{"id":80722,"date":"2026-08-10T10:39:19","date_gmt":"2026-08-10T08:39:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80722"},"modified":"2026-08-10T10:39:19","modified_gmt":"2026-08-10T08:39:19","slug":"reichensteuer-2027-ab-wann-spitzenverdiener-kuenftig-mehr-zahlen-sollen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reichensteuer-2027-ab-wann-spitzenverdiener-kuenftig-mehr-zahlen-sollen\/","title":{"rendered":"Reichensteuer 2027: Ab wann Spitzenverdiener k\u00fcnftig mehr zahlen sollen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die <strong>Reichensteuer 2027<\/strong> sorgt bereits vor Inkrafttreten f\u00fcr Diskussionen: Nach den aktuellen Pl\u00e4nen der Bundesregierung soll der Steuersatz von <strong>45 Prozent<\/strong> k\u00fcnftig bereits ab <strong>250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen<\/strong> greifen. Zus\u00e4tzlich ist eine neue Stufe mit <strong>47 Prozent<\/strong> ab <strong>280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen<\/strong> vorgesehen. Wichtig: Diese Werte betreffen nicht das Bruttogehalt, sondern das <strong>zu versteuernde Einkommen<\/strong>. Die Reform ist nach aktuellem Stand noch politisch beziehungsweise gesetzgeberisch umzusetzen und daher als <strong>in Schwebe<\/strong> zu behandeln.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist die Reichensteuer \u00fcberhaupt?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die sogenannte <strong>Reichensteuer<\/strong> ist kein eigenes Steuergesetz, sondern die oberste Tarifzone der Einkommensteuer. Aktuell gilt im Veranlagungszeitraum 2026: Bis <strong>12.348 Euro<\/strong> bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. Der Spitzensteuersatz von <strong>42 Prozent<\/strong> beginnt ab <strong>69.879 Euro<\/strong>. Der bisher h\u00f6chste Steuersatz von <strong>45 Prozent<\/strong> greift ab <strong>277.826 Euro<\/strong> zu versteuerndem Einkommen. Rechtsgrundlage ist \u00a7 32a Abs. 1 EStG.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig ist dabei die <strong>Progression<\/strong>: Wer in eine h\u00f6here Tarifzone kommt, zahlt den h\u00f6heren Steuersatz nicht auf sein gesamtes Einkommen, sondern nur auf den Teil, der in diese Tarifzone f\u00e4llt. Deshalb liegt der tats\u00e4chliche Durchschnittsteuersatz regelm\u00e4\u00dfig unter dem h\u00f6chsten Grenzsteuersatz.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was soll sich ab 2027 \u00e4ndern?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach der Koalitionseinigung soll die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen unter anderem \u00fcber h\u00f6here Freibetr\u00e4ge, h\u00f6heres Kindergeld und einen h\u00f6heren Arbeitnehmer-Pauschbetrag erfolgen. Der Spitzensteuersatz soll k\u00fcnftig erst ab <strong>70.600 Euro<\/strong> zu versteuerndem Einkommen greifen. Zur Gegenfinanzierung sollen sehr hohe Einkommen st\u00e4rker belastet werden: <strong>45 Prozent ab 250.000 Euro<\/strong> und <strong>47 Prozent ab 280.000 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Bereich<\/th><th>Rechtsstand 2026<\/th><th>Geplante \u00c4nderung ab 2027<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>Grundfreibetrag<\/td><td>12.348 Euro<\/td><td>soll steigen; genaue Werte final im Gesetzgebungsverfahren<\/td><\/tr><tr><td>Spitzensteuersatz<\/td><td>42 % ab 69.879 Euro<\/td><td>42 % ab 70.600 Euro geplant<\/td><\/tr><tr><td>Reichensteuer<\/td><td>45 % ab 277.826 Euro<\/td><td>45 % ab 250.000 Euro geplant<\/td><\/tr><tr><td>Neue zweite Reichensteuer<\/td><td>nicht vorhanden<\/td><td>47 % ab 280.000 Euro geplant<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Entscheidend ist nicht Ihr Gehalt, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Viele \u00dcberschriften sprechen von \u201eGehalt\u201c. Steuerlich pr\u00e4zise ist das aber nur selten. Ma\u00dfgeblich ist das <strong>zu versteuernde Einkommen<\/strong>. Es ergibt sich vereinfacht