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- 4. Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
- 5. Wie hoch ist das Kindergeld?
- 6. Was ist ein Zählkind?
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5 | Wie hoch ist das Kindergeld?
Kindergeld wird ab Januar 2010 monatlich in folgender Höhe gezahlt:
für die ersten zwei Kinder jeweils | 184 € |
für ein drittes Kind | 190 € |
für jedes weitere Kind | 215 € |
Welches Kind bei einem Berechtigten erstes, zweites, drittes oder weiteres Kind ist, richtet sich nach der Reihenfolge der Geburten. Das älteste Kind ist stets das erste Kind. In der Reihenfolge der Kinder zählen als „Zählkinder" auch diejenigen Kinder mit, für die der Berechtigte kein Kindergeld erhalten kann, weil es einem anderen Elternteil vorrangig zusteht (Näheres siehe unter Nummer 6). Kinder, für die überhaupt kein Kindergeldanspruch mehr besteht, zählen in der Reihenfolge nicht mit.
Beispiel:
Ein Berechtigter erhält für seine vier Kinder monatlich (2 x 184 €) + (I x 190 €) + (! x 215 €) = 773 € Kindergeld. Wenn das älteste Kind wegfällt, rücken die drei jüngeren Geschwister an die Stelle des ersten, zweiten und dritten Kindes. Für sie werden nun (2 x 184 €) + (1 x 190 €) = 558 € monatlich gezahlt. Durch den Wegfall des ältesten Kindes verringert sich also das monatliche Kindergeld um 215 €
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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern