben dem Arbeitgeber-Pauschalbeitrag einen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. So k\u00f6nnen sie wieder Rentenanspr\u00fcche erwerben.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber bedeutet das: Die Lohnabrechnung und die Meldungen zur Minijob-Zentrale m\u00fcssen korrekt angepasst werden. F\u00fcr Minijobber stellt sich die Frage: <strong>Lohnt sich der eigene Rentenbeitrag \u2013 oder bleibt die Befreiung g\u00fcnstiger?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>Wie funktioniert die Rentenversicherung bei Minijobbern grunds\u00e4tzlich?<\/h2>\n\n\n\n<p>Minijobber sind im Grundsatz <strong>rentenversicherungspflichtig<\/strong>. Das bedeutet: Sie erwerben durch den Minijob eigene Anspr\u00fcche in der gesetzlichen Rentenversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Jahr 2026 betr\u00e4gt die monatliche Minijob-Grenze <strong>603 Euro<\/strong>. Sie ist dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn, der 2026 auf <strong>13,90 Euro pro Stunde<\/strong> gestiegen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung betr\u00e4gt derzeit <strong>18,6 Prozent<\/strong>. Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber davon pauschal <strong>15 Prozent<\/strong>. Der Minijobber tr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich den Differenzbetrag von <strong>3,6 Prozent<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel bei 603 Euro Monatsverdienst:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Arbeitgeber zahlt: <strong>15 Prozent = 90,45 Euro<\/strong><\/li><li>Minijobber zahlt: <strong>3,6 Prozent = 21,71 Euro<\/strong><\/li><li>Gesamtbeitrag zur Rentenversicherung: <strong>18,6 Prozent = 112,16 Euro<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Im Privathaushalt gelten andere Werte: Dort zahlt der Arbeitgeber pauschal <strong>5 Prozent<\/strong>, der Minijobber tr\u00e4gt bei Rentenversicherungspflicht grunds\u00e4tzlich <strong>13,6 Prozent<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?<\/h2>\n\n\n\n<p>Minijobber k\u00f6nnen sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Arbeitgeber zahlt aber weiterhin seinen Pauschalbeitrag. Dieser f\u00fchrt allerdings nur zu eingeschr\u00e4nkten rentenrechtlichen Wirkungen. Der Minijobber verzichtet durch die Befreiung insbesondere auf die Vorteile vollwertiger Pflichtbeitr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p>Bislang galt: Wer sich in einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lie\u00df, blieb f\u00fcr die Dauer dieses Minijobs daran gebunden. Eine R\u00fcckkehr in die Rentenversicherungspflicht war grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich. Genau das \u00e4ndert sich ab dem <strong>1. Juli 2026<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was \u00e4ndert sich ab dem 1. Juli 2026?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Juli 2026 k\u00f6nnen Minijobber ihre fr\u00fchere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht <strong>einmalig aufheben<\/strong>. Die Aufhebung wirkt nur f\u00fcr die Zukunft. Eine r\u00fcckwirkende \u00c4nderung ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die Aufhebung ist <strong>nur einmal m\u00f6glich<\/strong>.<\/li><li>Sie muss vom Minijobber ausdr\u00fccklich beantragt werden.<\/li><li>Der Antrag ist beim Arbeitgeber zu stellen.<\/li><li>Die R\u00fcckkehr gilt grunds\u00e4tzlich ab dem Folgemonat.<\/li><li>Bei mehreren Minijobs muss die Entscheidung einheitlich f\u00fcr alle betroffenen Minijobs gelten.<\/li><li>Nach der Aufhebung ist eine erneute Befreiung nach derzeitiger Darstellung ausgeschlossen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass durch die Neuregelung auch Personen wieder Beitr\u00e4ge zahlen k\u00f6nnen, die sich fr\u00fcher von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wie wirkt die Aufhebung der Befreiung zeitlich?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Aufhebung der Befreiung wirkt nicht r\u00fcckwirkend. Sie gilt grunds\u00e4tzlich <strong>f\u00fcr die Zukunft<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach den Informationen der Deutschen Rentenversicherung wirkt die Aufhebung, sofern die Minijob-Zentrale nicht widerspricht, zum Beginn des darauffolgenden Monats.