{"id":79744,"date":"2026-07-07T12:01:22","date_gmt":"2026-07-07T10:01:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=79744"},"modified":"2026-07-07T12:01:22","modified_gmt":"2026-07-07T10:01:22","slug":"eu-inc-warum-deutsche-startups-auf-die-neue-rechtsform-warten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eu-inc-warum-deutsche-startups-auf-die-neue-rechtsform-warten\/","title":{"rendered":"EU Inc.: Warum deutsche Startups auf die neue Rechtsform warten"},"content":{"rendered":"\n<p>Rechtsstand: 7. Juli 2026<\/p>\n\n\n\n<p>Die EU Inc. k\u00f6nnte f\u00fcr Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder ein echter Wendepunkt werden: einfacher gr\u00fcnden, schneller in andere EU-L\u00e4nder expandieren und Beteiligungen digitaler verwalten. Noch ist die neue Rechtsform aber kein geltendes Recht, sondern ein EU-Gesetzgebungsvorhaben. F\u00fcr Startups hei\u00dft das: Chancen fr\u00fch einplanen, steuerliche Folgen aber nicht untersch\u00e4tzen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Das Wichtigste auf einen Blick<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>62 Prozent der befragten deutschen Tech-Startups w\u00fcrden ihr n\u00e4chstes Startup als EU Inc. gr\u00fcnden.<\/li><li>Nur 10 Prozent haben laut Bitkom kein Interesse an der neuen Rechtsform.<\/li><li>Am wichtigsten ist Startups die Expansion in andere EU-L\u00e4nder ohne lokale Tochtergesellschaften: 94 Prozent halten das f\u00fcr sehr oder eher wichtig.<\/li><li>Die EU-Kommission schl\u00e4gt unter anderem eine digitale Gr\u00fcndung innerhalb von 48 Stunden, Gr\u00fcndungskosten von weniger als 100 Euro und digitale Verfahren \u00fcber den Lebenszyklus der Gesellschaft vor.<\/li><li>Steuerlich ersetzt die EU Inc. keine Beratung: K\u00f6rperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Betriebsst\u00e4ttenfragen bleiben je nach Sitz, Gesch\u00e4ftsleitung und T\u00e4tigkeit zu pr\u00fcfen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Was ist die EU Inc.?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die EU Inc. ist als neue, europaweit einheitliche Gesellschaftsform geplant. Sie soll als sogenanntes \u201e28th regime\u201c neben nationalen Rechtsformen wie GmbH, UG oder franz\u00f6sischer SAS stehen. Der Grundgedanke: Ein Startup soll nicht bei jeder Expansion erneut mit unterschiedlichen Gr\u00fcndungs-, Register-, Beteiligungs- und Formalanforderungen k\u00e4mpfen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat ihren Vorschlag zur EU Inc. am 18. M\u00e4rz 2026 vorgestellt. Ziel ist ein einheitliches Regelwerk f\u00fcr innovative Unternehmen, das unter anderem Gesellschaftsrecht, bestimmte digitale Verfahren, Mitarbeiterbeteiligungen und weitere unternehmensbezogene Themen vereinfachen soll. Die EU Inc. soll nach dem Kommissionskonzept optional sein und neben bestehenden nationalen Rechtsformen zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Achtung: Noch nicht gr\u00fcnden<\/h3>\n\n\n\n<p>Am Rechtsstand 7. Juli 2026 k\u00f6nnen Sie eine EU Inc. noch nicht praktisch gr\u00fcnden. Die Rechtsform ist ein Gesetzgebungsvorhaben. Der endg\u00fcltige Inhalt kann sich im europ\u00e4ischen Gesetzgebungsverfahren noch \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p>Angaben wie 48-Stunden-Gr\u00fcndung, digitale Anteils\u00fcbertragung, geringere Gr\u00fcndungskosten oder harmonisierte Mitarbeiterbeteiligung sind deshalb als geplant zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum ist die Zustimmung deutscher Startups so gro\u00df?