{"id":80644,"date":"2026-08-01T16:57:37","date_gmt":"2026-08-01T14:57:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80644"},"modified":"2026-08-01T16:57:37","modified_gmt":"2026-08-01T14:57:37","slug":"steuerfalle-auslandsbeteiligung-5-prozent-hinzurechnung-gilt-auch-bei-voelliger-steuerfreistellung-durch-dba","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerfalle-auslandsbeteiligung-5-prozent-hinzurechnung-gilt-auch-bei-voelliger-steuerfreistellung-durch-dba\/","title":{"rendered":"Steuerfalle Auslandsbeteiligung: 5-Prozent-Hinzurechnung gilt auch bei v\u00f6lliger Steuerfreistellung durch DBA"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn eine deutsche GmbH (Kapitalgesellschaft) Dividenden erh\u00e4lt oder Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen erzielt, greift in Deutschland eine \u00e4u\u00dferst vorteilhafte Regelung: das sogenannte Schachtelprivileg (\u00a7 8b KStG). Die Gewinne sind grunds\u00e4tzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Lediglich die restlichen 5 Prozent gelten als fiktive \u201enicht abziehbare Betriebsausgaben\u201c und m\u00fcssen versteuert werden. Man spricht hier von der <strong>Betriebsausgabenhinzurechnung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Doch was passiert, wenn die Gewinne aus dem Ausland stammen und aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in Deutschland eigentlich komplett von der Steuer freigestellt sind? Darf das Finanzamt dann trotzdem die 5 Prozent als fiktive Kosten versteuern?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Finanzgericht (FG) M\u00fcnster hat in einem aktuellen Urteil (Az. 9 K 552\/22 K vom 23.06.2026) genau diese Frage beantwortet \u2013 zum Nachteil der Unternehmen. Wir erkl\u00e4ren Ihnen den Fall und zeigen auf, warum internationale Holding-Strukturen jetzt genau hinsehen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Worum ging es beim Streit mit dem Finanzamt?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im konkreten Fall klagte eine deutsche Kapitalgesellschaft, die als einzige inl\u00e4ndische Gesellschafterin an mehreren ausl\u00e4ndischen Private-Equity-Gesellschaften beteiligt war. Ein Gro\u00dfteil dieser Gesellschaften war gewerblich \u00fcber ausl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4tten (z. B. Niederlassungen im Ausland) t\u00e4tig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) waren die Dividenden und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne aus diesen ausl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tten in Deutschland komplett von der Steuer befreit, um eine doppelte Besteuerung in beiden L\u00e4ndern zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das Problem:<\/strong> Das deutsche Finanzamt wollte sich damit nicht zufriedengeben. Es wendete die 5-Prozent-Regel aus dem K\u00f6rperschaftsteuergesetz (\u00a7 8b KStG) an und versteuerte 5 Prozent dieser Auslandsgewinne als fiktive Betriebsausgaben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Kl\u00e4gerin wehrte sich und argumentierte logisch: Wenn der eigentliche Gewinn durch das DBA dem deutschen Steuerzugriff komplett entzogen ist, dann d\u00fcrfen auch keine fiktiven deutschen Betriebsausgaben hinzugerechnet werden. Schlie\u00dflich w\u00fcrden diese Kosten \u2013 wenn sie real w\u00e4ren \u2013 bei der ausl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tte anfallen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie hat das Finanzgericht (FG) M\u00fcnster entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gericht erteilte der Kl\u00e4gerin eine Absage und stellte sich auf die Seite des Finanzamts. Die Richter machten deutlich, dass das deutsche Steuerrecht hier sehr starr ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Die 5-Prozent-Hinzurechnung greift immer:<\/strong> Auch wenn Eink\u00fcnfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen einer ausl\u00e4ndischen Betriebsst\u00e4tte zuzuordnen und damit in Deutschland steuerfrei sind, m\u00fcssen 5 Prozent der Dividenden und Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne als nicht abziehbare Betriebsausgaben fingiert (also hinzugerechnet) werden.<\/li><li><strong>Kein Ursachen-Check:<\/strong> Das Gesetz unterscheidet laut Gericht schlichtweg nicht danach, <em>warum<\/em> die Bez\u00fcge in Deutschland steuerfrei sind (ob nun durch das deutsche KStG oder ein internationales DBA). Steuerfrei ist steuerfrei \u2013 und l\u00f6st die 5-Prozent-Hinzurechnung aus.<\/li><li><strong>Pauschalierung ist absolut:<\/strong> Die Kl\u00e4gerin konnte auch nicht damit argumentieren, dass die Aufwendungen funktional ins Ausland geh\u00f6ren. Die gesetzliche 5-Prozent-Regel ist eine absolute Pauschale, die den Nachweis geringerer oder anders zugeordneter tats\u00e4chlicher Aufwendungen konsequent ausschlie\u00dft. Die allgemeine unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht der deutschen GmbH in Deutschland reicht als Basis daf\u00fcr v\u00f6llig aus.