{"id":80726,"date":"2026-08-10T11:08:24","date_gmt":"2026-08-10T09:08:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80726"},"modified":"2026-08-25T10:56:59","modified_gmt":"2026-08-25T08:56:59","slug":"abfindung-versteuern-was-beschaeftigte-vor-der-unterschrift-pruefen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/abfindung-versteuern-was-beschaeftigte-vor-der-unterschrift-pruefen-sollten\/","title":{"rendered":"Abfindung versteuern: F\u00fcnftelregelung &#038; Auszahlung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Hohe Abfindung? So wirken Steuer, F\u00fcnftelregelung, Auszahlungstermin, Sozialversicherung und Arbeitslosengeld zusammen.<br \/><\/em>Rechtsstand:<\/strong> 10.08.2026<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht nur der m\u00f6gliche BMW-Stellenabbau r\u00fcckt ein Thema in den Fokus, das viele Arbeitnehmer untersch\u00e4tzen: <strong>Eine Abfindung kann brutto sehr hoch wirken \u2013 netto aber deutlich anders aussehen.<\/strong>  Im Rahmen eines Freiwilligenprogramms erhalten rund 50.000  Besch\u00e4ftigte in Deutschland ein Abfindungsangebot. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was Besch\u00e4ftigte vor der Unterschrift pr\u00fcfen sollten: Entscheidend ist nicht nur die H\u00f6he der Abfindung. Mindestens genauso wichtig sind <strong>Auszahlungstermin, Steuerjahr, F\u00fcnftelregelung, Arbeitslosengeld und Liquidit\u00e4tsplanung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ist eine Abfindung steuerpflichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ja. Eine Abfindung ist grunds\u00e4tzlich <strong>einkommensteuerpflichtig<\/strong>, wenn sie als Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Steuerlich kommt sie regelm\u00e4\u00dfig als Entsch\u00e4digung im Sinne des <strong>\u00a7 24 Nr. 1 EStG<\/strong> und damit als au\u00dferordentliche Einkunft nach <strong>\u00a7 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG<\/strong> in Betracht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig ist: Die Abfindung wird nicht automatisch \u201esteuerfrei\u201c, nur weil sie einmalig gezahlt wird. Sie erh\u00f6ht grunds\u00e4tzlich das steuerpflichtige Einkommen im Jahr des Zuflusses. Nach <strong>\u00a7 11 Abs. 1 EStG<\/strong> sind Einnahmen grunds\u00e4tzlich in dem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zuflie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Verhandeln Sie nicht nur \u00fcber die Bruttosumme. Pr\u00fcfen Sie vor Unterzeichnung, <strong>in welchem Kalenderjahr<\/strong> die Abfindung zuflie\u00dfen soll. Eine Auszahlung im Folgejahr kann g\u00fcnstiger sein, wenn Sie dann deutlich weniger laufendes Einkommen haben.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">F\u00e4llt Sozialversicherung auf die Abfindung an?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf eine echte Entlassungsabfindung fallen grunds\u00e4tzlich <strong>keine Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung<\/strong> an. Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar: Abfindungen, die als Entsch\u00e4digung f\u00fcr den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Anders kann es sein, wenn lediglich bereits entstandene Vertragsanspr\u00fcche abgegolten werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das bedeutet: Keine Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung \u2013 aber die <strong>Einkommensteuer bleibt<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>Nicht jede Zahlung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden ist automatisch eine sozialversicherungsfreie Abfindung. Werden etwa r\u00fcckst\u00e4ndiger Lohn, Boni, \u00dcberstunden oder Urlaubsabgeltung gezahlt, kann das anders zu behandeln sein.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie funktioniert die F\u00fcnftelregelung bei Abfindungen?