{"id":80610,"date":"2026-07-29T08:03:53","date_gmt":"2026-07-29T06:03:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80610"},"modified":"2026-07-29T08:03:53","modified_gmt":"2026-07-29T06:03:53","slug":"steuererklaerung-2025-wer-jetzt-abgeben-muss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuererklaerung-2025-wer-jetzt-abgeben-muss\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung 2025: Wer jetzt abgeben muss"},"content":{"rendered":"\n<p>Die Steuererkl\u00e4rung 2025 wird f\u00fcr viele Steuerpflichtige jetzt akut: Wer zur Abgabe verpflichtet ist und seine Erkl\u00e4rung selbst erstellt, muss sie grunds\u00e4tzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wer steuerlich beraten wird, hat regul\u00e4r l\u00e4nger Zeit. Aber auch eine freiwillige Steuererkl\u00e4rung kann sich lohnen \u2013 insbesondere f\u00fcr Arbeitnehmer, Familien, Vermieter und Anleger.<\/p>\n\n\n\n<h2>Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/h2>\n\n\n\n<p>Pflichtveranlagte m\u00fcssen die Steuererkl\u00e4rung 2025 bei Selbstabgabe grunds\u00e4tzlich bis zum 31. Juli 2026 einreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verl\u00e4ngert sich die regul\u00e4re Frist bis zum 1. M\u00e4rz 2027.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererkl\u00e4rung 2025 grunds\u00e4tzlich bis zum 31. Dezember 2029 freiwillig einreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer die Frist verpasst, riskiert einen Versp\u00e4tungszuschlag. Dieser betr\u00e4gt bei kalenderjahrbezogenen Steuererkl\u00e4rungen grunds\u00e4tzlich 0,25 % der ma\u00dfgeblichen Steuer, mindestens 25 \u20ac je angefangenem Monat.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Steuererstattung ist h\u00e4ufig, aber nicht garantiert: Im zuletzt ausgewerteten Veranlagungsjahr 2022 erhielten 13,2 Millionen von 15,2 Millionen veranlagten Steuerpflichtigen eine Erstattung. Die durchschnittliche Erstattung lag bei 1.240 \u20ac.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Fristen gelten f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2025?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2025 gelten unterschiedliche Fristen, je nachdem, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind, die Erkl\u00e4rung selbst erstellen oder steuerlich vertreten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer Pflichtveranlagung und Selbstabgabe endet die Frist grunds\u00e4tzlich am 31. Juli 2026. Grundlage ist \u00a7 149 Abs. 2 AO.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat regul\u00e4r bis zum 1. M\u00e4rz 2027 Zeit. Die gesetzliche Frist nach \u00a7 149 Abs. 3 AO w\u00fcrde eigentlich am letzten Februartag enden. Da der 28. Februar 2027 auf einen Sonntag f\u00e4llt, verschiebt sich das Fristende nach \u00a7 108 Abs. 3 AO auf den n\u00e4chsten Werktag.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einer freiwilligen Einkommensteuererkl\u00e4rung bleibt deutlich mehr Zeit. Wer nicht abgabepflichtig ist, kann die Steuererkl\u00e4rung 2025 grunds\u00e4tzlich bis zum 31. Dezember 2029 einreichen. Hintergrund ist die vierj\u00e4hrige Festsetzungsfrist nach \u00a7\u00a7 169, 170 AO.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig<\/strong>: Wer ein Steuerprogramm nutzt, erstellt die Erkl\u00e4rung weiterhin selbst. Die l\u00e4ngere Beraterfrist gilt also nicht automatisch durch die Nutzung einer Software, sondern nur bei steuerlicher Vertretung durch eine hierzu befugte Person oder Stelle.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wer muss die Steuererkl\u00e4rung 2025 abgeben?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nicht jeder Arbeitnehmer muss automatisch eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abgeben. Eine Abgabepflicht kann aber schnell entstehen, sobald zum normalen Arbeitslohn weitere steuerlich relevante Umst\u00e4nde hinzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Typische F\u00e4lle mit Abgabepflicht sind unter anderem:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Selbstst\u00e4ndige, Freiberufler und Gewerbetreibende, wenn eine Einkommensteuererkl\u00e4rung abzugeben ist.<\/li><li>Vermieter, wenn Eink\u00fcnfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.<\/li><li>Rentner, wenn die steuerpflichtigen Eink\u00fcnfte eine Veranlagung erforderlich machen.<\/li><li>Arbeitnehmer mit Nebeneink\u00fcnften von mehr als 410 \u20ac, soweit diese nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen.<\/li><li>Arbeitnehmer mit Lohnersatzleistungen von mehr als 410 \u20ac, etwa Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld.<\/li><li>Ehe- oder Lebenspartner mit Steuerklasse III\/V oder IV mit Faktor, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben.<\/li><li>Personen mit mehreren Arbeitgebern, insbesondere bei parallelem Arbeitslohn mit Steuerklasse VI.<\/li><li>Anleger, wenn Kapitalertr\u00e4ge nicht dem inl\u00e4ndischen Steuerabzug unterlagen, zum Beispiel bei bestimmten ausl\u00e4ndischen Depots.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Achtung \/ h\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u201eIch bin Arbeitnehmer, also muss ich keine Steuererkl\u00e4rung abgeben\u201c ist zu pauschal. Lohnersatzleistungen, Nebeneink\u00fcnfte, Steuerklassenkombinationen oder mehrere Arbeitgeber k\u00f6nnen aus einem einfachen Arbeitnehmerfall eine Pflichtveranlagung machen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Steuererkl\u00e4rung versp\u00e4tet einreicht, riskiert einen Versp\u00e4tungszuschlag. Bei kalenderjahrbezogenen Steuererkl\u00e4rungen betr\u00e4gt dieser grunds\u00e4tzlich 0,25 % der festgesetzten Steuer, vermindert um festgesetzte Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbetr\u00e4ge, mindestens jedoch 25 \u20ac je angefangenem Monat der Versp\u00e4tung. Der Zuschlag ist auf h\u00f6chstens 25.000 \u20ac begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob das Finanzamt den Zuschlag festsetzen kann oder festsetzen muss, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab. Unter bestimmten Voraussetzungen ist von der automatischen Festsetzung abzusehen, etwa wenn die Steuer auf null Euro oder negativ festgesetzt wird oder keine Nachzahlung entsteht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn absehbar ist, dass Unterlagen fehlen, sollten Sie nicht einfach abwarten. Stellen Sie vor Fristablauf einen Antrag auf Fristverl\u00e4ngerung und begr\u00fcnden Sie ihn konkret \u2013 zum Beispiel mit Krankheit, Umzug, fehlenden Bescheinigungen oder au\u00dfergew\u00f6hnlicher beruflicher Belastung. Das Finanzamt kann Fristen nach \u00a7 109 AO verl\u00e4ngern; ein Anspruch besteht jedoch nicht automatisch.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum kann sich eine freiwillige Steuererkl\u00e4rung lohnen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch ohne Abgabepflicht kann die Steuererkl\u00e4rung 2025 bares Geld bringen. Das gilt besonders, wenn Ihre tats\u00e4chlichen Werbungskosten \u00fcber dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 \u20ac liegen oder wenn private Aufwendungen steuerlich beg\u00fcnstigt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>H\u00e4ufige Erstattungstreiber sind zum Beispiel:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Fahrtkosten zur ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte<\/li><li>Homeoffice-Tage und berufliche Arbeitsmittel<\/li><li>Fortbildungen, Fachliteratur und Bewerbungskosten<\/li><li>Versicherungsbeitr\u00e4ge, Spenden und Kirchensteuer<\/li><li>Kinderbetreuungskosten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind<\/li><li>Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen<\/li><li>Nebenkostenabrechnung bei Mietern, etwa Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Bei Handwerkerleistungen k\u00f6nnen 20 % der Arbeitskosten, h\u00f6chstens 1.200 \u20ac, direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. F\u00fcr haushaltsnahe Dienstleistungen betr\u00e4gt die Steuererm\u00e4\u00dfigung ebenfalls 20 %, h\u00f6chstens 4.000 \u20ac. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine Rechnung vorliegt und unbar gezahlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Statistik zeigt: Eine Erstattung ist h\u00e4ufig, aber nicht sicher. Im Veranlagungsjahr 2022 erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamts 13,2 Millionen von 15,2 Millionen veranlagten Steuerpflichtigen eine R\u00fcckerstattung. Der Durchschnitt lag bei 1.240 \u20ac. Gleichzeitig gab es auch Nachzahlungen \u2013 die Steuererkl\u00e4rung bleibt daher immer eine Einzelfallpr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum sollten Anleger die Anlage KAP pr\u00fcfen?