{"id":80754,"date":"2026-08-16T12:33:26","date_gmt":"2026-08-16T10:33:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80754"},"modified":"2026-08-16T12:33:26","modified_gmt":"2026-08-16T10:33:26","slug":"bfh-zur-mindestbesteuerung-wann-billigkeitsmassnahmen-ernsthaft-zu-pruefen-sind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-zur-mindestbesteuerung-wann-billigkeitsmassnahmen-ernsthaft-zu-pruefen-sind\/","title":{"rendered":"BFH zur Mindestbesteuerung: Wann Billigkeitsma\u00dfnahmen ernsthaft zu pr\u00fcfen sind"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>BFH: Mindestbesteuerung bleibt verfassungsgem\u00e4\u00df. Bei Definitiveffekten durch bilanzielle Umkehreffekte ist \u00a7 163 AO zu pr\u00fcfen.<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Rechtsstand:<\/strong> 16.08.2026<br \/><strong>Entscheidung:<\/strong> BFH, Urteil vom 15.04.2026 \u2013 I R 20\/25 (I R 59\/12)<br \/><strong>Zielgruppe:<\/strong> GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Insolvenzverwalter, CFOs, Steuerabteilungen, Steuerberater<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Worum geht es?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bundesfinanzhof hat zur <strong>Mindestbesteuerung bei Kapitalgesellschaften<\/strong> eine wichtige Folgeentscheidung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.07.2025 ver\u00f6ffentlicht. Die Kernaussage: Die gesetzlichen Regeln zur Mindestbesteuerung sind f\u00fcr bilanzierende K\u00f6rperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Kommt es aber durch die Mindestbesteuerung zu endg\u00fcltig nicht mehr nutzbaren Verlusten aufgrund eines <strong>bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekts<\/strong>, m\u00fcssen Billigkeitsma\u00dfnahmen nach \u00a7 163 AO ernsthaft erwogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Praxis ist das besonders relevant bei GmbHs in Liquidation oder Insolvenz, bei denen Verlustvortr\u00e4ge zwar vorhanden sind, aber wegen der Mindestbesteuerung nicht vollst\u00e4ndig genutzt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was bedeutet Mindestbesteuerung?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Mindestbesteuerung begrenzt den Verlustvortrag. Im Streitzeitraum konnten Verlustvortr\u00e4ge nach \u00a7 10d Abs. 2 Satz 1 EStG a. F. bis zu einem Gesamtbetrag der Eink\u00fcnfte von <strong>1 Mio. Euro<\/strong> vollst\u00e4ndig und dar\u00fcber hinaus nur zu <strong>60 %<\/strong> des \u00fcbersteigenden Betrags genutzt werden. \u00dcber \u00a7 8 Abs. 1 Satz 1 KStG galt diese Regelung auch f\u00fcr K\u00f6rperschaften; f\u00fcr die Gewerbesteuer enthielt \u00a7 10a Satz 1 und 2 GewStG a. F. eine entsprechende Regelung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig f\u00fcr die Einordnung: Nach aktuellem Rechtsstand weist \u00a7 10d Abs. 2 EStG beim Verlustvortrag einen Abzug bis <strong>1 Mio. Euro<\/strong> unbeschr\u00e4nkt und dar\u00fcber hinaus bis <strong>70 %<\/strong> des \u00fcbersteigenden Gesamtbetrags der Eink\u00fcnfte aus; \u00a7 10a GewStG sieht beim Gewerbeverlust weiterhin die K\u00fcrzung bis <strong>1 Mio. Euro<\/strong> und dar\u00fcber hinaus bis <strong>60 %<\/strong> vor. Das BFH-Urteil betrifft jedoch ausdr\u00fccklich die damalige Fassung mit der 60-%-Grenze.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Einfach gesagt:<\/strong><br \/>Verluste gehen nicht sofort verloren. Sie k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich vorgetragen werden. Die Mindestbesteuerung verhindert aber, dass hohe Gewinne in sp\u00e4teren Jahren vollst\u00e4ndig mit alten Verlusten verrechnet werden. Dadurch entsteht trotz Verlustvortr\u00e4gen Steuerbelastung.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der Fall vor dem BFH<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Streitfall ging es um eine B-GmbH, \u00fcber deren Verm\u00f6gen am <strong>28.07.2005<\/strong> das Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wurde. Das Verfahren wurde nach Schlussverteilung am <strong>19.11.2012<\/strong> aufgehoben. Der Kl\u00e4ger war Insolvenzverwalter der Gesellschaft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die B-GmbH hatte eine aktivierte Ausgleichsforderung gegen eine D-GmbH in H\u00f6he von <strong>44.187.069 Euro<\/strong> im Jahresabschluss zum <strong>31.12.2004<\/strong> vollst\u00e4ndig abgeschrieben. Das f\u00fchrte zu einem Jahresfehlbetrag von <strong>46.618.630 Euro<\/strong>. Nachdem ein Gericht die Forderung im Jahr 2006 best\u00e4tigte, wurde die Abschreibung im Jahresabschluss zum <strong>31.12.2006<\/strong> wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Daraus ergab sich ein Jahres\u00fcberschuss von <strong>74.691.354 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Finanzamt setzte die K\u00f6rperschaftsteuer 2008 f\u00fcr den Abwicklungszeitraum <strong>28.07.2005 bis 31.07.2008<\/strong> auf Grundlage eines Gesamtbetrags der Eink\u00fcnfte von <strong>78.162.546 Euro<\/strong> fest. Die aufgelaufenen Verluste von <strong>72.353.821 Euro<\/strong> wurden wegen der Mindestbesteuerung nur in H\u00f6he von <strong>47.297.528 Euro<\/strong> ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist ein bilanzsteuerrechtlicher Umkehreffekt?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein <strong>bilanzsteuerrechtlicher Umkehreffekt<\/strong> liegt vor, wenn sich ein bilanzieller Vorgang in zwei Schritten steuerlich auswirkt: Zun\u00e4chst entsteht ein Verlust, sp\u00e4ter ein korrespondierender Gewinn.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im BFH-Fall sah das so aus:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Jahr \/ Zeitraum<\/th><th>Vorgang<\/th><th>Steuerliche Wirkung<\/th><\/tr><tr><td>2004<\/td><td>Abschreibung der Forderung \u00fcber 44.187.069 Euro<\/td><td>Verlust entsteht<\/td><\/tr><tr><td>2006<\/td><td>Wertaufholung nach gerichtlicher Best\u00e4tigung der Forderung<\/td><td>Gewinn entsteht<\/td><\/tr><tr><td>2008 \/ Abwicklungszeitraum<\/td><td>Mindestbesteuerung begrenzt Verlustverrechnung<\/td><td>Teil der Verluste bleibt endg\u00fcltig ungenutzt<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Genau diese zeitliche Verschiebung ist das Problem: Wirtschaftlich h\u00e4ngen Verlust und sp\u00e4terer Gewinn zusammen. Steuerlich kann die Mindestbesteuerung aber verhindern, dass der fr\u00fchere Verlust vollst\u00e4ndig mit dem sp\u00e4teren Gewinn verrechnet wird.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was hat der BFH entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH hat die angefochtenen K\u00f6rperschaftsteuer- und Gewerbesteuermessbescheide im Grundsatz best\u00e4tigt. Die Mindestbesteuerung war anzuwenden. Eine verfassungskonforme Einschr\u00e4nkung der gesetzlichen Verlustabzugsbeschr\u00e4nkung lehnte der BFH nach dem BVerfG-Beschluss vom 23.07.2025 ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gleichzeitig hob der BFH aber die Entscheidung auf, soweit Finanzamt und Finanzgericht den Antrag auf eine Billigkeitsma\u00dfnahme nach \u00a7 163 AO abgelehnt hatten. Das Finanzamt muss \u00fcber die im Einspruchsverfahren erstmals geltend gemachten Billigkeitsgr\u00fcnde nun gesondert entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>Das Urteil bedeutet nicht, dass jeder endg\u00fcltige Verlustuntergang automatisch zu einer Steuerkorrektur f\u00fchrt. Der BFH verlangt eine echte Einzelfallpr\u00fcfung. Besonders stark ist das Argument f\u00fcr \u00a7 163 AO, wenn der Definitiveffekt gerade auf einem bilanziellen Umkehreffekt beruht.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wann reicht der endg\u00fcltige Verlustuntergang nicht aus?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH stellt klar: Der blo\u00dfe Umstand, dass Verlustvortr\u00e4ge durch Insolvenz, Liquidation oder L\u00f6schung der Gesellschaft endg\u00fcltig nicht mehr genutzt werden k\u00f6nnen, reicht regelm\u00e4\u00dfig nicht aus. Eine sachliche Unbilligkeit kommt grunds\u00e4tzlich nur in Betracht, soweit die nicht verrechenbaren Gewinne auf einem <strong>bilanziellen Umkehreffekt<\/strong> beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist der entscheidende Praxisfilter. Es muss also nicht nur ein Definitiveffekt vorliegen. Es muss zus\u00e4tzlich gepr\u00fcft werden, warum der steuerpflichtige Gewinn entstanden ist und ob er wirtschaftlich mit einem fr\u00fcheren bilanziellen Verlust zusammenh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Rolle spielt \u00a7 163 AO?