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- 17. Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen?
- 18. Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft?
- 19. Wie werden Ihre persönlichen Daten geschützt?
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18 | Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft?
Die Familienkasse prüft während des laufenden Kindergeldbezuges in bestimmten Abständen, ob die Voraussetzungen für Ihren Kindergeldanspruch noch vorliegen und das Kindergeld in der zutreffenden Höhe gezahlt wird. So ist z. B. festzustellen, ob
- Sie sich weiterhin in Deutschland aufhalten und die Kinder in Ihrem Haushalt leben,
- die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium der Kinder noch fortdauert.
Die Haushaltszugehörigkeit der Kinder wird von der Familienkasse in regelmäßigen Abständen (teilweise in Abstimmung mit den Meldebehörden) überprüft. Ist zur Uberprüfung des Kindergeldanspruchs Ihre Mitwirkung erforderlich, erhalten Sie zu gegebener Zeit einen Fragebogen oder es wird Ihnen durch ein Anforderungsschreiben mitgeteilt, welche Angaben bzw. welche Unterlagen erforderlich sind. Sollte eine Bescheinigung von einer anderen Stelle notwendig sein, ist meist schon ein entsprechender Vordruck beigefügt. Füllen Sie den Fragebogen sorgfältig und vollständig aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen bei. Damit keine Zahlungsunterbrechung eintritt, sollten Sie die Unterlagen möglichst innerhalb von vier Wochen bei Ihrer Familienkasse vorlegen. Zu dieser Mitwirkung sind Sie nach § 93 Abs. 1 der Abgabenordnung ausdrücklich verpflichtet. Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, müssen Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen rechnen. Die Familienkasse muss bei fehlenden Nachweisen die Festsetzung des Kindergeldes ablehnen oder - ggf. auch rückwirkend - ändern.
Die Uberprüfung durch die Familienkasse befreit Sie nicht von Ihrer eigenen Verpflichtung, für den Anspruch auf Kindergeld bedeutsame Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern