
Gründung - Businessplan und Anmeldung
Der zweite Schritt beim Selbstständig machen beginnt mit der Erstellung eines Businessplans. Die eigentliche Phase der Existenzgründung ist damit eingeläutet.
Inhaltsverzeichnis - Selbstständig machen
Was ist ein Businessplan?
Der Businessplan ist die schriftliche Ausarbeitung der Geschäftsidee. Er ist immer dann zu erstellen, wenn die Entscheidung gefallen ist, ein Gründungsvorhaben in die Tat umzusetzen. Vor allem aber dann, wenn das Selbstständig machen finanziert werden muss. Der Businessplan ist kein festgelegter Formularsatz. Aufmachung und Text können frei gewählt werden. Dennoch hat sich in den letzten Jahren eine gewisse inhaltliche Standardisierung herausgebildet. Kapitalgeber, Banken und Fördereinrichtungen haben ihre Vorstellungen an einen Businessplan durchgesetzt und damit ein systematisches und analytisches Vorgehen bei der Erstellung erreicht. Gründer werden praktisch genötigt, ihre Idee zum Selbstständig machen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen und auf Herz und Nieren zu hinterfragen. Es entsteht eine Art "Fahrplan" mit Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie. Businesspläne werden damit für Kapitalgeber und andere Organisationen vergleichbar. Die Entscheidung für oder gegen die Idee sich selbständig zu machen wird vereinfacht. Die Struktur der Businesspläne ist fast immer gleich und besteht aus folgenden Kapiteln, wobei die Reihenfolge variieren kann:
- Der Businessplan beginnt mit einer Zusammenfassung des Vorhabens sich selbständig zu machen. Es werden an dieser Stelle die wichtigsten Punkte der Existenzgründung kurz vorgestellt.
- Im 1. Kapitel geht es um die Unternehmensidee. Das Produkt- oder Dienstleistungsangebot wird in allen Einzelheiten erläutert. Besonders herausgestellt wird der Kundennutzen für die Zielgruppe. Ein Vergleich zum Wettbewerb darf nicht fehlen und ist erwünscht.
- Im 2. Kapitel gibt der Businessplan Aufschluss über den Gründer, das Gründerteam bzw. das Management. Jedes einzelne Gründungsmitglied stellt sich mit seinem persönlichen Lebenslauf, schulischem und beruflichem Werdegang und mit seinen spezifischen Qualifikationen für die Firmengründung vor.
- Das 3. Kapitel beschreibt den Markt und den Wettbewerb der entsprechenden Branche, in der Sie sich Selbstständig machen. Statistische Zahlen, die einen tieferen Einblick in das Berufsumfeld der Firmengründung, den Wettbewerb und die Kundenstruktur geben, sind zu beschaffen und analytisch korrekt einzutragen.
- Im 4. Kapitel hat sich der Gründer mit Marketing und Vertrieb zu beschäftigen. Er beschreibt sehr detailliert, mit welcher Strategie er den Markt bearbeiten will und seine konkreten Werbe- und Vertriebsüberlegungen.
- Das 5. Kapitel befasst sich mit der zukünftigen Unternehmensform, in der Sie sich Selbstständig machen. Inhalt ist die Gesellschaftersituation, welche Rechtsform soll gewählt werden, Genehmigungen, Erlaubniserteilung und andere formale Punkte.
- Kapitel 6 beschäftigt sich mit der Finanzplanung. Gefordert sind eine mindestens 3-jährige Umsatz- und Ertragsvorschau, eine Liquiditätsplanung, eine Kapitalbedarfsplanung und eine private Kostenaufstellung.
- Im Kapitel 7 muss sich der Gründer mit Chancen und Risiken seiner Gründung auseinandersetzen. Die Chancen des Selbstständig machen sind ebenso, wie die Risiken aufzuzeigen und zu bewerten. Alternative Möglichkeiten sind aufzuzeigen.
