Kindergeldantrag: Sie sind hier...
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- 7. Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
- 8. Welche Leistungen schließen die Zahlungen des Kindergeldes ganz oder teilweise aus
- 9. Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld?
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8 | Welche Leistungen schließen die Zahlungen des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?
Kindergeld steht nicht zu, wenn für ein Kind ein Anspruch besteht auf:
- Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
- Kinderzuschuss aus einer gesetzlichen Rentenversicherung,
- Leistungen für Kinder, die im Ausland gezahlt werden und die dem Kindergeld, der Kinderzulage bzw. dem Kinderzuschuss vergleichbar sind,
- Leistungen für Kinder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, die dem Kindergeld vergleichbar sind.
Der Anspruch für ein Kind ist ausgeschlossen, wenn dem Berechtigten oder einer anderen Person für das Kind eine der genannten Leistungen zusteht. Das Kind kann jedoch in diesen Fällen bei einem etwaigen Kindergeldanspruch für jüngere Kinder als Zählkind mitgezählt werden und dadurch zur Erhöhung des Kindergeldanspruchs beitragen (vgl. hierzu Nummer 6).
Ist der Kinderzuschuss bzw. die Kinderzulage zur Rente niedriger als das Kindergeld, wird der Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld gezahlt.
Ausländische kindbezogene Leistungen schließen den Kindergeldanspruch auch dann aus, wenn sie niedriger als das deutsche Kindergeld sind. Dies gilt allerdings nicht für Familienleistungen, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz gewährt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag als Teilkindergeld.
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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
Rechtsgrundlagen zum Thema: Kindergeld
EStG 2; 3; 10; 24b; 31; 33; 33a; 33b; 37; 39a; 52; 62; 63; 64; 65; 66; 67; 68; 69; 70; 71; 72; 73; 74; 75; 76; 76a; 77; 78; 85;EStR 2; 10.4; 10.10; 31; 33a.2;
AO 53; 53;
LStR 39a.1; 41a.1; 41c.3;
EStH 31; 32.6; 32.9; 32.10; 32.11; 33a.1; 65; 66; 72; 74;
StbVV 24;
BGB 1612b; 1612c;