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><br \/>Ein Minijobber stellt im Juli 2026 beim Arbeitgeber den Antrag auf Aufhebung der Befreiung. Wird dem Antrag nicht widersprochen, kann die Rentenversicherungspflicht grunds\u00e4tzlich ab dem Folgemonat greifen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber ist wichtig: Der Antrag sollte zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Au\u00dferdem m\u00fcssen die Abrechnung und die Meldung zur Minijob-Zentrale angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Vorteile hat der Aufstockungsbeitrag f\u00fcr Minijobber?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der eigene Beitrag zur Rentenversicherung wird oft als <strong>Aufstockungsbeitrag<\/strong> bezeichnet. Gemeint ist der Betrag, mit dem der Minijobber den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag erg\u00e4nzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorteile k\u00f6nnen erheblich sein:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Erwerb vollwertiger Pflichtbeitragszeiten<\/li><li>Aufbau zus\u00e4tzlicher Rentenanspr\u00fcche<\/li><li>m\u00f6gliche Anspr\u00fcche auf Leistungen zur Rehabilitation<\/li><li>bessere Absicherung bei Erwerbsminderung<\/li><li>Anrechnung f\u00fcr bestimmte Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung<\/li><li>rentenrechtlich bessere Bewertung als bei reiner Arbeitgeberpauschale<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Gerade bei einem geringen Eigenanteil von <strong>3,6 Prozent im gewerblichen Minijob<\/strong> kann die R\u00fcckkehr in die Rentenversicherungspflicht attraktiv sein. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro liegt der Eigenanteil rechnerisch bei rund <strong>21,71 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Nachteile hat der eigene Rentenbeitrag?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der wichtigste Nachteil ist sofort sp\u00fcrbar: Der Nettolohn sinkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer rentenversicherungspflichtig ist, erh\u00e4lt weniger ausgezahlt als ein befreiter Minijobber. Im gewerblichen Bereich betr\u00e4gt der Eigenanteil 2026 grunds\u00e4tzlich <strong>3,6 Prozent<\/strong> des Arbeitsentgelts. Im Privathaushalt ist der Eigenanteil wegen des niedrigeren Arbeitgeberanteils deutlich h\u00f6her und betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich <strong>13,6 Prozent<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem ist die Entscheidung gut zu \u00fcberlegen, weil die Aufhebung der Befreiung ab Juli 2026 nur <strong>einmalig<\/strong> m\u00f6glich ist. Wer die Befreiung aufhebt, kann sp\u00e4ter nicht beliebig zwischen Befreiung und Versicherungspflicht wechseln.<\/p>\n\n\n\n<h2>F\u00fcr wen lohnt sich der Aufstockungsbeitrag besonders?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Aufstockungsbeitrag kann sich insbesondere f\u00fcr Minijobber lohnen, die rentenrechtlich noch L\u00fccken haben oder zus\u00e4tzliche Pflichtbeitragszeiten erwerben m\u00f6chten.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders interessant ist die R\u00fcckkehr in die Rentenversicherungspflicht h\u00e4ufig f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Minijobber ohne anderweitige rentenversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung,<\/li><li>Studierende mit l\u00e4ngerfristigem Minijob,<\/li><li>Hausfrauen und Hausm\u00e4nner,<\/li><li>Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien,<\/li><li>Arbeitnehmer kurz vor wichtigen Wartezeitgrenzen,<\/li><li>Minijobber, die Anspr\u00fcche auf Reha-Leistungen st\u00e4rken m\u00f6chten,<\/li><li>Rentner mit Minijob, wenn weitere rentensteigernde Beitr\u00e4ge gew\u00fcnscht sind.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Auch Rentner, die sich zuvor von der Rentenversicherungspflicht im Minijob haben befreien lassen, k\u00f6nnen die Befreiung nach den ver\u00f6ffentlichten Informationen einmalig zur\u00fccknehmen und wieder rentensteigernde Beitr\u00e4ge zahlen.<\/p>\n\n\n\n<h2>F\u00fcr wen kann die Befreiung weiterhin sinnvoll sein?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Befreiung kann weiterhin sinnvoll sein, wenn der Minijobber kurzfristig m\u00f6glichst viel Netto ausbezahlt bekommen m\u00f6chte und die rentenrechtlichen Vorteile keine gro\u00dfe Rolle spielen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das kann etwa der Fall sein bei:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>nur sehr kurzfristigen Minijobs,<\/li><li>bereits ausreichender rentenrechtlicher Absicherung,<\/li><li>mehreren anderen rentenversicherungspflichtigen T\u00e4tigkeiten,<\/li><li>bewusstem Verzicht auf zus\u00e4tzliche Rentenanspr\u00fcche.