{"id":79739,"date":"2026-07-05T18:54:10","date_gmt":"2026-07-05T16:54:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79739"},"modified":"2026-07-05T18:54:10","modified_gmt":"2026-07-05T16:54:10","slug":"richtsatzsammlung-2025-was-betriebe-bei-betriebspruefung-und-sachentnahmen-2026-beachten-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/richtsatzsammlung-2025-was-betriebe-bei-betriebspruefung-und-sachentnahmen-2026-beachten-sollten\/","title":{"rendered":"Richtsatzsammlung 2025: Was Betriebe bei Betriebspr\u00fcfung und Sachentnahmen 2026 beachten sollten"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Rechtsstand: 5. Juli 2026<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundesministerium der Finanzen hat die <strong>Richtsatzsammlung 2025<\/strong> bekannt gegeben. F\u00fcr viele bargeldintensive Betriebe \u2013 etwa Gastronomie, B\u00e4ckereien, Metzgereien, Caf\u00e9s oder Einzelhandel mit Lebensmitteln \u2013 ist das ein wichtiges Signal: Die Finanzverwaltung nutzt die Richts\u00e4tze weiterhin als Vergleichswerte in der <strong>Betriebspr\u00fcfung<\/strong>. Gleichzeitig gelten f\u00fcr 2026 die neuen <strong>Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr unentgeltliche Wertabgaben<\/strong>, also f\u00fcr private Warenentnahmen, etwa wenn ein Gastronom Speisen aus dem eigenen Betrieb privat verbraucht. Das BMF-Schreiben zur Richtsatzsammlung 2025 datiert vom 25.06.2026 und tr\u00e4gt das Gesch\u00e4ftszeichen IV D 2 &#8211; S 1544\/00008\/021\/002. Die BMF-Seite zur Ver\u00f6ffentlichung nennt ebenfalls den 25.06.2026 und stellt sowohl das Begleitschreiben als auch die Richtsatzsammlung 2025 zum Download bereit.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was ist die Richtsatzsammlung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>Richtsatzsammlung<\/strong> ist kein Gesetz, sondern ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung. Sie dient dazu, Ums\u00e4tze und Gewinne von Gewerbebetrieben zu verproben und \u2013 wenn geeignete Unterlagen fehlen oder die Buchf\u00fchrung nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ist \u2013 Besteuerungsgrundlagen zu sch\u00e4tzen. Grundlage f\u00fcr eine Sch\u00e4tzung ist \u00a7 162 AO: Danach hat die Finanzbeh\u00f6rde zu sch\u00e4tzen, soweit sie Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig: Eine blo\u00dfe Abweichung von den Werten der Richtsatzsammlung reicht bei formell ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfig nicht aus, um Ums\u00e4tze oder Gewinne zu sch\u00e4tzen. Die Richtsatzsammlung 2025 stellt ausdr\u00fccklich klar, dass eine Sch\u00e4tzung bei ordnungsgem\u00e4\u00dfen Buchf\u00fchrungsergebnissen in der Regel nicht allein darauf gest\u00fctzt werden darf, dass erkl\u00e4rte Gewinne oder Ums\u00e4tze von der Richtsatzsammlung abweichen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wann wird die Richtsatzsammlung in der Betriebspr\u00fcfung gef\u00e4hrlich?<\/h2>\n\n\n\n<p>Gef\u00e4hrlich wird die Richtsatzsammlung vor allem dann, wenn die Buchf\u00fchrung angreifbar ist. Typische Risikofelder sind:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>fehlende oder mangelhafte Kassenaufzeichnungen,<\/li><li>nicht nachvollziehbare Stornierungen,<\/li><li>fehlende Verfahrensdokumentation,<\/li><li>ungekl\u00e4rte Warenbest\u00e4nde,<\/li><li>nicht erfasste private Warenentnahmen,<\/li><li>starke Abweichungen von branchen\u00fcblichen Rohgewinnaufschl\u00e4gen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Richtsatzsammlung 2025 f\u00fchrt aus: Werden f\u00fcr einen buchf\u00fchrungspflichtigen Gewerbebetrieb keine B\u00fccher gef\u00fchrt oder ist die Buchf\u00fchrung nicht ordnungsgem\u00e4\u00df, ist der Gewinn nach \u00a7 5 EStG unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls zu sch\u00e4tzen \u2013 unter Umst\u00e4nden auch unter Anwendung von Richts\u00e4tzen. Ein Anspruch darauf, \u201enach Richts\u00e4tzen\u201c besteuert zu werden, besteht aber nicht. Der innere Betriebsvergleich ist vorrangig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH hat diese Linie zuletzt deutlich gesch\u00e4rft: Der innere Betriebsvergleich ist gegen\u00fcber einem \u00e4u\u00dferen Betriebsvergleich regelm\u00e4\u00dfig die zuverl\u00e4ssigere Sch\u00e4tzungsmethode. Eine Richtsatzsch\u00e4tzung ist zwar grunds\u00e4tzlich anerkannt, muss aber nachvollziehbar begr\u00fcndet werden und darf nicht schematisch erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet \u201einnerer Betriebsvergleich\u201c?<\/h2>\n\n\n\n<p>Beim <strong>inneren Betriebsvergleich<\/strong> wird der konkrete Betrieb selbst betrachtet. Das Finanzamt kann zum Beispiel Vorjahreswerte, Wareneinsatz, Rezepturen, Verkaufspreise, Kassenberichte, Rohaufschl\u00e4ge oder betriebsinterne Kalkulationen auswerten. Das ist meist genauer als ein Vergleich mit anderen Betrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH betont: Tendenziell ungenauere Sch\u00e4tzungsmethoden sind gegen\u00fcber genaueren Methoden nachrangig. Wenn also eine belastbare Nachkalkulation oder ein anderer innerer Betriebsvergleich m\u00f6glich ist, darf die Finanzverwaltung nicht ohne Weiteres auf allgemeine Richtsatzwerte ausweichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Betriebe sollten eigene Kalkulationsunterlagen aufbewahren: Speisekarten, Preislisten, Rezepturen, Einkaufsrechnungen, Aufschlagskalkulationen, Inventuren und Dokumentationen zu Schwund, Personalverpflegung oder Sonderaktionen. Je besser der eigene Betrieb erkl\u00e4rbar ist, desto weniger Raum bleibt f\u00fcr pauschale Zusch\u00e4tzungen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Grenzen hat die Richtsatzsammlung?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Richtsatzsammlung arbeitet mit Rahmens\u00e4tzen und Mittels\u00e4tzen. Der konkrete Betrieb kann aber von der typischen Vergleichsgruppe abweichen \u2013 etwa durch Lage, Kundenstruktur, Preismodell, besondere Warenqualit\u00e4t, Onlineanteil, Liefergesch\u00e4ft oder saisonale Schwankungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BFH hat in seinem Urteil vom 18.06.2025, X R 19\/21, erhebliche Anforderungen an eine Richtsatzsch\u00e4tzung formuliert. Danach muss die Anwendung der Richts\u00e4tze im Einzelfall nachvollziehbar begr\u00fcndet werden. Besonders bei breiten Richtsatzspannen muss erkennbar sein, warum gerade ein bestimmter Wert innerhalb der Spanne gew\u00e4hlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>Viele Betriebe gehen davon aus, dass \u201eder Richtsatz\u201c automatisch der passende Wert f\u00fcr ihren Betrieb ist. Das ist falsch. Richts\u00e4tze sind Vergleichswerte \u2013 keine pauschale Besteuerungsform. Wer Besonderheiten seines Betriebs nicht dokumentiert, kann sie in einer Pr\u00fcfung sp\u00e4ter oft nur schwer durchsetzen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr unentgeltliche Wertabgaben 2026: Was ist neu?<\/h2>\n\n\n\n<p>Neben der Richtsatzsammlung sind die <strong>Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr unentgeltliche Wertabgaben 2026<\/strong> besonders wichtig. Sie betreffen Sachentnahmen, also Waren, die Unternehmer f\u00fcr private Zwecke aus dem Betrieb entnehmen. Das BMF-Schreiben vom 23.12.2025 gibt die f\u00fcr das Kalenderjahr 2026 geltenden Pauschbetr\u00e4ge bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Pauschbetr\u00e4ge beruhen auf den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte f\u00fcr Nahrungsmittel und Getr\u00e4nke. Sie erm\u00f6glichen es Steuerpflichtigen, Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen, und ersparen damit die Aufzeichnung vieler Einzelentnahmen. Das BMF st\u00fctzt diese Vereinfachung auf \u00a7 148 Satz 1 AO. \u00a7 148 AO erlaubt den Finanzbeh\u00f6rden Erleichterungen bei Buchf\u00fchrungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, wenn die Einhaltung der Pflichten H\u00e4rten mit sich bringt und die Besteuerung dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Pauschbetr\u00e4ge gelten 2026?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Pauschbetr\u00e4ge sind <strong>Jahreswerte pro Person ohne Umsatzsteuer<\/strong> f\u00fcr den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026. Beispiele aus der BMF-Tabelle:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Gewerbezweig<\/th><th>Erm\u00e4\u00dfigter Steuersatz<\/th><th>Voller Steuersatz<\/th><th>Insgesamt<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>B\u00e4ckerei<\/td><td>1.671 \u20ac<\/td><td>214 \u20ac<\/td><td>1.885 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td>Fleischerei \/ Metzgerei<\/td><td>1.487 \u20ac<\/td><td>567 \u20ac<\/td><td>2.054 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td>Gastst\u00e4tte mit kalten Speisen<\/td><td>1.824 \u20ac<\/td><td>629 \u20ac<\/td><td>2.453 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td>Gastst\u00e4tte mit kalten und warmen Speisen<\/td><td>3.173 \u20ac<\/td><td>828 \u20ac<\/td><td>4.001 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td>Getr\u00e4nkeeinzelhandel<\/td><td>123 \u20ac<\/td><td>276 \u20ac<\/td><td>399 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td>Caf\u00e9 und Konditorei<\/td><td>1.610 \u20ac<\/td><td>598 \u20ac<\/td><td>2.208 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td>Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier<\/td><td>721 \u20ac<\/td><td>0 \u20ac<\/td><td>721 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td>Nahrungs- und Genussmittel<\/td><td>1.395 \u20ac<\/td><td>368 \u20ac<\/td><td>1.763 \u20ac<\/td><\/tr><tr><td>Obst, Gem\u00fcse, S\u00fcdfr\u00fcchte und Kartoffeln<\/td><td>384 \u20ac<\/td><td>169 \u20ac<\/td><td>553 \u20ac<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr wird kein Pauschbetrag angesetzt. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die H\u00e4lfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Bei gemischten Betrieben \u2013 etwa B\u00e4ckerei mit Lebensmittelangebot oder Metzgerei mit Imbissanteil \u2013 ist nur der jeweils h\u00f6here Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<h2>D\u00fcrfen Pauschbetr\u00e4ge individuell gek\u00fcrzt werden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich nein. Die Pauschbetr\u00e4ge sind Vereinfachungswerte. Das BMF stellt ausdr\u00fccklich klar, dass keine Zu- oder Abschl\u00e4ge wegen individueller Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub zul\u00e4ssig sind. Nur wenn Betriebe nachweislich aufgrund landesrechtlicher Verordnung, kommunaler Allgemeinverf\u00fcgung oder beh\u00f6rdlicher Anweisung vollst\u00e4ndig geschlossen werden, kann ein zeitanteiliger Ansatz in Betracht kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem erfassen die Pauschbetr\u00e4ge nur das im jeweiligen Gewerbezweig \u00fcbliche Warensortiment f\u00fcr Nahrungsmittel und Getr\u00e4nke. Andere unentgeltliche Wertabgaben \u2013 etwa Tabakwaren, Bekleidung, Elektroger\u00e4te oder Sonderposten \u2013 m\u00fcssen einzeln aufgezeichnet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxisbeispiel: Gastst\u00e4tte mit warmen und kalten Speisen<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Einzelunternehmer betreibt 2026 eine Gastst\u00e4tte mit kalten und warmen Speisen. Er lebt mit seiner Ehefrau und einem 10-j\u00e4hrigen Kind im Haushalt. Die Pauschbetr\u00e4ge betragen pro erwachsener Person 4.001 \u20ac j\u00e4hrlich. F\u00fcr das 10-j\u00e4hrige Kind ist die H\u00e4lfte anzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Berechnung:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Unternehmer: 4.001 \u20ac<\/li><li>Ehefrau: 4.001 \u20ac<\/li><li>Kind, 10 Jahre: 2.000,50 \u20ac<\/li><li>Summe 2026: 10.002,50 \u20ac ohne Umsatzsteuer<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Dieser Betrag ist als private Sachentnahme zu ber\u00fccksichtigen. Die umsatzsteuerliche Aufteilung nach erm\u00e4\u00dfigtem und vollem Steuersatz ergibt sich aus den BMF-Werten der jeweiligen Gewerbeklasse. Die konkrete Verbuchung sollte mit der laufenden Finanzbuchhaltung abgestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Checkliste: Was Betriebe jetzt tun sollten<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Pr\u00fcfen Sie, ob Ihr Betrieb in einer Richtsatz-Gewerbeklasse enthalten ist.