Rechnungswesen Lexikon

Rechnungswesen Lexikon: Rechnungswesen verstehen - Grundlagen & Themen einfach & verständlich erklärt.



Außerordentlicher Aufwand

Unter außerordentlichem Aufwand werden alle Geschäftsvorgänge zusammengefasst, die - wie bei den außerordentlichen Erträgen - zwar ebenfalls durch den Unternehmenszweck verursacht wurden, die jedoch für den normalen betrieblichen Ablauf des Unternehmens unüblich sind.

Würde dieser außerordentliche Aufwand in der Kostenrechnung des aktuellen Geschäftsjahres berücksichtigt werden, so entstünde daraus ein falsches bzw. unzutreffendes Bild. Die Vergleichbarkeit des Kostenverlaufes über einen größeren Zeithorizont betrachtet würde beeinträchtigt. Dies ist natürlich um so mehr von Bedeutung, je höher der außerordentliche Aufwand vom Betrag her ist.

Beispiel:

Im Jahre 2012 wurde durch einen Brand eine Produktionsanlage stark beschädigt. Die Anlage musste mit einem Aufwand von 100.000 EUR repariert werden. Dieser außerordentliche Aufwand darf die Kostenrechnung des Jahres 2012 nicht beeinflussen. Da dieses Ereignis (hoffentlich) nicht in jedem Jahr eintritt, ist es für den Betriebsablauf untypisch und demzufolge in der laufenden Kostenrechnung abzugrenzen.

Die neutralen Aufwendungen werden wie die neutralen Erträge in einer gesonderten Kontenklasse (z.B. Kontenklasse 2 beim Industriekontenrahmen - IKR -) verbucht. Ebenso die weiteren neutralen Aufwendungen, beispielsweise die regelmäßig anfallenden Zins- und Skontoaufwendungen.

Gemäß § 277 Abs. 4 HGB sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentliche Erträge und Aufwendungen nur solche Erträge und Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens anfallen.

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