{"id":80780,"date":"2026-08-19T11:20:25","date_gmt":"2026-08-19T09:20:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80780"},"modified":"2026-08-25T10:54:28","modified_gmt":"2026-08-25T08:54:28","slug":"einkommensteuerreform-2027-was-der-bmf-entwurf-fuer-steuerzahler-familien-und-arbeitgeber-bedeutet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einkommensteuerreform-2027-was-der-bmf-entwurf-fuer-steuerzahler-familien-und-arbeitgeber-bedeutet\/","title":{"rendered":"Einkommensteuerreform 2027: Was der BMF-Entwurf f\u00fcr Steuerzahler, Familien und Arbeitgeber bedeutet"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><em>Grundfreibetrag, Kindergeld, Minijobs, Handwerkerleistungen: Was der BMF-Entwurf zur Einkommensteuerreform 2027 vorsieht.<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die <strong>Einkommensteuerreform 2027<\/strong> liegt als Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vor. Geplant sind Entlastungen beim <strong>Grundfreibetrag<\/strong>, beim <strong>Kindergeld<\/strong>, bei den <strong>Kinderfreibetr\u00e4gen<\/strong> und beim <strong>Arbeitnehmer-Pauschbetrag<\/strong>. Gleichzeitig enth\u00e4lt der Entwurf auch Gegenfinanzierungen: Handwerkerleistungen sollen steuerlich weniger stark gef\u00f6rdert werden, die Pauschsteuer f\u00fcr Minijobs soll steigen und sehr hohe Einkommen sollen st\u00e4rker belastet werden. Wichtig f\u00fcr die Praxis: Der Entwurf ist noch <strong>nicht beschlossen<\/strong> und damit rechtlich <strong>in Schwebe<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Das Wichtigste zur Einkommensteuerreform 2027 auf einen Blick<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Der <strong>Grundfreibetrag<\/strong> soll 2027 auf <strong>12.564 Euro<\/strong> und 2028 auf <strong>12.900 Euro<\/strong> steigen.<\/li><li>Das <strong>Kindergeld<\/strong> soll ab Januar 2027 auf <strong>267 Euro<\/strong> und ab Januar 2028 auf <strong>272 Euro je Kind und Monat<\/strong> steigen.<\/li><li>Der <strong>Arbeitnehmer-Pauschbetrag<\/strong> soll von <strong>1.230 Euro<\/strong> auf <strong>1.430 Euro<\/strong> erh\u00f6ht werden.<\/li><li>Die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr <strong>Handwerkerleistungen<\/strong> soll von <strong>20 Prozent \/ maximal 1.200 Euro<\/strong> auf <strong>15 Prozent \/ maximal 900 Euro<\/strong> sinken.<\/li><li>Die einheitliche <strong>Minijob-Pauschsteuer<\/strong> soll von <strong>2 Prozent<\/strong> auf <strong>5 Prozent<\/strong> steigen.<\/li><li>F\u00fcr sehr hohe Einkommen soll ein neuer Spitzenbereich mit <strong>47 Prozent<\/strong> ab <strong>280.000 Euro<\/strong> eingef\u00fchrt werden.<\/li><li>Die meisten \u00c4nderungen sollen nach dem Entwurf ab dem <strong>1. Januar 2027<\/strong> gelten; einzelne zweite Stufen sind f\u00fcr <strong>2028<\/strong> geplant.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Ist die Einkommensteuerreform 2027 schon beschlossen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nein. Aktuell handelt es sich um einen <strong>Referentenentwurf<\/strong> des BMF mit Bearbeitungsstand <strong>18.08.2026, 07:19 Uhr<\/strong>. Ein Referentenentwurf ist ein fr\u00fcher Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag und der Bundesrat k\u00f6nnen Inhalte noch \u00e4ndern. Deshalb sollten Steuerpflichtige und Unternehmen die geplanten Werte zwar kennen, aber noch nicht als endg\u00fcltiges Recht einplanen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>Planen Sie Investitionen, Lohnmodelle oder Renovierungen nicht allein auf Basis des Entwurfs. Erst das endg\u00fcltig verk\u00fcndete Gesetz ist verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<h2>Welche \u00c4nderungen sind beim Einkommensteuertarif geplant?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Entwurf sieht eine Entlastung im unteren und mittleren Einkommensbereich vor. Der <strong>Grundfreibetrag<\/strong> soll steigen. Das ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der steuerfrei bleibt. Nach geltendem Recht betr\u00e4gt der Grundfreibetrag f\u00fcr den Veranlagungszeitraum 2026 <strong>12.348 Euro<\/strong>. F\u00fcr 2027 sind <strong>12.564 Euro<\/strong>, f\u00fcr 2028 <strong>12.900 Euro<\/strong> vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gleichzeitig soll der Bereich der sogenannten Reichensteuer neu zugeschnitten werden. Nach geltendem Recht beginnt der Steuersatz von <strong>45 Prozent<\/strong> im Jahr 2026 ab <strong>277.826 Euro<\/strong> zu versteuerndem Einkommen. Nach dem Entwurf sollen k\u00fcnftig <strong>45 Prozent ab 250.000 Euro<\/strong> und <strong>47 Prozent ab 280.000 Euro<\/strong> gelten. Diese Werte beziehen sich auf die Einzelveranlagung; bei Zusammenveranlagung ist das Splittingverfahren zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Bereich<\/th><th>Geltendes Recht 2026<\/th><th>Geplant ab 2027<\/th><th>Geplant ab 2028<\/th><\/tr><tr><td>Grundfreibetrag<\/td><td>12.348 Euro<\/td><td>12.564 Euro<\/td><td>12.900 Euro<\/td><\/tr><tr><td>42-%-Zone<\/td><td>ab 69.879 Euro<\/td><td>ab 70.601 Euro<\/td><td>ab 70.601 Euro<\/td><\/tr><tr><td>45-%-Zone<\/td><td>ab 277.826 Euro<\/td><td>ab 250.000 Euro<\/td><td>ab 250.000 Euro<\/td><\/tr><tr><td>47-%-Zone<\/td><td>nicht vorgesehen<\/td><td>ab 280.000 Euro<\/td><td>ab 280.000 Euro<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2>Was \u00e4ndert sich f\u00fcr Arbeitnehmer?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer ist vor allem der geplante h\u00f6here <strong>Arbeitnehmer-Pauschbetrag<\/strong> relevant. Nach geltendem Recht betr\u00e4gt er <strong>1.230 Euro<\/strong>. Der Entwurf sieht ab 2027 eine Erh\u00f6hung auf <strong>1.430 Euro<\/strong> vor. Der Pauschbetrag wird bei Eink\u00fcnften aus nichtselbst\u00e4ndiger Arbeit ber\u00fccksichtigt, wenn keine h\u00f6heren Werbungskosten nachgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Wer hohe Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel, Homeoffice-Tage oder Kosten einer doppelten Haushaltsf\u00fchrung hat, sollte weiterhin pr\u00fcfen, ob die tats\u00e4chlichen Werbungskosten \u00fcber dem Pauschbetrag liegen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was ist f\u00fcr Familien geplant?<\/h2>\n\n\n\n<p>Familien sollen durch h\u00f6heres Kindergeld und h\u00f6here Kinderfreibetr\u00e4ge entlastet werden. Das Kindergeld betr\u00e4gt nach geltendem Recht <strong>259 Euro monatlich je Kind<\/strong>. Nach dem Entwurf soll es ab Januar 2027 auf <strong>267 Euro<\/strong> und ab Januar 2028 auf <strong>272 Euro<\/strong> monatlich je Kind steigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder sollen angehoben werden. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag f\u00fcr Betreuung, Erziehung oder Ausbildung betragen nach geltendem Recht zusammen <strong>4.878 Euro je Elternteil<\/strong> beziehungsweise <strong>9.756 Euro bei zusammenveranlagten Eltern<\/strong>, wenn das Kind zu beiden Eltern in einem Kindschaftsverh\u00e4ltnis steht. Nach dem Entwurf w\u00e4ren es ab 2027 zusammen <strong>5.028 Euro je Elternteil<\/strong> und ab 2028 <strong>5.118 Euro je Elternteil<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Familienleistung<\/td><td>2026<\/td><td>geplant 2027<\/td><td>geplant 2028<\/td><\/tr><tr><td>Kindergeld je Kind und Monat<\/td><td>259 Euro<\/td><td>267 Euro<\/td><td>272 Euro<\/td><\/tr><tr><td>Freibetr\u00e4ge je Kind bei zusammenveranlagten Eltern<\/td><td>9.756 Euro<\/td><td>10.056 Euro<\/td><td>10.236 Euro<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<h2>Werden Handwerkerleistungen ab 2027 schlechter gestellt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Ja, nach dem Entwurf sollen <strong>Handwerkerleistungen<\/strong> steuerlich weniger stark beg\u00fcnstigt werden. Nach geltendem Recht erm\u00e4\u00dfigt sich die tarifliche Einkommensteuer f\u00fcr beg\u00fcnstigte Handwerkerleistungen um <strong>20 Prozent der Aufwendungen<\/strong>, h\u00f6chstens jedoch um <strong>1.200 Euro<\/strong>. Der Entwurf sieht k\u00fcnftig nur noch <strong>15 Prozent<\/strong> und h\u00f6chstens <strong>900 Euro<\/strong> vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Praxisbeispiel:<\/strong><br \/>Sie lassen Renovierungsarbeiten ausf\u00fchren. Die beg\u00fcnstigten Arbeitskosten betragen 6.000 Euro. Nach geltendem Recht kann die Steuererm\u00e4\u00dfigung bis zu 1.200 Euro betragen. Nach dem Entwurf w\u00e4ren es nur noch 900 Euro. Die m\u00f6gliche Entlastung w\u00fcrde in diesem Beispiel um 300 Euro sinken.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>Bei Handwerkerleistungen sind grunds\u00e4tzlich nur Arbeitskosten beg\u00fcnstigt, nicht Materialkosten. Au\u00dferdem m\u00fcssen eine Rechnung vorliegen und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet der Entwurf f\u00fcr Arbeitgeber mit Minijobs?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber kann die Reform bei Minijobs zu h\u00f6heren Kosten f\u00fchren. Nach geltendem Recht kann die Lohnsteuer f\u00fcr bestimmte geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigungen mit einer einheitlichen Pauschsteuer von <strong>2 Prozent<\/strong> erhoben werden. Der Entwurf sieht eine Erh\u00f6hung auf <strong>5 Prozent<\/strong> vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade Unternehmen mit vielen Minijobbern sollten die m\u00f6gliche Mehrbelastung fr\u00fchzeitig in ihre Personalkostenplanung aufnehmen. Das betrifft zum Beispiel Gastronomie, Einzelhandel, Pflege, Reinigung, Vereine und saisonabh\u00e4ngige Betriebe.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was \u00e4ndert sich bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4gen?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nach geltendem Recht sind Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nur innerhalb bestimmter Prozents\u00e4tze und auf Basis eines Grundlohns von h\u00f6chstens <strong>50 Euro je Stunde<\/strong> steuerfrei. Der Entwurf sieht vor, dass der maximal anzusetzende Grundlohn f\u00fcr Sonn- und Feiertagsarbeit auf <strong>75 Euro<\/strong> steigt. F\u00fcr Nachtarbeit soll es nach dem Entwurf bei <strong>50 Euro<\/strong> bleiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Das kann besonders f\u00fcr Branchen mit Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit relevant sein, etwa Produktion, Pflege, Logistik, Hotellerie, Gastronomie und Sicherheitsdienste.