{"id":80776,"date":"2026-08-19T11:01:36","date_gmt":"2026-08-19T09:01:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80776"},"modified":"2026-08-19T11:01:36","modified_gmt":"2026-08-19T09:01:36","slug":"muster-fuer-den-ausdruck-der-elektronischen-lohnsteuerbescheinigung-fuer-2027","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/muster-fuer-den-ausdruck-der-elektronischen-lohnsteuerbescheinigung-fuer-2027\/","title":{"rendered":"Muster f\u00fcr den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung f\u00fcr 2027"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Das BMF-Muster 2027 bringt Zeile 16c f\u00fcr die Aktivrente. Was Arbeitgeber, Lohnb\u00fcros und Arbeitnehmer jetzt beachten sollten.<br \/><\/em>Haupt-Keyword:<\/strong> elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2027<br \/><strong>Rechtsstand:<\/strong> 19.08.2026<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das Wichtigste auf einen Blick<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Bekanntmachung vom <strong>13. August 2026<\/strong> das <strong>Muster f\u00fcr den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung f\u00fcr 2027<\/strong> ver\u00f6ffentlicht. Grundlage ist \u00a7 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG. Danach darf das BMF das Muster f\u00fcr den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Arbeitgeber, Lohnb\u00fcros und Personalabteilungen ist vor allem eine Neuerung wichtig: In <strong>Zeile 16c<\/strong> ist k\u00fcnftig der nach <strong>\u00a7 3 Nr. 21 EStG<\/strong> steuerfrei belassene Arbeitslohn f\u00fcr die sogenannte <strong>Aktivrente<\/strong> zu bescheinigen. Zus\u00e4tzlich muss im elektronischen Datensatz der monatlich aufgrund der Aktivrente steuerfrei belassene Arbeitslohn \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Worum geht es bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2027?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Arbeitgeber m\u00fcssen nach Abschluss des Lohnkontos f\u00fcr ihre Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung \u00fcbermitteln. \u00a7 41b Abs. 1 EStG nennt unter anderem Arbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidarit\u00e4tszuschlag, Kirchensteuer sowie die nach \u00a7 3 Nr. 21 EStG steuerfreien Einnahmen als zu \u00fcbermittelnde Angaben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Arbeitnehmer erh\u00e4lt die elektronische Lohnsteuerbescheinigung als Ausdruck oder elektronisch bereitgestellt nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Genau dieses Muster f\u00fcr das Kalenderjahr 2027 hat das BMF nun bekannt gemacht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Formvorgaben gelten f\u00fcr den Ausdruck?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2027 hat das Format <strong>DIN A4<\/strong>. Er darf vom amtlichen Muster abweichen, wenn er s\u00e4mtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enth\u00e4lt und in Format sowie Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der Ausstellung sind au\u00dferdem die Vorgaben des BMF-Schreibens vom <strong>5. September 2024<\/strong>, BStBl I 2024, Seite 1255, zu beachten. Dieses Schreiben regelt die Ausstellung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen f\u00fcr Kalenderjahre ab 2025 sowie Besondere Lohnsteuerbescheinigungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was \u00e4ndert sich durch Zeile 16c?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die zentrale \u00c4nderung betrifft den Bereich <strong>steuerfreier Arbeitslohn<\/strong>. Im amtlichen Muster ist unter Nummer 16 k\u00fcnftig neben steuerfreiem Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandst\u00e4tigkeitserlass auch die Position <strong>\u201ec) Aktivrentengesetz\u201c<\/strong> vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Damit wird die Aktivrente erstmals ausdr\u00fccklich in das Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2027 aufgenommen. Arbeitgeber m\u00fcssen deshalb sicherstellen, dass ihre Lohnabrechnungssoftware diese neue Position korrekt abbildet.