{"id":80718,"date":"2026-08-09T11:14:45","date_gmt":"2026-08-09T09:14:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80718"},"modified":"2026-08-09T11:14:45","modified_gmt":"2026-08-09T09:14:45","slug":"steuerplaene-fuer-vereine-wird-das-ehrenamt-ab-2027-teurer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerplaene-fuer-vereine-wird-das-ehrenamt-ab-2027-teurer\/","title":{"rendered":"Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine: Wird das Ehrenamt ab 2027 teurer?"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Rechtsstand:<\/strong> 09.08.2026<br \/><\/p>\n\n\n\n<p>Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine: Was ab 2027 droht<br \/>Klingbeils Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine: Freibetrag, Freigrenze, wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb \u2013 was Vorst\u00e4nde jetzt pr\u00fcfen sollten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Die beschriebenen \u00c4nderungen beruhen auf einem Referentenentwurf zum \u201eEinkommensteuerreformgesetz 2027\u201c. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Die geplanten \u00c4nderungen sind daher <strong>in Schwebe<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Die aktuellen <strong>Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine<\/strong> sorgen f\u00fcr erhebliche Diskussionen. Nach einem Bericht der WELT will das Bundesfinanzministerium den bisherigen Freibetrag von 5.000 Euro f\u00fcr bestimmte steuerpflichtige K\u00f6rperschaften, Personenvereinigungen und Verm\u00f6gensmassen ab 2027 durch eine Freigrenze von nur noch 1.000 Euro ersetzen. Die Union kritisiert dies als \u201efatales Signal\u201c f\u00fcr das Ehrenamt.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Vereinsvorst\u00e4nde, Schatzmeister und ehrenamtlich Engagierte ist jetzt wichtig: Nicht jede Vereinst\u00e4tigkeit w\u00e4re betroffen. Entscheidend ist, ob es um den ideellen Vereinsbereich, einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb geht.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was genau ist geplant?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach dem WELT-Bericht sieht der Referentenentwurf vor, den bisherigen <strong>Freibetrag von 5.000 Euro<\/strong> f\u00fcr steuerpflichtige Vereine und vergleichbare K\u00f6rperschaften entfallen zu lassen. Stattdessen soll ab 2027 nur noch eine <strong>Freigrenze von 1.000 Euro<\/strong> gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>Das klingt technisch, ist aber steuerlich ein gro\u00dfer Unterschied:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Begriff<\/th><th>Bedeutung<\/th><th>Folge<\/th><\/tr><tr><td><strong>Freibetrag<\/strong><\/td><td>Ein bestimmter Betrag bleibt immer steuerfrei.<\/td><td>Nur der \u00fcbersteigende Teil wird besteuert.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Freigrenze<\/strong><\/td><td>Bis zur Grenze bleibt alles steuerfrei. Wird die Grenze \u00fcberschritten, ist grunds\u00e4tzlich der gesamte Betrag steuerpflichtig.<\/td><td>Bereits ein kleiner \u00dcberschritt kann zu deutlich mehr Steuer f\u00fchren.<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Die geplante \u00c4nderung soll Bund, L\u00e4ndern und Kommunen zusammen j\u00e4hrlich rund <strong>45 Millionen Euro<\/strong> zus\u00e4tzliche Einnahmen bringen. Auch diese Zahl stammt aus dem berichteten Entwurf und ist noch <strong>nicht final beschlossen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Vereine w\u00e4ren betroffen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die \u00c4nderung zielt nach dem Bericht nicht auf die rein gemeinn\u00fctzige Vereinsarbeit, sondern auf Vereine und K\u00f6rperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben. Als Beispiele werden wirtschaftlich gepr\u00e4gte Vereine, Wirtschaftsverb\u00e4nde, Vereine mit gro\u00dfen Immobilienbest\u00e4nden oder Profisportvereine genannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig ist aber die steuerliche Pr\u00e4zisierung: Auch gemeinn\u00fctzige Vereine k\u00f6nnen neben ihrem ideellen Bereich einen <strong>steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb<\/strong> haben. Das betrifft zum Beispiel Einnahmen