<\/li><li>Dokumentieren Sie Besonderheiten: Lage, Preismodell, Kundenstruktur, Onlineums\u00e4tze, Liefergesch\u00e4ft, Aktionspreise.<\/li><li>Bewahren Sie Kalkulationsunterlagen, Preislisten und Rezepturen auf.<\/li><li>Kontrollieren Sie, ob Sachentnahmen 2026 monatlich zutreffend verbucht werden.<\/li><li>Pr\u00fcfen Sie bei gemischten Betrieben, welcher Pauschbetrag anzusetzen ist.<\/li><li>Erfassen Sie nicht von den Pauschbetr\u00e4gen abgedeckte Entnahmen einzeln.<\/li><li>Halten Sie Kassenf\u00fchrung, Verfahrensdokumentation und Stornonachweise pr\u00fcfungssicher aktuell.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2>Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>Richtsatzsammlung 2025<\/strong> bleibt f\u00fcr die Betriebspr\u00fcfung relevant, ist aber kein Freibrief f\u00fcr pauschale Zusch\u00e4tzungen. Wer ordnungsgem\u00e4\u00df bucht, private Warenentnahmen korrekt erfasst und betriebliche Besonderheiten nachvollziehbar dokumentiert, verbessert seine Position erheblich. Besonders bargeldintensive Betriebe sollten die neuen Werte und die BFH-Rechtsprechung ernst nehmen: Richts\u00e4tze sind ein Pr\u00fcfungsinstrument \u2013 aber der konkrete Betrieb z\u00e4hlt. Mehr Infos + Rechner: <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Richtsatzsammlung.html\">https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Richtsatzsammlung.html<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<h2>FAQ<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>1. Muss mein Betrieb nach der Richtsatzsammlung besteuert werden?<\/strong><br \/>Nein. Die Richtsatzsammlung ist ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, aber keine Besteuerungsform. Ein Anspruch auf Besteuerung nach Richts\u00e4tzen besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Darf das Finanzamt allein wegen niedriger Gewinne sch\u00e4tzen?<\/strong><br \/>Bei formell ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfig nicht. Eine Abweichung von der Richtsatzsammlung reicht in der Regel nicht aus.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Wann sind Pauschbetr\u00e4ge f\u00fcr Sachentnahmen sinnvoll?<\/strong><br \/>Sie sind vor allem in Lebensmittelhandel, B\u00e4ckerei, Metzgerei, Gastronomie und Caf\u00e9\/Konditorei sinnvoll, weil sie viele Einzelaufzeichnungen ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Gelten die Pauschbetr\u00e4ge pro Betrieb oder pro Person?<\/strong><br \/>Sie gelten als Jahreswert pro Person ohne Umsatzsteuer. F\u00fcr Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entf\u00e4llt der Ansatz; bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt die H\u00e4lfte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. K\u00f6nnen Urlaub oder Krankheit die Pauschbetr\u00e4ge mindern?<\/strong><br \/>Nein. Individuelle Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub f\u00fchren nach dem BMF grunds\u00e4tzlich nicht zu Zu- oder Abschl\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Was ist bei gemischten Betrieben zu beachten?<\/strong><br \/>Bei gemischten Betrieben ist nur der jeweils h\u00f6here Pauschbetrag der passenden Gewerbeklasse anzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Interne Verlinkungsvorschl\u00e4ge:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Betriebspr\u00fcfung vorbereiten: Welche Unterlagen das Finanzamt sehen will<\/li><li>Kassenf\u00fchrung und GoBD: Typische Fehler vermeiden<\/li><li>Sachentnahmen richtig buchen: Praxisleitfaden f\u00fcr Gastronomie und Handel<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong><br \/>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtsstand: 5. Juli 2026 Das Bundesministerium der Finanzen hat die Richtsatzsammlung 2025 bekannt gegeben. F\u00fcr viele bargeldintensive Betriebe \u2013 etwa Gastronomie, B\u00e4ckereien, Metzgereien, Caf\u00e9s oder Einzelhandel mit Lebensmitteln \u2013 ist das ein wichtiges Signal: Die Finanzverwaltung nutzt die Richts\u00e4tze weiterhin als Vergleichswerte in der Betriebspr\u00fcfung. 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