{"id":80796,"date":"2026-08-21T16:40:28","date_gmt":"2026-08-21T14:40:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80796"},"modified":"2026-08-21T16:40:28","modified_gmt":"2026-08-21T14:40:28","slug":"bfh-schweizer-unfalltaggeld-unterliegt-dem-progressionsvorbehalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-schweizer-unfalltaggeld-unterliegt-dem-progressionsvorbehalt\/","title":{"rendered":"BFH: Schweizer Unfalltaggeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><em>BFH VI R 26\/24: Schweizer Unfalltaggeld ist steuerfrei, erh\u00f6ht aber bei unbeschr\u00e4nkter Steuerpflicht den Steuersatz.<br \/><\/em><\/strong><strong>Rechtsstand:<\/strong> 21.08.2026<\/p>\n\n\n\n<h2>BFH-Urteil: Steuerfrei hei\u00dft nicht steuerlich folgenlos<\/h2>\n\n\n\n<p>Das <strong>Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung<\/strong> ist bei in Deutschland unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Personen zwar steuerfrei. Es kann aber trotzdem die Einkommensteuer erh\u00f6hen. Der Grund: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom <strong>24.06.2026 \u2013 VI R 26\/24<\/strong> unterliegt das Schweizer Unfalltaggeld dem <strong>Progressionsvorbehalt<\/strong> nach <strong>\u00a7 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG<\/strong>. Der BFH begr\u00fcndet dies damit, dass das Schweizer Taggeld mit dem deutschen Krankengeld nach dem SGB V vergleichbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort in der Schweiz ist die Entscheidung besonders relevant. Das Taggeld wird nicht wie normaler Arbeitslohn besteuert. Es erh\u00f6ht aber den Steuersatz, der auf das \u00fcbrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p><strong>Kernaussage:<\/strong><br \/>Das Schweizer Unfalltaggeld bleibt steuerfrei, kann aber \u00fcber den Progressionsvorbehalt zu einer h\u00f6heren Einkommensteuer auf das \u00fcbrige Einkommen f\u00fchren.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<h2>Worum ging es im Streitfall?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Kl\u00e4ger wohnte in Deutschland und arbeitete bei einem Schweizer Arbeitgeber. Er war Grenzg\u00e4nger im Sinne von <strong>Art. 15a DBA-Schweiz<\/strong> und wurde in Deutschland zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Aufgrund seiner Besch\u00e4ftigung in der Schweiz war er obligatorisch in der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung nach dem <strong>UVG<\/strong> versichert.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Streitjahr erlitt der Kl\u00e4ger einen privaten Fahrradunfall, also einen <strong>Nichtberufsunfall<\/strong>. In seinem Bruttolohn waren neben einem Krankentaggeld auch Leistungen der Schweizer Unfallversicherung enthalten. Das Finanzamt behandelte die Taggelder als steuerfrei, bezog sie aber in den Progressionsvorbehalt ein. Dagegen wandten sich die Kl\u00e4ger \u2013 ohne Erfolg. Der BFH wies die Revision zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet Progressionsvorbehalt?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der <strong>Progressionsvorbehalt<\/strong> bedeutet: Eine Leistung wird nicht direkt besteuert, erh\u00f6ht aber den Steuersatz f\u00fcr das \u00fcbrige steuerpflichtige Einkommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Einfach gesagt:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Das Schweizer Unfalltaggeld selbst bleibt steuerfrei.<\/li><li>Es wird aber bei der Berechnung des pers\u00f6nlichen Steuersatzes ber\u00fccksichtigt.<\/li><li>Dieser h\u00f6here Steuersatz wird anschlie\u00dfend auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Nach <strong>\u00a7 32b EStG<\/strong> wird bei bestimmten steuerfreien Lohnersatzleistungen ein besonderer Steuersatz angewendet. Dazu geh\u00f6ren unter anderem Krankengeld und vergleichbare ausl\u00e4ndische steuerfreie Leistungen, wenn entsprechende Leistungen inl\u00e4ndischer \u00f6ffentlicher Kassen ebenfalls dem Progressionsvorbehalt unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung \/ H\u00e4ufiger Fehler:<\/strong><br \/>\u201eSteuerfrei\u201c bedeutet nicht automatisch \u201eohne Auswirkung auf die Steuer\u201c. Gerade bei Lohnersatzleistungen kann der Progressionsvorbehalt die Steuerbelastung sp\u00fcrbar erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum ist das Schweizer Unfalltaggeld steuerfrei?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH ordnet das Schweizer Unfalltaggeld als steuerfreie Leistung nach <strong>\u00a7 3 Nr. 2 Buchst. e EStG<\/strong> in Verbindung mit <strong>\u00a7 3 Nr. 1 Buchst. a EStG<\/strong> ein. \u00a7 3 Nr. 1 Buchst. a EStG stellt Leistungen aus einer Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung steuerfrei. \u00a7 3 Nr. 2 Buchst. e EStG erfasst vergleichbare Leistungen ausl\u00e4ndischer Rechtstr\u00e4ger mit Sitz unter anderem in der Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Schweizer Taggeld f\u00e4llt nach Auffassung des BFH unter diese Regelung, weil es mit einer steuerfreien Leistung aus einer inl\u00e4ndischen Krankenversicherung vergleichbar ist. Entscheidend war dabei nicht, ob die Leistung formal von einer \u201e\u00f6ffentlichen Kasse\u201c im deutschen Sinn stammt. F\u00fcr die Steuerfreiheit kommt es auf die Vergleichbarkeit der Leistung an.<\/p>\n\n\n\n<h2>Warum ist das Taggeld mit deutschem Krankengeld vergleichbar?<\/h2>\n\n\n\n<p>Der BFH stellt auf die Funktion der Leistung ab. Sowohl das Schweizer Unfalltaggeld als auch das deutsche Krankengeld sollen Arbeitnehmer gegen den Lohnausfall absichern, der durch Arbeitsunf\u00e4higkeit entsteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Schweizer UVG haben Versicherte bei voller oder teilweiser Arbeitsunf\u00e4higkeit infolge eines Unfalls Anspruch auf Taggeld. Der Anspruch entsteht am dritten Tag nach dem Unfalltag und betr\u00e4gt bei voller Arbeitsunf\u00e4higkeit <strong>80 Prozent des versicherten Verdienstes<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Das deutsche Krankengeld setzt ebenfalls Arbeitsunf\u00e4higkeit voraus. Gesetzlich Versicherte haben nach <strong>\u00a7 44 Abs. 1 SGB V<\/strong> Anspruch auf Krankengeld, wenn Krankheit sie arbeitsunf\u00e4hig macht. Die H\u00f6he betr\u00e4gt nach <strong>\u00a7 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V<\/strong> grunds\u00e4tzlich <strong>70 Prozent des regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens<\/strong>, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Unterschied von 80 Prozent beim Schweizer Taggeld und 70 Prozent beim deutschen Krankengeld steht der Vergleichbarkeit nach Ansicht des BFH nicht entgegen. Beide Leistungen sind Geldleistungen, kn\u00fcpfen an Arbeitsunf\u00e4higkeit an und dienen dem Ersatz von Lohnausfall.<\/p>\n\n\n\n<h2>Spielt es eine Rolle, ob es ein Berufs- oder Nichtberufsunfall war?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nein. F\u00fcr den Progressionsvorbehalt kommt es nach dem BFH nicht darauf an, ob die Arbeitsunf\u00e4higkeit durch einen Berufsunfall oder einen Nichtberufsunfall ausgel\u00f6st wurde. Im Streitfall ging es ausdr\u00fccklich um einen privaten Fahrradunfall, also einen Nichtberufsunfall. Trotzdem unterlag das Taggeld dem Progressionsvorbehalt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grund: Entscheidend ist die Vergleichbarkeit mit einer inl\u00e4ndischen Lohnersatzleistung. Das Schweizer UVG sieht Leistungen bei Berufsunf\u00e4llen, Nichtberufsunf\u00e4llen und Berufskrankheiten vor. Das Taggeld kn\u00fcpft an die Arbeitsunf\u00e4higkeit an \u2013 und nicht daran, ob der Unfall beruflich oder privat verursacht wurde.<\/p>\n\n\n\n<h2>Ist das Schweizer Taggeld mit einer privaten Unfallversicherung vergleichbar?<\/h2>\n\n\n\n<p>Nein. Der BFH grenzt das Schweizer Unfalltaggeld ausdr\u00fccklich von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung ab. Eine private Unfallversicherung setzt regelm\u00e4\u00dfig einen Unfall mit dauerhafter Invalidit\u00e4t oder einem bestimmten Invalidit\u00e4tsgrad voraus. Das Schweizer Taggeld nach UVG kn\u00fcpft dagegen bereits an eine volle oder teilweise Arbeitsunf\u00e4higkeit an.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem stellt der BFH klar: Selbst wenn eine gewisse Vergleichbarkeit mit privaten Versicherungsleistungen bestehen w\u00fcrde, w\u00e4re das f\u00fcr den Progressionsvorbehalt nicht entscheidend. Nach <strong>\u00a7 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG<\/strong> kommt es nur darauf an, ob die ausl\u00e4ndische steuerfreie Leistung mit Leistungen inl\u00e4ndischer \u00f6ffentlicher Kassen vergleichbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Pr\u00fcfen Sie bei Schweizer Taggeldleistungen immer genau, aus welcher Versicherung die Zahlung stammt: gesetzliche Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung, private Zusatzversicherung oder Arbeitgeberleistung. Die steuerliche Behandlung kann unterschiedlich sein.<\/p>\n\n\n\n<h2>Was bedeutet das Urteil f\u00fcr Grenzg\u00e4nger in die Schweiz?<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Grenzg\u00e4nger mit Wohnsitz in Deutschland bedeutet das Urteil: Schweizer Unfalltaggeld darf nicht einfach als steuerlich \u201eneutral\u201c behandelt werden. Es ist zwar aus dem steuerpflichtigen Arbeitslohn herauszurechnen, muss aber regelm\u00e4\u00dfig f\u00fcr den Progressionsvorbehalt erkl\u00e4rt werden, wenn die Voraussetzungen des \u00a7 32b EStG erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Besonders wichtig ist das bei:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Arbeitnehmern mit deutschem Wohnsitz und Schweizer Arbeitgeber,<\/li><li>Grenzg\u00e4ngern im Sinne von Art. 15a DBA-Schweiz,<\/li><li>Taggeldzahlungen nach einem privaten Nichtberufsunfall,<\/li><li>Unfalltaggeld, das im Schweizer Lohnausweis oder in Lohnabrechnungen enthalten ist,<\/li><li>F\u00e4llen, in denen das Finanzamt den Bruttolohn bereits gek\u00fcrzt, das Taggeld aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen hat.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der BFH hat au\u00dferdem klargestellt, dass das DBA-Schweiz den deutschen Progressionsvorbehalt im Streitfall nicht ausschlie\u00dft. Deutschland durfte den Kl\u00e4ger wegen seines Wohnsitzes mit dem Welteinkommen erfassen; eine Einschr\u00e4nkung ergab sich weder aus Art. 15a noch aus Art. 21 oder Art. 24 Abs. 1 DBA-Schweiz.<\/p>\n\n\n\n<h2>Vereinfachtes Beispiel: So wirkt der Progressionsvorbehalt<\/h2>\n\n\n\n<p>Ein Grenzg\u00e4nger erzielt in Deutschland steuerpflichtige Eink\u00fcnfte von <strong>70.000 Euro<\/strong>. Zus\u00e4tzlich erh\u00e4lt er wegen eines Unfalls ein steuerfreies Schweizer Unfalltaggeld von <strong>10.000 Euro<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Position<\/th><th>Steuerliche Behandlung<\/th><\/tr><tr><td>Arbeitslohn \/ \u00fcbriges steuerpflichtiges Einkommen<\/td><td>wird regul\u00e4r besteuert<\/td><\/tr><tr><td>Schweizer Unfalltaggeld<\/td><td>steuerfrei nach \u00a7 3 Nr. 2 Buchst. e i. V. m. \u00a7 3 Nr. 1 Buchst. a EStG<\/td><\/tr><tr><td>Progressionsvorbehalt<\/td><td>Taggeld erh\u00f6ht den Steuersatz f\u00fcr das \u00fcbrige Einkommen<\/td><\/tr><tr><td>Ergebnis<\/td><td>keine direkte Steuer auf das Taggeld, aber h\u00f6here Steuer auf das \u00fcbrige Einkommen<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Die konkrete Mehrbelastung h\u00e4ngt vom individuellen zu versteuernden Einkommen, Familienstand, weiteren Eink\u00fcnften, Sonderausgaben und au\u00dfergew\u00f6hnlichen Belastungen ab.<\/p>\n\n\n\n<h2>Praxis-Checkliste: Was sollten Betroffene pr\u00fcfen?<\/h2>\n\n\n\n<ul><li>Wurde Schweizer Unfalltaggeld im Steuerjahr bezogen?<\/li><li>Handelt es sich um Taggeld aus der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung nach UVG?<\/li><li>Besteht in Deutschland unbeschr\u00e4nkte Steuerpflicht wegen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichem Aufenthalt?<\/li><li>Wurde das Taggeld im Schweizer Lohnausweis oder in der Lohnabrechnung ausgewiesen?<\/li><li>Wurde der Bruttolohn in der deutschen Steuererkl\u00e4rung um das steuerfreie Taggeld gek\u00fcrzt?<\/li><li>Wurde das Taggeld zugleich beim Progressionsvorbehalt erfasst?<\/li><li>Liegt ein Berufsunfall, Nichtberufsunfall oder eine Berufskrankheit vor?<\/li><li>Gibt es zus\u00e4tzlich private Versicherungsleistungen, die gesondert zu beurteilen sind?<\/li><li>Wurde der Einkommensteuerbescheid bereits erlassen und l\u00e4uft noch die Einspruchsfrist?<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Handlungsempfehlung f\u00fcr Steuererkl\u00e4rung und Einspruch<\/h2>\n\n\n\n<p>Wer Schweizer Taggeldleistungen erhalten hat, sollte den Einkommensteuerbescheid genau pr\u00fcfen. Entscheidend ist, dass die Leistung nicht doppelt belastet wird: Sie darf nicht als regul\u00e4rer steuerpflichtiger Arbeitslohn besteuert werden, kann aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wurde das Taggeld dagegen sowohl als Arbeitslohn besteuert als auch dem Progressionsvorbehalt unterworfen, sollte der Bescheid \u00fcberpr\u00fcft und gegebenenfalls fristgerecht Einspruch eingelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Steuer-Tipp:<\/strong><br \/>Bewahren Sie Schweizer Lohnausweis, Taggeldabrechnungen, Unfallversicherungsnachweise und Arbeitgeberbescheinigungen auf. F\u00fcr die korrekte steuerliche Behandlung ist h\u00e4ufig entscheidend, welche Art von Taggeld gezahlt wurde und ob es im Bruttolohn enthalten war.<\/p>\n\n\n\n<h2>Fazit: BFH schafft Klarheit f\u00fcr Schweizer Grenzg\u00e4nger<\/h2>\n\n\n\n<p>Das BFH-Urteil vom <strong>24.06.2026 \u2013 VI R 26\/24<\/strong> bringt wichtige Klarheit: Das Taggeld aus der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung ist bei unbeschr\u00e4nkter Steuerpflicht in Deutschland steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Ma\u00dfgeblich ist die Vergleichbarkeit mit deutschem Krankengeld. Ob der Unfall beruflich oder privat veranlasst war, ist f\u00fcr diese Einordnung nicht entscheidend.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Grenzg\u00e4nger bedeutet das: Die Leistung muss in der Steuererkl\u00e4rung sorgf\u00e4ltig eingeordnet werden. Wer Schweizer Taggeld erhalten hat, sollte pr\u00fcfen lassen, ob der Steuerbescheid die Leistung richtig behandelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>FAQ zum BFH-Urteil VI R 26\/24<\/h2>\n\n\n\n<h3>Ist Schweizer Unfalltaggeld in Deutschland steuerpflichtig?<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Taggeld aus der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung ist nach dem BFH steuerfrei nach \u00a7 3 Nr. 2 Buchst. e EStG in Verbindung mit \u00a7 3 Nr. 1 Buchst. a EStG. Es unterliegt aber bei unbeschr\u00e4nkter Steuerpflicht dem Progressionsvorbehalt.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was bedeutet Progressionsvorbehalt beim Schweizer Taggeld?<\/h3>\n\n\n\n<p>Das Taggeld selbst wird nicht besteuert. Es erh\u00f6ht aber den Steuersatz, der auf das \u00fcbrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird. Grundlage ist \u00a7 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG.<\/p>\n\n\n\n<h3>Warum vergleicht der BFH das Taggeld mit deutschem Krankengeld?<\/h3>\n\n\n\n<p>Beide Leistungen kn\u00fcpfen an Arbeitsunf\u00e4higkeit an und sollen Lohnausfall ersetzen. Das Schweizer Taggeld betr\u00e4gt bei voller Arbeitsunf\u00e4higkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes; das deutsche Krankengeld betr\u00e4gt nach \u00a7 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V grunds\u00e4tzlich 70 Prozent des regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsentgelts. Die Differenz steht der Vergleichbarkeit nach dem BFH nicht entgegen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Gilt das auch bei einem privaten Unfall?<\/h3>\n\n\n\n<p>Ja. Im Streitfall ging es um einen privaten Fahrradunfall und damit um einen Nichtberufsunfall. Der BFH hielt den Progressionsvorbehalt trotzdem f\u00fcr anwendbar.<\/p>\n\n\n\n<h3>Ist das Taggeld mit Leistungen einer privaten Unfallversicherung vergleichbar?<\/h3>\n\n\n\n<p>Nein. Der BFH unterscheidet das Schweizer UVG-Taggeld von privaten Unfallversicherungen. Das Taggeld setzt Arbeitsunf\u00e4higkeit voraus, w\u00e4hrend private Unfallversicherungen regelm\u00e4\u00dfig an einen K\u00f6rperschaden oder eine dauerhafte Invalidit\u00e4t ankn\u00fcpfen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Was sollten Grenzg\u00e4nger jetzt tun?<\/h3>\n\n\n\n<p>Grenzg\u00e4nger sollten pr\u00fcfen, ob Schweizer Unfalltaggeld im Bruttolohn enthalten war, ob es aus dem steuerpflichtigen Arbeitslohn herausgerechnet wurde und ob es zutreffend nur dem Progressionsvorbehalt unterworfen wurde.<\/p>\n\n\n\n<h2>Linkvorschlag<\/h2>\n\n\n\n<ul><li><a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/Steuerrechner\/Progressionsvorbehalt.html\">Progressionsvorbehalt: Welche steuerfreien Leistungen erh\u00f6hen den Steuersatz?<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2>Quellenverzeichnis<\/h2>\n\n\n\n<ol><li>Bundesfinanzhof, Urteil vom <strong>24.06.2026 \u2013 VI R 26\/24<\/strong>, ECLI:DE:BFH:2026.240626.VIR26.24.0, \u201eDas Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung unterliegt bei unbeschr\u00e4nkter Steuerpflicht dem Progressionsvorbehalt\u201c.<\/li><li><strong>\u00a7 3 Nr. 1 Buchst. a EStG<\/strong> \u2013 Steuerfreiheit von Leistungen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung; Rechtsstand: 21.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 3 Nr. 2 Buchst. e EStG<\/strong> \u2013 Steuerfreiheit vergleichbarer Leistungen ausl\u00e4ndischer Rechtstr\u00e4ger mit Sitz unter anderem in der Schweiz; Rechtsstand: 21.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG<\/strong> \u2013 Progressionsvorbehalt f\u00fcr nach \u00a7 3 Nr. 2 Buchst. e EStG steuerfreie vergleichbare ausl\u00e4ndische Leistungen; Rechtsstand: 21.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 44 Abs. 1 SGB V<\/strong> \u2013 Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunf\u00e4higkeit; Rechtsstand: 21.08.2026.<\/li><li><strong>\u00a7 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V<\/strong> \u2013 H\u00f6he des Krankengeldes, grunds\u00e4tzlich 70 Prozent des regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsentgelts; Rechtsstand: 21.08.2026.<\/li><li>Schweizer Bundesgesetz \u00fcber die Unfallversicherung (<strong>UVG<\/strong>), insbesondere Art. 1a, Art. 6, Art. 8, Art. 16 und Art. 17; im BFH-Urteil VI R 26\/24 als ausl\u00e4ndisches Recht zugrunde gelegt.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BFH VI R 26\/24: Schweizer Unfalltaggeld ist steuerfrei, erh\u00f6ht aber bei unbeschr\u00e4nkter Steuerpflicht den Steuersatz.Rechtsstand: 21.08.2026 BFH-Urteil: Steuerfrei hei\u00dft nicht steuerlich folgenlos Das Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung ist bei in Deutschland unbeschr\u00e4nkt steuerpflichtigen Personen zwar steuerfrei. Es kann aber trotzdem die Einkommensteuer erh\u00f6hen. Der Grund: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.06.2026 \u2013 VI &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bfh-schweizer-unfalltaggeld-unterliegt-dem-progressionsvorbehalt\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">BFH: Schweizer Unfalltaggeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80796"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=80796"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80796\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":80797,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80796\/revisions\/80797"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=80796"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=80796"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=80796"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}