{"id":890,"date":"2012-02-28T11:22:00","date_gmt":"2012-02-28T09:22:00","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=890"},"modified":"2012-09-18T11:57:55","modified_gmt":"2012-09-18T09:57:55","slug":"gesetzesentwurf-zur-aktienrechtsreform-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gesetzesentwurf-zur-aktienrechtsreform-beschlossen\/","title":{"rendered":"Gesetzesentwurf zur Aktienrechtsreform beschlossen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gesetzesentwurf zur Aktienrechtsreform beschlossen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Als Konsequenz der Finanzmarktkrise hat das Bundeskabinett am 20.12.2011 den Gesetzesentwurf zur \u00c4nderung des Aktiengesetzes (AktG) beschlossen. Der Entwurf wird nunmehr dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Neben Klarstellungen und Korrekturen, die Rechtsunsicherheiten beseitigen sollen, sind wesentliche Ziele der Aktienrechtsnovelle 2012 die Flexibilisierung der Finanzierung der Aktiengesellschaft, die erh\u00f6hte Transparenz von Beteiligungsverh\u00e4ltnissen bei nichtb\u00f6rsennotierten Gesellschaften sowie die Erschwerung missbr\u00e4uchlicher Aktion\u00e4rsklagen.<\/p>\n<p><strong>Neuerungen<\/strong><\/p>\n<p>Bisher ist geregelt, dass ein Gl\u00e4ubiger bei Wandelanleihen die M\u00f6glichkeit hat, den Anleihebetrag auch in Aktien zur\u00fcck zu erhalten. K\u00fcnftig sollen &#8222;umgekehrte Wandelschuldverschreibungen&#8220; zugelassen werden, so dass auch die AG als Schuldner das Wandlungsrecht aus\u00fcben kann, sofern dies anfangs vereinbart ist. Dadurch wird eine Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wesentlich erleichtert. Ferner sollen Vorzugsaktien k\u00fcnftig ohne den zwingenden Dividenden- Nachzahlungsanspruch ausgegeben werden k\u00f6nnen. Mit Vorzugsaktien sind keine Stimmrechte verbunden. Bislang erhalten die Inhaber daher meist h\u00f6here Dividenden und haben bei einem Dividendenausfall im Folgejahr das Recht auf Nachzahlung. Diese \u00c4nderung ist insofern von Bedeutung, da nach internationalen Eigenkapitalanforderungen stimmrechtslose Vorzugsaktien mit Nachzahlungsanspruch nicht auf das Kernkapital angerechnet werden k\u00f6nnen. Sofern nichtb\u00f6rsennotierte Aktiengesellschaften Inhaberaktien ausgeben, k\u00f6nnen bisher \u00c4nderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellengrenzen bewegen, verborgen bleiben. K\u00fcnftig sollen Inhaberaktien nur dann verwendet werden, wenn die entsprechende Sammelurkunde dauerhaft bei einer Wertpapiersammelbank o. \u00e4. hinterlegt wird. Schlie\u00dflich soll den nachgeschobenen weiteren Nichtigkeitsklagen entgegengewirkt werden, indem diese innerhalb eines Monats nach Ver\u00f6ffentlichung des urspr\u00fcnglichen Beschlussm\u00e4ngelverfahrens erhoben werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Aussicht<\/strong><\/p>\n<p>Der Referentenentwurf zur \u00c4nderung des AktG wurde bereits vor \u00fcber einem Jahr ver\u00f6ffentlicht. Dieser stie\u00df auf erhebliche Kritik, da er noch vorsah, dass nichtb\u00f6rsennotierte Gesellschaften auf die Ausgabe von Namensaktien verwiesen werden. Dem nun verabschiedeten Entwurf zufolge verbleibt es bei einem Wahlrecht zwischen Namens- und Inhaberaktien. Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob mit einem Inkrafttreten der \u00c4nderungen tats\u00e4chlich in der zweiten H\u00e4lfte 2012 gerechnet werden darf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesetzesentwurf zur Aktienrechtsreform beschlossen Rechtslage Als Konsequenz der Finanzmarktkrise hat das Bundeskabinett am 20.12.2011 den Gesetzesentwurf zur \u00c4nderung des Aktiengesetzes (AktG) beschlossen. Der Entwurf wird nunmehr dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. 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