{"id":846,"date":"2012-02-28T10:21:55","date_gmt":"2012-02-28T08:21:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=846"},"modified":"2012-09-18T12:02:35","modified_gmt":"2012-09-18T10:02:35","slug":"revidiertes-doppelbesteuerungsabkommen-schweiz-in-kraft-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/revidiertes-doppelbesteuerungsabkommen-schweiz-in-kraft-2\/","title":{"rendered":"Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz in Kraft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz in Kraft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Grundlagen<\/strong><\/p>\n<p>Am 27.10.2010 wurde das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA-Schweiz) unterschrieben. Das unterzeichnete DBA richtete sich dabei nach dem OECD-Standard und \u00e4nderte das bereits seit 1971 bestehende DBA in wesentlichen Punkten. Der zu seinem Inkrafttreten notwendige Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte jedoch erst am 21.12.2011. Entgegen des urspr\u00fcnglichen Zeitplans findet somit ein Teil der Neuregelungen erst mit Wirkung ab dem 1.1.2012 Anwendung. Die wesentlichen \u00c4nderungen des revidierten DBA lassen sich wie folgt zusammenfassen:<\/p>\n<p><strong>Quellensteuererleichterungen f\u00fcr Dividenden<\/strong><\/p>\n<p>Ein Quellensteuerabzug auf Dividenden hat zuk\u00fcnftig bereits zu unterbleiben, wenn die im anderen Land ans\u00e4ssige beteiligte Gesellschaft f\u00fcr einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten unmittelbar mindestens 10 % (zuvor: 20 %) der Anteile besitzt. Die Erleichterung gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche Dividenden, die am oder nach dem 1.1.2011 f\u00e4llig werden.<\/p>\n<p><strong>Schiedsklausel<\/strong><\/p>\n<p>Beide Staaten haben sich auf die Einf\u00fchrung einer Schiedsklausel als Erg\u00e4nzung bzw. Erweiterung zum Verst\u00e4ndigungsverfahren geeinigt. Das Schiedsverfahren wird unter bestimmten Voraussetzungen durchgef\u00fchrt, wenn sich die zust\u00e4nden Beh\u00f6rden im Fall einer abkommenswidrigen Situation nicht im Rahmen eines Verst\u00e4ndigungsverfahren einigen konnten.<\/p>\n<p><strong>Gro\u00dfe Auskunftsklausel<\/strong><\/p>\n<p>Wesentliche \u00c4nderung des revidierten DBA ist die Vereinbarung einer sogenannten gro\u00dfen Auskunftsklausel. Nach der kleinen Auskunftsklausel k\u00f6nnen nur Ausk\u00fcnfte erbeten oder \u00fcbermittelt werden, die zur Durchf\u00fchrung des DBA selbst notwendig sind. Demgegen\u00fcber sieht die gro\u00dfe Auskunftsklausel die \u00dcbermittlung aller Ausk\u00fcnfte vor, die zur Anwendung des DBA oder des innerstaatlichen Rechts eines Vertragsstaats \u00fcber die unter das Abkommen fallenden Steuern erforderlich sind. Ausk\u00fcnfte k\u00f6nnen z. B. \u00fcber die Richtigkeit von Tatsachenbehauptungen oder \u00fcber Beweismittel, die zur steuerlichen Beurteilung erforderlich sind, angefordert werden. Ausk\u00fcnfte zur Durchf\u00fchrung rein innerstaatlichen Rechts, wie beispielsweise Spontanausk\u00fcnfte, sind somit ebenfalls zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das nunmehr endg\u00fcltig in Kraft getretene revidierte DBA ist streng zu trennen vom &#8211; auch in der breiten \u00d6ffentlichkeit kontrovers diskutierten &#8211; Steuerabkommen zur Behandlung von Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz vom 21.9.2011. Dieses befindet sich derzeit noch im Ratifizierungsprozess, wobei es unsicher erscheint, ob der Bundesrat seine Zustimmung erteilen wird. Das Steuerabkommen, das am 1.1.2013 in Kraft treten soll, sieht insbesondere eine Abgeltungsteuer auf zuk\u00fcnftige Ertr\u00e4ge sowie eine Pauschalbesteuerung f\u00fcr bislang nicht versteuerte Kapitalanlagen vor.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz in Kraft Grundlagen Am 27.10.2010 wurde das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (DBA-Schweiz) unterschrieben. Das unterzeichnete DBA richtete sich dabei nach dem OECD-Standard und \u00e4nderte das bereits seit 1971 bestehende DBA in wesentlichen Punkten. Der zu seinem Inkrafttreten notwendige Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte jedoch erst am 21.12.2011. 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