Kindergeldantrag: Sie sind hier...
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- 5. Wie hoch ist das Kindergeld?
- 6. Was ist ein Zählkind?
- 7. Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
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6 | Was ist ein Zählkind?
Ein Kind, für das an den vorrangig Berechtigten Kindergeld gezahlt wird, kann gleichwohl auch bei dem nachrangig Berechtigten als sog. Zählkind berücksichtigt werden. Sind bei einem älteren Zählkind mindestens zwei jüngere Kinder vorhanden, für die Kindergeld gezahlt wird, schiebt dieses Zählkind die zwei jüngeren Kinder in der Rangfolge auf die Ordnungszahlen zweites und drittes Kind, so dass für das jüngste Kind statt 184 € das höhere Kindergeld für ein drittes Kind von 190 € gezahlt wird.
Beispiel:
Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Ein älteres eigenes Kind des Ehemannes lebt bei der leiblichen Mutter an die auch als vorrangig Berechtigte das Kindergeld für dieses Kind gezahlt wird. Bei der Ehefrau zählen nur die zwei gemeinsamen Kinder als erstes und zweites Kind. Sie könnte Kindergeld in Höhe von 2 x 184 € = 368 € monatlich erhalten. Beim Ehemann zählt das eigene Kind als erstes Kind (Zählkind), die zwei gemeinsamen jüngeren Kinder zählen als zweites und drittes Kind. Als vorrangig Berechtigter kann er für die gemeinsamen Kinder (1 x 184 €) + (1 x 190 €) = 374 € monatlich erhalten, also 6 € mehr als seine Ehefrau. Deshalb empfiehlt es sich, dass die Eheleute den Ehemann zum Berechtigten bestimmen.
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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Rechtsgrundlagen zum Thema: Zählkind
EStH 66;