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist die Aktivrente?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Aktivrente ist eine Steuerbefreiung f\u00fcr bestimmte Einnahmen aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit. Nach <strong>\u00a7 3 Nr. 21 EStG<\/strong> sind Einnahmen aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit nach \u00a7 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bis zu <strong>24.000 Euro im Jahr<\/strong> steuerfrei, wenn sie f\u00fcr Leistungen zuflie\u00dfen, die ab dem Folgemonat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erbracht werden und der Arbeitgeber die gesetzlich genannten Rentenversicherungsbeitr\u00e4ge oder Beitragszusch\u00fcsse zu entrichten hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Praktisch entspricht der Jahresbetrag bei durchgehender Berechtigung bis zu <strong>2.000 Euro monatlich<\/strong>. Das BMF weist in seinen FAQ darauf hin, dass die Aktivrente seit <strong>1. Januar 2026<\/strong> gilt. Diese FAQ sind jedoch ausdr\u00fccklich nur eine Orientierungshilfe und keine verbindliche Verwaltungsanweisung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Beispiel: Aktivrente im ganzen Jahr 2027<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Arbeitnehmer erf\u00fcllt in allen Monaten des Jahres 2027 die Voraussetzungen der Aktivrente. Er erh\u00e4lt monatlich 2.700 Euro Arbeitslohn aus einer beg\u00fcnstigten nichtselbst\u00e4ndigen Besch\u00e4ftigung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bis zu 2.000 Euro monatlich bleiben steuerfrei. Die verbleibenden 700 Euro monatlich sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. F\u00fcr das Jahr 2027 w\u00e4ren bei durchgehender Berechtigung insgesamt 24.000 Euro als steuerfrei belassener Arbeitslohn aus der Aktivrente in Zeile 16c zu bescheinigen. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen die monatlich steuerfrei belassenen Betr\u00e4ge im elektronischen Datensatz \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Beispiel: Aktivrente beginnt im Laufe des Jahres<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erreicht ein Arbeitnehmer die gesetzliche Regelaltersgrenze im Juni 2027 und liegen die weiteren Voraussetzungen erst ab Juli 2027 vor, kommt die Steuerbefreiung erst ab dem Folgemonat in Betracht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erh\u00e4lt der Arbeitnehmer von Juli bis Dezember monatlich 1.600 Euro beg\u00fcnstigten Arbeitslohn, w\u00e4ren sechs Monatsbetr\u00e4ge steuerfrei zu behandeln. Insgesamt w\u00e4ren 9.600 Euro in Zeile 16c zu bescheinigen. Auch hier sind die monatlichen steuerfrei belassenen Betr\u00e4ge zus\u00e4tzlich im elektronischen Datensatz zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Steuer-Tipp: Eigene Lohnart f\u00fcr die Aktivrente einrichten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Arbeitgeber sollten f\u00fcr die Aktivrente eine eigene Lohnart in der Lohnabrechnung einrichten. So lassen sich die steuerfrei belassenen Betr\u00e4ge leichter vom \u00fcbrigen Arbeitslohn abgrenzen. Au\u00dferdem wird dadurch nachvollziehbar, welche Betr\u00e4ge monatlich aufgrund der Aktivrente steuerfrei behandelt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist besonders wichtig, weil das BMF nicht nur den Jahresausweis in Zeile 16c verlangt, sondern zus\u00e4tzlich die monatliche \u00dcbermittlung des aufgrund der Aktivrente steuerfrei belassenen Arbeitslohns im elektronischen Datensatz.