{"id":80640,"date":"2026-08-01T16:52:37","date_gmt":"2026-08-01T14:52:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80640"},"modified":"2026-08-01T16:52:37","modified_gmt":"2026-08-01T14:52:37","slug":"unternehmensbewertung-bfh-klaert-den-umgang-mit-aussergewoehnlichen-aufwendungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/unternehmensbewertung-bfh-klaert-den-umgang-mit-aussergewoehnlichen-aufwendungen\/","title":{"rendered":"Unternehmensbewertung: BFH kl\u00e4rt den Umgang mit au\u00dfergew\u00f6hnlichen Aufwendungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn ein Unternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung an die n\u00e4chste Generation verschenkt oder vererbt wird, m\u00f6chte das Finanzamt wissen, wie viel die Firma wert ist. Schlie\u00dflich berechnen sich danach die Schenkung- oder Erbschaftsteuer. In der Praxis wendet das Finanzamt daf\u00fcr meist das <strong>vereinfachte Ertragswertverfahren<\/strong> an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei dieser Berechnungsmethode kommt es regelm\u00e4\u00dfig zum Streit \u00fcber die sogenannten \u201eau\u00dferordentlichen Aufwendungen\u201c. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. II R 2\/24 vom 06.05.2026) schafft nun Klarheit dar\u00fcber, welche Kosten den Unternehmenswert beeinflussen und welche das Finanzamt herausrechnen darf. Wir erkl\u00e4ren Ihnen die Entscheidung und zeigen, worauf es bei der Unternehmensbewertung jetzt ankommt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um den Firmenwert zu ermitteln, blickt das Finanzamt in die Vergangenheit. Vereinfacht gesagt wird der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre vor dem Stichtag (z. B. dem Tag der Schenkung) ermittelt und mit einem gesetzlich festgelegten Faktor multipliziert. Das Ergebnis ist der Unternehmenswert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das Problem mit den Sonderkosten:<\/strong> Hatte das Unternehmen in den letzten drei Jahren hohe Einmalausgaben (z. B. durch einen Rechtsstreit, eine Abfindung oder einen Maschinenschaden), dr\u00fcckt das den Gewinn. Ein niedriger Gewinn f\u00fchrt zu einem niedrigen Unternehmenswert \u2013 und damit zu weniger Steuern f\u00fcr Sie.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Finanzamt rechnet diese Kosten jedoch gerne als \u201eau\u00dferordentliche Aufwendungen\u201c wieder dem Gewinn hinzu (\u00a7 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG). Das Argument: Diese Kosten waren einmalig, sie verzerren die normale Ertragskraft der Firma. Durch die Hinzurechnung steigt der fiktive Gewinn, der Unternehmenswert schie\u00dft in die H\u00f6he und die Steuerlast explodiert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im vorliegenden Fall ging es um die genaue Abgrenzung, wann eine Ausgabe tats\u00e4chlich \u201eau\u00dferordentlich\u201c ist. Die obersten Finanzrichter haben dem Finanzamt klare Pr\u00fcfkriterien diktiert (Leits\u00e4tze zu Urteil II R 2\/24):<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Der Blick in die Zukunft entscheidet:<\/strong> Eine Ausgabe gilt nur dann als au\u00dferordentlich (und wird damit steuererh\u00f6hend dem Gewinn hinzugerechnet), wenn sie den <em>k\u00fcnftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag<\/em> voraussichtlich nicht beeinflusst.<\/li><li><strong>Betriebsalltag ist kein Freifahrtschein:<\/strong> Es spielt laut BFH keine Rolle, ob die Kosten im normalen gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb angefallen sind. Entscheidend ist die Zukunfts-Prognose.<\/li><li><strong>Gesamtw\u00fcrdigung ist Pflicht:<\/strong> Das Finanzamt darf Ausgaben nicht mehr pauschal als \u201eau\u00dferordentlich\u201c abstempeln. Es muss jeden Einzelfall genau pr\u00fcfen.