Die letzte Einkommensteuervorauszahlung für 2024 steht an. Doch was, wenn Ihr Gewinn dieses Jahr geringer ausfällt als erwartet? Zahlen Sie nicht unnötig zu viel! Sie können Ihre Steuervorauszahlung herabsetzen lassen.
Warum Vorauszahlungen anpassen?
Das Finanzamt berechnet Ihre Vorauszahlungen basierend auf Ihrer letzten Steuererklärung. Lief Ihr Geschäft dieses Jahr schlechter, zahlen Sie möglicherweise zu viel und gewähren dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen.
Wann ist eine Herabsetzung sinnvoll?
- Geringerer Gewinn: Wenn Ihr Gewinn 2024 aufgrund von Auftragsrückgängen, gestiegenen Kosten oder unerwarteten Investitionen niedriger ausfällt als im Vorjahr.
- Veränderte Lebensumstände: Auch größere Veränderungen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes) können die Steuervorauszahlung beeinflussen.
Wie beantragen Sie die Herabsetzung?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem Finanzamt. Wichtig ist eine glaubhafte Begründung, warum Sie mit einem geringeren Gewinn rechnen. Belegen Sie dies z.B. mit einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA).
Was sollten Sie beachten?
- Plausibilität: Das Finanzamt prüft Ihren Antrag. Unbegründete Herabsetzungen werden abgelehnt.
- Frist: Beantragen Sie die Herabsetzung rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin der Vorauszahlung (10. Dezember).
Unser Tipp:
Prüfen Sie jetzt Ihre aktuelle Ertragssituation und beantragen Sie gegebenenfalls eine Herabsetzung Ihrer Steuervorauszahlung. So sparen Sie Geld und vermeiden lange Wartezeiten auf eine Erstattung im nächsten Jahr.
Sprechen Sie uns an!
Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Steuervorauszahlung und der Beantragung einer Herabsetzung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.