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00a7 163 AO erlaubt eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgr\u00fcnden. Steuern k\u00f6nnen niedriger festgesetzt werden; au\u00dferdem k\u00f6nnen einzelne steuererh\u00f6hende Besteuerungsgrundlagen unber\u00fccksichtigt bleiben, wenn die Steuererhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung ist \u00a7 163 AO eine Billigkeitsregel im Festsetzungsverfahren. Ein Antrag kann auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gestellt werden; die Entscheidung \u00fcber die Billigkeitsma\u00dfnahme ist ein selbst\u00e4ndiger Verwaltungsakt und Grundlagenbescheid f\u00fcr den betroffenen Steuer- oder Feststellungsbescheid.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Stellen Sie einen Billigkeitsantrag nach \u00a7 163 AO m\u00f6glichst fr\u00fch und sauber begr\u00fcndet. Arbeiten Sie den bilanziellen Umkehreffekt konkret heraus: Welcher fr\u00fchere Bilanzansatz hat den Verlust ausgel\u00f6st? In welchem sp\u00e4teren Zeitraum wurde er gewinnerh\u00f6hend r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht? Und welcher Teil des Gewinns konnte wegen der Mindestbesteuerung nicht vollst\u00e4ndig mit Verlustvortr\u00e4gen verrechnet werden?<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie k\u00f6nnte eine positive Billigkeitsentscheidung wirken?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH gibt Hinweise f\u00fcr die weitere Pr\u00fcfung durch das Finanzamt. Eine positive Billigkeitsentscheidung d\u00fcrfte nur f\u00fcr den Besteuerungszeitraum in Betracht kommen, in dem der Gewinn aus dem bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt ber\u00fccksichtigt wird. Au\u00dferdem nur insoweit, wie die Mindestbesteuerung die vollst\u00e4ndige Verrechnung dieses Gewinns mit Verlustvortr\u00e4gen verhindert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach der BFH-Logik w\u00e4re in diesem Zeitraum zun\u00e4chst der Sockelbetrag von <strong>1 Mio. Euro<\/strong> und zus\u00e4tzlich der Gewinn aus dem bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt mit Verlustvortr\u00e4gen zu verrechnen. Erst dar\u00fcber hinausgehende Gewinne k\u00f6nnten nur begrenzt \u2013 im Streitzeitraum zu <strong>60 %<\/strong> \u2013 mit verbleibenden Verlustvortr\u00e4gen verrechnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Praxisfolge:<\/strong><br \/>Ein Billigkeitsantrag ist kein pauschaler Antrag auf \u201eMindestbesteuerung aussetzen\u201c. Er muss rechnerisch genau zeigen, welcher Teil der Steuerbelastung durch den Umkehreffekt und den endg\u00fcltigen Verlustuntergang entsteht.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum ist das Urteil f\u00fcr GmbHs und Insolvenzverwalter wichtig?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Urteil verschiebt den Fokus: Die Verfassungsfrage ist nach dem BVerfG-Beschluss weitgehend entschieden. Die Mindestbesteuerung bleibt grunds\u00e4tzlich anwendbar. Entscheidend wird nun die <strong>Billigkeitsebene<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr GmbHs, Insolvenzverwalter und steuerliche Berater bedeutet das:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Steuerbescheide sollten weiterhin fristgerecht gepr\u00fcft und gegebenenfalls angefochten werden.<\/li><li>Der Billigkeitsantrag nach \u00a7 163 AO sollte als eigenst\u00e4ndiges Verfahren mitgedacht werden.<\/li><li>Bilanzielle Umkehreffekte m\u00fcssen sauber dokumentiert und beziffert werden.<\/li><li>Bei abgeschlossenen Insolvenzverfahren und L\u00f6schung der Gesellschaft ist der endg\u00fcltige Verlustuntergang besonders sorgf\u00e4ltig nachzuweisen.<\/li><li>Die blo\u00dfe wirtschaftliche H\u00e4rte reicht regelm\u00e4\u00dfig nicht aus; es braucht eine sachliche Unbilligkeit im konkreten Steuerzugriff.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Checkliste: Was sollten Betroffene jetzt pr\u00fcfen?<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li><strong>Bestehen Verlustvortr\u00e4ge?<\/strong><br \/>Pr\u00fcfen Sie K\u00f6rperschaftsteuer-Verlustvortr\u00e4ge und gewerbesteuerliche Fehlbetr\u00e4ge getrennt.<\/li><li><strong>Gab es einen bilanziellen Umkehreffekt?<\/strong><br \/>Typische F\u00e4lle sind Abschreibung und sp\u00e4tere Wertaufholung, R\u00fcckstellung und sp\u00e4tere Aufl\u00f6sung oder andere korrespondierende Bilanzvorg\u00e4nge.<\/li><li><strong>Ist ein Definitiveffekt eingetreten?<\/strong><br \/>Relevant ist insbesondere, ob die Gesellschaft liquidiert, gel\u00f6scht oder das Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde und Verlustvortr\u00e4ge endg\u00fcltig nicht mehr nutzbar sind.<\/li><li><strong>Welche Steuerbelastung beruht auf der Mindestbesteuerung?<\/strong><br \/>Berechnen Sie, welcher Teil des Gewinns trotz Verlustvortr\u00e4gen steuerpflichtig blieb.<\/li><li><strong>Wurde \u00a7 163 AO ausdr\u00fccklich beantragt?<\/strong><br \/>Der Antrag sollte nicht nur \u201ehilfsweise\u201c pauschal gestellt werden, sondern eigenst\u00e4ndig begr\u00fcndet und rechnerisch unterlegt sein.<\/li><li><strong>Sind Fristen und Festsetzungsverj\u00e4hrung im Blick?<\/strong><br \/>Nach dem AEAO kann ein Antrag nach \u00a7 163 AO zwar auch nach Unanfechtbarkeit gestellt werden; f\u00fcr die praktische Umsetzung im Folgebescheid ist die Festsetzungsfrist aber weiterhin kritisch.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Praxisbeispiel: Wann \u00a7 163 AO relevant werden kann<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine GmbH schreibt im Jahr 01 eine Forderung wegen eines Rechtsstreits vollst\u00e4ndig ab. Dadurch entsteht ein hoher steuerlicher Verlust. Im Jahr 03 gewinnt die GmbH den Prozess; die Forderung wird wieder werthaltig und gewinnerh\u00f6hend eingebucht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wegen der Mindestbesteuerung kann die GmbH den Gewinn nicht vollst\u00e4ndig mit dem fr\u00fcheren Verlust verrechnen. Kurz danach wird die GmbH beendet und im Handelsregister gel\u00f6scht. Die nicht genutzten Verlustvortr\u00e4ge gehen endg\u00fcltig unter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In dieser Konstellation sollte ein Antrag nach \u00a7 163 AO gepr\u00fcft werden. Denn der steuerpflichtige Gewinn beruht nicht auf einem neuen wirtschaftlichen \u00dcberschuss, sondern auf der R\u00fcckg\u00e4ngigmachung eines fr\u00fcheren bilanziellen Verlusts.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FAQ zur BFH-Entscheidung<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ist die Mindestbesteuerung verfassungswidrig?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Nach dem BVerfG-Beschluss vom 23.07.2025 und dem BFH-Urteil vom 15.04.2026 sind die Regelungen zur Mindestbesteuerung f\u00fcr bilanzierende K\u00f6rperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">F\u00fchrt ein endg\u00fcltiger Verlustuntergang automatisch zu Billigkeit?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Der BFH betont, dass der definitive Untergang von Verlustvortr\u00e4gen allein regelm\u00e4\u00dfig nicht gen\u00fcgt. Entscheidend ist insbesondere, ob der Effekt auf einem bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt beruht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was ist ein bilanzsteuerrechtlicher Umkehreffekt?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein bilanzsteuerrechtlicher Umkehreffekt liegt vor, wenn ein fr\u00fcherer bilanzieller Verlust sp\u00e4ter durch einen gegenl\u00e4ufigen bilanziellen Gewinn wieder umkehrt, etwa durch Abschreibung einer Forderung und sp\u00e4tere Wertaufholung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Muss das Finanzamt \u00a7 163 AO automatisch anwenden?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. \u00a7 163 AO ist eine Billigkeitsentscheidung und damit eine Ermessensentscheidung. Der BFH hat im Streitfall keine automatische Steuerherabsetzung angeordnet, sondern verlangt, dass das Finanzamt \u00fcber den Billigkeitsantrag gesondert und ermessensgerecht entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">In welchem Zeitraum wirkt eine m\u00f6gliche Billigkeitsma\u00dfnahme?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem BFH d\u00fcrfte eine positive Billigkeitsentscheidung nur f\u00fcr den Besteuerungszeitraum in Betracht kommen, in dem der Gewinn aus dem bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt steuerlich erfasst wird.