gesagt erst nach Abzug steuerlich relevanter Positionen, zum Beispiel Werbungskosten, Sonderausgaben, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Belastungen oder bestimmter Freibetr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Beispiel:<\/strong><br \/>Ein Arbeitnehmer mit 285.000 Euro Bruttoarbeitslohn muss nicht automatisch 47 Prozent Einkommensteuer zahlen. Liegt sein zu versteuerndes Einkommen nach Abz\u00fcgen unter 280.000 Euro, w\u00fcrde die geplante 47-Prozent-Stufe nicht greifen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Praxisbeispiel: Wie stark w\u00e4re die Mehrbelastung?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vereinfacht betrachtet entsteht die zus\u00e4tzliche Belastung vor allem dadurch, dass die 45-Prozent-Stufe fr\u00fcher beginnt und oberhalb von 280.000 Euro ein zus\u00e4tzlicher Aufschlag auf 47 Prozent vorgesehen ist. Ohne Solidarit\u00e4tszuschlag, Kirchensteuer und weitere Tarif\u00e4nderungen ergibt sich \u00fcberschl\u00e4gig folgendes Bild:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><thead><tr><th>Zu versteuerndes Einkommen<\/th><th>Vereinfachte Mehrbelastung durch neue Reichensteuer-Stufen<\/th><\/tr><\/thead><tbody><tr><td>250.000 Euro<\/td><td>0 Euro<\/td><\/tr><tr><td>280.000 Euro<\/td><td>ca. 835 Euro<\/td><\/tr><tr><td>300.000 Euro<\/td><td>ca. 1.235 Euro<\/td><\/tr><tr><td>500.000 Euro<\/td><td>ca. 5.235 Euro<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Berechnung ist nur eine <strong>vereinfachte Orientierung<\/strong>. Die endg\u00fcltige Steuerbelastung h\u00e4ngt von der beschlossenen Gesetzesfassung, dem gesamten Tarifverlauf, Solidarit\u00e4tszuschlag, Kirchensteuer und individuellen Abz\u00fcgen ab.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong> Pr\u00fcfen Sie bei sehr hohen Einkommen fr\u00fchzeitig, ob variable Verg\u00fctungen, Tantiemen, Abfindungen, Bonuszahlungen oder Gewinnentnahmen zeitlich steueroptimal geplant werden k\u00f6nnen. Entscheidend ist dabei nicht nur der Steuersatz, sondern auch der Zuflusszeitpunkt.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was gilt f\u00fcr Ehepaare und eingetragene Lebenspartner?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Zusammenveranlagung gilt derzeit das <strong>Splittingverfahren<\/strong>: Die Einkommensteuer wird grunds\u00e4tzlich so berechnet, dass das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, die Steuer f\u00fcr die H\u00e4lfte berechnet und anschlie\u00dfend verdoppelt wird. Dadurch wirken Tarifgrenzen im Ergebnis regelm\u00e4\u00dfig doppelt. Rechtsgrundlage ist \u00a7 32a Abs. 5 EStG. F\u00fcr die geplante Reform bleibt die endg\u00fcltige Gesetzesfassung abzuwarten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Achtung \/ h\u00e4ufiger Fehler:<\/strong> Die Reichensteuer wird oft mit einer Verm\u00f6gensteuer verwechselt. Tats\u00e4chlich geht es hier um die Einkommensteuer auf sehr hohe laufende Eink\u00fcnfte \u2013 nicht um eine Steuer auf vorhandenes Verm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wer sollte jetzt handeln?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Reform betrifft vor allem Personen mit sehr hohem <strong>zu versteuerndem Einkommen<\/strong>, etwa Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Gesellschafter-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, sehr gut verdienende Arbeitnehmer, Freiberufler, Unternehmer und Personen mit hohen Sonderzahlungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Checkliste f\u00fcr die Beratung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Aktuelles zu versteuerndes Einkommen 2025\/2026 pr\u00fcfen.<\/li><li>Geplante Boni, Tantiemen, Abfindungen und Gewinnentnahmen f\u00fcr 2026\/2027 analysieren.<\/li><li>Abzugsf\u00e4hige Aufwendungen, Vorsorgeaufwendungen und Investitionen sauber dokumentieren.<\/li><li>Bei Unternehmern: Entnahme- und Aussch\u00fcttungsplanung abstimmen.<\/li><li>Gesetzgebungsverfahren beobachten, da die finalen Werte noch abweichen k\u00f6nnen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: Die neue Reichensteuer trifft nicht jedes hohe Gehalt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die geplante <strong>Reichensteuer 2027<\/strong> betrifft nicht automatisch jeden mit hohem Bruttogehalt. Entscheidend ist das <strong>zu versteuernde Einkommen<\/strong>. Nach derzeitigem Plan soll die 45-Prozent-Stufe k\u00fcnftig ab 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro soll ein neuer Satz von 47 Prozent gelten. F\u00fcr Betroffene lohnt sich fr\u00fchzeitige Steuerplanung \u2013 insbesondere bei variablen Verg\u00fctungen, unternehmerischen Gewinnen und Sonderzahlungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FAQ zur Reichensteuer 2027<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ab welchem Einkommen soll die Reichensteuer 2027 gelten?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach aktuellem Plan soll der Steuersatz von 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten. Ab 280.000 Euro soll eine neue Stufe mit 47 Prozent greifen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gilt die Reichensteuer auf mein Bruttogehalt?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Ma\u00dfgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Dieses kann nach Abz\u00fcgen deutlich niedriger sein.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Zahlen Betroffene dann 47 Prozent auf ihr gesamtes Einkommen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs gilt der h\u00f6chste Steuersatz nur f\u00fcr den Einkommensteil oberhalb der jeweiligen Grenze.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ist die Reform bereits beschlossen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach aktuellem Stand handelt es sich um eine geplante Reform beziehungsweise eine politische Einigung, die gesetzlich umgesetzt werden muss. Einzelne Betr\u00e4ge, insbesondere Freibetr\u00e4ge, k\u00f6nnen sich im Verfahren noch \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was ist der Unterschied zwischen Spitzensteuersatz und Reichensteuer?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 42 Prozent. Die Reichensteuer bezeichnet die dar\u00fcberliegende Tarifstufe von derzeit 45 Prozent. Ab 2027 soll zus\u00e4tzlich eine 47-Prozent-Stufe eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mehr Infos:<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Einkommensteuer.html\">Einkommensteuerrechner<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Geschaeftsfuehrergehalt.html\">Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer-Gehalt steuerlich gestalten<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/abfindung-steuer.html\">Abfindung und F\u00fcnftelregelung pr\u00fcfen<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>\u00a7 32a Abs. 1 EStG<\/strong>, Einkommensteuertarif, Rechtsstand Veranlagungszeitraum 2026: Grundfreibetrag 12.348 Euro, Spitzensteuersatz 42 Prozent ab 69.879 Euro, 45 Prozent ab 277.826 Euro.<\/li><li><strong>\u00a7 32a Abs. 5 EStG<\/strong>, Splittingverfahren bei Zusammenveranlagung.<\/li><li><strong>Bundesministerium der Finanzen<\/strong>, Ver\u00f6ffentlichung zur Koalitionseinigung vom 02.07.2026: geplante Einkommensteuerreform, 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro, Inkrafttreten geplant zum 01.01.2027.<\/li><li><strong>Bundesregierung<\/strong>, Reformen bei Rente, Arbeit und Steuern, Stand August 2026: Entlastungsvolumen, Tarifverschiebung, Gegenfinanzierung \u00fcber Reichensteuer.<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Reichensteuer 2027 sorgt bereits vor Inkrafttreten f\u00fcr Diskussionen: Nach den aktuellen Pl\u00e4nen der Bundesregierung soll der Steuersatz von 45 Prozent k\u00fcnftig bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. 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