<\/li><li><strong>Die 3 BFH-Kriterien:<\/strong> F\u00fcr diese Pr\u00fcfung m\u00fcssen laut BFH drei Dinge ber\u00fccksichtigt werden:<ol start=\"1\"><li>Der <strong>Rechtsgrund<\/strong> (Warum ist die Ausgabe entstanden?),<\/li><li>die <strong>H\u00e4ufigkeit<\/strong> (Kommen solche Kosten \u00f6fter vor?) und<\/li><li>die <strong>H\u00f6he<\/strong> (Wie stehen die Kosten im Verh\u00e4ltnis zu \u00e4hnlichen fr\u00fcheren Ausgaben im Unternehmen?).<\/li><\/ol><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was bedeutet das konkret f\u00fcr Ihr Portemonnaie und Ihr Unternehmen? (Praxistipp)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Familienunternehmen, die vor einem Generationswechsel stehen, ist dieses Urteil ein enorm wichtiges Werkzeug. Es gibt Ihnen Argumente an die Hand, um sich gegen \u00fcberh\u00f6hte Unternehmensbewertungen durch das Finanzamt zu wehren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Unsere Handlungsempfehlungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Argumentation strategisch aufbauen:<\/strong> Wenn Sie in den letzten drei Jahren vor der \u00dcbergabe hohe Ausgaben hatten, m\u00fcssen wir gegen\u00fcber dem Finanzamt nachweisen, dass diese Kosten <em>nicht<\/em> au\u00dferordentlich sind, sondern in Ihrer Branche oder Ihrem Betrieb immer wieder (H\u00e4ufigkeit!) anfallen k\u00f6nnen. Gelingt das, bleibt der Gewinn niedrig und Sie sparen massiv Erbschaft- oder Schenkungsteuer.<\/li><li><strong>Vergangenheit dokumentieren:<\/strong> Sammeln Sie Belege aus den Vorjahren. Wenn wir beweisen k\u00f6nnen, dass \u00e4hnliche Aufwendungen bereits in der Vergangenheit angefallen sind (H\u00f6he und Rechtsgrund), st\u00e4rkt das unsere Position.<\/li><li><strong>Alternativen pr\u00fcfen:<\/strong> Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist nicht in Stein gemei\u00dfelt. F\u00fchrt es zu v\u00f6llig unrealistischen Unternehmenswerten, kann die Erstellung eines individuellen Bewertungsgutachtens (z. B. nach dem IDW S1 Standard) steuerlich oft deutlich g\u00fcnstiger sein.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Steht bei Ihnen die Unternehmensnachfolge an?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Bewertung eines Unternehmens ist die Achillesferse jeder Nachfolgeplanung. Eine ungenaue Vorbereitung kann hier Hunderttausende Euro an Schenkungsteuer kosten. Wir begleiten Sie bei der strategischen Nachfolge, \u00fcbernehmen die steueroptimale Unternehmensbewertung und verhandeln auf Augenh\u00f6he mit dem Finanzamt. <strong>Sprechen Sie uns an \u2013 vereinbaren Sie jetzt einen Termin f\u00fcr eine pers\u00f6nliche Beratung in unserer Kanzlei!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Passend dazu: Spannende Themen aus unserem Ratgeber<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><em><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Ertragswert-Verfahren.html\">Berechnen Sie den Unternehmenswert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren<\/a><\/em><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das pers\u00f6nliche Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Trotz sorgf\u00e4ltiger Recherche \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der bereitgestellten Informationen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn ein Unternehmen im Rahmen der Nachfolgeplanung an die n\u00e4chste Generation verschenkt oder vererbt wird, m\u00f6chte das Finanzamt wissen, wie viel die Firma wert ist. Schlie\u00dflich berechnen sich danach die Schenkung- oder Erbschaftsteuer. In der Praxis wendet das Finanzamt daf\u00fcr meist das vereinfachte Ertragswertverfahren an. 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