{"id":80988,"date":"2026-10-25T19:54:59","date_gmt":"2026-10-25T17:54:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=80988"},"modified":"2026-10-25T19:54:59","modified_gmt":"2026-10-25T17:54:59","slug":"kindergeld-bei-getrennten-eltern-bfh-stellt-lebensmittelpunkt-ueber-unterhaltszahlungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kindergeld-bei-getrennten-eltern-bfh-stellt-lebensmittelpunkt-ueber-unterhaltszahlungen\/","title":{"rendered":"Kindergeld bei getrennten Eltern: BFH stellt Lebensmittelpunkt \u00fcber Unterhaltszahlungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Welcher Elternteil erh\u00e4lt das Kindergeld, wenn ein Kind regelm\u00e4\u00dfig bei Mutter und Vater lebt?<\/strong> Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kommt es dabei vor allem auf den tats\u00e4chlichen Lebensmittelpunkt des Kindes an \u2013 nicht darauf, welcher Elternteil mehr Unterhalt zahlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (Az. III R 8\/25) hat der BFH entschieden, dass Barunterhaltsleistungen kein geeignetes Kriterium sind, um die Haushaltsaufnahme eines Kindes nach \u00a7 64 Abs. 2 EStG zu beurteilen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das gilt auch dann, wenn das Kind bei beiden Elternteilen deutlich mehr Zeit verbringt als bei blo\u00dfen Besuchen oder Ferienaufenthalten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Entscheidung ist besonders f\u00fcr getrennt lebende Eltern mit Wechselmodell sowie f\u00fcr Familien mit grenz\u00fcberschreitenden Wohn- und Betreuungsverh\u00e4ltnissen relevant.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Worum ging es in dem Streitfall?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Vater, der f\u00fcr seinen minderj\u00e4hrigen Sohn deutsches Kindergeld erhielt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Eltern lebten getrennt, betreuten ihren Sohn zun\u00e4chst aber im Wechselmodell. Der Vater war mit Zustimmung der Mutter als Kindergeldberechtigter bestimmt worden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im August 2020 zog die Mutter in einen anderen Staat des Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraums (EWR), wo sie wissenschaftlich t\u00e4tig war.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Sohn folgte ihr und besuchte dort ab Januar 2021 die Schule.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend der Schulzeit lebte er \u00fcberwiegend bei seiner Mutter. Die Ferien verbrachte er dagegen bei seinem Vater in Deutschland.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei diesem verf\u00fcgte er weiterhin \u00fcber sein gewohntes Kinderzimmer, pers\u00f6nliche Kontakte zu Verwandten und Freunden sowie weitere Bindungen an sein bisheriges Lebensumfeld.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im gesamten Jahr 2022 verteilten sich seine Aufenthalte folgenderma\u00dfen:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Aufenthalt<\/th><th>Tage im Jahr 2022<\/th><th>Anteil<\/th><\/tr><tr><td>Bei der Mutter im Ausland<\/td><td>257<\/td><td>rund 70 %<\/td><\/tr><tr><td>Beim Vater in Deutschland<\/td><td>108<\/td><td>rund 30 %<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Vater leistete zus\u00e4tzlich finanzielle Unterst\u00fctzung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Er zahlte laufenden Unterhalt, \u00fcberwies das Kindergeld an die Mutter und \u00fcbernahm unter anderem Flugkosten sowie Aufwendungen f\u00fcr Nachhilfe, Fitnessstudio und Fahrschule.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dennoch hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung ab April 2022 auf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sie ging davon aus, dass die Mutter aufgrund der \u00fcberwiegenden Haushaltsaufnahme des Sohnes vorrangig kindergeldberechtigt sei.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was entschied das Finanzgericht zun\u00e4chst?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das S\u00e4chsische Finanzgericht gab dem Vater mit Urteil vom 25. Oktober 2023 (Az. 8 K 834\/22 (Kg)) zun\u00e4chst recht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es ber\u00fccksichtigte, dass beide Elternteile den Sohn weiterhin betreuten und versorgten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Auffassung des Finanzgerichts konnte deshalb trotz der l\u00e4ngeren Aufenthaltsdauer bei der Mutter von einer ann\u00e4hernd gleichwertigen Haushaltsaufnahme ausgegangen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei bezog das Gericht auch die finanziellen Leistungen des Vaters in seine W\u00fcrdigung ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Familienkasse legte Revision ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Bundesfinanzhof beurteilte die Rechtslage anders.