{"id":957,"date":"2012-01-31T14:38:19","date_gmt":"2012-01-31T12:38:19","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=957"},"modified":"2012-09-18T11:30:26","modified_gmt":"2012-09-18T09:30:26","slug":"reverse-charge-deutsche-konnen-im-ausland-ansassig-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reverse-charge-deutsche-konnen-im-ausland-ansassig-sein\/","title":{"rendered":"Reverse-Charge: Deutsche k\u00f6nnen im Ausland ans\u00e4ssig sein"},"content":{"rendered":"<p><strong>Reverse-Charge: Deutsche k\u00f6nnen im Ausland ans\u00e4ssig sein<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmer, die Dienstleistungen von im Ausland ans\u00e4ssigen Unternehmern beziehen, sind verpflichtet, die Umsatzsteuer auf diese Leistungen einzubehalten und an das Finanzamt abzuf\u00fchren (Reverse-Charge). Wer dies \u00fcbersieht, wird vom Fiskus zur Kasse gebeten.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Bisher reichte nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung schon der private Wohnsitz eines Unternehmers in Deutschland aus, damit er als im Inland ans\u00e4ssig galt. Er musste dann seine in Deutschland steuerbaren Ums\u00e4tze mit Umsatzsteuer abrechnen; dies galt auch, wenn er seine Dienstleistungen von einem im Ausland belegenen Betrieb aus erbrachte. Wie so oft, ergaben sich jedoch Zweifel, ob die Auffassung der deutschen Finanzverwaltung den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) entspricht. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hatte nun das letzte Wort.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der EuGH stellt zun\u00e4chst klar, dass es nicht auf die Ans\u00e4ssigkeit im Ausland ankommt, sondern auf die Nicht-Ans\u00e4ssigkeit im Inland. Als nicht im Inland ans\u00e4ssig gilt, wer weder den Sitz seiner wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit noch eine feste Niederlassung in Deutschland hat. Nur wenn ein solcher Sitz bzw. eine feste Niederlassung fehlen, kommt es auf den Wohnsitz bzw. gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort an.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Hat ein Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit im Ausland, so gilt er als nicht im Inland ans\u00e4ssig. Er f\u00e4llt damit grunds\u00e4tzlich unter das Reverse-Charge-Verfahren. Ein etwaiger Wohnsitz in Deutschland steht dieser Beurteilung nicht entgegen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich um einen realen Sitz handelt. Liegt hingegen ein fiktiver Standort vor, z. B. eine Briefkastenfirma, so ist auf den Wohnsitz abzustellen. Die Sichtweise des EuGH ist, wie h\u00e4ufig, praxisn\u00e4her als die der deutschen Verwaltung. Denn nun ist der Leistungsempf\u00e4nger in der Regel nicht mehr gezwungen, Nachforschungen \u00fcber den privaten Wohnsitz seines Dienstleisters anzustellen. Soweit Leistungsempf\u00e4nger Zweifel an der Ans\u00e4ssigkeit ihres Dienstleisters im Inland haben, m\u00fcssen sie sich diese durch eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamts des Dienstleisters nachweisen lassen. Wird in solchen F\u00e4llen die Bescheinigung (USt 1 TS) nicht eingeholt, schuldet der Leistungsempf\u00e4nger die zu Unrecht nicht einbehaltene Umsatzsteuer.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Reverse-Charge: Deutsche k\u00f6nnen im Ausland ans\u00e4ssig sein Rechtslage Unternehmer, die Dienstleistungen von im Ausland ans\u00e4ssigen Unternehmern beziehen, sind verpflichtet, die Umsatzsteuer auf diese Leistungen einzubehalten und an das Finanzamt abzuf\u00fchren (Reverse-Charge). Wer dies \u00fcbersieht, wird vom Fiskus zur Kasse gebeten. Sachverhalt Bisher reichte nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung schon der private Wohnsitz eines Unternehmers in &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/reverse-charge-deutsche-konnen-im-ausland-ansassig-sein\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Reverse-Charge: Deutsche k\u00f6nnen im Ausland ans\u00e4ssig sein<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[550,549,548],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/957"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=957"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/957\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=957"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=957"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=957"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}