{"id":80732,"date":"2026-08-12T17:19:27","date_gmt":"2026-08-12T15:19:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80732"},"modified":"2026-08-12T17:19:27","modified_gmt":"2026-08-12T15:19:27","slug":"kassenpflicht-ab-2028-geplant-was-der-bmf-entwurf-fuer-unternehmen-bedeutet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kassenpflicht-ab-2028-geplant-was-der-bmf-entwurf-fuer-unternehmen-bedeutet\/","title":{"rendered":"Kassenpflicht ab 2028 geplant: Was der BMF-Entwurf f\u00fcr Unternehmen bedeutet"},"content":{"rendered":"\n<p>Das BMF plant eine Kassenpflicht ab 100.000 Euro Gesamtumsatz. Was Unternehmer jetzt zu Belegpflicht, TSE und Ausnahmen wissen sollten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechtsstand:<\/strong> 12.08.2026<br \/><strong>Status:<\/strong> Referentenentwurf \/ Diskussionsentwurf \u2013 <strong>noch nicht geltendes Recht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7. August 2026 den <strong>Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung einer Kassenpflicht, zur Bek\u00e4mpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts<\/strong> ver\u00f6ffentlicht. Kernpunkt: Unternehmen mit einem <strong>Gesamtumsatz von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr<\/strong> sollen k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwenden m\u00fcssen. Die Regelung ist derzeit noch <strong>in Schwebe<\/strong>, weil es sich um einen Referentenentwurf handelt.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was ist geplant?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Entwurf sieht vor, eine neue <strong>Kassenpflicht in \u00a7 146b AO-E<\/strong> einzuf\u00fchren. Betroffen w\u00e4ren Steuerpflichtige mit land- und forstwirtschaftlichem Betrieb, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher T\u00e4tigkeit, wenn deren <strong>Gesamtumsatz im Sinne des \u00a7 19 Abs. 2 Satz 1 UStG<\/strong> im Kalenderjahr <strong>100.000 Euro \u00fcberschreitet<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach aktueller Rechtslage gibt es keine allgemeine Pflicht, eine elektronische Registrierkasse einzusetzen. Wer jedoch ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet, muss bereits heute die Vorgaben des <strong>\u00a7 146a AO<\/strong> erf\u00fcllen; dazu geh\u00f6ren insbesondere technische Schutzmechanismen und die Belegausgabepflicht. Elektronische Aufzeichnungssysteme sind nach \u00a7 1 Abs. 1 KassenSichV insbesondere elektronische oder computergest\u00fctzte Kassensysteme und Registrierkassen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Ab wann soll die Kassenpflicht gelten?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach dem Referentenentwurf sollen die wesentlichen Regelungen zur Kassenpflicht erstmals f\u00fcr Zeitr\u00e4ume <strong>nach Ablauf des 31. Dezember 2027<\/strong> anzuwenden sein. Wird die Umsatzgrenze bereits im Jahr 2027 \u00fcberschritten, soll die Kassenpflicht im Jahr 2028 <strong>ab dem 1. Januar 2028<\/strong> gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr sp\u00e4tere F\u00e4lle sieht \u00a7 146b Abs. 3 AO-E vor: Wird die Umsatzgrenze erstmals \u00fcberschritten, soll die Kassenpflicht grunds\u00e4tzlich <strong>ab dem 1. April des Folgejahres<\/strong> greifen. Das \u00dcberschreiten der Grenze w\u00e4re innerhalb eines Monats nach Eintritt der Kassenpflicht elektronisch an das zust\u00e4ndige Finanzamt zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beispiel:<\/strong><br \/>Ein Restaurant erzielt im Jahr 2028 einen Gesamtumsatz von 135.000 Euro. Nach dem Entwurf w\u00fcrde die Kassenpflicht grunds\u00e4tzlich ab dem <strong>1. April 2029<\/strong> greifen. Ab diesem Zeitpunkt m\u00fcsste ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des \u00a7 146a AO verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet die 100.000-Euro-Grenze?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ma\u00dfgeblich soll nicht nur der Barumsatz sein, sondern der <strong>Gesamtumsatz im Sinne des \u00a7 19 Abs. 2 Satz 1 UStG<\/strong>. Danach wird der Gesamtumsatz grunds\u00e4tzlich aus den vereinnahmten Entgelten f\u00fcr steuerbare Ums\u00e4tze berechnet; bestimmte steuerfreie Ums\u00e4tze und Ums\u00e4tze mit Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens bleiben au\u00dfen vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Pr\u00fcfen Sie nicht erst am Jahresende, ob die Grenze \u00fcberschritten wurde. Gerade bei wachsenden Betrieben mit Barums\u00e4tzen \u2013 etwa Gastronomie, Friseurhandwerk, Einzelhandel, Hofl\u00e4den oder Veranstaltungsverkauf \u2013 sollte die Umsatzentwicklung laufend beobachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was \u00e4ndert sich bei der Belegpflicht?<\/h2>\n\n\n\n<p>Die bisherige <strong>papierhafte Belegausgabepflicht<\/strong> soll zum <strong>1. Januar 2028<\/strong> vollst\u00e4ndig abgeschafft und durch eine <strong>elektronische Belegbereitstellungspflicht<\/strong> ersetzt werden. Der elektronische Beleg soll in einem standardisierten Datenformat bereitgestellt werden k\u00f6nnen; der Entwurf nennt etwa QR-Code, Download-Link, NFC, E-Mail oder Kundenkonto als m\u00f6gliche Bereitstellungswege.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig: F\u00fcr Kunden soll weiterhin keine Pflicht bestehen, den elektronischen Beleg entgegenzunehmen. Au\u00dferdem bleibt der Anspruch auf eine papierhafte Quittung nach <strong>\u00a7 368 BGB<\/strong> bestehen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Ausnahmen sind vorgesehen?<\/h2>\n\n\n\n<p>\u00a7 146b AO-E soll Befreiungen in Einzelf\u00e4llen erm\u00f6glichen, wenn eine sachliche H\u00e4rte vorliegt. Rechtsgrundlage ist der Verweis auf <strong>\u00a7 148 AO<\/strong>; danach k\u00f6nnen Finanzbeh\u00f6rden Erleichterungen bewilligen, wenn Buchf\u00fchrungs-, Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten eine H\u00e4rte verursachen und die Besteuerung nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich hat das BMF einen <strong>Diskussionsentwurf einer Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung<\/strong> ver\u00f6ffentlicht. Danach k\u00f6nnten unter anderem Kreditinstitute, Versicherungen, bestimmte ausschlie\u00dflich \u00fcber Plattformen oder elektronische Schnittstellen t\u00e4tige Steuerpflichtige sowie bestimmte Ums\u00e4tze au\u00dferhalb der Betriebsst\u00e4tte ausgenommen werden. Auch Vertrauenskassen und mobile Verkaufs- oder Dienstleistungssituationen werden im Entwurf angesprochen. Diese Verordnung ist ebenfalls <strong>in Schwebe<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>Eine Ausnahme von der unmittelbaren Kassenpflicht bedeutet nach dem Diskussionsentwurf nicht automatisch, dass Ums\u00e4tze bei der Pr\u00fcfung der 100.000-Euro-Grenze unber\u00fccksichtigt bleiben. Mehrere Ausnahmeregelungen sehen ausdr\u00fccklich vor, dass diese Ums\u00e4tze trotzdem in die Berechnung der Umsatzgrenze einflie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche Sanktionen drohen bei Verst\u00f6\u00dfen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Referentenentwurf