<\/h2>\n\n\n\n<p>Laut Bitkom w\u00fcrden 62 Prozent der befragten deutschen Tech-Startups ihr n\u00e4chstes Startup als EU Inc. gr\u00fcnden. Nur 10 Prozent schlie\u00dfen das f\u00fcr sich aus, 28 Prozent konnten oder wollten sich nicht festlegen. Befragt wurden 102 Tech-Startups in Deutschland im Zeitraum KW 21 bis KW 27 2026; die Umfrage ist laut Bitkom nicht repr\u00e4sentativ, gibt aber ein Stimmungsbild f\u00fcr Tech-Startups in Deutschland.<\/p>\n\n\n\n<p>Der wichtigste Wunsch ist nicht der g\u00fcnstige Gr\u00fcndungspreis. Entscheidend ist die leichtere Expansion ins EU-Ausland: 94 Prozent halten es f\u00fcr sehr oder eher wichtig, ohne lokale Tochtergesellschaften in andere EU-L\u00e4nder expandieren zu k\u00f6nnen. Dahinter folgen ein rein digitaler und automatisierter One-Stop-Shop mit 91 Prozent und die digitale Anteils\u00fcbertragung ohne Notar oder zus\u00e4tzliche Stellen mit 82 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p>Das zeigt: F\u00fcr Startups geht es weniger um Symbolik, sondern um praktische Skalierung. Wer Venture Capital aufnimmt, Mitarbeitende beteiligt oder schnell mehrere EU-M\u00e4rkte testen will, braucht einfache Beteiligungsstrukturen, verst\u00e4ndliche Dokumente und verl\u00e4ssliche Prozesse.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was w\u00fcrde sich gegen\u00fcber GmbH und UG \u00e4ndern?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die EU Inc. soll kein blo\u00dfes neues Etikett sein, sondern den gesamten Lebenszyklus eines Startups digitaler und europaweiter abbilden: Gr\u00fcndung, Satzung, Registerkommunikation, Anteils\u00fcbertragung, Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligung und vereinfachte Liquidation.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach dem Vorschlag der EU-Kommission geh\u00f6ren zu den geplanten Kernpunkten:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>vollst\u00e4ndig digitale Gr\u00fcndung,<\/li><li>Gr\u00fcndung innerhalb von 48 Stunden,<\/li><li>Gr\u00fcndungskosten von weniger als 100 Euro,<\/li><li>keine Mindestkapitalanforderung,<\/li><li>einfachere digitale Anteils\u00fcbertragungen,<\/li><li>digitale Verfahren f\u00fcr Finanzierungsma\u00dfnahmen,<\/li><li>freie Wahl des EU-Staates der Gr\u00fcndung,<\/li><li>ein optionales System f\u00fcr Employee Stock Options mit harmonisierter aufgeschobener Besteuerung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder w\u00e4re das vor allem in drei Situationen relevant: bei der Erstgr\u00fcndung, bei Finanzierungsrunden und bei der Expansion in andere EU-L\u00e4nder.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche steuerlichen Fragen d\u00fcrfen Startups nicht \u00fcbersehen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die EU Inc. w\u00e4re vor allem eine gesellschaftsrechtliche Vereinfachung. Sie w\u00fcrde aber nicht automatisch bedeuten, dass ein deutsches Startup keine deutschen Steuern mehr zahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Besteuerung bleiben insbesondere Sitz, Gesch\u00e4ftsleitung, Betriebsst\u00e4tten, Mitarbeitende, Leistungsorte und Gesellschafterstruktur entscheidend. Unbeschr\u00e4nkt k\u00f6rperschaftsteuerpflichtig sind nach \u00a7 1 KStG insbesondere K\u00f6rperschaften, Personenvereinigungen und Verm\u00f6gensmassen, die ihre Gesch\u00e4ftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Die Gesch\u00e4ftsleitung ist nach \u00a7 10 AO der Mittelpunkt der gesch\u00e4ftlichen Oberleitung; eine Betriebsst\u00e4tte ist nach \u00a7 12 AO jede feste Gesch\u00e4ftseinrichtung oder Anlage, die der T\u00e4tigkeit eines Unternehmens dient.<\/p>\n\n\n\n<h3>1. K\u00f6rperschaftsteuer: Sitz und Gesch\u00e4ftsleitung pr\u00fcfen<\/h3>\n\n\n\n<p>Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Gesch\u00e4ftsleitung in Deutschland unterliegen grunds\u00e4tzlich der deutschen K\u00f6rperschaftsteuer. Der K\u00f6rperschaftsteuersatz betr\u00e4gt nach \u00a7 23 KStG f\u00fcr Veranlagungszeitr\u00e4ume bis 2027 15 Prozent. F\u00fcr sp\u00e4tere Jahre sieht \u00a7 23 KStG nach aktuellem Gesetzesstand eine stufenweise Absenkung vor.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Startups bedeutet das: Auch wenn die EU Inc. k\u00fcnftig als europ\u00e4ische Rechtsform kommt, muss gepr\u00fcft werden, wo die tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsleitung liegt und ob Deutschland weiterhin Besteuerungsrechte hat.<\/p>\n\n\n\n<h3>2. Gewerbesteuer: Die Gemeinde bleibt wichtig<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Gewerbesteuer kommt es darauf an, ob ein stehender Gewerbebetrieb im Inland betrieben wird. Kapitalgesellschaften gelten gewerbesteuerlich grunds\u00e4tzlich als Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuermesszahl betr\u00e4gt 3,5 Prozent; die tats\u00e4chliche Belastung h\u00e4ngt vom Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade bei internationalen Teams, Remote Work und Vertriebseinheiten in mehreren L\u00e4ndern sollten Startups fr\u00fch pr\u00fcfen, wo Betriebsst\u00e4tten oder gewerbesteuerliche Ankn\u00fcpfungspunkte entstehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h3>3. Mitarbeiterbeteiligung: Deutsches Recht gilt bis zur Reform weiter<\/h3>\n\n\n\n<p>Mitarbeiterbeteiligungen sind f\u00fcr Startups ein zentrales Instrument, um Talente zu gewinnen. In Deutschland sind derzeit insbesondere zwei Regelungen wichtig:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>\u00a7 3 Nr. 39 EStG: Steuerfreie \u00dcberlassung bestimmter Verm\u00f6gensbeteiligungen bis zu 2.000 Euro pro Kalenderjahr, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/li><li>\u00a7 19a EStG: Aufgeschobene Besteuerung bei bestimmten Verm\u00f6gensbeteiligungen, insbesondere relevant f\u00fcr junge Unternehmen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die geplante EU Inc. k\u00f6nnte hier durch ein harmonisiertes Employee-Stock-Option-System entlasten. Solange die Verordnung aber nicht gilt und keine praktische Ausgestaltung feststeht, sollten bestehende ESOP-, VSOP- und Beteiligungsmodelle weiterhin nach deutschem Steuerrecht gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Steuer-Tipp: Expansion steuerlich getrennt pr\u00fcfen<\/h2>\n\n\n\n<p>Pr\u00fcfen Sie bei jeder EU-Expansion getrennt drei Ebenen:<\/p>\n\n\n\n<ol><li>Gesellschaftsrecht: Welche Rechtsform und Registerpflichten gelten?<\/li><li>Ertragsteuer: Entsteht eine Betriebsst\u00e4tte oder Steuerpflicht im Ausland?<\/li><li>Lohnsteuer und Sozialversicherung: Wo arbeiten Mitarbeitende tats\u00e4chlich?<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die EU Inc. kann die erste Ebene vereinfachen. Sie l\u00f6st aber die zweite und dritte Ebene nicht automatisch.<\/p>\n\n\n\n<h2>H\u00e4ufiger Fehler: EU-Rechtsform ist keine EU-Einheitssteuer<\/h2>\n\n\n\n<p>Viele Gr\u00fcnder setzen \u201eEU-weit einheitliche Rechtsform\u201c mit \u201eEU-weit einheitliche Besteuerung\u201c gleich. Das ist gef\u00e4hrlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch eine EU Inc. kann in Deutschland k\u00f6rperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig sein, wenn Sitz, Gesch\u00e4ftsleitung oder Betriebsst\u00e4tte in Deutschland liegen. Ebenso k\u00f6nnen im Ausland steuerliche Pflichten entstehen, wenn dort Vertrieb, Personal, Gesch\u00e4ftsleitung oder feste Einrichtungen aufgebaut werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxisbeispiel: SaaS-Startup mit Expansion nach Frankreich und Spanien<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein deutsches SaaS-Startup sitzt in Berlin, besch\u00e4ftigt Entwickler in Deutschland und m\u00f6chte 2027 Vertriebsteams in Frankreich und Spanien aufbauen.