Die Erstellung des Businessplans ist keine Tätigkeit für nebenbei. Sie erfordert viel Zeit, Mühe und Recherchearbeit. Da kommen einem Gründer die im Internet angebotenen vorgefertigten Businesspläne aus den verschiedenen Branchen gerade recht. Zum Selbstständig machen genügen ein paar Euro und ein Download und schon ist zumindest eine Grundlage vorhanden. Grundsätzlich ist gegen den Kauf dieser Vorlagen zum Selbstständig machen nichts einzuwenden. Trotzdem ist die Nutzung nicht zu empfehlen. Wie Sie in den unten stehenden Vorteilen des Businessplans nachlesen können, ist gerade die intensive persönliche Beschäftigung mit allen Facetten Ihrer Firmengründung eine ganz entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Gründung. Sie ist geradezu eine Garantie für ein vorzeitiges Scheitern beim sich Selbstständig machen. Ihre Idee ist einzigartig und so sollten auch die Texte in Ihrem Businessplan sein. Das können Vorlagen nicht leisten.
Außerdem erhalten Kapitalgeber täglich so viele Anträge von Menschen, die sich Selbstständig machen, dass sie sehr schnell erkennen, ob es sich bei Ihrem Antrag um einen eigenen Geschäftsplan handelt oder um einen vorgefertigten. Nehmen Sie sich deshalb alle Zeit, die Sie brauchen. Sie ist gut und richtig investiert. Und wenn Sie nicht alleine klarkommen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die von jedem Bundesland geförderten Gründercoachings. Erfahrene Trainer helfen bei der Erstellung des Businessplans.
Die Vorteile des Businessplans:
Nach allem was Sie bislang über den Businessplan gelesen haben, wäre es nicht verwunderlich, wenn jetzt die Frage im Raum steht: Wozu ist das alles gut? Nachfolgend finden Sie eine formlose Auflistung der Vorteile. Sie verstehen danach ganz sicher den vollständigen Sinn des Businessplans:
- Er hilft, außenstehende Dritte von Ihrem geplanten Vorhaben zu überzeugen. Der Gründer, der den Geschäftsplan selbst erarbeitet hat, musste sich gedanklich intensiv mit dem Konzept beschäftigen. Ihm ist wohl die ernsthafte Absicht zu unterstellen, sich tatsächlich Selbstständig machen zu wollen und es mit der Umsetzung ehrlich zu meinen.
- Er dient als grundsätzliche Voraussetzung zur Kapitalbeschaffung. Ohne schriftliche Ausarbeitung der Machbar- und Wirtschaftlichkeit des Geschäftskonzeptes sind Geldgeber oder Institute als Investoren nicht zu gewinnen.
- Er bietet die Gelegenheit zur Erfolgskontrolle. So wird der Businessplan automatisch zum Instrument für das Controlling. Alle Maßnahmen zum Selbstständig machen sind direkt nachvollziehbar. Planabweichungen werden sofort erkannt. Das Zahlenmaterial kann neu bewertet und Abweichung angepasst werden. Bei Schieflagen besteht sehr frühzeitig die Chance, Gegenmaßnahmen einzuleiten.
- Durch den Geschäftsplan wird der Verfasser zu einer systematisierten Vorgehensweise für die Erstellung genötigt. Das logische Herangehen an die Ausarbeitung erzeugt Transparenz, die dem Autor eventuelle Wissenslücken offenbart und bislang verborgen gebliebene Probleme erkennen lässt.
- Die Standardisierung des Businessplans erfordert bei der Erstellung sofortige Entscheidungen und in einigen Fällen auch die Möglichkeit auf Alternativen beim Selbstständig machen ausweichen zu können.
- Der Businessplan beginnt mit einer Zusammenfassung der Geschäftsidee. Der Inhalt des Textes ergibt einen Gesamteindruck. Auf einen Blick wird die Dimension der geplanten Vorstellung sich selbständig zu machen sichtbar und ob sich alle Kapitel ineinanderfügen.
- Er erhöht die Aussichten auf ein planvolles Gelingen der Idee sich selbständig zu machen. Niemand würde ein Haus ohne Bauplan bauen. Im übertragenen Sinn heißt das, der vorab ausgearbeitete Businessplan ist der Bauplan für die Firmengründung. Die Erfolgsaussichten durch das persönliche Schreiben eines Geschäftsplanes sind nachgewiesenermaßen größer als ohne Plan. Die häufigsten Ursachen für das Scheitern von Personen, die sich Selbstständig machen sind:
- das Fehlen eines Geschäftsplans,
- ein fehlerhafter Plan
- gravierende Planabweichungen aufgrund schlechter Recherchen und
- zu viel subjektivem Optimismus.