aus:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Vereinsfesten mit Speisen- und Getr\u00e4nkeverkauf,<\/li><li>Sponsoring,<\/li><li>Merchandising,<\/li><li>Vereinsgastst\u00e4tten,<\/li><li>kommerziellen Veranstaltungen,<\/li><li>Werbung,<\/li><li>Fanshops oder Verkaufsst\u00e4nden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Gemeinn\u00fctzige Vereine sind f\u00fcr ihre satzungsm\u00e4\u00dfige gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit grunds\u00e4tzlich steuerbeg\u00fcnstigt. Die Befreiung kn\u00fcpft daran an, dass Satzung und tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen, mildt\u00e4tigen oder kirchlichen Zwecken dienen.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit ein gemeinn\u00fctziger Verein jedoch einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb unterh\u00e4lt, gelten besondere Regeln. \u00a7 64 AO bestimmt, dass wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, grunds\u00e4tzlich steuerlich abzugrenzen sind. Mehrere wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe werden dabei zusammengefasst.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was gilt aktuell f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine?<\/h2>\n\n\n\n<p>Seit 2026 gilt f\u00fcr steuerpflichtige wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe gemeinn\u00fctziger K\u00f6rperschaften eine wichtige Entlastung: \u00dcberschreiten die Einnahmen einschlie\u00dflich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht <strong>50.000 Euro im Jahr<\/strong>, unterliegen die diesen Gesch\u00e4ftsbetrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen nicht der K\u00f6rperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Rechtsgrundlage ist \u00a7 64 Abs. 3 AO.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung hatte diese Erh\u00f6hung ausdr\u00fccklich als Ma\u00dfnahme zur St\u00e4rkung kleinerer, ehrenamtlich gef\u00fchrter Vereine dargestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxisfolge:<\/strong><br \/>Ein gemeinn\u00fctziger Sportverein, dessen steuerpflichtige wirtschaftliche Einnahmen aus Vereinsfest, Verkauf und Werbung unterhalb der 50.000-Euro-Grenze bleiben, ist bei K\u00f6rperschaftsteuer und Gewerbesteuer regelm\u00e4\u00dfig nicht betroffen. Wird die Grenze \u00fcberschritten, wird die Gewinnermittlung und Besteuerung deutlich relevanter.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze so wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p>Aktuell sieht \u00a7 24 KStG f\u00fcr bestimmte steuerpflichtige K\u00f6rperschaften, Personenvereinigungen und Verm\u00f6gensmassen einen <strong>Freibetrag von 5.000 Euro<\/strong> vor. Dieser Freibetrag kann auch bei gemeinn\u00fctzigen K\u00f6rperschaften mit steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieben relevant werden, sofern die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch gewerbesteuerlich gibt es nach \u00a7 11 GewStG f\u00fcr bestimmte Unternehmen, darunter steuerpflichtige T\u00e4tigkeiten bestimmter Vereine und K\u00f6rperschaften, einen Freibetrag von <strong>5.000 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00fcrde daraus eine <strong>Freigrenze von 1.000 Euro<\/strong>, k\u00f6nnte die Belastung in Grenzf\u00e4llen deutlich steigen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Vereinfachtes Beispiel<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein nicht gemeinn\u00fctziger Verein erzielt aus wirtschaftlicher T\u00e4tigkeit einen steuerpflichtigen Gewinn von 4.800 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Logik mit Freibetrag:<\/strong><br \/>Bei einem Freibetrag von 5.000 Euro f\u00e4llt auf diesen Gewinn grunds\u00e4tzlich keine K\u00f6rperschaftsteuer an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Geplante Logik mit Freigrenze:<\/strong><br \/>Liegt die Freigrenze bei 1.000 Euro und wird sie \u00fcberschritten, w\u00e4re der Gewinn nicht nur oberhalb von 1.000 Euro, sondern grunds\u00e4tzlich insgesamt steuerpflichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>Das zeigt: Die geplante \u00c4nderung trifft nicht nur gro\u00dfe Organisationen. Besonders sp\u00fcrbar kann sie f\u00fcr kleinere wirtschaftlich t\u00e4tige Vereine werden, die bislang knapp unterhalb oder leicht oberhalb der bisherigen Entlastungsgrenze lagen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>\u201eGemeinn\u00fctzig\u201c bedeutet nicht automatisch, dass s\u00e4mtliche Einnahmen steuerfrei sind. Der ideelle Bereich, die Verm\u00f6gensverwaltung, Zweckbetriebe und steuerpflichtige wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe m\u00fcssen sauber getrennt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was ist mit Vereinsfesten, Bratwurstverkauf und Getr\u00e4nken?