{"id":79635,"date":"2026-06-14T11:33:37","date_gmt":"2026-06-14T09:33:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79635"},"modified":"2026-06-14T11:33:37","modified_gmt":"2026-06-14T09:33:37","slug":"corona-hilfen-vor-gericht-warum-die-hoffnung-auf-verjaehrung-bei-der-soforthilfe-rueckzahlung-oft-eine-illusion-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/corona-hilfen-vor-gericht-warum-die-hoffnung-auf-verjaehrung-bei-der-soforthilfe-rueckzahlung-oft-eine-illusion-ist\/","title":{"rendered":"Corona-Hilfen vor Gericht: Warum die Hoffnung auf Verj\u00e4hrung bei der Soforthilfe-R\u00fcckzahlung oft eine Illusion ist"},"content":{"rendered":"\n<p>Schlechte Nachrichten f\u00fcr viele Soloselbstst\u00e4ndige und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Wer gehofft hatte, die ungeliebte R\u00fcckforderung der Corona-Subventionen durch Aussitzen oder Berufung auf den Zeitablauf abwenden zu k\u00f6nnen, hat vor Gericht einen herben D\u00e4mpfer erhalten. Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln hat mit aktuellem Urteil entschieden, dass einer <strong>NRW-Soforthilfe 2020 R\u00fcckzahlung<\/strong> die Einrede der Verj\u00e4hrung in den allermeisten F\u00e4llen nicht entgegensteht. Damit festigen die Richter die Position des Landes \u2013 Unternehmer sollten jetzt genau hinschauen, welche Optionen ihnen noch bleiben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum wehrte sich der Unternehmer gegen die R\u00fcckforderung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Im konkreten Fall erhielt ein selbstst\u00e4ndiger Unternehmer im Fr\u00fchjahr 2020 eine vorl\u00e4ufige Soforthilfe in H\u00f6he von 9.000 Euro. Im sp\u00e4teren Verfahren reichte er das (vom Oberverwaltungsgericht inzwischen ohnehin als rechtswidrig eingestufte) R\u00fcckmeldeformular ein, um seinen Liquidit\u00e4tsengpass nachzuweisen. Das Land NRW verschickte daraufhin im Dezember 2021 per einfacher E-Mail einen Schlussbescheid, der eine R\u00fcckzahlung von 7.000 Euro festsetzte.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger zog vor Gericht und argumentierte mit einer doppelten Verteidigungslinie: Er habe diese E-Mail im Dezember 2021 niemals erhalten und erst viel sp\u00e4ter durch eine Mahnung davon erfahren. Folglich, so seine Argumentation, sei der R\u00fcckzahlungsanspruch des Landes mittlerweile schlichtweg <strong>verj\u00e4hrt<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wie hat das Verwaltungsgericht K\u00f6ln entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Verwaltungsgericht K\u00f6ln wies die Klage mit Urteil vom 01.06.2026 (Az. 16 K 2257\/26) vollumf\u00e4nglich ab. Die Begr\u00fcndung der Richter ist f\u00fcr die gesamte Beraterpraxis von enormer Bedeutung:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Keine Verj\u00e4hrung der Beh\u00f6rdenbefugnis:<\/strong> Das Recht der Beh\u00f6rde, einen endg\u00fcltigen Schlussbescheid zu erlassen, verj\u00e4hrt nicht.<\/li><li><strong>Start der Verj\u00e4hrungsfrist erst bei Schlussbescheid:<\/strong> Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr den eigentlichen R\u00fcckzahlungsanspruch beginnt \u00fcberhaupt erst dann zu laufen, wenn der Schlussbescheid erlassen wurde. Denn erst ab diesem Moment ist der Anspruch f\u00fcr das Land NRW rechtlich durchsetzbar.<\/li><li><strong>Erheblichkeit des Zugangs:<\/strong> Ob der Bescheid den Kl\u00e4ger nun bereits im Dezember 2021 oder erst sp\u00e4ter im Rahmen einer Akteneinsicht erreicht hat, war f\u00fcr die Frage der Verj\u00e4hrung somit v\u00f6llig unerheblich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Das Gericht stellte zudem klar, dass fr\u00fchere verbraucherfreundliche Urteile (wie das VG-Urteil vom 06.12.2024, Az. 16 K 703\/24, bei dem es um Verzichtserkl\u00e4rungen ging) auf diese Konstellation ausdr\u00fccklich <strong>nicht \u00fcbertragbar<\/strong> sind.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Praxistipps gelten jetzt f\u00fcr betroffene Unternehmer?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wenn Sie mit einer R\u00fcckforderungsforderung f\u00fcr die NRW-Soforthilfe konfrontiert sind, sollten Sie die Flinte nicht ins Korn werfen \u2013 aber die Strategie wechseln. Das Argument der Verj\u00e4hrung greift nach dieser Rechtsprechung nur noch in seltenen Ausnahmef\u00e4llen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Unsere Handlungsempfehlungen f\u00fcr Ihr Unternehmen:<\/h3>\n\n\n\n<ul><li><strong>Inhaltliche Pr\u00fcfung statt Formalia:<\/strong> Da der formale Joker \u201eVerj\u00e4hrung\u201c meist ausf\u00e4llt, muss der Schlussbescheid inhaltlich gepr\u00fcft werden. Stimmt die Berechnung des Liquidit\u00e4tsengpasses durch die Beh\u00f6rde? Wurden alle betrieblichen Sachkosten korrekt ber\u00fccksichtigt?<\/li><li><strong>Rechtsmittel einlegen:<\/strong> Gegen das aktuelle Urteil des VG K\u00f6ln kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen in M\u00fcnster gestellt werden. Wenn Ihr Bescheid erhebliche materielle Fehler aufweist, lohnt sich der Klageweg weiterhin.<\/li><li><strong>Zahlungserleichterungen pr\u00fcfen:<\/strong> Sollte die R\u00fcckzahlungspflicht dem Grunde nach rechtm\u00e4\u00dfig sein, k\u00f6nnen \u00fcber die Bezirksregierungen oft Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart werden, um die Liquidit\u00e4t Ihres Betriebs nicht akut zu gef\u00e4hrden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Passend dazu auf unserer Website: <em><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/corona-krise.html\">R\u00fcckzahlung von Corona-Hilfen<\/a><\/em><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><strong>Disclaimer:<\/strong> Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das pers\u00f6nliche Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schlechte Nachrichten f\u00fcr viele Soloselbstst\u00e4ndige und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Wer gehofft hatte, die ungeliebte R\u00fcckforderung der Corona-Subventionen durch Aussitzen oder Berufung auf den Zeitablauf abwenden zu k\u00f6nnen, hat vor Gericht einen herben D\u00e4mpfer erhalten. 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