<\/p>\n\n\n\n<h2>Neue Gewerbesteuer-Regel f\u00fcr Rechenzentren<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Entwurf enth\u00e4lt au\u00dferdem eine spezielle \u00c4nderung bei der Gewerbesteuer. F\u00fcr Betriebe, die ausschlie\u00dflich Rechenzentren im Sinne des Energieeffizienzgesetzes betreiben, soll ein besonderer Zerlegungsma\u00dfstab eingef\u00fchrt werden. Geplant ist eine Aufteilung zu <strong>einem Zehntel nach Arbeitsl\u00f6hnen<\/strong> und zu <strong>neun Zehnteln nach nicht redundanter elektrischer Nennanschlussleistung<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Betreiber von Rechenzentren kann das erhebliche Auswirkungen auf die Verteilung der Gewerbesteuer zwischen Gemeinden haben.<\/p>\n\n\n\n<h2>Checkliste: Was Sie jetzt tun sollten<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Pr\u00fcfen Sie geplante Renovierungen und Handwerkerleistungen f\u00fcr 2026\/2027.<\/li><li>Kalkulieren Sie Minijob-Kosten vorsorglich mit der geplanten h\u00f6heren Pauschsteuer.<\/li><li>Pr\u00fcfen Sie, ob Ihre tats\u00e4chlichen Werbungskosten \u00fcber dem geplanten Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen.<\/li><li>Behalten Sie bei hohen Einkommen Vorauszahlungen und Liquidit\u00e4t im Blick.<\/li><li>Arbeitgeber sollten Lohnabrechnungssysteme erst nach endg\u00fcltiger Gesetzesverk\u00fcndung umstellen.<\/li><li>Familien sollten Kindergeld und Freibetr\u00e4ge erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verbindlich einplanen.<\/li><li>Betreiber von Rechenzentren sollten die geplante Gewerbesteuer-Zerlegung modellieren.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>FAQ zur Einkommensteuerreform 2027<\/h2>\n\n\n\n<h3>Ist die Einkommensteuerreform 2027 schon geltendes Recht?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein. Derzeit liegt ein Referentenentwurf vor. Die Regelungen sind noch in Schwebe und k\u00f6nnen im weiteren Gesetzgebungsverfahren ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<h3>Ab wann sollen die \u00c4nderungen gelten?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die meisten \u00c4nderungen sollen nach dem Entwurf ab dem 1. Januar 2027 gelten. Eine zweite Stufe ist insbesondere beim Grundfreibetrag und beim Kindergeld f\u00fcr 2028 vorgesehen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Wie hoch soll der Grundfreibetrag 2027 sein?<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Grundfreibetrag soll nach dem Entwurf im Jahr 2027 <strong>12.564 Euro<\/strong> betragen. F\u00fcr 2028 sind <strong>12.900 Euro<\/strong> geplant.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was \u00e4ndert sich beim Kindergeld?<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Kindergeld soll von derzeit <strong>259 Euro<\/strong> auf <strong>267 Euro ab Januar 2027<\/strong> und <strong>272 Euro ab Januar 2028<\/strong> steigen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Werden Handwerkerleistungen 2027 weniger attraktiv?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nach dem Entwurf ja. Die Steuererm\u00e4\u00dfigung soll von <strong>20 Prozent \/ maximal 1.200 Euro<\/strong> auf <strong>15 Prozent \/ maximal 900 Euro<\/strong> sinken.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was bedeutet die Reform f\u00fcr Minijobs?<\/h3>\n\n\n\n<p>Die einheitliche Pauschsteuer f\u00fcr bestimmte geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigungen soll von <strong>2 Prozent<\/strong> auf <strong>5 Prozent<\/strong> steigen. F\u00fcr Arbeitgeber kann das die Personalkosten erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Wer sollte jetzt besonders aufmerksam sein?<\/h3>\n\n\n\n<p>Besonders betroffen sind Arbeitnehmer mit Werbungskosten, Familien, Arbeitgeber mit Minijobs, Unternehmen mit Sonn- und Feiertagsarbeit, Steuerpflichtige mit sehr hohen Einkommen sowie Betreiber von Rechenzentren.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: Jetzt pr\u00fcfen, aber noch nicht endg\u00fcltig planen<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <strong>Einkommensteuerreform 2027<\/strong> bringt nach dem BMF-Entwurf Entlastungen f\u00fcr viele Steuerpflichtige und Familien. Gleichzeitig werden einzelne Vorteile reduziert oder neu zugeschnitten. Besonders wichtig sind die geplanten \u00c4nderungen bei <strong>Handwerkerleistungen<\/strong>, <strong>Minijobs<\/strong>, <strong>Kindergeld<\/strong>, <strong>Grundfreibetrag<\/strong> und <strong>hohen Einkommen<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Da der Entwurf noch nicht beschlossen ist, sollten Sie die \u00c4nderungen strategisch beobachten und gr\u00f6\u00dfere Entscheidungen steuerlich vorbereiten, aber erst nach dem endg\u00fcltigen Gesetz verbindlich umsetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>CTA:<\/strong><br \/>Sie m\u00f6chten wissen, wie sich die geplante Einkommensteuerreform 2027 konkret auf Ihre Steuerbelastung, Ihre Lohnabrechnung oder Ihre Investitionsplanung auswirkt? Sprechen Sie uns an \u2013 wir pr\u00fcfen die Auswirkungen individuell f\u00fcr Ihre Situation.<\/p>\n\n\n\n<h2>Interne Verlinkungsvorschl\u00e4ge<\/h2>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/steuererklaerung\/einkommensteuererklaerung.html\">Einkommensteuererkl\u00e4rung: Fristen, Belege und Steuertipps<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/handwerkerleistungen-absetzen-35a-estg.html\">Handwerkerleistungen steuerlich absetzen<\/a><\/li><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Minijob.html\">Abrechnung von Minijobs f\u00fcr Arbeitgeber<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Disclaimer<\/h2>\n\n\n\n<p>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/p>\n\n\n\n<h2>Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Bundesministerium der Finanzen: \u201eEntwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027\u201c, Mitteilung vom 18.08.2026; Referentenentwurf des BMF, Bearbeitungsstand 18.08.2026, 07:19 Uhr; Status: Referentenentwurf \/ in Schwebe.<\/li><li>Einkommensteuergesetz, \u00a7 32a EStG, Einkommensteuertarif, geltende Fassung f\u00fcr den Veranlagungszeitraum 2026.<\/li><li>Einkommensteuergesetz, \u00a7 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, geltende Fassung.<\/li><li>Einkommensteuergesetz, \u00a7 32 Abs. 6 EStG, Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder, geltende Fassung.<\/li><li>Einkommensteuergesetz, \u00a7 66 EStG, Kindergeld, geltende Fassung.<\/li><li>Einkommensteuergesetz, \u00a7 35a EStG, Handwerkerleistungen, geltende Fassung.<\/li><li>Einkommensteuergesetz, \u00a7 40a EStG, Pauschalierung der Lohnsteuer bei geringf\u00fcgiger Besch\u00e4ftigung, geltende Fassung.<\/li><li>Einkommensteuergesetz, \u00a7 3b EStG, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschl\u00e4ge, geltende Fassung.<\/li><li>Gewerbesteuergesetz, \u00a7 29 GewStG, Zerlegungsma\u00dfstab, geltende Fassung und geplanter neuer Ma\u00dfstab laut Referentenentwurf.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundfreibetrag, Kindergeld, Minijobs, Handwerkerleistungen: Was der BMF-Entwurf zur Einkommensteuerreform 2027 vorsieht. 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