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Anleger kann die Anlage KAP besonders wichtig sein. Der Sparer-Pauschbetrag betr\u00e4gt f\u00fcr 2025 1.000 \u20ac pro Person und 2.000 \u20ac bei zusammenveranlagten Ehe- oder Lebenspartnern. Wurde kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag gestellt, kann zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer \u00fcber die Steuererkl\u00e4rung zur\u00fcckgeholt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem kann eine G\u00fcnstigerpr\u00fcfung sinnvoll sein. Auf Antrag pr\u00fcft das Finanzamt, ob die tarifliche Besteuerung der Kapitalertr\u00e4ge g\u00fcnstiger ist als der gesonderte Steuertarif f\u00fcr Kapitalertr\u00e4ge. Das ist vor allem relevant, wenn Ihr pers\u00f6nlicher Steuersatz unter dem pauschalen Kapitalertragsteuersatz liegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzliche Angaben k\u00f6nnen erforderlich werden, wenn Kapitalertr\u00e4ge nicht dem deutschen Steuerabzug unterlagen, Verluste bank\u00fcbergreifend verrechnet werden sollen, ausl\u00e4ndische Quellensteuer zu ber\u00fccksichtigen ist oder Kryptowerte im Privatverm\u00f6gen ver\u00e4u\u00dfert wurden. Gerade bei ausl\u00e4ndischen Depots und Krypto-Transaktionen sollte die steuerliche Einordnung im Einzelfall gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>ELSTER, Steuersoftware oder Steuerberater: Was passt besser?<\/h2>\n\n\n\n<p>Mein ELSTER ist das Online-Portal der Steuerverwaltung. Dort k\u00f6nnen Sie Ihre Steuererkl\u00e4rung elektronisch erstellen und \u00fcbermitteln. Die vorausgef\u00fcllte Steuererkl\u00e4rung ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung; abrufbar sind unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Rentenbezugsmitteilungen sowie Beitr\u00e4ge zur Kranken- und Pflegeversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine kommerzielle Steuersoftware kann sinnvoll sein, wenn Sie eine st\u00e4rkere Nutzerf\u00fchrung, Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfungen, verst\u00e4ndliche R\u00fcckfragen und laufende Ergebnisberechnungen w\u00fcnschen. Produktpreise und Aktionsangebote \u00e4ndern sich jedoch h\u00e4ufig und sollten unmittelbar vor einer Ver\u00f6ffentlichung oder Empfehlung tagesaktuell gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Steuerberatung ist besonders empfehlenswert, wenn mehrere Einkunftsarten, Vermietung, selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit, gr\u00f6\u00dfere Kapitalanlagen, Auslandssachverhalte, Krypto-Transaktionen oder unklare Bescheide vorliegen. In solchen F\u00e4llen geht es nicht nur um die fristgerechte Abgabe, sondern auch um eine rechtssichere und steuerlich optimale Erkl\u00e4rung.<\/p>\n\n\n\n<h2>Checkliste: So gehen Sie jetzt vor<\/h2>\n\n\n\n<p>Pr\u00fcfen Sie zuerst, ob f\u00fcr 2025 eine Abgabepflicht besteht.<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Sammeln Sie Lohnsteuerbescheinigung, Rentenmitteilungen, Steuerbescheinigungen der Banken und Nachweise zu Werbungskosten.<\/li><li>Pr\u00fcfen Sie Nebenkostenabrechnungen auf haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.<\/li><li>Kontrollieren Sie Freistellungsauftr\u00e4ge und Kapitalertr\u00e4ge f\u00fcr die Anlage KAP.<\/li><li>Beantragen Sie rechtzeitig Fristverl\u00e4ngerung, wenn Unterlagen fehlen.<\/li><li>Bewahren Sie Belege geordnet auf; das Finanzamt fordert sie meist nur bei Bedarf an.<\/li><li>Holen Sie steuerlichen Rat ein, wenn mehrere Einkunftsarten oder Auslandssachverhalte betroffen sind.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Unsicher, ob Sie abgeben m\u00fcssen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Wir pr\u00fcfen f\u00fcr Sie, ob eine Abgabepflicht besteht, welche Frist gilt und welche Aufwendungen Ihre Steuerlast senken k\u00f6nnen. Gerade kurz vor Fristablauf ist eine strukturierte Pr\u00fcfung oft g\u00fcnstiger als ein versp\u00e4teter oder unvollst\u00e4ndiger Schnellschuss.<\/p>\n\n\n\n<p>Jetzt <strong>Beratung <\/strong>zur Steuererkl\u00e4rung 2025 anfragen.<\/p>\n\n\n\n<h2>FAQ zur Steuererkl\u00e4rung 2025<\/h2>\n\n\n\n<h3>Bis wann muss ich die Steuererkl\u00e4rung 2025 abgeben?<\/h3>\n\n\n\n<p>Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind und die Erkl\u00e4rung selbst erstellen, gilt grunds\u00e4tzlich der 31. Juli 2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein l\u00e4uft die regul\u00e4re Frist bis zum 1. M\u00e4rz 2027.<\/p>\n\n\n\n<h3>Gilt der 31. Juli auch bei Nutzung einer Steuersoftware?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ja. Eine Steuersoftware ersetzt keine steuerliche Vertretung. Wer selbst erstellt, bleibt in der Selbstabgabefrist.