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Achtung: Die Jahressumme allein reicht nicht<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein h\u00e4ufiger Fehler w\u00e4re es, nur die j\u00e4hrliche Gesamtsumme der Aktivrente zu speichern. F\u00fcr die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2027 ist aber zus\u00e4tzlich der <strong>monatlich<\/strong> steuerfrei belassene Arbeitslohn aus der Aktivrente zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist vor allem bei unterj\u00e4hrigem Beginn, Arbeitgeberwechsel, mehreren Dienstverh\u00e4ltnissen oder Korrekturen relevant. Lohnb\u00fcros sollten daher pr\u00fcfen, ob die Software die Monatswerte dauerhaft und korrekt speichert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was gilt bei mehreren Arbeitsverh\u00e4ltnissen?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beim Lohnsteuerabzug darf die Aktivrente nicht gleichzeitig in mehreren Dienstverh\u00e4ltnissen ber\u00fccksichtigt werden. In Steuerklasse VI ist der Freibetrag nur zu ber\u00fccksichtigen, wenn der Arbeitnehmer gegen\u00fcber dem Arbeitgeber best\u00e4tigt, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverh\u00e4ltnis genutzt wird. Diese Best\u00e4tigung ist zum Lohnkonto zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Bis wann ist die Lohnsteuerbescheinigung 2027 zu \u00fcbermitteln?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist nach Abschluss des Lohnkontos nach Ma\u00dfgabe des \u00a7 41b EStG und \u00a7 93c AO zu \u00fcbermitteln. \u00a7 93c Abs. 1 Nr. 1 AO nennt grunds\u00e4tzlich den letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres als \u00dcbermittlungsfrist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr das Kalenderjahr 2027 bedeutet das: Die \u00dcbermittlung ist grunds\u00e4tzlich bis zum <strong>29. Februar 2028<\/strong> vorzunehmen, da 2028 ein Schaltjahr ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Checkliste f\u00fcr Arbeitgeber und Lohnb\u00fcros<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Pr\u00fcfen Sie, ob Ihre Lohnabrechnungssoftware das Muster 2027 mit Zeile 16c abbildet.<\/li><li>Richten Sie eine eigene Lohnart f\u00fcr die Aktivrente ein.<\/li><li>Stellen Sie sicher, dass die monatlich steuerfrei belassenen Betr\u00e4ge gespeichert und elektronisch \u00fcbermittelt werden k\u00f6nnen.<\/li><li>Dokumentieren Sie die Voraussetzungen der Aktivrente, insbesondere Regelaltersgrenze und beg\u00fcnstigte nichtselbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit.<\/li><li>Beachten Sie bei Steuerklasse VI die erforderliche Best\u00e4tigung des Arbeitnehmers.<\/li><li>Kontrollieren Sie, ob der Ausdruck in Reihenfolge, Format und Aufbau dem BMF-Muster entspricht.<\/li><li>Merken Sie die \u00dcbermittlungsfrist bis Ende Februar des Folgejahres vor.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">FAQ zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2027<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was \u00e4ndert sich bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2027?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die wichtigste \u00c4nderung ist Zeile 16c. Dort ist der nach \u00a7 3 Nr. 21 EStG steuerfrei belassene Arbeitslohn aus der Aktivrente zu bescheinigen. Zus\u00e4tzlich sind die monatlich steuerfrei belassenen Aktivrentenbetr\u00e4ge im elektronischen Datensatz zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Muss der Ausdruck exakt dem amtlichen Muster entsprechen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Der Ausdruck darf vom amtlichen Muster abweichen, wenn s\u00e4mtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthalten sind und Format sowie Aufbau dem bekannt gemachten Muster entsprechen. Der Ausdruck hat das Format DIN A4.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wie hoch ist der steuerfreie Betrag der Aktivrente?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 3 Nr. 21 EStG sind beg\u00fcnstigte Einnahmen aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei. Bei durchgehender Berechtigung entspricht das bis zu 2.000 Euro monatlich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gilt die Aktivrente auch f\u00fcr Minijobs?