{"id":852,"date":"2012-02-28T10:24:15","date_gmt":"2012-02-28T08:24:15","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=852"},"modified":"2012-09-18T12:01:53","modified_gmt":"2012-09-18T10:01:53","slug":"bundesfinanzministerium-keine-anerkennung-der-grenzuberschreitenden-gewerbesteuerlichen-organschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesfinanzministerium-keine-anerkennung-der-grenzuberschreitenden-gewerbesteuerlichen-organschaft\/","title":{"rendered":"Bundesfinanzministerium: Keine Anerkennung der grenz\u00fcberschreitenden gewerbesteuerlichen Organschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Bundesfinanzministerium: Keine Anerkennung der grenz\u00fcberschreitenden gewerbesteuerlichen Organschaft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Grundlagen<\/strong><\/p>\n<p>Mit Urteil aus Februar 2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine grenz\u00fcberschreitende gewerbesteuerliche Organschaft zwischen einer inl\u00e4ndischen Untergesellschaft und einer britischen Obergesellschaft f\u00fcr das Streitjahr 1999 anerkannt. Zwar ergebe sich dies nicht aus dem Gesetzeswortlaut, wonach zwingende Voraussetzung f\u00fcr die Anerkennung einer Obergesellschaft als Organtr\u00e4ger ist, dass diese ihre Gesch\u00e4ftsleitung im Inland hat. Das Erfordernis einer inl\u00e4ndischen Gesch\u00e4ftsleitung versto\u00dfe jedoch gegen das im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Gro\u00dfbritannien vereinbarte Diskriminierungsverbot. Dieses gebiete, dass ein inl\u00e4ndisches Unternehmen, welches von im Ausland ans\u00e4ssigen Anteilseignern beherrscht werde, nicht schlechter behandelt werden d\u00fcrfe als ein inl\u00e4nderbeherrschtes Inlandsunternehmen.<\/p>\n<p><strong>Bedeutung des Urteils<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des BFH ist auf aktuelle Sachverhalte nicht unmittelbar \u00fcbertragbar. Die Anerkennung einer gewerbesteuerlichen Organschaft &#8211; wie auch seit jeher die k\u00f6rperschaftsteuerliche Organschaft &#8211; erfordert, anders als im Streitjahr 1999, nunmehr auch den Abschluss und die tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung eines Ergebnisabf\u00fchrungsvertrags. Enth\u00e4lt das jeweils anzuwendende DBA daher eine Diskriminierungsklausel entsprechend der des OECD-Musterabkommens, wird eine grenz\u00fcberschreitende Organschaft nur anerkannt, wenn neben den sonstigen Voraussetzungen auch ein Ergebnisabf\u00fchrungsvertrag abgeschlossen und durchgef\u00fchrt wird. Ob und inwieweit das Erfordernis eines Ergebnisabf\u00fchrungsvertrags f\u00fcr die Anerkennung eines Organschaftsverh\u00e4ltnisses wiederum den Anforderungen des Europarechts entspricht, ist derzeit noch ungekl\u00e4rt.<\/p>\n<p><strong>Reaktion der Finanzverwaltung<\/strong><\/p>\n<p>Mit Schreiben vom 27.12.2011 hat die Finanzverwaltung erwartungsgem\u00e4\u00df mit einem Nichtanwendungserlass auf die Entscheidung des BFH reagiert. Demnach ist das Urteil nicht \u00fcber den entschiedenen Einzelsachverhalt hinaus anzuwenden.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Europatauglichkeit der aktuellen Organschaftsregelungen ist eines der umstrittensten Themen des internationalen Steuerrechts. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen, wie auch das aktuelle Vertragsverletzungsverfahrens der Europ\u00e4ischen Kommission zeigt. In diesem \u00e4u\u00dfert die Kommission europarechtlichen Bedenken gegen das Erfordernis des doppelten Inlandsbezugs von Organgesellschaften, wonach diese sowohl ihren Sitz als auch ihre Gesch\u00e4ftsleitung in Deutschland haben m\u00fcssen. Fraglich ist, ob diese Bedenken durch ein im M\u00e4rz 2011 ver\u00f6ffentlichtes Schreiben des Bundesfinanzministeriums beseitigt sind. Aufgrund der hohen Komplexit\u00e4t der Materie sowie der sich st\u00e4ndig weiterentwickelnden Rechtsgrunds\u00e4tze sollte in der Praxis in F\u00e4llen von grenz\u00fcberschreitenden Organschaften stets die Heranziehung eines steuerlichen Beraters erwogen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesfinanzministerium: Keine Anerkennung der grenz\u00fcberschreitenden gewerbesteuerlichen Organschaft Grundlagen Mit Urteil aus Februar 2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine grenz\u00fcberschreitende gewerbesteuerliche Organschaft zwischen einer inl\u00e4ndischen Untergesellschaft und einer britischen Obergesellschaft f\u00fcr das Streitjahr 1999 anerkannt. 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