{"id":80716,"date":"2026-08-09T11:05:18","date_gmt":"2026-08-09T09:05:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80716"},"modified":"2026-08-09T11:05:18","modified_gmt":"2026-08-09T09:05:18","slug":"steuerentlastung-2027-2028-was-die-geplante-reform-wirklich-bringt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerentlastung-2027-2028-was-die-geplante-reform-wirklich-bringt\/","title":{"rendered":"Steuerentlastung 2027\/2028: Was die geplante Reform wirklich bringt"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Rechtsstand:<\/strong> 09.08.2026<br \/><strong>Hinweis:<\/strong> Die dargestellten Reformpunkte sind \u00fcberwiegend noch <strong>in Schwebe<\/strong>, weil das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist.<br \/><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuerentlastung 2027\/2028<\/strong>: Grundfreibetrag, Kindergeld, Reichensteuer, kalte Progression \u2013 was Mandanten jetzt wissen sollten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die geplante <strong>Steuerentlastung 2027\/2028<\/strong> soll kleine und mittlere Einkommen sowie Familien unterst\u00fctzen. Zugleich zeigt der aktuelle Stand: Viele Betr\u00e4ge sind noch nicht endg\u00fcltig gesetzlich beschlossen. F\u00fcr Arbeitnehmer, Familien, Selbstst\u00e4ndige und Arbeitgeber kommt es deshalb auf die Details an.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was ist der Anlass?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ausgangspunkt ist die aktuelle Diskussion \u00fcber eine geplante Einkommensteuerreform ab 2027. Das Bundesfinanzministerium beschreibt \u00f6ffentlich bereits mehrere Eckpunkte: Der <strong>Grundfreibetrag<\/strong>, der <strong>Kinderfreibetrag<\/strong>, das <strong>Kindergeld<\/strong> und der <strong>Arbeitnehmer-Pauschbetrag<\/strong> sollen steigen. Die konkrete Bezifferung soll im Gesetzgebungsverfahren beziehungsweise nach Vorliegen des Existenzminimumberichts final erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig f\u00fcr die Praxis: Solange das Gesetz nicht beschlossen und verk\u00fcndet ist, sollten die geplanten Werte nicht als sichere Planungsgrundlage behandelt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Steuer\u00e4nderungen sind geplant?<\/h2>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Bereich<\/th><th>Aktueller Rechtsstand 2026<\/th><th>Geplante \u00c4nderung<\/th><th>Einordnung f\u00fcr Mandanten<\/th><\/tr><tr><td><strong>Grundfreibetrag<\/strong><\/td><td>12.348 Euro im Veranlagungszeitraum 2026<\/td><td><strong>in Schwebe:<\/strong> voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro<\/td><td>Mehr Einkommen bleibt steuerfrei. Die konkrete Entlastung h\u00e4ngt vom zu versteuernden Einkommen ab.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Kindergeld<\/strong><\/td><td>Gesetzlicher Kindergeldbetrag nach \u00a7 66 EStG<\/td><td><strong>in Schwebe:<\/strong> voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 272 Euro monatlich je Kind<\/td><td>Familien profitieren unmittelbar \u00fcber die monatliche Auszahlung.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Arbeitnehmer-Pauschbetrag<\/strong><\/td><td>1.230 Euro<\/td><td><strong>in Schwebe:<\/strong> Erh\u00f6hung um 200 Euro auf 1.430 Euro geplant<\/td><td>Vorteilhaft vor allem f\u00fcr Arbeitnehmer, deren tats\u00e4chliche Werbungskosten unterhalb der neuen Pauschale liegen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Spitzensteuersatz<\/strong><\/td><td>42 Prozent ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen<\/td><td><strong>in Schwebe:<\/strong> h\u00f6here Grenze vorgesehen<\/td><td>Leichte Entlastung im oberen Bereich der normalen Progressionszone.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Reichensteuer<\/strong><\/td><td>45 Prozent ab 277.826 Euro<\/td><td><strong>in Schwebe:<\/strong> st\u00e4rkere Belastung sehr hoher Einkommen angek\u00fcndigt<\/td><td>Sehr hohe Einkommen sollten die Wirkung individuell berechnen lassen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Handwerkerleistungen<\/strong><\/td><td>20 Prozent der Aufwendungen, h\u00f6chstens 1.200 Euro Steuererm\u00e4\u00dfigung<\/td><td><strong>in Schwebe:<\/strong> Reduzierung auf 15 Prozent, h\u00f6chstens 900 Euro geplant<\/td><td>Renovierungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen sollten zeitlich gepr\u00fcft werden.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Minijob-Pauschsteuer<\/strong><\/td><td>Einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent bei bestimmten Minijobs<\/td><td><strong>in Schwebe:<\/strong> Anhebung auf 5 Prozent geplant<\/td><td>Arbeitgeber sollten Minijob-Kosten und Lohnabrechnungen fr\u00fchzeitig neu kalkulieren.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Der geltende Einkommensteuertarif 2026 sieht einen Grundfreibetrag von 12.348 Euro, den 42-Prozent-Bereich ab 69.879 Euro und den 45-Prozent-Bereich ab 277.826 Euro vor. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag betr\u00e4gt aktuell 1.230 Euro. F\u00fcr Handwerkerleistungen gilt derzeit eine Steuererm\u00e4\u00dfigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, h\u00f6chstens 1.200 Euro. Bei bestimmten geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigungen kann der Arbeitgeber aktuell eine einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent erheben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum ist die kalte Progression der Streitpunkt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Von <strong>kalter Progression<\/strong> spricht man, wenn L\u00f6hne zwar nominal steigen, die Erh\u00f6hung aber im Wesentlichen nur die Inflation ausgleicht. Weil der Einkommensteuertarif progressiv ausgestaltet ist, kann trotzdem eine h\u00f6here Steuerbelastung entstehen. Das Ergebnis: Das Bruttogehalt steigt, die reale Kaufkraft aber nicht entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Ausgleich der kalten Progression ist es nach Darstellung des BMF erforderlich, den Grundfreibetrag und die \u00fcbrigen Tarifeckwerte mindestens entsprechend der ma\u00dfgeblichen Preisentwicklung nach rechts zu verschieben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>Eine Erh\u00f6hung des Grundfreibetrags ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einem vollst\u00e4ndigen Inflationsausgleich. Entscheidend ist, ob auch die \u00fcbrigen Tarifeckwerte ausreichend angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wie wirkt sich der h\u00f6here Arbeitnehmer-Pauschbetrag aus?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der <strong>Arbeitnehmer-Pauschbetrag<\/strong> ber\u00fccksichtigt Werbungskosten ohne Einzelnachweis. Aktuell betr\u00e4gt er 1.230 Euro. Werden die Pl\u00e4ne umgesetzt, w\u00fcrde er um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Vereinfachtes Beispiel<\/h3>\n\n\n\n<p>Eine Arbeitnehmerin hat j\u00e4hrlich 900 Euro berufliche Aufwendungen. Bisher wirkt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Bei einer Erh\u00f6hung auf 1.430 Euro w\u00fcrden zus\u00e4tzliche 200 Euro steuermindernd ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent entspr\u00e4che das grob einer Steuerentlastung von rund 60 Euro pro Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p>Liegen die tats\u00e4chlichen Werbungskosten dagegen bereits \u00fcber dem neuen Pauschbetrag, bleibt der Einzelnachweis regelm\u00e4\u00dfig wichtiger. Das betrifft zum Beispiel hohe Fahrtkosten, doppelte Haushaltsf\u00fchrung, beruflich veranlasste Reisekosten oder Arbeitsmittel.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Sammeln Sie Belege weiterhin konsequent. Ein h\u00f6herer Pauschbetrag ersetzt nicht die Pr\u00fcfung, ob tats\u00e4chliche Werbungskosten im Einzelfall g\u00fcnstiger sind.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet die Reform f\u00fcr Familien?<\/h2>\n\n\n\n<p>Familien sollen nach den BMF-Eckpunkten besonders profitieren. Geplant sind h\u00f6here Betr\u00e4ge beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag. Das Kindergeld soll voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 272 Euro monatlich je Kind steigen; die endg\u00fcltige Bezifferung soll im weiteren Verfahren erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig: <strong>Kindergeld und Kinderfreibetrag wirken nicht identisch.<\/strong> Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung \u00fcber die sogenannte G\u00fcnstigerpr\u00fcfung ber\u00fccksichtigt, wenn dies f\u00fcr die Eltern steuerlich vorteilhafter ist.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was sollten Unternehmer und Selbstst\u00e4ndige beachten?<\/h2>\n\n\n\n<p>Auch gewerbliche Personenunternehmer k\u00f6nnen von \u00c4nderungen im Einkommensteuertarif profitieren, weil ihre Gewinne grunds\u00e4tzlich der Einkommensteuer unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig k\u00f6nnen Gegenfinanzierungsma\u00dfnahmen relevant werden. Nach den BMF-Eckpunkten soll die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent reduziert werden; der H\u00f6chstbetrag soll von 1.200 Euro auf 900 Euro sinken. Au\u00dferdem soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von 2 Prozent auf 5 Prozent steigen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Selbstst\u00e4ndige und Personenunternehmen ist daher nicht nur die reine Tarifentlastung entscheidend. Ma\u00dfgeblich ist die Gesamtwirkung aus Einkommensteuertarif, Betriebsausgaben, privaten Steuererm\u00e4\u00dfigungen, Familienkomponenten und Sozialabgaben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Ihre Checkliste: Was jetzt zu tun ist<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Arbeitnehmer:<\/strong><br \/>Pr\u00fcfen Sie, ob Ihre tats\u00e4chlichen Werbungskosten \u00fcber dem geplanten neuen Pauschbetrag liegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Familien:<\/strong><br \/>Behalten Sie Kindergeld, Kinderfreibetrag und G\u00fcnstigerpr\u00fcfung im Blick.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Selbstst\u00e4ndige:<\/strong><br \/>Simulieren Sie die Wirkung auf Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Liquidit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Arbeitgeber:<\/strong><br \/>Kalkulieren Sie Minijobs vorsorglich mit einer h\u00f6heren Pauschsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Immobilienbesitzer:<\/strong><br \/>Pr\u00fcfen Sie geplante Handwerkerleistungen zeitlich, falls die Steuererm\u00e4\u00dfigung sinkt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hohe Einkommen:<\/strong><br \/>Lassen Sie die geplanten \u00c4nderungen bei Reichensteuer und Grenzsteuersatz individuell berechnen.<\/p>\n\n\n\n<h2>FAQ zur geplanten Steuerentlastung 2027\/2028<\/h2>\n\n\n\n<h3>Gilt die Reform schon verbindlich?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein. Viele Eckpunkte befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren. F\u00fcr verbindliche Gestaltungen sollten Sie den finalen Gesetzesbeschluss abwarten.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was bedeutet \u201ein Schwebe\u201c?<\/h3>\n\n\n\n<p>\u201eIn Schwebe\u201c bedeutet: Die Ma\u00dfnahme ist politisch angek\u00fcndigt oder Gegenstand eines Entwurfs, aber noch nicht endg\u00fcltig im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet.<\/p>\n\n\n\n<h3>Warum ist der Ausgleich der kalten Progression wichtig?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ohne ausreichende Tarifverschiebung k\u00f6nnen inflationsbedingte Lohnerh\u00f6hungen zu einer h\u00f6heren Steuerbelastung f\u00fchren, obwohl die reale Kaufkraft nicht steigt.<\/p>\n\n\n\n<h3>Werden Familien automatisch entlastet?<\/h3>\n\n\n\n<p>Familien profitieren voraussichtlich \u00fcber h\u00f6heres Kindergeld und angepasste Kinderfreibetr\u00e4ge. Die genaue Wirkung h\u00e4ngt von Einkommen, Kinderzahl und Veranlagung ab.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was passiert mit dem Handwerkerbonus?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach den BMF-Eckpunkten soll die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen von 20 Prozent auf 15 Prozent sinken; der H\u00f6chstbetrag w\u00fcrde von 1.200 Euro auf 900 Euro fallen. Dies ist noch nicht endg\u00fcltig beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was bedeutet die geplante \u00c4nderung f\u00fcr Minijobs?<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Pauschalsteuersatz bei sogenannten Minijobs soll nach den BMF-Eckpunkten von 2 Prozent auf 5 Prozent steigen. Arbeitgeber sollten pr\u00fcfen, ob sich dadurch die Gesamtkosten geringf\u00fcgiger Besch\u00e4ftigungen erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Sollten Vorauszahlungen angepasst werden?<\/h3>\n\n\n\n<p>Erst nach belastbarer Gesetzeslage. Selbstst\u00e4ndige und Personenunternehmer sollten aber fr\u00fchzeitig Szenarien rechnen, um Liquidit\u00e4t und Vorauszahlungen realistisch zu planen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Entlastung ja \u2013 aber kein Freifahrtschein<\/h2>\n\n\n\n<p>Die geplante <strong>Steuerentlastung 2027\/2028<\/strong> kann f\u00fcr viele Steuerpflichtige zu mehr Netto f\u00fchren. Gleichzeitig ist die Wirkung begrenzt, wenn die kalte Progression nicht vollst\u00e4ndig ausgeglichen wird und Gegenfinanzierungsma\u00dfnahmen greifen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Mandanten hei\u00dft das: Nicht allein auf Schlagzeilen schauen, sondern die individuelle Steuerwirkung berechnen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unser Rat:<\/strong><br \/>Nutzen Sie die Reformdiskussion f\u00fcr eine vorausschauende Steuerplanung. Besonders bei Familien, Personenunternehmen, Minijobs, hohen Einkommen und geplanten Handwerkerleistungen kann eine fr\u00fchzeitige Pr\u00fcfung bares Geld sparen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong><br \/>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n\n\n\n<h2>Interne Verlinkungsvorschl\u00e4ge<\/h2>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Werbungskosten.html\">Werbungskosten richtig absetzen<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Einkommensteuer-Vorauszahlung.html\">Vorauszahlungen zur Einkommensteuer pr\u00fcfen<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/handwerkerleistungen-absetzen-35a-estg.html\">Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen nach \u00a7 35a EStG<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Bundesministerium der Finanzen: \u201eF\u00fcr mehr Fairness: Wie kleine und mittlere Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, entlastet werden\u201c, Rechtsstand laut Abruf am 09.08.2026.<\/li><li>\u00a7 32a Abs. 1 EStG, Einkommensteuertarif, Rechtsstand 2026: Grundfreibetrag, Tarifzonen, Spitzensteuersatz und Reichensteuer.<\/li><li>\u00a7 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 Euro, Rechtsstand 2026.<\/li><li>\u00a7 35a Abs. 3 EStG, Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Handwerkerleistungen: 20 Prozent, h\u00f6chstens 1.200 Euro, Rechtsstand 2026.<\/li><li>\u00a7 40a Abs. 2 EStG, einheitliche Pauschsteuer f\u00fcr bestimmte geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigungen: 2 Prozent, Rechtsstand 2026.<\/li><li>Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zum Ausgleich der kalten Progression, insbesondere zur Definition und tariflichen Korrektur.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtsstand: 09.08.2026Hinweis: Die dargestellten Reformpunkte sind \u00fcberwiegend noch in Schwebe, weil das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist. 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