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach den BMF-FAQ sind Minijobs nicht beg\u00fcnstigt. Die FAQ sind allerdings nur eine Orientierungshilfe ohne Rechts- oder Bindungswirkung; ma\u00dfgeblich bleibt die Pr\u00fcfung der gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was gilt bei Steuerklasse VI?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Steuerklasse VI darf die Aktivrente beim Lohnsteuerabzug nur ber\u00fccksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer best\u00e4tigt, dass die Steuerbefreiung nicht bereits in einem anderen Dienstverh\u00e4ltnis ber\u00fccksichtigt wird. Diese Best\u00e4tigung ist zum Lohnkonto zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Bis wann muss die Lohnsteuerbescheinigung 2027 \u00fcbermittelt werden?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Daten\u00fcbermittlung richtet sich nach \u00a7 41b EStG in Verbindung mit \u00a7 93c AO. Grunds\u00e4tzlich gilt der letzte Tag des Monats Februar des folgenden Jahres. F\u00fcr das Kalenderjahr 2027 ist dies der 29. Februar 2028.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: Kleine Formular\u00e4nderung, gro\u00dfe Praxiswirkung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die neue Zeile 16c wirkt auf den ersten Blick wie eine reine Formular\u00e4nderung. Tats\u00e4chlich hat sie erhebliche praktische Bedeutung f\u00fcr die Lohnabrechnung. Arbeitgeber m\u00fcssen die Aktivrente nicht nur als Jahressumme in der Lohnsteuerbescheinigung 2027 ausweisen, sondern auch die monatlich steuerfrei belassenen Betr\u00e4ge elektronisch \u00fcbermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer die Lohnarten, Softwareeinstellungen und Dokumentationsprozesse fr\u00fchzeitig pr\u00fcft, vermeidet sp\u00e4tere Korrekturen und R\u00fcckfragen der Finanzverwaltung. Besonders wichtig sind eine saubere Monatsdokumentation, die Pr\u00fcfung der gesetzlichen Voraussetzungen und die korrekte Behandlung bei mehreren Dienstverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Passende interne Verlinkungen<\/h2>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Aktivrente.html\">Aktivrente: Steuerfrei arbeiten im Rentenalter<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Elektronische-Lohnsteuerabzugsmerkmale-ELStAM.html\">ELStAM und elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale richtig nutzen<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>BMF, Bekanntmachung vom 13.08.2026, \u201eMuster f\u00fcr den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung f\u00fcr 2027\u201c, GZ: IV C 5 \u2013 S 2533\/00123\/008\/012, DOK: COO.7005.100.4.15540462.<\/li><li>Anlage zum BMF-Schreiben vom 13.08.2026, PDF \u201eAusdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung f\u00fcr 2027\u201c, Version 3.26, insbesondere Zeile 16 \u201ec) Aktivrentengesetz\u201c.<\/li><li>\u00a7 3 Nr. 21 EStG, Steuerfreiheit der Aktivrente bis 24.000 Euro j\u00e4hrlich sowie Regelungen zu Monatsk\u00fcrzung und Steuerklasse VI.<\/li><li>\u00a7 41b EStG, Abschluss des Lohnsteuerabzugs und elektronische Lohnsteuerbescheinigung.<\/li><li>\u00a7 93c AO, Daten\u00fcbermittlung durch Dritte, insbesondere \u00dcbermittlungsfrist bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres.<\/li><li>BMF-Schreiben vom 05.09.2024, IV C 5 \u2013 S 2378\/19\/10002 :002, BStBl I 2024, S. 1255, Ausstellung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025.<\/li><li>BMF, Fragen und Antworten zur Aktivrente, Stand: 25.06.2026; ausdr\u00fccklich Orientierungshilfe ohne Rechts- oder Bindungswirkung.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BMF-Muster 2027 bringt Zeile 16c f\u00fcr die Aktivrente. Was Arbeitgeber, Lohnb\u00fcros und Arbeitnehmer jetzt beachten sollten.Haupt-Keyword: elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2027Rechtsstand: 19.08.2026 Das Wichtigste auf einen Blick Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Bekanntmachung vom 13. August 2026 das Muster f\u00fcr den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung f\u00fcr 2027 ver\u00f6ffentlicht. 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