{"id":931,"date":"2012-01-31T16:33:48","date_gmt":"2012-01-31T14:33:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=931"},"modified":"2012-09-18T11:03:19","modified_gmt":"2012-09-18T09:03:19","slug":"investitionszulage-fur-wohnungen-im-leerstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/investitionszulage-fur-wohnungen-im-leerstand\/","title":{"rendered":"Investitionszulage f\u00fcr Wohnungen im Leerstand"},"content":{"rendered":"<p><strong>Investitionszulage f\u00fcr Wohnungen im Leerstand<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Die Festsetzung einer Investitionszulage f\u00fcr die Modernisierung von Wohnungen in den neuen Bundesl\u00e4ndern setzte voraus, dass die Wohnung nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten mindestens 5 Jahre lang &#8222;der entgeltlichen \u00dcberlassung zu Wohnzwecken&#8220; diente. Aber gilt auch eine \u00fcber ein Jahr lang leer stehende Wohnung als &#8222;der \u00dcberlassung zu Wohnzwecken&#8220; dienend, so dass eine Investitionszulage gew\u00e4hrt werden kann?<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Eine Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin begehrte die Investitionszulage f\u00fcr Modernisierungsarbeiten an einem zuvor erworbenen Mehrfamilienhaus in Potsdam. Das Finanzamt (und sp\u00e4ter auch das Finanzgericht) versagten die 15 %ige Zulage mit der Begr\u00fcndung, dass bei 3 der modernisierten Wohnungen keine &#8222;\u00dcberlassung zu Wohnzwecken&#8220; erkennbar sei, da diese l\u00e4nger als ein Jahr leer standen. Das Finanzgericht f\u00fchrte hierzu weiter aus, dass ein nur &#8222;vor\u00fcbergehender&#8220; und somit unsch\u00e4dlicher Leerstand im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei einer Leerstandsdauer von unter einem Jahr anzunehmen sei.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH entschied, dass ein Anspruch auf Investitionszulage auch dann besteht, wenn die Wohnung zun\u00e4chst l\u00e4nger als ein Jahr lang leer steht, solange das Geb\u00e4ude zur dauernden Vermietung bestimmt ist und dazu verf\u00fcgbar gehalten wird. Denn ein Wirtschaftsgut kann bereits durch entsprechende Widmung und das Bereithalten einem bestimmten Zweck dienen. Auch nach der Verwaltungsauffassung dient ein Geb\u00e4ude bereits Wohnzwecken, wenn es dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu erm\u00f6glichen. Der Beg\u00fcnstigungszweck der Investitionszulage liegt laut Gesetzesbegr\u00fcndung darin, der Modernisierung des Mietwohnbestandes Vorrang einzur\u00e4umen. Die angestrebte Verbesserung tritt aber bereits mit Abschluss der Arbeiten ein, d. h. bevor die Wohnungen vermietet bzw. bezogen werden. Von der F\u00f6rderung auszuschlie\u00dfen sind Wohnungen daher nur, wenn sie anderen Zwecken dienen sollen (z. B. eine Musterwohnung).<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Sowohl der Leerstand einer Wohnung von mehr als einem Jahr, als auch die Ver\u00e4u\u00dferung einer Wohnung, stehen der Investitionszulage nicht entgegen, da der vom Gesetzgeber verfolgte F\u00f6rderungszweck bereits mit Abschluss der Modernisierungsarbeiten erreicht wird. Eine zeitliche Befristung f\u00fcr einen Leerstand ergibt sich aus dem Urteil nicht. Bei l\u00e4ngeren Leerst\u00e4nden stellt sich jedoch die Frage, ob das Geb\u00e4ude \u00fcberhaupt &#8222;fremden Wohnzwecken&#8220; dienen soll. Die Entscheidung betrifft zudem bereits ausgelaufenes Recht, da Modernisierungsma\u00dfnahmen an Mietwohngeb\u00e4uden im inner\u00f6rtlichen Bereich nur f\u00fcr bis zum 1.1.2005 abgeschlossene Arbeiten gef\u00f6rdert wurden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Investitionszulage f\u00fcr Wohnungen im Leerstand Kernproblem Die Festsetzung einer Investitionszulage f\u00fcr die Modernisierung von Wohnungen in den neuen Bundesl\u00e4ndern setzte voraus, dass die Wohnung nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten mindestens 5 Jahre lang &#8222;der entgeltlichen \u00dcberlassung zu Wohnzwecken&#8220; diente. Aber gilt auch eine \u00fcber ein Jahr lang leer stehende Wohnung als &#8222;der \u00dcberlassung zu Wohnzwecken&#8220; dienend, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/investitionszulage-fur-wohnungen-im-leerstand\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Investitionszulage f\u00fcr Wohnungen im Leerstand<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[530,532,531],"class_list":["post-931","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-investitionszulage","tag-leerstand","tag-wohnungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/931","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=931"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/931\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=931"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=931"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=931"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}