- das Fehlen eines Geschäftsplans,
- Bei der eingehenden Beschäftigung mit der Gründungsthematik hilft er dem Verfasser Risiken des Selbstständig machen bewusst werden zu lassen und besser abschätzen zu können. In der Praxis ist eine neue Geschäftsidee immer mit Risiken verbunden. Diese liegen sowohl im Markt als im Unternehmen selbst begründet und lassen sich nicht ausschließen. Ganz wichtig ist aber das Bewusstsein darüber. Denn nur so können Risiken mit eventuellen negativen Folgen abgefedert werden. Wer sich der Risiken des Selbstständig machen bewusst ist, kann vorsorgen und diese beispielsweise durch finanzielle Rücklagen mildern oder ausschließen.
- Inhaltlich bauen die einzelnen Kapitel im Businessplan aufeinander auf. Die Gliederung gleicht Bausteinen, die nur in Abhängigkeit zueinander ein stimmiges großes Ganzes ergeben. Die Aussagen und Zahlen haben Auswirkungen auf die Marketingmaßnahmen für die Zielgruppe. Die Kommunikationsplanung spiegelt sich wieder in den Zahlen des Finanzplans. Die Gewinn- und Verlustplanung beeinflusst die Liquiditätsplanung und den Kapitalbedarf.
Ist die schriftliche Planung beendet, zeigt sich, ob der Inhalt aller Kapitel zusammenpasst. Ist das mit "Ja" zu beantworten, hat der Verfasser des Geschäftsplans ein Werk geschaffen, das ihm sein späteres unternehmerisches Handeln sehr erleichtert.
Businessplan erstellen
Jeder Gründer sollte, um die Erfolgsaussichten zu optimieren und die Risiken zu begrenzen, im Vorfeld einen Businessplan erstellen. Mit einem Businessplan wird das gesamte Vorhaben umfassend beschrieben, zum Beispiel die Produkt- oder Dienstleistungsidee, der Markt und die Kunden, das Differenzierungsmerkmal zum Wettbewerb. In einen Businessplan gehören natürlich auch alle finanziellen Punkte, wie zum Beispiel eine Umsatz-, Kosten-, Gewinn- und Liquiditätsplanung für meist drei bis vier Jahre sowie Kalkulationen für die geplanten Produkte und Dienstleistungen. Abgeschlossen wird ein Businessplan in der Regel mit einer Risikobetrachtung, die Dritten und einem selbst noch einmal die spezifischen Risiken sowie mögliche Lösungsmöglichkeiten vor Augen führt. Ein Businessplan ist das Rückgrat für alle weiteren Planungen und die Umsetzung eines Gründungsvorhabens.
Hinweis
Ein Businessplan ist zwingend, wenn sich Gründer Geld von Dritten leihen möchten. Aber auch wenn kein Kapital von außen benötigt wird, sollte man einen Businessplan erstellen. Dieser zwingt Sie dazu, sich noch einmal kritisch mit allen Aspekten der Gründung zu befassen. Mögliche „Knackpunkte“, Lücken und Schwächen, aber auch Stärken und Potentiale werden so schon auf dem Papier aufgedeckt. Damit können Sie frühzeitig reagieren, ohne „echte“ Risiken eingehen zu müssen. Startet man mit seinem Vorhaben, ohne es gut durchdacht zu haben, ist das Risiko des Scheiterns relativ groß und man verliert unter Umständen viel Geld.
Was gehört in einen guten Businessplan?
Ein guter Business- oder Geschäftsplan sollte mindestens die folgenden Kapitel umfassen und die aufgezeigten Fragen und Punkte beantworten:
Zusammenfassung/Management-Summary
Hierbei handelt es sich um die Beschreibung der zentralen Größen des Vorhabens, die im weiteren Verlauf des Plans behandelt werden. Die Zusammenfassung ist auch der Einstieg für interessierte Dritte in die Planung und soll Interesse und die Bereitschaft wecken, sich (mit Geld) zu engagieren. Die Zusammenfassung sollte ein bis zwei Seiten lang sein.
Vorhabenbeschreibung
1. Geschäftsidee/Produktbeschreibung
Welche Produkte/Leistungen werden angeboten? Was ist das Neue? Warum genau wollen Sie das Produkt anbieten? Welche Marktlücke wird bedient? Was ist der Mehrwert? Welche Rechtsform wird gewählt und warum? Wo soll wann mit wie vielen Personen gestartet werden?