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Hinweis: Da es sich um ein Urteil eines Finanzgerichts handelt, bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof (BFH) diese strenge Auslegung in einem m\u00f6glichen Revisionsverfahren in Zukunft best\u00e4tigt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was bedeutet das konkret f\u00fcr Ihr Unternehmen? (Praxistipp)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass der Fiskus bei Auslandsbeteiligungen keine Geschenke macht. Die Annahme, dass durch ein DBA freigestellte ausl\u00e4ndische Gewinne in Deutschland vollkommen steuerneutral bleiben, ist ein Trugschluss. Die Effektivbelastung liegt durch die Hinzurechnung immer bei etwa 1,5 Prozent (Gewerbe- und K\u00f6rperschaftsteuer auf die 5 Prozent).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Unsere Handlungsempfehlungen:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Rendite neu kalkulieren:<\/strong> Wenn Sie als GmbH \u00fcber ausl\u00e4ndische Betriebsst\u00e4tten oder Personengesellschaften investieren, m\u00fcssen Sie die 5-Prozent-Hinzurechnung bei Dividenden und Exits zwingend als fixen Kostenblock in Ihre Renditeerwartung einkalkulieren \u2013 selbst bei Vorliegen eines DBA.<\/li><li><strong>Strukturen \u00fcberpr\u00fcfen:<\/strong> Wir raten dazu, bestehende internationale Holding-Strukturen und Private-Equity-Beteiligungen auf den Pr\u00fcfstand zu stellen. Pr\u00fcfen Sie, ob die gew\u00e4hlte Rechtsform (Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft im Ausland) steuerlich noch das optimale Vehikel f\u00fcr Ihre Investitionsstrategie ist.<\/li><li><strong>R\u00fcckstellungen bilden:<\/strong> Sollten Sie in der Vergangenheit bei solchen DBA-freigestellten Gewinnen die 5 Prozent nicht versteuert haben, besteht das Risiko von Steuernachzahlungen bei der n\u00e4chsten Betriebspr\u00fcfung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Haben Sie komplexe Auslandsbeteiligungen in Ihrem Portfolio?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das internationale Steuerrecht und die Verzahnung mit dem deutschen K\u00f6rperschaftsteuergesetz bergen enorme Risiken, aber auch Gestaltungsspielr\u00e4ume. Wir analysieren Ihre Beteiligungsstrukturen, pr\u00fcfen die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen und sichern Sie gegen unerwartete Steuernachforderungen ab. <strong>Sprechen Sie uns an \u2013 vereinbaren Sie jetzt einen Termin f\u00fcr eine pers\u00f6nliche Beratung in unserer Kanzlei!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Passend dazu: Spannende Themen aus unserem Ratgeber<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/doppelbesteuerungsabkommen.html\"><em>Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in der Praxis: Vermeidung der doppelten Steuerlast<\/em><\/a><\/li><li><em><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Betriebsstaetten-Ausland.html\">Betriebsst\u00e4tten im Ausland: Steuerliche Stolperfallen bei der Expansion<\/a><\/em><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater. Trotz sorgf\u00e4ltiger Recherche \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der bereitgestellten Informationen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn eine deutsche GmbH (Kapitalgesellschaft) Dividenden erh\u00e4lt oder Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen erzielt, greift in Deutschland eine \u00e4u\u00dferst vorteilhafte Regelung: das sogenannte Schachtelprivileg (\u00a7 8b KStG). Die Gewinne sind grunds\u00e4tzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Lediglich die restlichen 5 Prozent gelten als fiktive \u201enicht abziehbare Betriebsausgaben\u201c und m\u00fcssen versteuert werden. Man spricht hier von &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerfalle-auslandsbeteiligung-5-prozent-hinzurechnung-gilt-auch-bei-voelliger-steuerfreistellung-durch-dba\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Steuerfalle Auslandsbeteiligung: 5-Prozent-Hinzurechnung gilt auch bei v\u00f6lliger Steuerfreistellung durch DBA<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-80644","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80644","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=80644"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80644\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=80644"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=80644"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=80644"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}