{"id":79707,"date":"2026-07-04T12:26:43","date_gmt":"2026-07-04T10:26:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79707"},"modified":"2026-07-04T12:26:43","modified_gmt":"2026-07-04T10:26:43","slug":"reformpaket-2026-was-unternehmen-und-arbeitnehmer-jetzt-wissen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reformpaket-2026-was-unternehmen-und-arbeitnehmer-jetzt-wissen-sollten\/","title":{"rendered":"Reformpaket 2026: Was Unternehmen und Arbeitnehmer jetzt wissen sollten"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf ein 34-Punkte-Programm mit dem Titel \u201eEin Programm f\u00fcr Aufschwung und Besch\u00e4ftigung\u201c verst\u00e4ndigt. Ziel sind mehr Wachstum, Besch\u00e4ftigung und B\u00fcrokratieabbau. F\u00fcr Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind vor allem die geplanten \u00c4nderungen bei Einkommensteuer, Minijobs, Lohnabrechnung, Befristungen, Krankmeldungen, Abfindungen und Handwerkerleistungen relevant.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig: Das Reformpaket ist noch kein geltendes Recht. Die Punkte m\u00fcssen erst in Gesetze gegossen und im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden. F\u00fcr die Beratungspraxis ist das Paket trotzdem wichtig, weil es zeigt, welche \u00c4nderungen ab 2027 vorbereitet werden sollten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das Wichtigste auf einen Blick<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die <strong>Einkommensteuer <\/strong>soll ab dem 1. Januar 2027 f\u00fcr kleine und mittlere Einkommen sinken.<\/li><li><strong>Grundfreibetrag<\/strong>, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag sollen steigen.<\/li><li>Der <strong>Spitzensteuersatz <\/strong>soll sp\u00e4ter greifen; zugleich soll die sogenannte Reichensteuer versch\u00e4rft werden.<\/li><li>Die <strong>Pauschsteuer bei Minijobs <\/strong>soll von 2 Prozent auf 5 Prozent steigen.<\/li><li><strong>Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschl\u00e4ge<\/strong> sollen ab 2027 auf einen Stundenlohn von bis zu 75 Euro ausgeweitet werden.<\/li><li>Die <strong>Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen<\/strong> soll von 20 Prozent auf 15 Prozent sinken.<\/li><li>Sachgrundlose Befristungen bei Arbeitsvertr\u00e4gen sollen bis zu 48 Monate m\u00f6glich werden.<\/li><li>Die <strong>telefonische Krankschreibun<\/strong>g soll abgeschafft und eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend werden.<\/li><li><strong>Abfindungen <\/strong>sollen steuerlich attraktiver werden, wenn schnell eine neue Erwerbst\u00e4tigkeit aufgenommen wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Einkommensteuer: Entlastung ab 2027 geplant<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Koalition plant eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027. Vorgesehen sind insbesondere h\u00f6here Freibetr\u00e4ge, ein h\u00f6heres Kindergeld, ein h\u00f6herer Arbeitnehmer-Pauschbetrag und eine Abflachung der zweiten Progressionszone. Au\u00dferdem soll der Spitzensteuersatz etwas sp\u00e4ter greifen, nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bei 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem Beschlusspapier soll eine berufst\u00e4tige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro ab 2028 gegen\u00fcber heute um mehr als 600 Euro j\u00e4hrlich entlastet werden. Das gesamte Entlastungsvolumen wird mit rund 10 Milliarden Euro pro Jahr angegeben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro geplant<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zur Gegenfinanzierung soll die sogenannte Reichensteuer ver\u00e4ndert werden. Geplant ist ein Steuersatz von 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und ein neuer Steuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zum Vergleich: F\u00fcr den Veranlagungszeitraum 2026 gilt nach \u00a7 32a EStG derzeit ein Steuersatz von 42 Prozent ab 69.879 Euro und ein H\u00f6chststeuersatz von 45 Prozent ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Einzelveranlagung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Unternehmer, Freiberufler, GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Gesellschafter ist dieser Punkt besonders wichtig. Betroffen sein k\u00f6nnen nicht nur klassische Spitzengeh\u00e4lter, sondern auch hohe gewerbliche oder freiberufliche Gewinne, Tantiemen, Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne oder Gewinnanteile aus Personengesellschaften.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Minijobs: Pauschsteuer soll von 2 Prozent auf 5 Prozent steigen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Arbeitgeber und Lohnb\u00fcros ist die geplante \u00c4nderung bei Minijobs unmittelbar praxisrelevant. Derzeit kann der Arbeitgeber f\u00fcr bestimmte geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigungen eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent erheben. Diese umfasst Lohnsteuer, Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem Reformpaket soll dieser Pauschalsteuersatz von 2 Prozent auf 5 Prozent steigen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die geplante Erh\u00f6hung betrifft die Pauschsteuer, nicht automatisch die sozialversicherungsrechtliche Minijob-Grenze. Arbeitgeber sollten deshalb nicht nur die Lohnkosten pr\u00fcfen, sondern auch bestehende Arbeitsvertr\u00e4ge, Nettolohnvereinbarungen und die Kostenkalkulation bei Minijobbern.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4. Sonn- und Feiertagszuschl\u00e4ge: H\u00f6here Grenze ab 2027 geplant<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach aktueller Rechtslage sind Zuschl\u00e4ge f\u00fcr tats\u00e4chlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nur innerhalb bestimmter Prozents\u00e4tze steuerfrei. Der zugrunde liegende Grundlohn ist steuerlich derzeit auf h\u00f6chstens 50 Euro pro Stunde begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Reformpaket sieht vor, diese Obergrenze nach \u00a7 3b EStG zum 1. Januar 2027 auf einen Stundenlohn von bis zu 75 Euro anzuheben. Au\u00dferdem sollen steuerfreie Zuschl\u00e4ge im Regelungsbereich eines Tarifvertrags vollst\u00e4ndig beitragsfrei gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist vor allem f\u00fcr Branchen mit Schichtarbeit wichtig, zum Beispiel Pflege, Gastronomie, Hotellerie, Industrie, Logistik, Sicherheitsdienste und Verkehr.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5. Handwerkerleistungen: Steuerbonus soll sinken<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aktuell k\u00f6nnen private Haushalte f\u00fcr Handwerkerleistungen nach \u00a7 35a EStG 20 Prozent der beg\u00fcnstigten Aufwendungen direkt von der Einkommensteuer abziehen, h\u00f6chstens 1.200 Euro pro Jahr. Beg\u00fcnstigt sind insbesondere Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen im Haushalt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Geplant ist eine Reduzierung von 20 Prozent auf 15 Prozent. Der maximale Steuerbonus w\u00fcrde damit von 1.200 Euro auf 900 Euro j\u00e4hrlich sinken.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Steuer-Tipp<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer ohnehin gr\u00f6\u00dfere Renovierungs- oder Erhaltungsma\u00dfnahmen plant, sollte die weitere Gesetzgebung genau beobachten. Entscheidend wird sein, ab welchem Veranlagungszeitraum die K\u00fcrzung gilt und ob es \u00dcbergangsregelungen f\u00fcr bereits beauftragte oder bereits bezahlte Leistungen geben wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6. Sachgrundlose Befristung: Bis zu 48 Monate geplant<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach derzeitiger Rechtslage ist eine sachgrundlose Befristung nach \u00a7 14 Abs. 2 TzBfG grunds\u00e4tzlich bis zu zwei Jahre zul\u00e4ssig. Innerhalb dieser Gesamtdauer darf der Vertrag h\u00f6chstens dreimal verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Reformpaket sieht deutlich l\u00e4ngere Spielr\u00e4ume vor: F\u00fcr Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden, soll eine sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate und mit bis zu sechs Verl\u00e4ngerungen m\u00f6glich werden. Au\u00dferdem soll auch eine erneute Ersteinstellung beim selben Arbeitgeber erm\u00f6glicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Arbeitgeber kann das mehr Flexibilit\u00e4t schaffen. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf, weil Befristungen weiterhin formell fehleranf\u00e4llig bleiben. Schriftform, Vertragslaufzeit, Verl\u00e4ngerungszeitpunkt und Vorbesch\u00e4ftigung m\u00fcssen sauber dokumentiert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7. Krankmeldung: AU ab dem ersten Tag geplant<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Derzeit gilt nach \u00a7 5 Entgeltfortzahlungsgesetz: Dauert die Arbeitsunf\u00e4higkeit l\u00e4nger als drei Kalendertage, muss eine \u00e4rztliche Bescheinigung sp\u00e4testens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden. Arbeitgeber d\u00fcrfen die Vorlage aber schon heute fr\u00fcher verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem Reformpaket soll k\u00fcnftig eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein. Au\u00dferdem soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Telefonische Krankschreibungen sind derzeit seit dem 7. Dezember 2023 f\u00fcr Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Arbeitgeber bedeutet das: Krankmeldungsprozesse, Arbeitsvertr\u00e4ge, Betriebsvereinbarungen und interne Personalrichtlinien sollten \u00fcberpr\u00fcft werden, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8. Abfindungen: Neuer steuerlicher Anreiz geplant<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Abfindungszahlungen sollen steuerlich privilegiert werden, wenn Arbeitnehmer z\u00fcgig eine neue Erwerbst\u00e4tigkeit aufnehmen. Je schneller eine neue Besch\u00e4ftigung aufgenommen wird, desto gr\u00f6\u00dfer soll der steuerliche Vorteil sein. Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bereits heute k\u00f6nnen Entsch\u00e4digungen unter bestimmten Voraussetzungen als au\u00dferordentliche Eink\u00fcnfte nach \u00a7 34 EStG beg\u00fcnstigt besteuert werden. Wie die geplante neue Regelung daneben oder stattdessen wirken soll, bleibt abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Praxis wird dieser Punkt besonders relevant bei Aufhebungsvertr\u00e4gen, Sozialpl\u00e4nen, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer-Abfindungen und Restrukturierungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9. Rente und Sozialversicherung: Gesetzespaket bis Ende 2026 angek\u00fcndigt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen nach dem Beschlusspapier in einem Gesetzespaket umgesetzt und bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Arbeitgeber, Lohnabrechnung und private Vorsorgeberatung k\u00f6nnen sich daraus Folge\u00e4nderungen ergeben. Noch sind die konkreten gesetzlichen Details abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Checkliste: Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Pr\u00fcfen Sie, welche Arbeitnehmergruppen von Minijob-Pauschsteuer, Zuschl\u00e4gen, Befristungen und AU-Regeln betroffen w\u00e4ren.<\/li><li>Kalkulieren Sie die Mehrkosten bei Minijobs, falls die Pauschsteuer tats\u00e4chlich auf 5 Prozent steigt.<\/li><li>\u00dcberpr\u00fcfen Sie Lohnarten f\u00fcr Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4ge.<\/li><li>Dokumentieren Sie befristete Arbeitsvertr\u00e4ge besonders sorgf\u00e4ltig.<\/li><li>Aktualisieren Sie interne Prozesse f\u00fcr Krankmeldungen erst, wenn ein belastbarer Gesetzentwurf vorliegt.<\/li><li>Beobachten Sie bei geplanten Handwerkerleistungen m\u00f6gliche Stichtage und \u00dcbergangsregelungen.<\/li><li>Planen Sie Abfindungen nicht isoliert, sondern zusammen mit Eintrittsdatum der neuen T\u00e4tigkeit, Auszahlungstermin und Einkommensteuerwirkung.<\/li><li>Informieren Sie Mandanten fr\u00fchzeitig, aber vermeiden Sie verbindliche Aussagen, solange das Gesetz noch nicht beschlossen ist.