2. Fachliche und persönliche Voraussetzungen
Was sind die Gründe für die Selbständigkeit? Erfüllen Sie alle wichtigen Voraussetzungen? Welche Qualifikationen sind notwendig/vorhanden? Wo gibt es Lücken? Wie können sie geschlossen werden? Gibt es Unterstützung durch Familie und Freunde? Welche finanziellen Reserven sind vorhanden, um die Startphase zu überbrücken?
3. Adressierte Märkte und Kunden
Wer genau sind die Kunden, zum Beispiel Privat- oder Geschäftskunden, Männer, Frauen, Kinder, spezifische Branchen? Dies ist einer der wichtigsten Punkte des Businessplans, da mit der Ansprache der richtigen Kunden der Erfolg steht oder fällt.
4. Wichtige Wettbewerber
Welche Wettbewerber gibt es bereits? Was bieten diese zu welchen Preisen an? Wo gibt es Unterschiede zum eigenen Angebot? Warum soll der Kunde bei Ihnen kaufen und nicht beim Wettbewerb?
5. Marketing- und Vertriebskonzept
Wie sollen die Kunden angesprochen werden und über welche Kommunikationskanäle (zum Beispiel Internet, Soziale Medien, Messen)? Welche Vertriebskanäle sollen genutzt werden (zum Beispiel feste Verkaufsstandorte, Online-Shop)?
6. Zukunftschancen und langfristiges Potential
Wie sehen die langfristigen Wachstumschancen aus? Wie sollen diese erschlossen werden?
Finanzplanung
1. Privatentnahmen bzw. benötigter Geldbedarf
Welche privaten Ausgaben fallen monatlich an? Welche Einnahmen (auch des Ehepartners) sind vorhanden? Welche finanziellen Reserven gibt es?
2. Kapitalbedarfs- und Finanzplanung
Wie viel Geld wird wofür benötigt (zum Beispiel Investitionen, Tilgungen, Zinsen, Gründung, Entnahmen)? Woher kommen die notwendigen Mittel (zum Beispiel eigenes Geld, Kredite, Fördermittel)?
Bei Übernahme eines bestehenden Geschäfts: Muss ein Kaufpreis gezahlt werden oder müssen Verluste übernommen werden, die nicht aus den Umsätzen gedeckt werden können?
3. Umsatz-, Kosten-, Gewinn-, Liquiditätsplanung und Erfolgsberechnung
Welche Umsätze fallen voraussichtlich an? Wie werden die Preise kalkuliert? Welche Kosten entstehen? Welche weiteren Zahlungspositionen gibt es, zum Beispiel Steuern, Investitionen, Tilgungen (Übernahme der Positionen aus der Kapitalbedarfsplanung)? Mit welchen Produkten, Leistungen und Kunden wird Geld verdient, mit welchen eher nicht?
Risikobetrachtung
1. Besondere Chancen und Risiken
Gibt es Besonderheiten in dem Bereich/der Branche des geplanten Unternehmens (zum Beispiel Wachstumsmarkt, attraktive Nische, wenig Wettbewerber, dynamische Märkte, Personalmangel)? Wie soll auf Chancen und Risiken reagiert werden?
2. Besondere Stärken und Schwächen
Gibt es besondere Eigenschaften der Gründer oder Mitarbeiter, die sich auf das geplante Unternehmen auswirken (zum Beispiel Qualifikation, Motivation, Abläufe)? Wie soll auf Stärken und Schwächen reagiert werden?
Sonstige Angaben (nur soweit sinnvoll/erforderlich)
1. Angaben zu speziellen Quellen, zum Beispiel Agenturen, Studien, Geschäftspartnern
2. Angaben zu Verträgen, Rechten, Patenten, Eigentumsverhältnissen bei mehreren Gründern
3. Details zur Konkretisierung von Punkten im Plan, zum Beispiel Umsätze, Kosten, Kalkulationen, Investitionsrechnungen
4. Gegebenenfalls ein Glossar, wenn man zum Beispiel in einer Branche aktiv ist oder wird, die Kapitalgebern oder anderen Dritten wenig vertraut ist
Anhänge
(Unter anderem weitere Detaillierungen, soweit nicht unter den sonstigen Angaben aufgeführt, zum Beispiel Zeichnungen und Muster)
Hinweis
Erst nach vollständiger Erstellung des Geschäftsplans kann belastbar kalkuliert werden, ob bzw. ab wann der erwartete Gewinn aus der geplanten neuen Existenz den berechneten Bedarf auf Dauer decken kann.
Wer hat noch Interesse an Ihrem Businessplan?
Nun wissen Sie, was ein Businessplan ist, mit welchem Inhalt er gefüllt wird und was die Vorteile sind. Im nächsten Absatz geht es darum zu wissen, für wen Sie den Geschäftsplan noch erstellen. Denn außer Ihnen haben eine Reihe anderer Geschäftspartner reges Interesse daran.
- Ist Ihre Gründungssituation die Arbeitslosigkeit, dann verlangt das Arbeitsamt den Geschäftsplan als Grundlage für die Beantragung eines Gründungszuschusses.
- Brauchen Sie zur Finanzierung der Gründung ein Darlehen von der Bank oder einem Eigenkapitalgeber, so verlangen diese Institutionen in jedem Fall einen Businessplan. Da es hier um Geld geht, wird besonders das Finanzkapitel des Geschäftsplans unter die Lupe genommen und durchleuchtet.
- Möchten Sie Fördergelder für Ihr Selbstständig machen in Anspruch nehmen oder brauchen Sie die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank, ist die Erstellung eines Geschäftsplans zwingend erforderlich.
- Auch Lieferanten, die Ihnen längere Zahlungsfristen einräumen sollen, möchten aus verständlichen Gründen zumindest eine Kurzfassung des Businessplans sehen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: selbständig
EStGEStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
EStG § 3
EStG § 6 Bewertung
EStG § 6b Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
EStG § 7h Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStG § 9a Pauschbeträge für Werbungskosten
EStG § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
EStG § 10g Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
EStG § 11
EStG § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
EStG § 18
EStG § 19
EStG § 20
EStG § 23 Private Veräußerungsgeschäfte
EStG § 24a Altersentlastungsbetrag
EStG § 32b Progressionsvorbehalt
EStG § 34a Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne
EStG § 34d Ausländische Einkünfte
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 38a Höhe der Lohnsteuer
EStG § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
EStG § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
EStG § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug
EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 50 Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige
EStG § 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
EStG § 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 52 Anwendungsvorschriften
EStR
EStR R 4.2 Betriebsvermögen
EStR R 4.10 Geschenke, Bewirtung, andere die Lebensführung berührende Betriebsausgaben
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4c. Zuwendungen an Pensionskassen
EStR R 5.5 Immaterielle Wirtschaftsgüter
EStR R 6.4 Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
EStR R 6.13 Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter und Bildung eines Sammelpostens
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 6b.3 Sechs-Jahres-Frist i. S. d. § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG
EStR R 7.1 Abnutzbare Wirtschaftsgüter
EStR R 7.4 Höhe der AfA
EStR R 7a. Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
EStR R 12.3 Geldstrafen und ähnliche Rechtsnachteile
EStR R 13a.2 Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStR R 14. Wechsel im Besitz von Betrieben, Teilbetrieben und Betriebsteilen
EStR R 15.1 Selbständigkeit
EStR R 15.10 Verlustabzugsbeschränkungen nach § 15 Abs. 4 EStG
EStR R 15.6 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der selbständigen Arbeit
EStR R 15.7 Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 18.1 Abgrenzung der selbständigen Arbeit gegenüber anderen Einkunftsarten
EStR R 18.3 Veräußerungsgewinn nach § 18 Abs. 3 EStG
EStR R 21.1 Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand
EStR R 22.3 Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.2 Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes
EStR R 33a.3 Zeitanteilige Ermäßigung nach § 33a Abs. 3 EStG
EStR R 34.4 Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Einkünfte aus der Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG)
EStR R 34b.6 Voraussetzungen für die Anwendung der Tarifvergünstigung
EStR R 49.2 Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
EStR R 50a.1 Steuerabzug bei Lizenzgebühren, Vergütungen für die Nutzung von Urheberrechten und bei Veräußerungen von Schutzrechten usw.
EStDV 4 56
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
UStG
UStG § 2 Unternehmer, Unternehmen
UStG § 3 Lieferung, sonstige Leistung
UStG § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStG § 18 Besteuerungsverfahren
UStG § 18a Zusammenfassende Meldung
UStG § 27b Umsatzsteuer-Nachschau
AO
AO § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
AO § 18 Gesonderte Feststellungen
AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
AO § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide
AO § 210 Befugnisse der Finanzbehörde
AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten
AO § 392 Verteidigung
AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren
AO § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren
AO Anlage 1 (zu § 60)
AO § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
AO § 18 Gesonderte Feststellungen
AO § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
AO § 157 Form und Inhalt der Steuerbescheide
AO § 210 Befugnisse der Finanzbehörde
AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten
AO § 392 Verteidigung
AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren
AO § 406 Mitwirkung der Finanzbehörde im Strafbefehlsverfahren und im selbständigen Verfahren
AO Anlage 1 (zu § 60)
UStAE
UStAE 1.3. Schadensersatz
UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen
UStAE 2.1. Unternehmer
UStAE 2.2. Selbständigkeit
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 2.9. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStAE 2.11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStAE 3.1. Lieferungen und sonstige Leistungen
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
UStAE 3.8. Werklieferung, Werkleistung
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.11. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStAE 3.12. Ort der Lieferung
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3a.1. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Nichtunternehmer
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 3a.4. Ort der sonstigen Leistung bei Messen, Ausstellungen und Kongressen
UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
UStAE 3a.10. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation
UStAE 3b.2. Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung steht
UStAE 4.3.1. Allgemeines
UStAE 4.3.2. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen
UStAE 4.3.5. Ausnahmen von der Steuerbefreiung
UStAE 4.5.1. Steuerfreie Vermittlungsleistungen
UStAE 4.6.2. Steuerbefreiung für Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen
UStAE 4.8.1. Vermittlungsleistungen im Sinne des § 4 Nr. 8 und 11 UStG
UStAE 4.8.2. Gewährung und Vermittlung von Krediten
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.9.2. Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen
UStAE 4.11.1. Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler
UStAE 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStAE 4.12.5. Gemischte Verträge
UStAE 4.13.1. Wohnungseigentümergemeinschaften
UStAE 4.14.2. Tätigkeit als Arzt
UStAE 4.14.3. Tätigkeit als Zahnarzt
UStAE 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe
UStAE 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen
UStAE 4.14.6. Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze
UStAE 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
UStAE 4.14.9. Leistungen von Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 73c oder 140a SGB V
UStAE 4.16.4. Leistungen der Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnheime
UStAE 4.17.2. Beförderung von kranken und verletzten Personen
UStAE 4.21.3. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen
UStAE 6.7. Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 6a.4. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Gelangensbestätigung
UStAE 8.1. Umsätze für die Seeschifffahrt
UStAE 8.2. Umsätze für die Luftfahrt
UStAE 9.2. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 12.3. Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht usw. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG)
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.11. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten
UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen
UStAE 13.3. Sollversteuerung bei Architekten und Ingenieuren
UStAE 13b.2. Bauleistungen
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken
UStAE 15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.13. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum
UStAE 18.7. Abgabe von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 23.2. Berufs- und Gewerbezweige
UStAE 25.1. Besteuerung von Reiseleistungen
UStAE 27b.1. Umsatzsteuer-Nachschau
UStAE 1.3. Schadensersatz
UStAE 1.5. Geschäftsveräußerung im Ganzen
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 1.8. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStAE 1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen
UStAE 2.1. Unternehmer
UStAE 2.2. Selbständigkeit
UStAE 2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
UStAE 2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 2.9. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStAE 2.11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStAE 3.1. Lieferungen und sonstige Leistungen
UStAE 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen
UStAE 3.6. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken
UStAE 3.8. Werklieferung, Werkleistung
UStAE 3.10. Einheitlichkeit der Leistung
UStAE 3.11. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStAE 3.12. Ort der Lieferung
UStAE 3.14. Reihengeschäfte
UStAE 3a.1. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Nichtunternehmer
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.3. Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 3a.4. Ort der sonstigen Leistung bei Messen, Ausstellungen und Kongressen
UStAE 3a.9. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 10 UStG
UStAE 3a.10. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation
UStAE 3b.2. Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung steht
UStAE 4.3.1. Allgemeines
UStAE 4.3.2. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen
UStAE 4.3.5. Ausnahmen von der Steuerbefreiung
UStAE 4.5.1. Steuerfreie Vermittlungsleistungen
UStAE 4.6.2. Steuerbefreiung für Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen
UStAE 4.8.1. Vermittlungsleistungen im Sinne des § 4 Nr. 8 und 11 UStG
UStAE 4.8.2. Gewährung und Vermittlung von Krediten
UStAE 4.8.13. Verwaltung von Investmentfonds und von Versorgungseinrichtungen
UStAE 4.9.2. Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen
UStAE 4.11.1. Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler
UStAE 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStAE 4.12.5. Gemischte Verträge
UStAE 4.13.1. Wohnungseigentümergemeinschaften
UStAE 4.14.2. Tätigkeit als Arzt
UStAE 4.14.3. Tätigkeit als Zahnarzt
UStAE 4.14.4. Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme sowie als Angehöriger ähnlicher Heilberufe
UStAE 4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen
UStAE 4.14.6. Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze
UStAE 4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
UStAE 4.14.9. Leistungen von Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach §§ 73b, 73c oder 140a SGB V
UStAE 4.16.4. Leistungen der Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnheime
UStAE 4.17.2. Beförderung von kranken und verletzten Personen
UStAE 4.21.3. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen
UStAE 6.7. Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 6a.4. Belegnachweis in Beförderungs- und Versendungsfällen – Gelangensbestätigung
UStAE 8.1. Umsätze für die Seeschifffahrt
UStAE 8.2. Umsätze für die Luftfahrt
UStAE 9.2. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStAE 10.1. Entgelt
UStAE 12.3. Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht usw. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG)
UStAE 12.7. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStAE 12.9. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStAE 12.11. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStAE 12.13. Begünstigte Verkehrsarten
UStAE 12.16. Umsätze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie aus der kurzfristigen Vermietung von Campingflächen
UStAE 13.3. Sollversteuerung bei Architekten und Ingenieuren
UStAE 13b.2. Bauleistungen
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 14.2. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.6a. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken
UStAE 15.8. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStAE 15.12. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStAE 15.13. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
UStAE 15a.1. Anwendungsgrundsätze
UStAE 15a.6. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
UStAE 17.1. Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
UStAE 18.2. Voranmeldungszeitraum
UStAE 18.7. Abgabe von Voranmeldungen in Neugründungsfällen
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 23.2. Berufs- und Gewerbezweige
UStAE 25.1. Besteuerung von Reiseleistungen
UStAE 27b.1. Umsatzsteuer-Nachschau
GewStR
GewStR R 1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden
GewStR R 2.1 Gewerbebetrieb
GewStR R 2.3 Organschaft
GewStR R 2a Arbeitsgemeinschaften
GewStR R 7.1 Gewerbeertrag
GewStR R 11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen
GewStR R 35a.1 Reisegewerbebetriebe
GewStR R 35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
UStR
UStR 3. Schadensersatz
UStR 5. Geschäftsveräußerung
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 12. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal
UStR 15b. Innergemeinschaftliches Verbringen
UStR 16. Unternehmer
UStR 17. Selbständigkeit
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 21. Organschaft
UStR 21a. Beschränkung der Organschaft auf das Inland
UStR 23. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStR 24. Lieferungen und sonstige Leistungen
UStR 27. Werklieferung, Werkleistung
UStR 29. Einheitlichkeit der Leistung
UStR 29a. Kreditgewährung im Zusammenhang mit anderen Umsätzen
UStR 30. Ort der Lieferung
UStR 31a. Reihengeschäfte
UStR 33. Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 1 UStG
UStR 34. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 34a. Ort der sonstigen Leistungen bei Messen und Ausstellungen
UStR 39. Leistungskatalog des § 3a Abs. 4 Nr. 1 bis 11 UStG