<\/h2>\n\n\n\n<p>Vereinsfeste sind steuerlich h\u00e4ufig der klassische Streitfall. Einnahmen aus Speisen- und Getr\u00e4nkeverkauf geh\u00f6ren regelm\u00e4\u00dfig nicht automatisch zum ideellen Bereich. Sie k\u00f6nnen einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb darstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine ist aber zun\u00e4chst die Grenze des \u00a7 64 Abs. 3 AO entscheidend. Solange die Einnahmen einschlie\u00dflich Umsatzsteuer aus solchen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieben insgesamt nicht mehr als <strong>50.000 Euro im Jahr<\/strong> betragen, unterliegen diese Besteuerungsgrundlagen nicht der K\u00f6rperschaftsteuer und Gewerbesteuer.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Sportvereinen kommt zus\u00e4tzlich \u00a7 67a AO ins Spiel. Danach k\u00f6nnen sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins Zweckbetrieb sein, wenn die Einnahmen einschlie\u00dflich Umsatzsteuer insgesamt 50.000 Euro im Jahr nicht \u00fcbersteigen. Der Verkauf von Speisen und Getr\u00e4nken sowie Werbung geh\u00f6ren allerdings ausdr\u00fccklich nicht zu den sportlichen Veranstaltungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Vereine sollten Einnahmen nicht nur insgesamt erfassen, sondern nach Bereichen trennen: ideeller Bereich, Verm\u00f6gensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb. Diese Trennung entscheidet dar\u00fcber, ob die geplante Reform \u00fcberhaupt praktisch relevant wird.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum kritisiert die Union die Pl\u00e4ne?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Union kritisiert die Pl\u00e4ne als falsches Signal. Nach dem WELT-Bericht stellt die CDU\/CSU die Frage, ob sich der erwartbare \u00c4rger mit den Vereinen f\u00fcr j\u00e4hrliche Mehreinnahmen von rund 45 Millionen Euro lohne. Die Bundesregierung habe sich eigentlich vorgenommen, das Ehrenamt zu st\u00e4rken.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch aus Bayern kommt Kritik. Das bayerische Finanzministerium bef\u00fcrchtet nach dpa\/WELT, dass kleinere Vereine betroffen sein k\u00f6nnten, etwa wenn sie Feste veranstalten und dort Gewinne erzielen. Bayern k\u00fcndigte an, eine Verdoppelung des Freibetrags auf 10.000 Euro per Bundesratsinitiative anzustreben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was sollten Vereinsvorst\u00e4nde jetzt tun?<\/h2>\n\n\n\n<p>Solange der Gesetzentwurf nicht beschlossen ist, besteht kein akuter Handlungszwang. Trotzdem sollten Vereine die Zeit nutzen, ihre steuerliche Struktur zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Checkliste f\u00fcr Vereine<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>1. Gemeinn\u00fctzigkeit pr\u00fcfen<\/strong><br \/>Ist der Verein als gemeinn\u00fctzig anerkannt? Liegt ein aktueller Freistellungsbescheid oder eine Anlage zum K\u00f6rperschaftsteuerbescheid vor?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. T\u00e4tigkeitsbereiche sauber trennen<\/strong><br \/>Ordnen Sie Einnahmen und Ausgaben den Bereichen ideeller Bereich, Verm\u00f6gensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb zu.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. 50.000-Euro-Grenze im Blick behalten<\/strong><br \/>Pr\u00fcfen Sie, ob die Einnahmen aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieben die Grenze nach \u00a7 64 Abs. 3 AO \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Gewinn statt Umsatz betrachten<\/strong><br \/>Die geplante Freigrenze von 1.000 Euro bezieht sich nach dem WELT-Bericht auf Einkommen bzw. Gewinn. F\u00fcr die erste steuerliche Einordnung sind aber zus\u00e4tzlich Umsatz- bzw. Einnahmengrenzen relevant.