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Trotzdem sollte die Entscheidung nicht allein nach dem Nettoauszahlungsbetrag getroffen werden. Der Eigenbeitrag ist im gewerblichen Minijob vergleichsweise niedrig, kann aber rentenrechtlich wichtige Wirkungen entfalten.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was m\u00fcssen Arbeitgeber ab Juli 2026 beachten?<\/h2>\n\n\n\n<p>Arbeitgeber sollten ab Juli 2026 auf klare Abl\u00e4ufe achten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig sind insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ol><li><strong>Antrag des Minijobbers dokumentieren<\/strong><br \/>Die Aufhebung der Befreiung muss ausdr\u00fccklich durch den Besch\u00e4ftigten erfolgen.<\/li><li><strong>Entgeltabrechnung anpassen<\/strong><br \/>Ab Wirksamkeit ist der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung einzubehalten.<\/li><li><strong>Meldung an die Minijob-Zentrale pr\u00fcfen<\/strong><br \/>\u00c4nderungen m\u00fcssen korrekt an die Minijob-Zentrale \u00fcbermittelt werden.<\/li><li><strong>Mehrere Minijobs abfragen<\/strong><br \/>Hat der Besch\u00e4ftigte mehrere Minijobs, gilt die Entscheidung einheitlich.<\/li><li><strong>Keine r\u00fcckwirkende Korrektur ohne Grundlage<\/strong><br \/>Die Aufhebung wirkt nur f\u00fcr die Zukunft.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Gerade in Unternehmen mit vielen Aushilfen, Saisonkr\u00e4ften oder studentischen Minijobbern sollte die Personalabteilung rechtzeitig informiert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Kleine Beitragszahlung, wichtige Rentenwirkung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die neue Regelung ab dem <strong>1. Juli 2026<\/strong> gibt Minijobbern eine zweite Chance: Wer sich fr\u00fcher von der Rentenversicherungspflicht befreien lie\u00df, kann diese Entscheidung einmalig korrigieren und wieder vollwertige Pflichtbeitr\u00e4ge erwerben.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Minijobber ist die Entscheidung vor allem eine Abw\u00e4gung zwischen <strong>mehr Netto heute<\/strong> und <strong>mehr rentenrechtlicher Absicherung f\u00fcr sp\u00e4ter<\/strong>. Arbeitgeber sollten die \u00c4nderung sauber dokumentieren und korrekt abrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unser Praxistipp:<\/strong> Pr\u00fcfen Sie vor einer Entscheidung, welche rentenrechtlichen Auswirkungen der Minijob im konkreten Fall hat. Besonders bei mehreren Besch\u00e4ftigungen, Rentenn\u00e4he oder unterbrochenen Erwerbsbiografien kann eine individuelle Pr\u00fcfung sinnvoll sein.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2>Passende interne Verlinkungen<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Passend dazu: <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Minijob.html\">Minijob <\/a>richtig abrechnen<\/strong><\/li><li>Passend dazu: <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Sozialversicherungspflicht.html\">Sozialversicherungspflicht <\/a>bei Besch\u00e4ftigten<\/strong><\/li><li>Passend dazu: <strong><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Lohnrechner.html\">Lohnabrechnung <\/a>und Meldepflichten f\u00fcr Arbeitgeber<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p><em>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung f\u00fcr Minijobber: Wer sich bisher von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lie\u00df, kann diese Entscheidung k\u00fcnftig einmalig r\u00fcckg\u00e4ngig machen. Damit werden Minijobber wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen neben dem Arbeitgeber-Pauschalbeitrag einen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. So k\u00f6nnen sie wieder Rentenanspr\u00fcche erwerben. F\u00fcr Arbeitgeber bedeutet das: &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/minijob-und-rentenversicherung-2026-befreiung-kann-ab-1-juli-einmalig-widerrufen-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Minijob und Rentenversicherung 2026: Befreiung kann ab 1. 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