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: Noch kein Umsetzungsauftrag, aber klarer Handlungsbedarf<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Reformpaket ist noch kein geltendes Recht. Trotzdem sollten Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer die geplanten \u00c4nderungen ernst nehmen. Besonders Minijobs, Zuschl\u00e4ge, Befristungen, Krankmeldungen, Abfindungen und Handwerkerleistungen k\u00f6nnen ab 2027 sp\u00fcrbare Auswirkungen haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Praxis gilt: Jetzt beobachten, Szenarien vorbereiten und keine vorschnellen Gestaltungen auf Basis politischer Beschl\u00fcsse treffen. Verbindlich wird es erst, wenn konkrete Gesetzentw\u00fcrfe vorliegen und das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FAQ: H\u00e4ufige Fragen zum Reformpaket 2026<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ist das Reformpaket schon Gesetz?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Es handelt sich derzeit um politische Beschl\u00fcsse des Koalitionsausschusses. Die Umsetzung muss erst durch konkrete Gesetzgebungsverfahren erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ab wann soll die Einkommensteuer sinken?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Entlastung bei der Einkommensteuer ist ab dem 1. Januar 2027 geplant. Die volle Entlastungswirkung soll nach dem Beschlusspapier ab 2028 erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was soll sich bei der Reichensteuer \u00e4ndern?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Geplant sind 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 47 Prozent ab 280.000 Euro. Derzeit gilt 2026 ein H\u00f6chststeuersatz von 45 Prozent ab 277.826 Euro.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wird der Minijob teurer?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem Reformpaket soll die Pauschsteuer bei Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent steigen. Das w\u00fcrde Minijobs f\u00fcr Arbeitgeber verteuern, wenn sie die Pauschsteuer tragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was \u00e4ndert sich bei Handwerkerleistungen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Steuererm\u00e4\u00dfigung soll von 20 Prozent auf 15 Prozent sinken. Der H\u00f6chstbetrag w\u00fcrde dadurch von 1.200 Euro auf 900 Euro pro Jahr reduziert.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">M\u00fcssen Arbeitnehmer k\u00fcnftig ab dem ersten Krankheitstag eine AU vorlegen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist geplant, aber noch nicht geltendes Recht. Derzeit muss die AU gesetzlich erst bei einer Arbeitsunf\u00e4higkeit von mehr als drei Kalendertagen vorgelegt werden, sofern der Arbeitgeber sie nicht fr\u00fcher verlangt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">K\u00f6nnen Arbeitgeber k\u00fcnftig l\u00e4nger sachgrundlos befristen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Geplant ist eine sachgrundlose Befristung bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verl\u00e4ngerungen f\u00fcr bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. Derzeit gilt grunds\u00e4tzlich eine H\u00f6chstdauer von zwei Jahren mit h\u00f6chstens drei Verl\u00e4ngerungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bundesministerium der Finanzen: \u201eEin Programm f\u00fcr Aufschwung und Besch\u00e4ftigung\u201c, Ergebnisse des Koalitionsausschusses, ver\u00f6ffentlicht am 02.07.2026.<\/li><li>Bundesregierung: \u201eReformen bei Rente, Arbeit, Steuern\u201c, Stand 02.07.2026.<\/li><li>Bundesministerium der Finanzen: Informationen zur geplanten Einkommensteuerentlastung ab 2027.<\/li><li>\u00a7 32a EStG, Einkommensteuertarif 2026.<\/li><li>\u00a7 40a EStG, Pauschalierung der Lohnsteuer f\u00fcr geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte.<\/li><li>\u00a7 3b EStG, steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschl\u00e4ge.<\/li><li>\u00a7 35a EStG, Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen.<\/li><li>\u00a7 14 TzBfG, sachgrundlose Befristung.<\/li><li>\u00a7 5 EntgFG, Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeitsunf\u00e4higkeit.<\/li><li>Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit: Telefonische Krankschreibung, Stand 2026.<\/li><li>\u00a7 34 EStG, au\u00dferordentliche Eink\u00fcnfte.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Disclaimer<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf ein 34-Punkte-Programm mit dem Titel \u201eEin Programm f\u00fcr Aufschwung und Besch\u00e4ftigung\u201c verst\u00e4ndigt. 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