UStR 39a. Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 12 UStG
UStR 42b. Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung steht
UStR 42f. Ort der Leistung, die im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung steht
UStR 42g. Ort der Vermittlung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung und einer Leistung, die im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung steht
UStR 45. Allgemeines
UStR 46. Grenzüberschreitende Güterbeförderungen
UStR 49. Ausnahmen von der Steuerbefreiung
UStR 52. Steuerfreie Vermittlungsleistungen
UStR 55a. Steuerbefreiung für Restaurationsumsätze an Bord von Seeschiffen
UStR 57. Gewährung und Vermittlung von Krediten
UStR 72. Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen
UStR 75. Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler
UStR 77. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStR 87. Wohnungseigentümergemeinschaften
UStR 89. Tätigkeit als Zahnarzt
UStR 90. Tätigkeit als Angehöriger anderer Heilberufe
UStR 93. Rechtsform des Unternehmers
UStR 99a. Pflegeeinrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchstabe e UStG
UStR 100. Eng verbundene Umsätze
UStR 102. Beförderung von kranken und verletzten Personen
UStR 112a. Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen
UStR 133. Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen
UStR 145. Umsätze für die Seeschifffahrt
UStR 148a. Einschränkung des Verzichts auf Steuerbefreiungen
UStR 149. Entgelt
UStR 162. Vieh- und Pflanzenzucht
UStR 168. Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung urheberrechtlicher Schutzrechte
UStR 170. Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
UStR 171. Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen
UStR 179. Sollversteuerung bei Architekten und Ingenieuren
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 182b. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStR 183a. Rechnungserteilungspflicht bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
UStR 190a. Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 199. Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
UStR 203. Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
UStR 217b. Berichtigung nach § 15a Abs. 3 UStG
UStR 245a. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStR 261. Berufs- und Gewerbezweige
UStR 264. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
UStR 272. Besteuerung von Reiseleistungen
UStR 282b. Umsatzsteuer-Nachschau
KStR 1.1 4.1 4.5 5.2 5.7 8.2 8.3 9 13.1 22
AEAO
AEAO Zu § 18 Gesonderte Feststellung:
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger:
AEAO Zu § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung:
AEAO Zu § 51 Allgemeines:
AEAO Zu § 67a Sportliche Veranstaltungen:
AEAO Zu § 68 Einzelne Zweckbetriebe:
AEAO Zu § 75 Haftung des Betriebsübernehmers:
Zu § 87a Elektronische Kommunikation:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger:
AEAO Zu § 160 Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern:
AEAO Zu § 163 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen:
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
AEAO Zu § 177 Berichtigung von materiellen Fehlern:
AEAO Zu § 179 Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 180 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 196 Prüfungsanordnung:
AEAO Zu § 198 Ausweispflicht, Beginn der Außenprüfung:
AEAO Zu § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:
HGB
§ 23 HGB Unselbständige Natur der Firma
§ 84 HGB Begriff des Handelsvertreters
§ 290 HGB Pflicht zur Aufstellung
ErbStG 7
ErbStR 2.2 7.8 10.9 13.10 14.1
ErbStDV muster-1
LStR
R 3.11 LStR Beihilfen und Unterstützungen, die wegen Hilfsbedürftigkeit gewährt werden
R 3.65 LStR Insolvenzsicherung
R 8.1 LStR Bewertung der Sachbezüge
R 9.12 LStR Arbeitsmittel
R 19.9 LStR Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers
R 39.4 LStR Lohnsteuerabzug bei beschränkter Einkommensteuerpflicht
R 39a.2 LStR Freibetrag wegen negativer Einkünfte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41.3 LStR Betriebsstätte
LStDV 1
BewG 3 42 48a 70 160 181
EStH 2 4.2.1 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.12 4.7 4.10.2.4 4a 5.5 6.1 6.4 6.7 6.13 6b.1 6b.2 7.1 7.2 7.3 7.4 7i 10.5 10.11 13.4 14 15.1 15.2 15.4 15.5 15.6 15.7.9 15.8.5 16.1 16.2 16.3 16.8 16.9 17.2 17.3 18.1 18.2 18.3 21.2 22.4 24.1 24a 31 32.9 32.10 32b 33a.2 33a.3 34.1 34.2 34.4 37 46.3 49.2 50a.1
StbVV
§ 1 StBVV Anwendungsbereich
§ 25 StBVV Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
§ 27 StBVV Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
GewStH 2.1.1 2.1.3 2.4.5 2.9.2 2.9.4 7.1.1 8.1.4 8.1.5 14.1 28.1 30.1 35b.1
KStH 4.1 8.2 8.9
LStH 3b 8.1.9.10 9.1 9.2 9.9 19.0 19.1 19.2 19.3 38.2 38.4 40.1 40a.2 40b.1 41b 41c.1
ErbStH E.7.4.1 E.14.1.1 B.190.8.1
AStG 10
GrStR 12 24 44
StBerG
§ 4 StBerG Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen
§ 34 StBerG Berufliche Niederlassung, weitere Beratungsstellen
§ 37a StBerG Prüfung in Sonderfällen
§ 60 StBerG Eigenverantwortlichkeit
§ 77a StBerG Abteilungen des Vorstandes
§ 129 StBerG Revision
§ 155 StBerG Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
BGB 8 9 13 14 112 204 513 723 780 1364 1417 1418 1431 1440 1456 1462 1561 1624 1626 1629a 1649 1797 2159