Kindergeldantrag: Sie sind hier...
- ..
- 12. Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?
- 13. Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde zu zahlen?
- 14. Wann kann das Kindergeld abgetreten oder gepfändet werden?
- ..
13 | Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde zu zahlen?
Wenn der Berechtigte seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich grundsätzlich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.
Das Kindergeld kann nicht nur bei dauerhafter Nichtleistung von Unterhalt abgezweigt werden, sondern auch dann, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht besteht. Der Berechtigte erhält vor einer anderweitigen Auszahlung Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
Sozial- und Jugendämter können die Auszahlung des anteiligen Kindergeldes unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, wenn sie dem Berechtigten oder einem Kind ohne Anrechnung von Kindergeld Leistungen gewährt haben.
zurück zu: 12. Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?
weiter zu: 14. Wann kann das Kindergeld abgetreten oder gepfändet werden?
Zurück zum Inhaltsverzeichnis Kindergeldantrag
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Rechtsgrundlagen zum Thema: Kindergeld
EStG 2; 3; 10; 24b; 31; 33; 33a; 33b; 37; 39a; 52; 62; 63; 64; 65; 66; 67; 68; 69; 70; 71; 72; 73; 74; 75; 76; 76a; 77; 78; 85;EStR 2; 10.4; 10.10; 31; 33a.2;
AO 53; 53;
LStR 39a.1; 41a.1; 41c.3;
EStH 31; 32.6; 32.9; 32.10; 32.11; 33a.1; 65; 66; 72; 74;
StbVV 24;
BGB 1612b; 1612c;