{"id":80958,"date":"2026-10-25T18:56:33","date_gmt":"2026-10-25T16:56:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80958"},"modified":"2026-10-25T18:56:33","modified_gmt":"2026-10-25T16:56:33","slug":"e-rechnung-2026-bmf-verschaerft-und-konkretisiert-die-anforderungen-das-muessen-unternehmen-jetzt-wissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/e-rechnung-2026-bmf-verschaerft-und-konkretisiert-die-anforderungen-das-muessen-unternehmen-jetzt-wissen\/","title":{"rendered":"E-Rechnung 2026: BMF versch\u00e4rft und konkretisiert die Anforderungen \u2013 das m\u00fcssen Unternehmen jetzt wissen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die E-Rechnungspflicht f\u00fcr Unternehmen geht in die n\u00e4chste Phase.<\/strong> Mit Schreiben vom 15. Oktober 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weitere Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung ver\u00f6ffentlicht. Dabei geht es insbesondere um Anzahlungs- und Schlussrechnungen, Leistungsbeschreibungen, Rechnungsberichtigungen sowie den Umgang mit technischen Fehlern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Unternehmen ist das neue BMF-Schreiben besonders wichtig, weil zum <strong>31. Dezember 2026 eine zentrale \u00dcbergangsregelung ausl\u00e4uft<\/strong>. Viele Betriebe m\u00fcssen deshalb ab 2027 ihre Ausgangsrechnungen verpflichtend in einem strukturierten elektronischen Format ausstellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BMF-Schreiben erg\u00e4nzt die bisherigen Verwaltungsanweisungen vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025 und konkretisiert die Anforderungen an die praktische Umsetzung der E-Rechnung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was \u00e4ndert sich durch das neue BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung bei bestimmten Ums\u00e4tzen zwischen inl\u00e4ndischen Unternehmern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das neue BMF-Schreiben schafft weitere Klarheit bei Fragen, die sich seit Einf\u00fchrung der E-Rechnungspflicht in der Unternehmenspraxis ergeben haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Mittelpunkt stehen insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Anzahlungs-, Vorauszahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnungen<\/li><li>die E-Rechnungspflicht bei Gesch\u00e4ftskunden<\/li><li>Pflichtangaben im strukturierten Rechnungsdatensatz<\/li><li>Leistungsbeschreibungen und zus\u00e4tzliche Anlagen<\/li><li>besondere Anforderungen bei Bauleistungen<\/li><li>Rabatt- und Bonusvereinbarungen<\/li><li>Rechnungen auf Grundlage von Bruttopreisen<\/li><li>die Berichtigung elektronischer Rechnungen<\/li><li>technische Fehler und deren Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem passt das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Unternehmen bedeutet dies: Die elektronische Rechnungsstellung muss nicht nur technisch funktionieren. Auch die umsatzsteuerlichen Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung m\u00fcssen erf\u00fcllt sein.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ab wann ist die E-Rechnung f\u00fcr Unternehmen verpflichtend?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die E-Rechnungspflicht findet sich insbesondere in \u00a7 14 UStG. \u00dcbergangsregelungen enth\u00e4lt \u00a7 27 Abs. 38 UStG.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Einf\u00fchrung erfolgt schrittweise.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Seit dem 1. Januar 2025: Empfang von E-Rechnungen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Inl\u00e4ndische Unternehmer m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Verpflichtung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob sie bereits selbst E-Rechnungen ausstellen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch Kleinunternehmer sowie Unternehmer mit ausschlie\u00dflich umsatzsteuerfreien Leistungen k\u00f6nnen von der Empfangspflicht betroffen sein.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Bis Ende 2026: \u00dcbergangsregelung f\u00fcr Rechnungsaussteller<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr bestimmte Ums\u00e4tze d\u00fcrfen Unternehmer im Rahmen der gesetzlichen \u00dcbergangsregelung weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Rechnungsformate verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einer herk\u00f6mmlichen PDF-Rechnung ist grunds\u00e4tzlich die Zustimmung des Empf\u00e4ngers erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ab 2027: E-Rechnung f\u00fcr viele Unternehmen verpflichtend<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr ab 2027 ausgef\u00fchrte Ums\u00e4tze m\u00fcssen zahlreiche inl\u00e4ndische Unternehmen grunds\u00e4tzlich E-Rechnungen ausstellen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine weitere \u00dcbergangsregelung gilt f\u00fcr Rechnungsaussteller, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr h\u00f6chstens 800.000 Euro betragen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Unternehmen d\u00fcrfen f\u00fcr beg\u00fcnstigte Ums\u00e4tze des Jahres 2027 noch sonstige Rechnungen verwenden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ab 2028: Grunds\u00e4tzlich verpflichtende Ausstellung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab dem 1. Januar 2028 entf\u00e4llt auch die allgemeine umsatzabh\u00e4ngige \u00dcbergangsregelung f\u00fcr kleinere Unternehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die betroffenen inl\u00e4ndischen B2B-Ums\u00e4tze gilt dann grunds\u00e4tzlich die Pflicht zur Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gesetzlich geregelte Ausnahmen bleiben bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wichtig:<\/strong> Die E-Rechnungspflicht betrifft nicht ausnahmslos jede Rechnung. Beispielsweise gelten f\u00fcr Kleinbetragsrechnungen und bestimmte steuerfreie Ums\u00e4tze besondere Regelungen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was ist \u00fcberhaupt eine E-Rechnung?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, \u00fcbermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine einfache PDF-Datei erf\u00fcllt diese Anforderungen grunds\u00e4tzlich nicht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu den in der Praxis verwendeten E-Rechnungsformaten geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>XRechnung:<\/strong> Ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat, das auf maschinenlesbaren Daten basiert.<\/li><li><strong>ZUGFeRD:<\/strong> Ein hybrides Format, das in geeigneter Ausgestaltung eine menschenlesbare PDF-Darstellung mit strukturierten Rechnungsdaten verbindet.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entscheidend ist, dass das verwendete Format die gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was gilt k\u00fcnftig f\u00fcr Anzahlungs- und Schlussrechnungen?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BMF konkretisiert die Anforderungen an Rechnungen \u00fcber Anzahlungen, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anzahlungs- und Abschlagsrechnungen, die vor dem f\u00fcr den Unternehmer ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt der verpflichtenden E-Rechnungsausstellung erteilt wurden, m\u00fcssen nicht allein deshalb nachtr\u00e4glich als E-Rechnung ausgestellt werden, weil die Leistung oder Zahlung sp\u00e4ter erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besondere Bedeutung hat die Behandlung von Schlussrechnungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wurden bereits Anzahlungen geleistet und dar\u00fcber Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt, m\u00fcssen diese Betr\u00e4ge in der Schlussrechnung ordnungsgem\u00e4\u00df ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da die technische Umsetzung innerhalb strukturierter Rechnungsformate schwierig sein kann, l\u00e4sst das BMF vor\u00fcbergehend Vereinfachungen zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Bis zum 30. Juni 2030<\/strong> wird es unter den im BMF-Schreiben genannten Voraussetzungen nicht beanstandet, wenn bereits vereinnahmte Teilentgelte im strukturierten Teil zusammengefasst und erforderliche Einzelheiten in daf\u00fcr vorgesehenen erg\u00e4nzenden Angaben dargestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen ein eingebetteter, unstrukturierter Anhang verwendet werden, auf den der strukturierte Rechnungsteil ausdr\u00fccklich verweist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Erleichterungen sind insbesondere f\u00fcr Unternehmen mit umfangreichen Projektabrechnungen relevant.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Angaben m\u00fcssen in einer E-Rechnung enthalten sein?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben ergeben sich insbesondere aus \u00a7 14 Abs. 4 UStG.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dazu geh\u00f6ren unter anderem:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>vollst\u00e4ndiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers und Rechnungsempf\u00e4ngers<\/li><li>Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers<\/li><li>Rechnungsdatum und Rechnungsnummer<\/li><li>Menge und Art der gelieferten Gegenst\u00e4nde beziehungsweise Art und Umfang der Leistung<\/li><li>Zeitpunkt der Leistung<\/li><li>Entgelt und gegebenenfalls vereinbarte Entgeltminderungen<\/li><li>Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BMF stellt klar, dass die erforderlichen Informationen grunds\u00e4tzlich im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein blo\u00dfer Hinweis auf zus\u00e4tzliche Unterlagen reicht nicht in jedem Fall aus.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Leistungsbeschreibung muss nachvollziehbar sein<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders wichtig ist die Beschreibung der abgerechneten Leistungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die strukturierten Rechnungsdaten m\u00fcssen es erm\u00f6glichen, die Leistung zu identifizieren und ihre umsatzsteuerliche Behandlung nachzuvollziehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zus\u00e4tzliche Informationen, die \u00fcber diese Kontrollfunktion hinausgehen, d\u00fcrfen unter den entsprechenden Voraussetzungen in erg\u00e4nzenden Anlagen enthalten sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Praxisbeispiel:<\/strong> Rechnet ein Dienstleistungsunternehmen Beratungsleistungen ab, muss aus den strukturierten Rechnungsdaten hinreichend klar hervorgehen, welche Art von Leistung erbracht wurde. Erg\u00e4nzende T\u00e4tigkeitsnachweise k\u00f6nnen gegebenenfalls in einer Anlage bereitgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Sonderregelungen gelten f\u00fcr E-Rechnungen im Baugewerbe?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gerade bei Bauleistungen k\u00f6nnen Rechnungen zahlreiche Einzelpositionen und umfangreiche Leistungsverzeichnisse enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BMF ber\u00fccksichtigt diese Besonderheiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es wird derzeit nicht beanstandet, wenn bei einer E-Rechnung \u00fcber Bauleistungen im strukturierten Teil die einzelnen Gewerke mit den jeweiligen Summen aufgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Voraussetzung ist, dass eine detaillierte Aufschl\u00fcsselung anhand des Leistungsverzeichnisses in einer menschenlesbaren, eingebetteten Anlage enthalten ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf diese Anlage muss im strukturierten Rechnungsteil eindeutig hingewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bedeutet dies eine wichtige praktische Erleichterung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Allerdings m\u00fcssen die strukturierten Rechnungsdaten weiterhin eine ausreichende steuerliche Pr\u00fcfung erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie m\u00fcssen Rabatte und Bonusvereinbarungen angegeben werden?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch bei Rabatt- und Bonusvereinbarungen schafft das BMF zus\u00e4tzliche Klarheit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG m\u00fcssen im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen in der Rechnung ber\u00fccksichtigt werden, soweit sie nicht bereits im Entgelt enthalten sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei kann es sich beispielsweise um Skonti, Jahresboni oder sonstige Rabatte handeln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BMF l\u00e4sst unter bestimmten Voraussetzungen einen allgemeinen Hinweis auf eine schriftlich getroffene Entgeltminderungsvereinbarung gen\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die entsprechenden Unterlagen m\u00fcssen allerdings nachvollziehbar dokumentiert und f\u00fcr eine Pr\u00fcfung verf\u00fcgbar sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00c4ndert sich eine solche Vereinbarung erst nach Ausstellung der Rechnung, ist allein deshalb nicht zwingend eine Rechnungsberichtigung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Erleichterungen gibt es bei Bruttopreisrechnungen?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine weitere Besonderheit betrifft Rechnungen, bei denen die Abrechnung auf Bruttopreisen beruht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Da die derzeitigen technischen Strukturen der E-Rechnung solche Abrechnungen nicht in jedem Fall ohne Weiteres abbilden k\u00f6nnen, sieht das BMF eine befristete Erleichterung vor.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>F\u00fcr bestimmte bis zum 31. Dezember 2027 ausgestellte E-Rechnungen<\/strong> d\u00fcrfen unter den Voraussetzungen des BMF-Schreibens im strukturierten Teil zusammengefasste Entgelte nach Steuers\u00e4tzen beziehungsweise Steuerbefreiungen ausgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die detaillierte Leistungsbeschreibung mit den Einzelpositionen muss dann aus einer eingebetteten, menschenlesbaren Anlage hervorgehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Erleichterung kann beispielsweise f\u00fcr Unternehmen relevant sein, die Waren auf Grundlage festgelegter Bruttopreise abrechnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie m\u00fcssen fehlerhafte E-Rechnungen berichtigt werden?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch elektronische Rechnungen k\u00f6nnen fehlerhafte Angaben enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BMF stellt klar, dass eine erforderliche Rechnungsberichtigung grunds\u00e4tzlich ebenfalls in einem strukturierten elektronischen Format erfolgen muss, wenn f\u00fcr die betreffende Rechnung eine E-Rechnungspflicht besteht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Berichtigung muss eindeutig erkennen lassen, welche urspr\u00fcngliche Rechnung korrigiert wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass ihre Rechnungssoftware nicht nur E-Rechnungen erstellen, sondern auch ordnungsgem\u00e4\u00dfe Korrekturen verarbeiten kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation der urspr\u00fcnglichen und der berichtigten Rechnung.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">F\u00fchrt ein technischer Fehler automatisch zum Verlust des Vorsteuerabzugs?