{"id":883,"date":"2012-02-28T11:18:09","date_gmt":"2012-02-28T09:18:09","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=883"},"modified":"2012-09-18T12:01:11","modified_gmt":"2012-09-18T10:01:11","slug":"verkaufer-haftet-dem-arbeitgeber-nicht-fur-ladendiebstahle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verkaufer-haftet-dem-arbeitgeber-nicht-fur-ladendiebstahle\/","title":{"rendered":"Verk\u00e4ufer haftet dem Arbeitgeber nicht f\u00fcr Ladendiebst\u00e4hle"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verk\u00e4ufer haftet dem Arbeitgeber nicht f\u00fcr Ladendiebst\u00e4hle<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Ein Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitgeber gegen\u00fcber f\u00fcr einen diesem entstandenen Schaden aus seiner T\u00e4tigkeit nur dann, wenn den Arbeitnehmer ein Verschulden von mindestens grober Fahrl\u00e4ssigkeit trifft. Bei nur leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Arbeitnehmerhaftung ausgeschlossen. Das Arbeitsgericht Oberhausen hatte dar\u00fcber zu befinden, ob einem Verk\u00e4ufer, in dessen Dienstzeit aus dem Lager Ware gestohlen wird, eine solche haftungsbegr\u00fcndende grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden kann.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war als Verk\u00e4ufer in einem Mobilfunkgesch\u00e4ft besch\u00e4ftigt. W\u00e4hrend seiner Arbeitszeit und w\u00e4hrend er sich in einem Verkaufsgespr\u00e4ch befand, wurden aus dem Lagerraum, der sich hinter dem Ladenlokal befand, mehrere Mobiltelefone gestohlen. Dem Kl\u00e4ger wurde (zul\u00e4ssigerweise in der Probezeit) gek\u00fcndigt. Mit seiner Klage machte er seinen letzten Lohn geltend, gegen den der Arbeitgeber Schadensersatzanspr\u00fcchen wegen des Diebstahls aufgerechnet hatte und widerklagend weiteren Schadensersatz geltend machte.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht Oberhausen gab der Klage statt und wies die Widerklage ab. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis hafte der Arbeitnehmer erst ab grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Diese sei dem Kl\u00e4ger nicht zur Last zu legen (allenfalls leichte Fahrl\u00e4ssigkeit). In Ermangelung eines Schadensersatzanspruchs k\u00f6nne der Arbeitgeber auch keine Aufrechnung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Ein Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr Ladendiebst\u00e4hle jedenfalls dann nicht, wenn er w\u00e4hrend der Zeit der Tat seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommt (hier: Verkaufsgespr\u00e4ch). Fraglich ist, ob die Entscheidung genauso ausgefallen w\u00e4re, wenn der Verk\u00e4ufer nicht h\u00e4tte nachweisen k\u00f6nnen, dass er w\u00e4hrend der Tatzeit ein Verkaufsgespr\u00e4ch gef\u00fchrt hatte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verk\u00e4ufer haftet dem Arbeitgeber nicht f\u00fcr Ladendiebst\u00e4hle Kernfrage Ein Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitgeber gegen\u00fcber f\u00fcr einen diesem entstandenen Schaden aus seiner T\u00e4tigkeit nur dann, wenn den Arbeitnehmer ein Verschulden von mindestens grober Fahrl\u00e4ssigkeit trifft. Bei nur leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Arbeitnehmerhaftung ausgeschlossen. Das Arbeitsgericht Oberhausen hatte dar\u00fcber zu befinden, ob einem Verk\u00e4ufer, in dessen Dienstzeit &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verkaufer-haftet-dem-arbeitgeber-nicht-fur-ladendiebstahle\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verk\u00e4ufer haftet dem Arbeitgeber nicht f\u00fcr Ladendiebst\u00e4hle<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[139,502,501],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/883"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=883"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/883\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=883"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=883"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=883"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}