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was hat der Bundesfinanzhof entschieden?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung zur\u00fcck.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Auffassung des BFH ist bei der Kindergeldberechtigung entscheidend, <strong>wo das Kind tats\u00e4chlich seinen Lebensmittelpunkt hat<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zwar k\u00f6nnen beide Elternteile intensiv an Betreuung, Versorgung und Erziehung beteiligt sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Rangfolge nach \u00a7 64 Abs. 2 EStG kommt es jedoch darauf an, ob das Kind ann\u00e4hernd gleichwertig in beide Haushalte aufgenommen wurde oder ob ein Haushalt deutlich \u00fcberwiegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei d\u00fcrfen Barunterhaltszahlungen nicht ber\u00fccksichtigt werden, um einen geringeren zeitlichen Betreuungsumfang auszugleichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im entschiedenen Fall sprach das Verh\u00e4ltnis von 257 Tagen bei der Mutter zu 108 Tagen beim Vater deutlich f\u00fcr einen Lebensmittelpunkt im Haushalt der Mutter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besondere Umst\u00e4nde, die dieses klare zeitliche \u00dcbergewicht h\u00e4tten ausgleichen k\u00f6nnen, hatte das Finanzgericht nicht festgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Der BFH ging deshalb von einer vorrangigen Haushaltsaufnahme bei der Mutter aus.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob daraus tats\u00e4chlich ein vorrangiger deutscher Kindergeldanspruch der Mutter folgte, war allerdings noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt. Diese Frage muss das Finanzgericht im zweiten Rechtsgang pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welcher Elternteil bekommt bei einer Trennung das Kindergeld?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Rangfolge mehrerer Kindergeldberechtigter ist in \u00a7 64 EStG geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 64 Abs. 1 EStG wird das Kindergeld f\u00fcr jedes Kind nur an einen Berechtigten gezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei mehreren Berechtigten erh\u00e4lt es nach \u00a7 64 Abs. 2 Satz 1 EStG grunds\u00e4tzlich derjenige Elternteil, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dabei kommt es nicht allein darauf an, wo das Kind gemeldet ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vielmehr ist zu pr\u00fcfen, wo es tats\u00e4chlich lebt und in eine famili\u00e4re Gemeinschaft mit Betreuung, Versorgung und Erziehung eingebunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Haushaltsaufnahme setzt neben dem \u00f6rtlichen Zusammenleben auch eine pers\u00f6nliche Einbindung in den Haushalt voraus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ma\u00dfgeblich sind die tats\u00e4chlichen Lebensverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie wird das Kindergeld beim Wechselmodell geregelt?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beim echten parit\u00e4tischen Wechselmodell lebt ein Kind ann\u00e4hernd gleichwertig in den Haushalten beider Eltern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr diesen Fall enth\u00e4lt \u00a7 64 EStG keine ausdr\u00fcckliche Sonderregelung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach der BFH-Rechtsprechung wird deshalb \u00a7 64 Abs. 2 Satz 2 EStG entsprechend angewendet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Die Eltern k\u00f6nnen dann untereinander bestimmen, wer das Kindergeld erhalten soll.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Haben sie bereits eine entsprechende Vereinbarung getroffen, bleibt diese grunds\u00e4tzlich wirksam, solange sie nicht einvernehmlich ge\u00e4ndert oder von einem Elternteil widerrufen wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00c4ndern sich jedoch die tats\u00e4chlichen Betreuungsverh\u00e4ltnisse erheblich, kann eine fr\u00fchere Berechtigtenbestimmung gegenstandslos werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das gilt insbesondere dann, wenn das Kind inzwischen nur noch \u00fcberwiegend einem Elternhaushalt zugeordnet werden kann.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Beispiel: Wechselmodell mit ann\u00e4hernd gleicher Betreuung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Kind lebt regelm\u00e4\u00dfig abwechselnd bei seiner Mutter und seinem Vater.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beide Eltern \u00fcbernehmen die allt\u00e4gliche Versorgung, Betreuung und Erziehung in ann\u00e4hernd gleichem Umfang.