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gilt das Urteil auch f\u00fcr die Gewerbesteuer?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ja, die Entscheidung betrifft neben der K\u00f6rperschaftsteuer auch die Gewerbesteuermessbetr\u00e4ge 2006 bis 2008 und die Verlustabzugsbeschr\u00e4nkung nach \u00a7 10a Satz 1 und 2 GewStG a. F.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: Verfassungsfrage gekl\u00e4rt \u2013 Billigkeitspr\u00fcfung bleibt entscheidend<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BFH-Urteil vom 15.04.2026 schafft Klarheit: Die Mindestbesteuerung bleibt auch bei bilanzierenden K\u00f6rperschaftsteuersubjekten grunds\u00e4tzlich verfassungsgem\u00e4\u00df. Eine einschr\u00e4nkende Auslegung der gesetzlichen Verlustabzugsbeschr\u00e4nkung kommt nicht schon deshalb in Betracht, weil Verlustvortr\u00e4ge endg\u00fcltig untergehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Praxis \u00f6ffnet der BFH aber eine wichtige T\u00fcr: Entsteht der Definitiveffekt durch einen <strong>bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekt<\/strong>, muss das Finanzamt Billigkeitsma\u00dfnahmen nach \u00a7 163 AO ernsthaft pr\u00fcfen. Wer betroffen ist, sollte den Antrag nicht pauschal stellen, sondern den Umkehreffekt, den endg\u00fcltigen Verlustuntergang und die konkrete Steuerwirkung pr\u00e4zise nachweisen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Disclaimer:<\/strong> Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>BFH, Urteil vom 15.04.2026 \u2013 I R 20\/25 (I R 59\/12), ECLI:DE:BFH:2026.150426.IR20.25.0, \u201eBilligkeitsma\u00dfnahmen im Rahmen der Mindestbesteuerung\u201c, ver\u00f6ffentlicht am 13.08.2026.<\/li><li>BFH, Tenor und Entscheidungsgr\u00fcnde zu \u00a7 163 AO, Definitiveffekt und bilanzsteuerrechtlichem Umkehreffekt, Rz. 38 bis 45.<\/li><li>BVerfG, Beschluss vom 23.07.2025 \u2013 2 BvL 19\/14, HFR 2025, 980, zur Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit der Mindestbesteuerung bei bilanzierenden K\u00f6rperschaftsteuersubjekten.<\/li><li>\u00a7 163 AO, abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgr\u00fcnden; Rechtsstand gepr\u00fcft am 16.08.2026.<\/li><li>AEAO zu \u00a7 163 AO, Billigkeitsma\u00dfnahmen im Festsetzungsverfahren, selbst\u00e4ndiger Verwaltungsakt, Antragstellung und Festsetzungsfrist; Rechtsstand gepr\u00fcft am 16.08.2026.<\/li><li>\u00a7 10d Abs. 2 EStG, Verlustvortrag; aktueller Rechtsstand gepr\u00fcft am 16.08.2026.<\/li><li>\u00a7 10a Satz 1 und 2 GewStG, Gewerbeverlust; Rechtsstand gepr\u00fcft am 16.08.2026.<\/li><li>\u00a7 11 Abs. 1 und Abs. 7 KStG, Abwicklung und sinngem\u00e4\u00dfe Anwendung bei Insolvenz; Rechtsstand gepr\u00fcft am 16.08.2026.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BFH: Mindestbesteuerung bleibt verfassungsgem\u00e4\u00df. Bei Definitiveffekten durch bilanzielle Umkehreffekte ist \u00a7 163 AO zu pr\u00fcfen. Rechtsstand: 16.08.2026Entscheidung: BFH, Urteil vom 15.04.2026 \u2013 I R 20\/25 (I R 59\/12)Zielgruppe: GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Insolvenzverwalter, CFOs, Steuerabteilungen, Steuerberater Worum geht es? Der Bundesfinanzhof hat zur Mindestbesteuerung bei Kapitalgesellschaften eine wichtige Folgeentscheidung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.07.2025 ver\u00f6ffentlicht. Die Kernaussage: &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-zur-mindestbesteuerung-wann-billigkeitsmassnahmen-ernsthaft-zu-pruefen-sind\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BFH zur Mindestbesteuerung: Wann Billigkeitsma\u00dfnahmen ernsthaft zu pr\u00fcfen sind<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-80754","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80754","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=80754"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80754\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=80754"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=80754"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=80754"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}