<\/p>\n\n\n\n<p>Heute muss das Unternehmen typischerweise pr\u00fcfen, ob lokale Registrierungen, arbeitsrechtliche Pflichten, umsatzsteuerliche Registrierungen, Betriebsst\u00e4ttenrisiken oder Tochtergesellschaften erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine k\u00fcnftige EU Inc. k\u00f6nnte den gesellschaftsrechtlichen Teil vereinfachen: einheitliche Struktur, digitale Unterlagen, leichter verst\u00e4ndlicher Cap Table und m\u00f6glicherweise einfachere Beteiligungen f\u00fcr Mitarbeitende.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotzdem m\u00fcsste das Startup weiterhin kl\u00e4ren, ob durch lokale Vertriebsteams steuerliche Betriebsst\u00e4tten entstehen, wo Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichten ausgel\u00f6st werden und wie Leistungen zwischen L\u00e4ndern steuerlich dokumentiert werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Checkliste: Was Startups jetzt vorbereiten sollten<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Cap Table pr\u00fcfen: Sind Beteiligungen, Wandeldarlehen, SAFE-\u00e4hnliche Instrumente und Vesting sauber dokumentiert?<\/li><li>ESOP\/VSOP analysieren: Welche Modelle sind steuerlich tragf\u00e4hig und investorenf\u00e4hig?<\/li><li>Internationalisierung planen: In welchen EU-L\u00e4ndern entstehen Mitarbeiter-, Umsatzsteuer- oder Betriebsst\u00e4ttenrisiken?<\/li><li>Rechtsformstrategie festlegen: GmbH, UG, Holding-Struktur oder sp\u00e4terer Wechsel in eine EU Inc.?<\/li><li>Investorenanforderungen erfassen: Welche Struktur erwarten nationale und internationale VC-Investoren?<\/li><li>EU-Verfahren beobachten: Der finale Verordnungstext kann von den bisherigen Vorschl\u00e4gen abweichen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>FAQ zur EU Inc.<\/h2>\n\n\n\n<h3>Kann ich heute schon eine EU Inc. gr\u00fcnden?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein. Am 7. Juli 2026 ist die EU Inc. noch ein Gesetzgebungsvorhaben. Die Europ\u00e4ische Kommission hat den Vorschlag am 18. M\u00e4rz 2026 vorgestellt; das Gesetzgebungsverfahren l\u00e4uft noch.<\/p>\n\n\n\n<h3>Wird die EU Inc. die GmbH ersetzen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach dem aktuellen Konzept soll die EU Inc. neben nationalen Rechtsformen stehen. Die GmbH bleibt deshalb voraussichtlich weiterhin relevant, insbesondere f\u00fcr Startups mit rein deutschem Fokus.<\/p>\n\n\n\n<h3>Ist die EU Inc. steuerlich g\u00fcnstiger als eine GmbH?<\/h3>\n\n\n\n<p>Das l\u00e4sst sich nicht pauschal sagen. Die EU Inc. ist vor allem als gesellschaftsrechtliche Vereinfachung geplant. Die tats\u00e4chliche Steuerbelastung h\u00e4ngt weiter von Sitz, Gesch\u00e4ftsleitung, Betriebsst\u00e4tten, Gewinnverteilung, Finanzierung und den beteiligten Staaten ab.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was bedeutet die 48-Stunden-Gr\u00fcndung?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Kommission schl\u00e4gt vor, dass eine EU Inc. digital innerhalb von 48 Stunden gegr\u00fcndet werden kann. Ob diese Frist im endg\u00fcltigen Gesetz erhalten bleibt und wie sie praktisch umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was bringt die EU Inc. f\u00fcr Mitarbeiterbeteiligungen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Geplant ist ein optionales, gemeinsames System f\u00fcr Employee Stock Options mit aufgeschobener Besteuerung. Bis zum Inkrafttreten und zur praktischen Ausgestaltung bleiben in Deutschland insbesondere \u00a7 3 Nr. 39 EStG und \u00a7 19a EStG ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<h3>Muss eine EU Inc. in jedem EU-Land eine Tochtergesellschaft gr\u00fcnden?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ziel des Vorschlags ist es, grenz\u00fcberschreitendes Wachstum zu vereinfachen. Ob im Einzelfall dennoch lokale Registrierungen, Betriebsst\u00e4tten, Arbeitgeberpflichten oder umsatzsteuerliche Pflichten entstehen, muss separat gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h3>Sollten bestehende GmbHs auf die EU Inc. warten?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nicht unbedingt. Wer jetzt gr\u00fcnden, finanzieren oder operativ starten muss, sollte eine tragf\u00e4hige aktuelle Struktur w\u00e4hlen. Sinnvoll ist aber, Satzung, Beteiligungen und Finanzierungsdokumente so aufzusetzen, dass sp\u00e4tere Umstrukturierungen nicht unn\u00f6tig erschwert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Die EU Inc. kann viel ver\u00e4ndern \u2013 aber nicht die Steuerplanung ersetzen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die hohe Zustimmung deutscher Tech-Startups zeigt: Der Bedarf an einer einfachen, digitalen und investorenfreundlichen europ\u00e4ischen Rechtsform ist gro\u00df. Wenn die EU Inc. in ihrer Kernidee erhalten bleibt, kann sie Gr\u00fcndung, Finanzierung und Expansion deutlich erleichtern.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder bleibt aber entscheidend, die steuerliche Struktur fr\u00fch mitzudenken. Holding, Mitarbeiterbeteiligung, Betriebsst\u00e4tten, Umsatzsteuer, internationale Teams und Exit-Struktur sollten nicht erst bei der Finanzierungsrunde gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie planen eine Gr\u00fcndung, Finanzierungsrunde oder EU-Expansion? Dann lohnt sich eine fr\u00fchzeitige steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturpr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n\n\n\n<h2>Interne Verlinkungsvorschl\u00e4ge<\/h2>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/gmbh-ug.html\">GmbH oder UG gr\u00fcnden<\/a>: Steuerliche Unterschiede f\u00fcr Startups<\/li><li><span style=\"color: initial;\">Internationalisierung: Wann entsteht eine <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Betriebsstaetten-Ausland.html\">Betriebsst\u00e4tte im Ausland<\/a>?<\/span><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Bitkom e. V., Presseinformation \u201eDeutsche Startups warten schon auf die EU Inc.\u201c, Berlin, 06.07.2026; Umfrage Bitkom Research unter 102 Tech-Startups in Deutschland, Befragungszeitraum KW 21 bis KW 27\/2026.<\/li><li>Europ\u00e4ische Kommission, \u201eEU Inc.: A new harmonised corporate legal regime\u201c, Informationen zum Vorschlag f\u00fcr ein EU Inc. corporate legal framework, 18.03.2026.<\/li><li>Europ\u00e4ische Kommission, \u201eEU Inc. \u2013 making business easier in the European Union\u201c, News Article, 18.03.2026.<\/li><li>K\u00f6rperschaftsteuer: \u00a7 1 KStG zur unbeschr\u00e4nkten K\u00f6rperschaftsteuerpflicht; \u00a7 23 KStG zum K\u00f6rperschaftsteuersatz.<\/li><li>Abgabenordnung: \u00a7 10 AO zur Gesch\u00e4ftsleitung; \u00a7 12 AO zur Betriebsst\u00e4tte.<\/li><li>Gewerbesteuer: \u00a7 2 GewStG zum Steuergegenstand; \u00a7 11 GewStG zur Steuermesszahl.<\/li><li>Mitarbeiterbeteiligung: \u00a7 3 Nr. 39 EStG und \u00a7 19a EStG.<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtsstand: 7. 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