<\/p>\n\n\n\n<h3>Wer ist zur Steuererkl\u00e4rung 2025 verpflichtet?<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine Pflicht kann unter anderem bei Selbstst\u00e4ndigkeit, Gewerbebetrieb, Vermietung, Renten, Nebeneink\u00fcnften, Lohnersatzleistungen \u00fcber 410 \u20ac, mehreren Arbeitgebern oder bestimmten Steuerklassenkombinationen entstehen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Finanzamt kann oder muss je nach Fall einen Versp\u00e4tungszuschlag festsetzen. Bei kalenderjahrbezogenen Erkl\u00e4rungen liegt der Mindestbetrag grunds\u00e4tzlich bei 25 \u20ac je angefangenem Versp\u00e4tungsmonat.<\/p>\n\n\n\n<h3>Kann ich eine Fristverl\u00e4ngerung beantragen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ja. Der Antrag sollte m\u00f6glichst vor Fristablauf gestellt und konkret begr\u00fcndet werden. Das Finanzamt entscheidet nach den gesetzlichen Vorgaben.<\/p>\n\n\n\n<h3>Bis wann kann ich freiwillig abgeben?<\/h3>\n\n\n\n<p>Wer nicht abgabepflichtig ist, kann die Einkommensteuererkl\u00e4rung 2025 grunds\u00e4tzlich bis zum 31. Dezember 2029 einreichen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Lohnt sich die Anlage KAP f\u00fcr Anleger?<\/h3>\n\n\n\n<p>Sie kann sich lohnen, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgesch\u00f6pft wurde, Kapitalertragsteuer zu hoch einbehalten wurde, ausl\u00e4ndische Kapitalertr\u00e4ge vorliegen oder eine G\u00fcnstigerpr\u00fcfung in Betracht kommt.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer zur Abgabe der Steuererkl\u00e4rung 2025 verpflichtet ist, sollte den 31. Juli 2026 ernst nehmen. Fehlen noch Unterlagen, ist ein rechtzeitiger und begr\u00fcndeter Antrag auf Fristverl\u00e4ngerung besser, als die Abgabefrist kommentarlos verstreichen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig sollten auch nicht verpflichtete Steuerpflichtige eine freiwillige Erkl\u00e4rung pr\u00fcfen. Arbeitnehmer, Familien, Mieter und Anleger verschenken sonst m\u00f6glicherweise Erstattungen, die sich erst durch Werbungskosten, Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Anlage KAP ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem <strong>Steuerberater<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Quellen und Rechtsgrundlagen<\/h2>\n\n\n\n<p>\u00a7 149 AO \u2013 Abgabe der Steuererkl\u00e4rungen, Fristen f\u00fcr Selbstabgabe und steuerlich beratene F\u00e4lle; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 108 Abs. 3 AO \u2013 Fristende bei Samstag, Sonntag oder gesetzlichem Feiertag; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 109 AO \u2013 Verl\u00e4ngerung von Fristen; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 152 AO \u2013 Versp\u00e4tungszuschlag, insbesondere Abs. 1 bis 5 und Abs. 10; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7\u00a7 169, 170 AO \u2013 Festsetzungsfrist und Beginn der Festsetzungsfrist; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 25 EStG und \u00a7 56 EStDV \u2013 Einkommensteuer-Veranlagung und Steuererkl\u00e4rungspflicht; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 46 EStG \u2013 Veranlagung bei Bezug von Eink\u00fcnften aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 32b EStG \u2013 Progressionsvorbehalt f\u00fcr Lohnersatzleistungen; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 9a EStG \u2013 Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 \u20ac; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 35a EStG \u2013 haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 20 Abs. 9 EStG \u2013 Sparer-Pauschbetrag von 1.000 \u20ac bzw. 2.000 \u20ac; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 32d EStG \u2013 gesonderter Steuertarif f\u00fcr Kapitalertr\u00e4ge und G\u00fcnstigerpr\u00fcfung; Rechtsstand 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>ELSTER, Hilfe zur Einkommensteuererkl\u00e4rung 2025 und vorausgef\u00fcllten Steuererkl\u00e4rung; Abruf 29.07.2026.<\/p>\n\n\n\n<p>Statistisches Bundesamt, Auswertung zur Einkommensteuerveranlagung 2022: durchschnittliche R\u00fcckerstattung 1.240 \u20ac; Abruf 29.07.2026.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Steuererkl\u00e4rung 2025 wird f\u00fcr viele Steuerpflichtige jetzt akut: Wer zur Abgabe verpflichtet ist und seine Erkl\u00e4rung selbst erstellt, muss sie grunds\u00e4tzlich bis zum 31. 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