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Vereinsfeste und Sponsoring dokumentieren<\/strong><br \/>Gerade Veranstaltungen, Werbung und Sponsoring sollten buchhalterisch sauber erfasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Satzung und tats\u00e4chliche Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung abstimmen<\/strong><br \/>Gemeinn\u00fctzigkeit h\u00e4ngt nicht nur vom Satzungstext ab, sondern auch davon, wie der Verein tats\u00e4chlich handelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Bei Grenzf\u00e4llen Beratung einholen<\/strong><br \/>Wenn der Verein regelm\u00e4\u00dfig Veranstaltungen, Gastronomie, Merchandising oder gr\u00f6\u00dfere Sponsoringeinnahmen erzielt, sollte die steuerliche Einordnung vorab gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>FAQ zu den Steuerpl\u00e4nen f\u00fcr Vereine<\/h2>\n\n\n\n<h3>Gilt die neue 1.000-Euro-Freigrenze schon?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein. Nach aktuellem Stand handelt es sich um eine geplante \u00c4nderung aus einem Referentenentwurf. Sie ist noch nicht beschlossen und daher <strong>in Schwebe<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h3>Sind gemeinn\u00fctzige Vereine betroffen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Der ideelle gemeinn\u00fctzige Bereich ist nicht Ziel der \u00c4nderung. Gemeinn\u00fctzige Vereine k\u00f6nnen aber betroffen sein, wenn sie steuerpflichtige wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe unterhalten und die ma\u00dfgeblichen Grenzen \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was ist ein wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb liegt vor, wenn eine selbst\u00e4ndige nachhaltige T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die \u00fcber reine Verm\u00f6gensverwaltung hinausgeht. F\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaften regelt \u00a7 64 AO, wann wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe steuerpflichtig werden.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was ist ein Zweckbetrieb?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein Zweckbetrieb liegt vor, wenn der wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetrieb dazu dient, die steuerbeg\u00fcnstigten satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke zu verwirklichen, diese Zwecke nur durch einen solchen Betrieb erreicht werden k\u00f6nnen und der Betrieb nicht st\u00e4rker als unvermeidbar in Wettbewerb zu nicht beg\u00fcnstigten Betrieben tritt. Das regelt \u00a7 65 AO.<\/p>\n\n\n\n<h3>Warum kann eine Freigrenze problematischer sein als ein Freibetrag?<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei einem Freibetrag bleibt der beg\u00fcnstigte Betrag auch dann steuerfrei, wenn der Gewinn h\u00f6her ist. Bei einer Freigrenze entf\u00e4llt die Beg\u00fcnstigung grunds\u00e4tzlich vollst\u00e4ndig, sobald die Grenze \u00fcberschritten wird.<\/p>\n\n\n\n<h3>M\u00fcssen Vereine jetzt ihre Preise f\u00fcr Vereinsfeste erh\u00f6hen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein, nicht automatisch. Zun\u00e4chst ist zu pr\u00fcfen, ob der Verein gemeinn\u00fctzig ist, welche Einnahmen welchem Bereich zuzuordnen sind und ob die 50.000-Euro-Grenze des \u00a7 64 Abs. 3 AO \u00fcberschritten wird.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was passiert bei Profisportvereinen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Profisportvereine und wirtschaftlich gepr\u00e4gte Vereine k\u00f6nnen st\u00e4rker betroffen sein, wenn sie steuerpflichtige Gewinne erzielen und bisher vom Freibetrag profitiert haben. Die genaue Wirkung h\u00e4ngt von Rechtsform, Gemeinn\u00fctzigkeitsstatus und T\u00e4tigkeitsstruktur ab.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Nicht jedes Ehrenamt ist betroffen \u2013 aber Vereine sollten genau hinsehen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die geplanten <strong>Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine<\/strong> sind politisch brisant, steuerlich aber differenziert zu betrachten. Der ideelle Bereich gemeinn\u00fctziger Vereine bleibt grunds\u00e4tzlich steuerlich beg\u00fcnstigt. Problematisch kann es jedoch werden, wenn Vereine wirtschaftliche Aktivit\u00e4ten entfalten und steuerpflichtige Gewinne erzielen.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders wichtig ist der geplante Wechsel vom Freibetrag zur Freigrenze. Eine Freigrenze von 1.000 Euro kann in Einzelf\u00e4llen deutlich h\u00e4rter wirken als ein Freibetrag von 5.000 Euro.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unser Rat:<\/strong><br \/>Vereine sollten jetzt nicht in Panik verfallen, aber ihre Einnahmenstruktur pr\u00fcfen. Wer regelm\u00e4\u00dfig Veranstaltungen, Sponsoring, Verkauf, Gastronomie oder Merchandising betreibt, sollte fr\u00fchzeitig kl\u00e4ren, ob und in welchem Umfang ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong><br \/>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n\n\n\n<h2>Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>WELT, Karsten Seibel: \u201eFatales Signal \u2013 Union kritisiert Klingbeils Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine\u201c, Stand 08.08.2026; Bericht \u00fcber Referentenentwurf \u201eEinkommensteuerreformgesetz 2027\u201c, geplante Freigrenze von 1.000 Euro statt Freibetrag von 5.000 Euro, gesch\u00e4tzte Mehreinnahmen von 45 Millionen Euro.<\/li><li>WELT\/dpa: \u201eBestimmte Vereine sollen h\u00f6here Steuern zahlen\u201c, Stand 08.08.2026; Einordnung betroffener Vereine, Kritik aus Bayern, Hinweis auf 50.000-Euro-Grenze f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine.<\/li><li>\u00a7 24 KStG, Freibetrag f\u00fcr bestimmte K\u00f6rperschaften: aktueller Freibetrag von 5.000 Euro f\u00fcr steuerpflichtige K\u00f6rperschaften, Personenvereinigungen oder Verm\u00f6gensmassen, soweit keine Ausschlusstatbest\u00e4nde greifen.<\/li><li>\u00a7 11 GewStG, Steuermessbetrag und Freibetr\u00e4ge: gewerbesteuerlicher Freibetrag von 5.000 Euro f\u00fcr bestimmte Unternehmen und K\u00f6rperschaften.<\/li><li>\u00a7 64 AO, steuerpflichtige wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe: Besteuerungsgrenze von 50.000 Euro Einnahmen einschlie\u00dflich Umsatzsteuer seit Rechtsstand 2026.<\/li><li>\u00a7 65 AO, Zweckbetrieb: Voraussetzungen f\u00fcr die steuerliche Einordnung als Zweckbetrieb.<\/li><li>\u00a7 67a AO, sportliche Veranstaltungen: Zweckbetriebsgrenze von 50.000 Euro; Speisen- und Getr\u00e4nkeverkauf sowie Werbung geh\u00f6ren nicht zu sportlichen Veranstaltungen.<\/li><li>Bundesregierung: \u201eEntlastungen f\u00fcr Deutschland\u201c, Abschnitt Ehrenamt; Anhebung der Freigrenze f\u00fcr steuerpflichtige wirtschaftliche Gesch\u00e4ftsbetriebe auf 50.000 Euro und Begr\u00fcndung als St\u00e4rkung kleinerer Vereine.<\/li><li>\u00a7 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG in Verbindung mit \u00a7\u00a7 51 ff. AO: Steuerbefreiung f\u00fcr K\u00f6rperschaften, Personenvereinigungen und Verm\u00f6gensmassen, die ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke verfolgen.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechtsstand: 09.08.2026 Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine: Was ab 2027 drohtKlingbeils Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine: Freibetrag, Freigrenze, wirtschaftlicher Gesch\u00e4ftsbetrieb \u2013 was Vorst\u00e4nde jetzt pr\u00fcfen sollten. Hinweis: Die beschriebenen \u00c4nderungen beruhen auf einem Referentenentwurf zum \u201eEinkommensteuerreformgesetz 2027\u201c. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Die geplanten \u00c4nderungen sind daher in Schwebe. Die aktuellen Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine sorgen f\u00fcr erhebliche Diskussionen. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerplaene-fuer-vereine-wird-das-ehrenamt-ab-2027-teurer\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr Vereine: Wird das Ehrenamt ab 2027 teurer?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80718"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=80718"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80718\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=80718"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=80718"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=80718"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}