{"id":7967,"date":"2012-11-07T12:02:47","date_gmt":"2012-11-07T10:02:47","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=7967"},"modified":"2018-03-22T11:19:20","modified_gmt":"2018-03-22T09:19:20","slug":"steuerliche-forderung-von-ehrenamtlichen-engagement","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-forderung-von-ehrenamtlichen-engagement\/","title":{"rendered":"Steuerliche F\u00f6rderung von ehrenamtlichen Engagement"},"content":{"rendered":"<h1>Bundesregierung f\u00f6rdert ehrenamtliches Engagement<\/h1>\n<p>Das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Es ist ein Anliegen der Bundesregierung, das Ehrenamt\u00a0zu st\u00e4rken und den gemeinn\u00fctzigen Organisationen ein hohes Ma\u00df an Rechts- und Planungssicherheit zu geben. Die Bundesregierung will deshalb das Engagement der B\u00fcrger f\u00fcr die B\u00fcrger st\u00e4rken und Vereine, Stiftungen und andere gemeinn\u00fctzige Organisationen entlasten. Mit dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Entb\u00fcrokratisierung des Gemeinn\u00fctzigkeitsrechts sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, in denen sich ehrenamtliches Engagement entfalten kann, verbessert werden.<\/p>\n<p>Es soll die steuerlichen Vorschriften handhabbarer machen und den Vereinen eine h\u00f6here zeitliche Flexibilit\u00e4t bei der Mittelbewirtschaftung f\u00fcr Investitionen zu gew\u00e4hren. Zus\u00e4tzlich sollen die seit Jahren unver\u00e4nderten Pauschalen ma\u00dfvoll angehoben werden.<\/p>\n<p>Die \u00dcbungsleiterpauschale soll um 300 Euro auf 2.400 Euro erh\u00f6ht werden. Das bedeutet, dass k\u00fcnftig Einnahmen im Bereich des b\u00fcrgerschaftlichen Engagements bis zu einem Betrag von 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Zudem soll die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro ansteigen, um u. a. das Schiedsrichterwesen im Amateurbereich von Einzelnachweisen geleisteter Aufwendungen zu entlasten. Au\u00dferdem sollen Vereine, Stiftungen und andere gemeinn\u00fctzige Organisationen ihre R\u00fccklagen und finanziellen Mittel k\u00fcnftig einfacher und flexibler verwenden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Im Einzelnen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Die sogenannte \u201e\u00dcbungsleiterpauschale\u201c nach \u00a7 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben und die sogenannte \u201eEhrenamtspauschale\u201c nach \u00a7 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz von 500 Euro auf 720 Euro. Ehrenamtlich engagierte B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sollen damit zuk\u00fcnftig j\u00e4hrlich bis zu 2.400 Euro bzw. 720 Euro erhalten k\u00f6nnen, ohne dass diese Einnahmen steuer- oder sozialversicherungspflichtig sind.<br \/>\n\u00dcbungsleitert\u00e4tigkeiten sind nebenberufliche T\u00e4tigkeiten f\u00fcr eine gemeinn\u00fctzige Organisation oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts beispielsweise als Ausbildungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare T\u00e4tigkeiten sowie k\u00fcnstlerische T\u00e4tigkeiten, die Pflege behinderter, kranker oder alter Menschen, gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche T\u00e4tigkeiten. Die \u201eEhrenamtspauschale\u201c kann f\u00fcr jede Art von T\u00e4tigkeit f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine, kirchliche oder \u00f6ffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel f\u00fcr eine T\u00e4tigkeit als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Ger\u00e4tewart, Reinigungsdienst oder Fahrdienst von Eltern zu Ausw\u00e4rtsspielen von Kindern.<\/li>\n<li>Die Frist, in der steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften ihre Mittel verwenden m\u00fcssen, soll um ein Jahr verl\u00e4ngert werden. Bisher mussten diese bis zum Ablauf des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres erfolgen. Dies erm\u00f6glicht einen gr\u00f6\u00dferen und flexibleren Planungszeitraum f\u00fcr den Einsatz der zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel.<\/li>\n<li>Auch im Bereich der R\u00fccklagenbildung wird mehr Rechtssicherheit geschaffen. So werden durch eine gesetzliche Regelung der sogenannten \u201eWiederbeschaffungsr\u00fccklage\u201c auch steuerbeg\u00fcnstigte Organisationen Mittel zur\u00fccklegen k\u00f6nnen, um beispielsweise einen alten PKW durch einen neuen oder gr\u00f6\u00dferen zu ersetzen. Eine weitere gro\u00dfe Erleichterung ist f\u00fcr die sogenannte freie R\u00fccklage vorgesehen. K\u00f6rperschaften k\u00f6nnen das nicht ausgesch\u00f6pfte Potential, das sie in einem Jahr in die freie R\u00fccklage h\u00e4tten einstellen k\u00f6nnen, in den folgenden zwei Jahren aussch\u00f6pfen. Dies tr\u00e4gt erheblich zu einer flexibleren R\u00fccklagengestaltung bei.<\/li>\n<li>Auch bei den Haftungsregeln bringt das Gesetz einige Erleichterungen. So soll im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch eine Regelung eingef\u00fchrt werden, die die zivilrechtliche Haftung von Vereinsmitgliedern oder Mitglieder von Vereinsorgangen auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt, wenn deren Verg\u00fctung 720 Euro j\u00e4hrlich nicht \u00fcbersteigt.\n<p>Weitere Informationen zur \u00dcbungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale finden Sie unter<br \/>\nhttp:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Standardartikel\/Themen\/Steuern\/005_ehrenamt.html<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesregierung f\u00f6rdert ehrenamtliches Engagement Das ehrenamtliche Engagement ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Es ist ein Anliegen der Bundesregierung, das Ehrenamt\u00a0zu st\u00e4rken und den gemeinn\u00fctzigen Organisationen ein hohes Ma\u00df an Rechts- und Planungssicherheit zu geben. Die Bundesregierung will deshalb das Engagement der B\u00fcrger f\u00fcr die B\u00fcrger st\u00e4rken und Vereine, Stiftungen und andere gemeinn\u00fctzige Organisationen entlasten. Mit &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-forderung-von-ehrenamtlichen-engagement\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Steuerliche F\u00f6rderung von ehrenamtlichen Engagement<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[1577,1826,847],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7967"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7967"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7967\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7967"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7967"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7967"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}