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In diesem Fall k\u00f6nnen sie grunds\u00e4tzlich vereinbaren, welcher Elternteil das Kindergeld bezieht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die wirtschaftliche Aufteilung des Kindergeldes zwischen den Eltern ist davon zu unterscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wichtig:<\/strong> Eine etwaige unterhaltsrechtliche Verrechnung oder Weiterleitung des Kindergeldes entscheidet nicht automatisch dar\u00fcber, wer gegen\u00fcber der Familienkasse vorrangig anspruchsberechtigt ist.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was gilt, wenn das Kind \u00fcberwiegend bei einem Elternteil lebt?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anders ist die Situation, wenn das Kind zwar regelm\u00e4\u00dfig beide Haushalte aufsucht, sein Lebensmittelpunkt aber eindeutig bei einem Elternteil liegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dann ist grunds\u00e4tzlich dieser Elternteil nach \u00a7 64 Abs. 2 Satz 1 EStG vorrangig kindergeldberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH betont dabei, dass die Haushaltsaufnahme nicht allein anhand einzelner Besuche oder der von den Eltern gew\u00e4hlten Bezeichnung ihres Betreuungsmodells beurteilt werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entscheidend sind die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Senat best\u00e4tigt zugleich, dass ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Jahr jedenfalls \u00fcber einen blo\u00dfen Besuchs- oder Feriencharakter hinausgehen kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Daraus folgt jedoch nicht, dass bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten automatisch zwei gleichwertige Lebensmittelpunkte bestehen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei l\u00e4ngeren Aufenthalten in beiden Haushalten muss vielmehr gepr\u00fcft werden, wo sich das Kind \u00fcberwiegend aufh\u00e4lt und seinen Lebensmittelpunkt hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Welche Kriterien sind f\u00fcr den Lebensmittelpunkt des Kindes entscheidend?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Beurteilung erfolgt anhand einer Gesamtw\u00fcrdigung der tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtige Gesichtspunkte k\u00f6nnen insbesondere sein:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die Dauer und Regelm\u00e4\u00dfigkeit der Aufenthalte bei beiden Elternteilen,<\/li><li>der Ort des Schulbesuchs,<\/li><li>die tats\u00e4chliche Betreuung und Erziehung,<\/li><li>die Versorgung und Einbindung in den Familienalltag,<\/li><li>die Wohn- und Unterbringungssituation,<\/li><li>pers\u00f6nliche Bindungen zu Familie und Freunden,<\/li><li>die M\u00f6glichkeit des Kindes, seinen Aufenthaltsort selbst zu w\u00e4hlen,<\/li><li>besondere Vereinbarungen zum Sorgerecht und zur Betreuung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kein einzelnes Merkmal muss in jedem Fall allein entscheidend sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Aufenthaltsdauer kann allerdings besonders ins Gewicht fallen, wenn ein Elternteil das Kind wesentlich l\u00e4nger betreut als der andere.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im entschiedenen Fall sah der BFH bei einer Verteilung von rund 70 zu 30 Prozent ein deutliches zeitliches \u00dcbergewicht zugunsten der Mutter.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum z\u00e4hlen Unterhaltszahlungen nicht bei der Haushaltsaufnahme?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein zentraler Punkt des Urteils betrifft die Abgrenzung zwischen Haushaltsaufnahme und finanzieller Unterhaltsleistung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH stellt klar, dass beide Kriterien unterschiedliche Funktionen haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach \u00a7 64 Abs. 2 EStG kommt es grunds\u00e4tzlich darauf an, welcher Elternteil das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Erst wenn das Kind in keinen Haushalt eines Kindergeldberechtigten aufgenommen ist<\/strong>, wird nach \u00a7 64 Abs. 3 EStG auf die laufenden Barunterhaltsleistungen abgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zahlen mehrere Berechtigte in einem solchen Fall Unterhaltsrenten, ist grunds\u00e4tzlich die H\u00f6he dieser Leistungen ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00fcrden Barunterhaltszahlungen bereits bei der Beurteilung der Haushaltsaufnahme ber\u00fccksichtigt, w\u00fcrde diese gesetzliche Rangfolge durchbrochen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Deshalb darf beispielsweise ein finanziell st\u00e4rker engagierter Elternteil eine geringere Haushaltsaufnahme nicht durch h\u00f6here Unterhaltszahlungen ausgleichen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Praxisbeispiel: Vater zahlt mehr, Kind lebt \u00fcberwiegend bei der Mutter<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Angenommen, ein Kind lebt w\u00e4hrend der Schulzeit bei der Mutter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beim Vater verbringt es regelm\u00e4\u00dfig l\u00e4ngere Ferien und zus\u00e4tzliche Wochenenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im gesamten Jahr ergibt sich folgende Verteilung:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><th>Kriterium<\/th><th>Mutter<\/th><th>Vater<\/th><\/tr><tr><td>Aufenthaltstage<\/td><td>250<\/td><td>115<\/td><\/tr><tr><td>Schulalltag<\/td><td>\u00dcberwiegend<\/td><td>Nein<\/td><\/tr><tr><td>Laufender Barunterhalt<\/td><td>Geringer<\/td><td>H\u00f6her<\/td><\/tr><tr><td>Ferienbetreuung<\/td><td>Teilweise<\/td><td>Umfangreich<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Obwohl der Vater mehr Barunterhalt zahlt und das Kind bei ihm deutlich mehr als nur kurze Besuche verbringt, f\u00fchrt dies nicht automatisch zu einer gleichwertigen Haushaltsaufnahme.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach den Grunds\u00e4tzen des BFH w\u00e4re insbesondere zu untersuchen, ob der Lebensmittelpunkt aufgrund der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse \u00fcberwiegend bei der Mutter liegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die h\u00f6here finanzielle Beteiligung des Vaters darf dabei nicht als Ausgleich f\u00fcr die geringere Aufenthaltsdauer ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das Beispiel verdeutlicht: Kindergeldberechtigung und finanzielle Unterhaltslast sind rechtlich getrennt zu beurteilen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was gilt, wenn ein Elternteil im Ausland lebt?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders komplex wird die Rechtslage, wenn die Eltern in unterschiedlichen Staaten leben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im entschiedenen Fall wohnte die Mutter mit dem Sohn in einem anderen EWR-Staat, w\u00e4hrend der Vater in Deutschland blieb.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dadurch stellte sich eine zus\u00e4tzliche Frage:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Hatte die Mutter \u00fcberhaupt einen deutschen Kindergeldanspruch, der gegen\u00fcber dem Anspruch des Vaters vorrangig sein konnte?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach deutschem Recht setzt ein Kindergeldanspruch grunds\u00e4tzlich bestimmte pers\u00f6nliche Voraussetzungen voraus, beispielsweise einen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt im Inland nach \u00a7 62 EStG.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im europ\u00e4ischen und EWR-bezogenen Kontext k\u00f6nnen jedoch besondere Koordinierungsvorschriften gelten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dazu geh\u00f6ren insbesondere Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 883\/2004 und Artikel 60 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 987\/2009.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Vorschriften k\u00f6nnen dazu f\u00fchren, dass bei der Pr\u00fcfung eines Kindergeldanspruchs bestimmte grenz\u00fcberschreitende Familienverh\u00e4ltnisse so behandelt werden, als bef\u00e4nden sich die betreffenden Personen im zust\u00e4ndigen Staat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch ausl\u00e4ndische Familienleistungen k\u00f6nnen ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der BFH konnte die Sache deshalb noch nicht endg\u00fcltig entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warum wurde das Verfahren an das Finanzgericht zur\u00fcckverwiesen?<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Auffassung des BFH war die bisherige Beurteilung der Haushaltsaufnahme rechtsfehlerhaft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das bedeutete allerdings noch nicht, dass die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung zugunsten des Vaters automatisch rechtm\u00e4\u00dfig war.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Denn das Finanzgericht hatte nicht ausreichend gepr\u00fcft, ob die im Ausland lebende Mutter aufgrund des europ\u00e4ischen Koordinierungsrechts einen deutschen Kindergeldanspruch hatte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ebenso war zu kl\u00e4ren, ob vergleichbare ausl\u00e4ndische Familienleistungen einem deutschen Kindergeldanspruch entgegenstanden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese offenen Fragen k\u00f6nnen f\u00fcr das Ergebnis entscheidend sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Finanzgericht muss deshalb im zweiten Rechtsgang die grenz\u00fcberschreitenden Anspruchsvoraussetzungen pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Wichtig:<\/strong> Der BFH hat den Kindergeldanspruch des Vaters im konkreten