{"id":894,"date":"2012-02-28T11:25:08","date_gmt":"2012-02-28T09:25:08","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=894"},"modified":"2012-09-18T11:57:36","modified_gmt":"2012-09-18T09:57:36","slug":"wann-durfen-arbeitgeber-ein-attest-fordern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-durfen-arbeitgeber-ein-attest-fordern\/","title":{"rendered":"Wann d\u00fcrfen Arbeitgeber ein Attest fordern?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wann d\u00fcrfen Arbeitgeber ein Attest fordern?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Arbeitsvertr\u00e4ge sehen oftmals vor, dass Arbeitnehmer bei mehr als 3-t\u00e4giger Krankheit verpflichtet sind, ein \u00e4rztliches Attest vorzulegen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht seinem Wortlaut nach aber vor, dass bei krankheitsbedingter Abwesenheit sp\u00e4testens am dritten Tag ein Attest vorzulegen ist. Das Landesarbeitsgericht K\u00f6ln hatte nunmehr dar\u00fcber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur Vorlage eines Attests bei nur eint\u00e4giger Krankheit verpflichten kann.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war Redakteur eines Nachrichtensenders. Als der Arbeitgeber eine Dienstreise verweigerte, fehlte der Kl\u00e4ger am Tag der Dienstreise krankheitsbedingt. Daraufhin verlangte der Arbeitgeber f\u00fcr die Zukunft die Vorlage \u00e4rztlicher Atteste auch f\u00fcr den Fall nur eint\u00e4giger Erkrankungen. Gegen diese Anweisung wandte sich der Kl\u00e4ger und verlor.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Landesarbeitsgericht K\u00f6ln wies die Klage ab, lie\u00df aber die Revision zum Bundesarbeitsgericht wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung der Rechtssache zu. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sei nicht so zu verstehen, dass erst bei 3-t\u00e4giger krankheitsbedingter Abwesenheit ein Attest vorzulegen sei. Vielmehr er\u00f6ffne der Gesetzeswortlaut die M\u00f6glichkeit, bereits ab dem ersten Tag der Krankheit ein Attest zu verlangen. Umstritten sei zwar, ob dieses fr\u00fchere Vorlageverlangen einer besonderen Begr\u00fcndung oder eines konkreten Anlasses bed\u00fcrfe. Diesen Streit entschied das Gericht zugunsten des Gesetzeswortlauts mit der Begr\u00fcndung, dass das allgemeine Angemessenheitsgebot des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts im Bereich der Spezialgesetzgebung der Entgeltfortzahlung nicht gelte.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im anh\u00e4ngigen Berufungsverfahren durch das Bundesarbeitsgericht gehalten wird. Arbeitgeber, die Streitigkeiten vermeiden wollen, sollten bereits im Arbeitsvertrag regeln, dass Atteste \u00fcber krankheitsbedingte Abwesenheiten fr\u00fchzeitig, also ab dem ersten Tag der Erkrankung vorzulegen sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann d\u00fcrfen Arbeitgeber ein Attest fordern? Kernfrage Arbeitsvertr\u00e4ge sehen oftmals vor, dass Arbeitnehmer bei mehr als 3-t\u00e4giger Krankheit verpflichtet sind, ein \u00e4rztliches Attest vorzulegen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht seinem Wortlaut nach aber vor, dass bei krankheitsbedingter Abwesenheit sp\u00e4testens am dritten Tag ein Attest vorzulegen ist. Das Landesarbeitsgericht K\u00f6ln hatte nunmehr dar\u00fcber zu entscheiden, ob und unter &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-durfen-arbeitgeber-ein-attest-fordern\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wann d\u00fcrfen Arbeitgeber ein Attest fordern?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[139,507],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/894"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=894"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/894\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=894"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=894"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=894"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}