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die <strong>F\u00fcnftelregelung<\/strong> nach <strong>\u00a7 34 Abs. 1 EStG<\/strong> soll den Progressionseffekt abmildern. Die Abfindung wird dabei nicht tats\u00e4chlich \u00fcber f\u00fcnf Jahre verteilt. Vereinfacht gesagt berechnet das Finanzamt die Steuer so, als w\u00fcrde zun\u00e4chst nur ein F\u00fcnftel der au\u00dferordentlichen Eink\u00fcnfte zus\u00e4tzlich zum \u00fcbrigen Einkommen angesetzt; die Steuerdifferenz wird anschlie\u00dfend verf\u00fcnffacht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Voraussetzung ist insbesondere, dass die Zahlung steuerlich als au\u00dferordentliche Einkunft anerkannt wird. Bei Entlassungsentsch\u00e4digungen spielt dabei die <strong>Zusammenballung von Eink\u00fcnften<\/strong> eine wichtige Rolle. Das BMF verweist hierzu auf die Rechtsprechung des BFH und die Verwaltungsgrunds\u00e4tze zu Entlassungsentsch\u00e4digungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beispiel: Warum das \u00fcbrige Einkommen entscheidend ist<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Angenommen, eine alleinstehende Person erh\u00e4lt 2026 eine Abfindung von <strong>250.000 Euro<\/strong> und hat im selben Jahr ein \u00fcbriges zu versteuerndes Einkommen von <strong>30.000 Euro<\/strong>. Nach dem Grundtarif 2026 ergibt sich in einer stark vereinfachten Berechnung ohne Solidarit\u00e4tszuschlag, Kirchensteuer, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und weitere individuelle Faktoren:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Variante<\/th><th>Vereinfachte Steuerwirkung<\/th><\/tr><tr><td>Abfindung ohne F\u00fcnftelregelung<\/td><td>ca. 102.312 Euro Mehrsteuer<\/td><\/tr><tr><td>Abfindung mit F\u00fcnftelregelung<\/td><td>ca. 91.236 Euro Steuer auf die Abfindung<\/td><\/tr><tr><td>Vereinfachter Vorteil<\/td><td>ca. 11.076 Euro<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Berechnung basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 nach <strong>\u00a7 32a EStG<\/strong>; der Grundfreibetrag betr\u00e4gt 2026 <strong>12.348 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig: Das ist nur ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Der tats\u00e4chliche Vorteil h\u00e4ngt von Familienstand, Steuerklasse, Kirchensteuer, Solidarit\u00e4tszuschlag, Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten, weiteren Eink\u00fcnften und m\u00f6glichen Lohnersatzleistungen ab.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum ist die \u00c4nderung seit 2025 so wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit 2025 darf die Tariferm\u00e4\u00dfigung nach <strong>\u00a7 34 EStG<\/strong> im <strong>Lohnsteuerabzugsverfahren<\/strong> nicht mehr durch den Arbeitgeber ber\u00fccksichtigt werden. Das BMF weist im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch darauf hin, dass die entsprechende Anwendung im Lohnsteuerabzug ab 2025 \u00fcberholt ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Praktisch bedeutet das: Die Abfindung kann zun\u00e4chst mit hoher Lohnsteuer belastet werden. Die steuerliche Entlastung durch die F\u00fcnftelregelung kommt dann erst \u00fcber die <strong>Einkommensteuererkl\u00e4rung<\/strong> und den sp\u00e4teren Steuerbescheid zur\u00fcck, sofern die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Planen Sie die Liquidit\u00e4t konservativ. Bei sechsstelligen Abfindungen kann zun\u00e4chst ein hoher Steuerabzug entstehen. Wer die Abfindung zur \u00dcberbr\u00fcckung bis zum neuen Job ben\u00f6tigt, sollte nicht mit dem kompletten Bruttobetrag kalkulieren.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum kann der Auszahlungstermin Tausende Euro ausmachen?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Auszahlungstermin bestimmt, <strong>in welchem Steuerjahr<\/strong> die Abfindung erfasst wird. Nach dem Zuflussprinzip des <strong>\u00a7 11 Abs. 1 EStG<\/strong> kommt es grunds\u00e4tzlich darauf an, wann die Zahlung tats\u00e4chlich zuflie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beispiel: Endet das Arbeitsverh\u00e4ltnis zum 31.12.2026, kann eine Auszahlung im Januar 2027 steuerlich anders wirken als eine Auszahlung im Dezember 2026. Das gilt besonders dann, wenn im Jahr 2027 kein oder nur wenig laufender Arbeitslohn anf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aber Vorsicht: Eine Aufteilung der Abfindung auf mehrere Jahre kann die Beg\u00fcnstigung nach <strong>\u00a7 34 EStG<\/strong> gef\u00e4hrden, wenn dadurch die Zusammenballung entf\u00e4llt. Das BMF behandelt solche F\u00e4lle ausdr\u00fccklich im Zusammenhang mit Entlassungsentsch\u00e4digungen; eine Verteilung ist nur in bestimmten Konstellationen unsch\u00e4dlich.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was gilt beim Arbeitslosengeld?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Arbeitslosengeld ist zwar grunds\u00e4tzlich steuerfrei, unterliegt aber dem <strong>Progressionsvorbehalt<\/strong>. Das bedeutet: Es erh\u00f6ht nicht direkt das zu versteuernde Einkommen, kann aber den Steuersatz auf die \u00fcbrigen steuerpflichtigen Eink\u00fcnfte erh\u00f6hen. Arbeitslosengeld ist in <strong>\u00a7 32b EStG<\/strong> ausdr\u00fccklich als Leistung genannt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen Besch\u00e4ftigte bei einem Aufhebungsvertrag auf zwei arbeitsf\u00f6rderungsrechtliche Risiken achten:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erstens kann eine <strong>Sperrzeit<\/strong> drohen, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer das Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis ohne wichtigen Grund selbst l\u00f6st. Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe betr\u00e4gt nach <strong>\u00a7 159 Abs. 3 SGB III<\/strong> grunds\u00e4tzlich zw\u00f6lf Wochen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zweitens kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach <strong>\u00a7 158 SGB III<\/strong> ruhen, wenn wegen der Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses eine Abfindung gezahlt wird und das Arbeitsverh\u00e4ltnis ohne Einhaltung der ma\u00dfgeblichen K\u00fcndigungsfrist endet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>Ein steuerlich g\u00fcnstiger Austrittstermin ist nicht automatisch arbeitsrechtlich oder sozialrechtlich optimal. Vor einem Aufhebungsvertrag sollten Steuerberatung, arbeitsrechtliche Pr\u00fcfung und gegebenenfalls R\u00fccksprache mit der Agentur f\u00fcr Arbeit zusammengedacht werden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Fristen sollten Besch\u00e4ftigte beachten?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer wei\u00df, dass das Arbeitsverh\u00e4ltnis endet, muss sich rechtzeitig arbeitsuchend melden. Nach <strong>\u00a7 38 SGB III<\/strong> muss die Meldung grunds\u00e4tzlich sp\u00e4testens drei Monate vor Beendigung erfolgen; erf\u00e4hrt man sp\u00e4ter vom Beendigungszeitpunkt, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Frist ist auch bei einem freiwilligen Abfindungsprogramm wichtig. Wer zu sp\u00e4t reagiert, riskiert Nachteile beim Arbeitslosengeld.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Checkliste: Was Sie vor der Unterschrift pr\u00fcfen sollten<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Brutto-Netto-Effekt berechnen lassen:<\/strong> Wie viel bleibt nach Lohnsteuer voraussichtlich \u00fcbrig?<\/li><li><strong>F\u00fcnftelregelung pr\u00fcfen:<\/strong> Liegt eine beg\u00fcnstigte Entlassungsentsch\u00e4digung mit Zusammenballung vor?<\/li><li><strong>Auszahlungstermin verhandeln:<\/strong> Dezember oder Januar kann steuerlich einen erheblichen Unterschied machen.<\/li><li><strong>Arbeitslosengeld pr\u00fcfen:<\/strong> Drohen Sperrzeit oder Ruhen des Anspruchs?<\/li><li><strong>K\u00fcndigungsfrist beachten:<\/strong> Eine zu fr\u00fche Beendigung kann sozialrechtlich teuer werden.<\/li><li><strong>Liquidit\u00e4t planen:<\/strong> Die Steuererstattung kommt gegebenenfalls erst nach der Einkommensteuerveranlagung.<\/li><li><strong>Nebenleistungen pr\u00fcfen:<\/strong> Dienstwagen, Outplacement, Boni, Urlaubsabgeltung und Freistellung sauber einordnen.<\/li><li><strong>Steuererkl\u00e4rung vorbereiten:<\/strong> Ab 2025 wird die F\u00fcnftelregelung regelm\u00e4\u00dfig erst im Veranlagungsverfahren relevant.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FAQ: H\u00e4ufige Fragen zur Abfindung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ist eine Abfindung steuerfrei?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Eine Abfindung ist grunds\u00e4tzlich einkommensteuerpflichtig. Sie kann aber unter den Voraussetzungen der <strong>\u00a7\u00a7 24 Nr. 1, 34 EStG<\/strong> tarifbeg\u00fcnstigt besteuert werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Muss ich auf eine Abfindung Sozialversicherung zahlen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine echte Entlassungsabfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes ist grunds\u00e4tzlich sozialversicherungsfrei. Werden dagegen bereits entstandene Anspr\u00fcche wie Lohnbestandteile abgegolten, kann Beitragspflicht bestehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kann der Arbeitgeber die F\u00fcnftelregelung direkt anwenden?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit 2025 grunds\u00e4tzlich nicht mehr im Lohnsteuerabzug. Die Pr\u00fcfung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig erst \u00fcber die Einkommensteuererkl\u00e4rung und den Steuerbescheid.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Sollte ich die Abfindung auf zwei Jahre verteilen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht ohne steuerliche Pr\u00fcfung. Eine Verteilung kann die Zusammenballung und damit die Tariferm\u00e4\u00dfigung gef\u00e4hrden. Ausnahmen sind m\u00f6glich, aber einzelfallabh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beeinflusst Arbeitslosengeld die Steuer auf die Abfindung?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ja, mittelbar. Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach <strong>\u00a7 32b EStG<\/strong> und kann dadurch den Steuersatz auf steuerpflichtige Eink\u00fcnfte erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ja, m\u00f6glich. Wer das Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis ohne wichtigen Grund l\u00f6st, kann nach <strong>\u00a7 159 SGB III<\/strong> eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ausl\u00f6sen. Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich zw\u00f6lf Wochen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grunds\u00e4tzlich sp\u00e4testens drei Monate vor Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Wenn Sie erst sp\u00e4ter vom Ende erfahren, m\u00fcssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden. Grundlage ist <strong>\u00a7 38 SGB III<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: Bei hohen Abfindungen entscheidet die Planung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine hohe Abfindung ist keine reine Bruttobetrachtung. Entscheidend ist, <strong>wann<\/strong> die Zahlung zuflie\u00dft, <strong>ob<\/strong> die F\u00fcnftelregelung greift, <strong>welche<\/strong> \u00fcbrigen Eink\u00fcnfte im selben Jahr anfallen und <strong>welche<\/strong> Folgen sich beim Arbeitslosengeld ergeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade bei sechsstelligen Betr\u00e4gen kann eine rechtzeitige steuerliche Pr\u00fcfung mehrere Tausend Euro Unterschied machen. Wer ein Abfindungsangebot erh\u00e4lt, sollte daher vor der Unterschrift nicht nur die Summe bewerten, sondern die gesamte Austrittsstruktur pr\u00fcfen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Interne Verlinkungsvorschl\u00e4ge<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Abfindung.html\">Abfindung und F\u00fcnftelregelung: Wann lohnt sich die Tariferm\u00e4\u00dfigung?<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/aufhebungsvertrag.html\">Aufhebungsvertrag unterschreiben: Steuerliche und sozialrechtliche Folgen<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/abfindung-steuer.html#steuererklaerung\">Einkommensteuererkl\u00e4rung nach Jobverlust: Was Arbeitnehmer beachten sollten<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>\u00a7 11 Abs. 1 EStG<\/strong>, Zuflussprinzip, Rechtsstand 10.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 24 Nr. 1 EStG<\/strong>, Entsch\u00e4digungen, Rechtsstand 10.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG<\/strong>, au\u00dferordentliche Eink\u00fcnfte und F\u00fcnftelregelung, Rechtsstand 10.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 32a EStG<\/strong>, Einkommensteuertarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 Euro, Rechtsstand 10.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 32b EStG<\/strong>, Progressionsvorbehalt, insbesondere Arbeitslosengeld, Rechtsstand 10.08.2026.<\/li><li>BMF, Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025, Anhang 15 \u201eEntlassungsentsch\u00e4digungen\u201c, Hinweis zur Nichtber\u00fccksichtigung der Tariferm\u00e4\u00dfigung im Lohnsteuerabzug ab 2025.<\/li><li>Deutsche Rentenversicherung, Lexikon \u201eAbfindungen\u201c, sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Entlassungsabfindungen.<\/li><li><strong>\u00a7 38 SGB III<\/strong>, fr\u00fchzeitige Arbeitsuchendmeldung, Rechtsstand 10.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 158 SGB III<\/strong>, Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentsch\u00e4digung, Rechtsstand 10.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 159 SGB III<\/strong>, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, Rechtsstand 10.08.2026.<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hohe Abfindung? 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