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Nicht jeder technische Fehler f\u00fchrt automatisch dazu, dass eine elektronische Rechnung umsatzsteuerlich unwirksam ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das BMF unterscheidet insbesondere zwischen technischen Gesch\u00e4ftsregelfehlern und Fehlern, die umsatzsteuerlich erforderliche Rechnungsangaben betreffen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein sogenannter Gesch\u00e4ftsregelfehler liegt vor, wenn eine Rechnungsdatei bestimmte technische Pr\u00fcfregeln des verwendeten Formats verletzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Entscheidend ist, ob der Fehler eine umsatzsteuerrechtlich erforderliche Angabe betrifft.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein negatives Ergebnis bei einer technischen Validierung bedeutet daher nicht zwangsl\u00e4ufig, dass die Rechnung umsatzsteuerlich nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fehlen jedoch wesentliche Pflichtangaben oder sind diese inhaltlich fehlerhaft, k\u00f6nnen sich Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug ergeben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Steuer-Tipp: E-Rechnungen technisch und steuerlich pr\u00fcfen<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unternehmen sollten eingehende E-Rechnungen nicht ausschlie\u00dflich auf technische Lesbarkeit pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ebenso wichtig ist die Kontrolle der umsatzsteuerlichen Pflichtangaben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein geeignetes Rechnungspr\u00fcfungsverfahren sollte deshalb sowohl technische Fehler als auch inhaltliche Unstimmigkeiten erkennen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So lassen sich sp\u00e4tere Probleme beim Vorsteuerabzug vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche \u00dcbergangsregelung gilt f\u00fcr das neue BMF-Schreiben?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das neue BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 gilt grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Ums\u00e4tze, die nach dem 31. Dezember 2024 ausgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die gesetzlichen \u00dcbergangsregelungen bis Ende 2027 bleiben bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zus\u00e4tzlich enth\u00e4lt das Schreiben eine wichtige Nichtbeanstandungsregelung:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Bis zum 31. Dezember 2026 ausgestellte E-Rechnungen werden auch f\u00fcr Zwecke des Vorsteuerabzugs nicht allein deshalb beanstandet, weil sie zwar den bisherigen BMF-Schreiben aus 2024 und 2025 entsprechen, aber noch nicht alle zus\u00e4tzlichen Anforderungen des Schreibens vom 15. Oktober 2026 erf\u00fcllen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unternehmen erhalten damit eine begrenzte Anpassungsfrist f\u00fcr die neuen Verwaltungsanforderungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Erleichterung bedeutet allerdings nicht, dass fehlende gesetzliche Pflichtangaben generell unbeachtlich w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was sollten Unternehmen jetzt tun?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Angesichts der auslaufenden \u00dcbergangsregelungen sollten Unternehmen ihre Rechnungsprozesse \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Checkliste zur E-Rechnungspflicht<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><strong>Rechnungssoftware pr\u00fcfen:<\/strong> Kann Ihre Software E-Rechnungen in einem zul\u00e4ssigen strukturierten Format erstellen?<\/li><li><strong>Empfang sicherstellen:<\/strong> K\u00f6nnen Sie eingehende E-Rechnungen empfangen, lesen und verarbeiten?<\/li><li><strong>Pflichtangaben kontrollieren:<\/strong> Werden die erforderlichen Rechnungsinformationen korrekt in den strukturierten Datensatz \u00fcbernommen?<\/li><li><strong>Schlussrechnungen \u00fcberpr\u00fcfen:<\/strong> Werden bereits geleistete Anzahlungen und die darauf entfallende Umsatzsteuer ordnungsgem\u00e4\u00df ber\u00fccksichtigt?<\/li><li><strong>Rechnungskorrekturen vorbereiten:<\/strong> Unterst\u00fctzt Ihre Software die strukturierte Berichtigung elektronischer Rechnungen?<\/li><li><strong>Archivierung sicherstellen:<\/strong> Werden E-Rechnungen einschlie\u00dflich ihrer strukturierten Daten ordnungsgem\u00e4\u00df aufbewahrt?<\/li><li><strong>Mitarbeiter schulen:<\/strong> Sind Buchhaltung und Rechnungsstellung mit den neuen Anforderungen vertraut?<\/li><li><strong>\u00dcbergangsfristen beachten:<\/strong> Pr\u00fcfen Sie, ab wann f\u00fcr Ihr Unternehmen die verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen gilt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Achtung: Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein h\u00e4ufiger Fehler besteht darin, eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung bereits als E-Rechnung im Sinne der neuen gesetzlichen Vorgaben anzusehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das ist grunds\u00e4tzlich nicht richtig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine gesetzeskonforme E-Rechnung muss in einem geeigneten strukturierten elektronischen Format vorliegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unternehmen, die bisher ausschlie\u00dflich PDF-Rechnungen versenden, sollten daher rechtzeitig auf ein entsprechendes Rechnungsformat umstellen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: E-Rechnungspflicht 2027 und 2028 r\u00fcckt n\u00e4her<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 konkretisiert die Finanzverwaltung zahlreiche Praxisfragen rund um die elektronische Rechnungsstellung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders relevant sind die Anforderungen an strukturierte Rechnungsdaten, die Behandlung von Anzahlungs- und Schlussrechnungen sowie der Umgang mit technischen Fehlern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gleichzeitig r\u00fcckt das Ende wichtiger \u00dcbergangsfristen n\u00e4her.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Rechnungsstellung, Buchhaltung und Archivierung an die gesetzlichen Anforderungen anzupassen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wer fr\u00fchzeitig handelt, kann technische Schwierigkeiten vermeiden und Risiken beim Vorsteuerabzug reduzieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Sie haben Fragen zur E-Rechnungspflicht oder m\u00f6chten Ihre Rechnungsprozesse steuerlich \u00fcberpr\u00fcfen lassen?<\/strong> Wir unterst\u00fctzen Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und bei umsatzsteuerlichen Fragestellungen.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">H\u00e4ufige Fragen zur E-Rechnungspflicht<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ab wann m\u00fcssen Unternehmen E-Rechnungen ausstellen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die gesetzliche E-Rechnungspflicht gilt grunds\u00e4tzlich seit dem 1. Januar 2025. F\u00fcr die Ausstellung bestehen jedoch \u00dcbergangsregelungen. Ab 2027 werden zahlreiche Unternehmen zur Ausstellung verpflichtet, ab 2028 entf\u00e4llt grunds\u00e4tzlich auch die umsatzabh\u00e4ngige \u00dcbergangsregelung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">M\u00fcssen Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Kleinunternehmer im Sinne des \u00a7 19 UStG besteht aufgrund der gesetzlichen Sonderregelung grunds\u00e4tzlich keine Verpflichtung, ihre Rechnungen als E-Rechnung auszustellen. Sie m\u00fcssen jedoch den Empfang von E-Rechnungen erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Erforderlich ist ein geeignetes strukturiertes elektronisches Format.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Welche E-Rechnungsformate sind zul\u00e4ssig?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zu den \u00fcblichen Formaten geh\u00f6ren XRechnung und entsprechend ausgestaltete ZUGFeRD-Rechnungen. Entscheidend ist, dass das jeweilige Format die gesetzlichen Anforderungen erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was gilt f\u00fcr Unternehmen mit weniger als 800.000 Euro Umsatz?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Unternehmer, deren ma\u00dfgeblicher Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betr\u00e4gt, d\u00fcrfen f\u00fcr bestimmte Ums\u00e4tze des Jahres 2027 noch sonstige Rechnungen ausstellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">F\u00fchrt ein technischer Fehler zum Verlust des Vorsteuerabzugs?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der Fehler umsatzsteuerlich relevante Pflichtangaben betrifft. Ein negatives technisches Pr\u00fcfergebnis allein f\u00fchrt nicht zwingend zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">M\u00fcssen E-Rechnungen elektronisch archiviert werden?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ja. Die strukturierte elektronische Rechnung muss entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften aufbewahrt werden. Dabei m\u00fcssen insbesondere die ma\u00dfgeblichen elektronischen Rechnungsdaten erhalten bleiben.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Quellen und Rechtsgrundlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 15.10.2026, III C 5 \u2013 S 7287-a\/00019\/021\/017, \u201eEinf\u00fchrung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Ums\u00e4tzen zwischen inl\u00e4ndischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 \u2013 Erg\u00e4nzende Regelungen\u201c.<\/li><li>BMF-Schreiben vom 15.10.2024, BStBl I 2024, S. 1320.<\/li><li>BMF-Schreiben vom 15.10.2025, BStBl I 2025, S. 1806.<\/li><li>\u00a7 14 UStG \u2013 Ausstellung von Rechnungen.<\/li><li>\u00a7 14b UStG \u2013 Aufbewahrung von Rechnungen.<\/li><li>\u00a7 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG \u2013 Vorsteuerabzug.<\/li><li>\u00a7 27 Abs. 38 UStG \u2013 \u00dcbergangsregelungen zur E-Rechnung.<\/li><li>\u00a7 34a UStDV \u2013 Rechnungen von Kleinunternehmern.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Rechtsstand: 25. Oktober 2026<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die E-Rechnungspflicht f\u00fcr Unternehmen geht in die n\u00e4chste Phase. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weitere Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung ver\u00f6ffentlicht. Dabei geht es insbesondere um Anzahlungs- und Schlussrechnungen, Leistungsbeschreibungen, Rechnungsberichtigungen sowie den Umgang mit technischen Fehlern. F\u00fcr Unternehmen ist das neue BMF-Schreiben besonders wichtig, weil zum 31. 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