Streitfall nicht abschlie\u00dfend verneint. Er hat aber verbindliche Ma\u00dfst\u00e4be f\u00fcr die Beurteilung der Haushaltsaufnahme aufgestellt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Steuer-Tipp: Betreuungszeiten nachvollziehbar dokumentieren<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn Sie getrennt leben und Ihr Kind regelm\u00e4\u00dfig in beiden Haushalten betreut wird, sollten Sie die tats\u00e4chlichen Aufenthalts- und Betreuungsverh\u00e4ltnisse dokumentieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hilfreich k\u00f6nnen beispielsweise sein:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>ein gemeinsamer Betreuungskalender,<\/li><li>Umgangsvereinbarungen,<\/li><li>Nachweise zum Schulbesuch,<\/li><li>Informationen \u00fcber die Wohnsituation,<\/li><li>Unterlagen \u00fcber wesentliche \u00c4nderungen des Betreuungsmodells.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Damit l\u00e4sst sich bei R\u00fcckfragen der Familienkasse besser nachvollziehen, wo Ihr Kind tats\u00e4chlich seinen Lebensmittelpunkt hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ziehen Sie mit Ihrem Kind ins Ausland oder \u00e4ndern sich die Aufenthaltsverh\u00e4ltnisse wesentlich, sollten Sie zudem zeitnah pr\u00fcfen, ob dies Auswirkungen auf die bisherige Kindergeldfestsetzung hat.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Achtung: Eine fr\u00fchere Kindergeldvereinbarung gilt nicht immer dauerhaft<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Haben Eltern bei einem Wechselmodell vereinbart, wer das Kindergeld erh\u00e4lt, kann diese Bestimmung bei gleichwertiger Haushaltsaufnahme grunds\u00e4tzlich fortgelten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verlagert sich der Lebensmittelpunkt des Kindes jedoch dauerhaft zu einem Elternteil, kann die bisherige Vereinbarung ihre rechtliche Grundlage verlieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das gilt auch dann, wenn beide Eltern weiterhin gemeinsam das Sorgerecht aus\u00fcben oder der bisherige Kindergeldempf\u00e4nger erhebliche finanzielle Leistungen erbringt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Au\u00dferdem kann eine nicht mehr zutreffende Kindergeldfestsetzung unter den gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben oder ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was sollten getrennt lebende Eltern jetzt pr\u00fcfen?<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Checkliste f\u00fcr die Praxis<\/h3>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Pr\u00fcfen Sie, bei welchem Elternteil sich Ihr Kind tats\u00e4chlich \u00fcberwiegend aufh\u00e4lt.<\/li><li>Dokumentieren Sie die Betreuungs- und Aufenthaltszeiten.<\/li><li>Ber\u00fccksichtigen Sie den Schulort und die Einbindung in den jeweiligen Familienalltag.<\/li><li>Unterscheiden Sie die Kindergeldberechtigung von der Unterhaltszahlung.<\/li><li>Kontrollieren Sie, ob eine fr\u00fchere Berechtigtenbestimmung noch zu den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen passt.<\/li><li>Melden Sie relevante \u00c4nderungen der Familienkasse.<\/li><li>Pr\u00fcfen Sie bei Auslandsbezug die europ\u00e4ischen Koordinierungsregelungen.<\/li><li>Lassen Sie eine Aufhebungs- oder R\u00fcckforderungsentscheidung bei Zweifeln rechtzeitig \u00fcberpr\u00fcfen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit: Beim Kindergeld z\u00e4hlt die tats\u00e4chliche Haushaltsaufnahme<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (Az. III R 8\/25) hat der Bundesfinanzhof die Rangfolge der Kindergeldberechtigung bei getrennt lebenden Eltern pr\u00e4zisiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Entscheidend ist grunds\u00e4tzlich, bei welchem Elternteil das Kind seinen tats\u00e4chlichen Lebensmittelpunkt hat.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Barunterhaltszahlungen d\u00fcrfen nicht herangezogen werden, um eine geringere Haushaltsaufnahme auszugleichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei einem ann\u00e4hernd gleichwertigen Wechselmodell k\u00f6nnen die Eltern dagegen grunds\u00e4tzlich untereinander bestimmen, wer das Kindergeld erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Verlagert sich der Lebensmittelpunkt des Kindes deutlich zu einem Elternteil, kann eine fr\u00fchere Berechtigtenbestimmung gegenstandslos werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Familien mit Wohnsitz in unterschiedlichen Staaten m\u00fcssen zus\u00e4tzlich die europ\u00e4ischen Vorschriften \u00fcber die Koordinierung von Familienleistungen gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Sie leben getrennt, betreuen Ihr Kind im Wechselmodell oder haben Fragen zu einem Kindergeldbescheid mit Auslandsbezug?<\/strong> Wir unterst\u00fctzen Sie gerne bei der steuerlichen Einordnung Ihrer famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse und der Pr\u00fcfung m\u00f6glicher Anspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">H\u00e4ufige Fragen zum Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wer bekommt das Kindergeld, wenn das Kind bei beiden Eltern lebt?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Grunds\u00e4tzlich erh\u00e4lt der Elternteil das Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind \u00fcberwiegend aufgenommen ist. Bei ann\u00e4hernd gleichwertiger Haushaltsaufnahme k\u00f6nnen die Eltern den Berechtigten grunds\u00e4tzlich untereinander bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Entscheidet die H\u00f6he des Kindesunterhalts \u00fcber das Kindergeld?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Nach dem BFH-Urteil III R 8\/25 sind Barunterhaltszahlungen kein geeignetes Kriterium f\u00fcr die Beurteilung der Haushaltsaufnahme.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Wer bekommt das Kindergeld beim Wechselmodell?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei ann\u00e4hernd gleichwertiger Betreuung in beiden Haushalten k\u00f6nnen die Eltern grunds\u00e4tzlich vereinbaren, wer das Kindergeld bezieht. Diese Regel ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des \u00a7 64 Abs. 2 Satz 2 EStG.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ab wie vielen Aufenthaltstagen gilt ein Kind als in einen Haushalt aufgenommen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es gibt keine allgemeine feste Tagesgrenze, die automatisch \u00fcber den Vorrang beim Kindergeld entscheidet. Nach der BFH-Rechtsprechung geht ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Jahr jedenfalls \u00fcber einen blo\u00dfen Besuchs- oder Feriencharakter hinaus. Bei Aufenthalten in beiden Haushalten bleibt der tats\u00e4chliche Lebensmittelpunkt entscheidend.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Kann eine h\u00f6here Unterhaltszahlung geringere Betreuungstage ausgleichen?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Die H\u00f6he von Barunterhaltsleistungen darf bei der Pr\u00fcfung, welcher Elternteil das Kind \u00fcberwiegend in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht als Ausgleich ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was passiert, wenn das Kind mit einem Elternteil ins Ausland zieht?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Umzug kann die tats\u00e4chliche Haushaltsaufnahme und die Kindergeldberechtigung ver\u00e4ndern. Bei einem Umzug in einen EU- oder EWR-Staat sind au\u00dferdem die einschl\u00e4gigen europ\u00e4ischen Koordinierungsregeln zu pr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Hat der BFH den Kindergeldanspruch des Vaters endg\u00fcltig abgelehnt?<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nein. Der BFH hob das Urteil des S\u00e4chsischen Finanzgerichts auf und verwies die Sache zur\u00fcck. Im zweiten Rechtsgang m\u00fcssen noch die grenz\u00fcberschreitenden Kindergeldanspr\u00fcche und m\u00f6gliche ausl\u00e4ndische Familienleistungen gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Quellen und Rechtsgrundlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.07.2026, Az. III R 8\/25, ECLI:DE:BFH:2026.090726.IIIR8.25.0.<\/li><li>BFH, Pressemitteilung Nr. 54\/26 vom 01.10.2026.<\/li><li>S\u00e4chsisches Finanzgericht, Urteil vom 25.10.2023, Az. 8 K 834\/22 (Kg).<\/li><li>\u00a7 64 Abs. 1 bis 3 EStG \u2013 Zusammentreffen mehrerer Kindergeldanspr\u00fcche.<\/li><li>\u00a7\u00a7 62 und 63 EStG \u2013 Anspruchsberechtigte und Kinder.<\/li><li>\u00a7 65 EStG \u2013 Andere Leistungen f\u00fcr Kinder.<\/li><li>Art. 67 der Verordnung (EG) Nr. 883\/2004 \u2013 Familienleistungen bei grenz\u00fcberschreitenden Wohnsitzverh\u00e4ltnissen.<\/li><li>Art. 60 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 987\/2009 \u2013 Anwendung der Vorschriften \u00fcber Familienleistungen.<\/li><li>BFH, Urteil vom 23.03.2005, Az. III R 91\/03, BStBl II 2008, S. 752.<\/li><li>BFH, Urteil vom 18.05.2017, Az. III R 11\/15, BStBl II 2017, S. 1199.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Rechtsstand: 25. Oktober 2026.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespr\u00e4ch mit einem Steuerberater.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welcher Elternteil erh\u00e4lt das Kindergeld, wenn ein Kind regelm\u00e4\u00dfig bei Mutter und Vater lebt? Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kommt es dabei vor allem auf den tats\u00e4chlichen Lebensmittelpunkt des Kindes an \u2013 nicht darauf, welcher Elternteil mehr Unterhalt zahlt. Mit Urteil vom 9. Juli 2026 (Az. 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