enth\u00e4lt neue Bu\u00dfgeld- und Strafvorschriften. Verst\u00f6\u00dfe gegen bestimmte Pflichten rund um elektronische Aufzeichnungssysteme sollen weiterhin bu\u00dfgeldbewehrt sein; der Entwurf nennt f\u00fcr bestimmte Ordnungswidrigkeiten eine Geldbu\u00dfe von bis zu <strong>25.000 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus soll der Einsatz, das Bewerben und das In-Verkehr-Bringen von Manipulationsprogrammen f\u00fcr elektronische Aufzeichnungssysteme als neue Steuerstraftat geregelt werden. Nach \u00a7 374a AO-E w\u00e4re hierf\u00fcr eine Freiheitsstrafe von bis zu <strong>f\u00fcnf Jahren<\/strong> oder Geldstrafe vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was sollten Unternehmen jetzt tun?<\/h2>\n\n\n\n<p>Unternehmen sollten den Entwurf nicht als beschlossenes Gesetz behandeln, aber die Vorbereitung fr\u00fchzeitig beginnen. Sinnvoll sind insbesondere folgende Schritte:<\/p>\n\n\n\n<ul><li><strong>Umsatzgrenze pr\u00fcfen:<\/strong> Gesamtumsatz nach \u00a7 19 Abs. 2 UStG f\u00fcr 2027 und 2028 \u00fcberwachen.<\/li><li><strong>Kassenbestand aufnehmen:<\/strong> Offene Ladenkasse, elektronische Kasse, TSE, DSFinV-K-Export und Verfahrensdokumentation pr\u00fcfen.<\/li><li><strong>Belegprozess planen:<\/strong> Technische M\u00f6glichkeiten f\u00fcr QR-Code, E-Mail, Download-Link oder NFC mit dem Kassenanbieter kl\u00e4ren.<\/li><li><strong>Ausnahmen dokumentieren:<\/strong> Mobile Ums\u00e4tze, Vertrauenskassen, Plattformums\u00e4tze oder Sonderf\u00e4lle gesondert erfassen.<\/li><li><strong>Meldepflichten vorbereiten:<\/strong> K\u00fcnftige elektronische Mitteilungen an das Finanzamt organisatorisch einplanen.<\/li><li><strong>Investitionen abstimmen:<\/strong> Vor Anschaffung oder Umstellung steuerlich und technisch pr\u00fcfen, ob das System \u00a7 146a AO, KassenSichV und DSFinV-K erf\u00fcllt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Fazit: Jetzt beobachten, aber nicht abwarten<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BMF-Entwurf bringt einen deutlichen Kurswechsel: Die offene Ladenkasse soll f\u00fcr Unternehmen oberhalb der 100.000-Euro-Grenze grunds\u00e4tzlich nicht mehr ausreichen. Gleichzeitig soll die Papierbonpflicht durch eine digitale Belegbereitstellung ersetzt werden. F\u00fcr viele bargeldintensive Betriebe kann das eine technische und organisatorische Umstellung bedeuten.<\/p>\n\n\n\n<p>Da der Entwurf noch nicht Gesetz ist, sollten Unternehmen Investitionen mit Augenma\u00df planen. Wer heute schon wei\u00df, dass die Umsatzgrenze \u00fcberschritten wird, sollte aber Kassenanbieter, Steuerberatung und interne Prozesse fr\u00fchzeitig einbinden.<\/p>\n\n\n\n<h2>FAQ zur geplanten Kassenpflicht<\/h2>\n\n\n\n<h3>Gilt die Kassenpflicht ab 2028 schon sicher?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein. Derzeit liegt ein Referentenentwurf des BMF vor. Die Regelungen k\u00f6nnen sich im Gesetzgebungsverfahren noch \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<h3>Wer w\u00e4re von der neuen Kassenpflicht betroffen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 146b AO-E w\u00e4ren grunds\u00e4tzlich land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbetreibende und Freiberufler betroffen, wenn ihr Gesamtumsatz im Sinne des \u00a7 19 Abs. 2 UStG im Kalenderjahr 100.000 Euro \u00fcberschreitet.<\/p>\n\n\n\n<h3>Muss jeder Betrieb ab 2028 eine elektronische Kasse anschaffen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nicht zwingend. Die Pflicht soll nur bei \u00dcberschreiten der Umsatzgrenze greifen. Au\u00dferdem sind Befreiungen bei sachlicher H\u00e4rte und weitere Ausnahmen durch Rechtsverordnung vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Wird die Bonpflicht abgeschafft?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die papierhafte Belegausgabepflicht soll zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden. An ihre Stelle soll eine elektronische Belegbereitstellungspflicht treten.<\/p>\n\n\n\n<h3>Muss der Kunde den digitalen Beleg annehmen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein. Nach der Entwurfsbegr\u00fcndung soll keine Pflicht zur Entgegennahme des elektronischen Belegs entstehen. Der Anspruch auf eine Quittung nach \u00a7 368 BGB bleibt bestehen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was passiert bei \u00dcberschreiten der Umsatzgrenze?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 146b Abs. 3 AO-E soll die Kassenpflicht grunds\u00e4tzlich ab dem 1. April des Folgejahres greifen. Au\u00dferdem soll das \u00dcberschreiten der Grenze innerhalb eines Monats nach Eintritt der Kassenpflicht elektronisch dem Finanzamt mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was gilt f\u00fcr mobile Ums\u00e4tze oder Vertrauenskassen?<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Diskussionsentwurf der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung sieht Sonderregeln f\u00fcr Ums\u00e4tze au\u00dferhalb der Betriebsst\u00e4tte, Vertrauenskassen und wechselnde Betriebsst\u00e4tten vor. Die Ums\u00e4tze m\u00fcssten aber in vielen F\u00e4llen nacherfasst und teilweise dennoch bei der Umsatzgrenze ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2>Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung \/ Gesetzgebungsvorhaben vom 07.08.2026: \u201eEntwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung einer Kassenpflicht, zur Bek\u00e4mpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts\u201c.<\/li><li>BMF, Referentenentwurf, Bearbeitungsstand 05.08.2026, 14:35 Uhr: Einf\u00fchrung \u00a7 146b AO-E, \u00c4nderungen \u00a7 146a AO, \u00a7 379 AO-E, \u00a7 374a AO-E, \u00dcbergangsregelung Art. 101a EGAO-E.<\/li><li>BMF, Diskussionsentwurf Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung \u2013 KassenPflAusnV, Bearbeitungsstand 22.07.2026, 11:00 Uhr.<\/li><li>\u00a7 146a AO: Ordnungsvorschrift f\u00fcr elektronische Aufzeichnungssysteme; Belegausgabepflicht.<\/li><li>\u00a7 146b AO: derzeit Kassen-Nachschau; im Entwurf k\u00fcnftig Kassenpflicht \/ Verordnungserm\u00e4chtigung.<\/li><li>\u00a7 148 AO: Bewilligung von Erleichterungen bei H\u00e4rten.<\/li><li>\u00a7 379 AO: Steuergef\u00e4hrdung \/ Bu\u00dfgeldrahmen.<\/li><li>\u00a7 19 Abs. 2 UStG: Definition des Gesamtumsatzes.<\/li><li>\u00a7 1 KassenSichV: elektronische Aufzeichnungssysteme.<\/li><li>\u00a7 6 KassenSichV: Anforderungen an den Beleg.<\/li><li>\u00a7 368 BGB: Quittung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Weitere Infos<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Kassennachschau.html\">Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Kassenf\u00fchrung und Kassen-Nachschau<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Verfahrensdokumentation.html\">Verfahrensdokumentation f\u00fcr Kassensysteme<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Disclaimer:<\/strong><br \/>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BMF plant eine Kassenpflicht ab 100.000 Euro Gesamtumsatz. 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